Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht Musterklauseln

Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht. Der ISP und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem § 93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies gilt auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche. Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz des ISP ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.
Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht. Der ISP schützt die auf seinen Servern gespeicherten Daten nach dem jeweiligen Stand der Technik. Der ISP kann jedoch nicht verhindern, dass es Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingt, beim ISP gespeicherte Daten in ihre Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden. Der ISP stellt sicher, dass die Sicherheit und die Integrität der Einrichtungen des ISP dem jeweiligen Stand der Technik sowie den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Im Fall einer Verletzung von Sicherheit und/oder Integrität des der Einrichtungen des ISP wird dieser je nach Schwere die Regulierungsbehörde und gegebenenfalls auch die Öffentlichkeit unverzüglich informieren.
Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht mmc und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem § 93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies gilt auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche. Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz der mmc ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.
Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht. Das Kommunikationsgeheimnis gemäß § 93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes ist auf den Service Provider und seine Mitarbeiter anwendbar, selbst nach Beendigung des Vertrags, wobei auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches und erfolglose Verbindungsversuche der Geheimhaltungspflicht unterliegt. Das Einsehen von persönlichen Daten und Daten der User ist untersagt. Der Verarbeitung personenbezogener Daten kann der Kunde widersprechen. Eine technische Speicherung kann trotzdem durchgeführt werden, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz des Service Provider ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfüg ung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.
Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht. Das xxxxx.xxx und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem. § 93 des Telekommunikationsgesetzes 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der Benutzer werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche. Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz des xxxxx.xxx ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. „Routing“- und Domäneninformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.
Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht. WNT TELECOM und ihre Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem § 93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der Teilnehmer werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche. Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz von WNT TELECOM ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.
Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht. 1.1. Die IKB und ihre Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem. § 161 TKG 2021 und den Geheimhalte- verpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies gilt auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungs- pflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der Nutzer werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche. 1.2. Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz der IKB ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.
Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht. AVIDO schützt die auf seinen Servern gespeicherten Daten nach dem jeweiligen Stand der Technik. XXXXX kann jedoch nicht verhindern, dass es Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingt, bei AVIDO gespeicherte Daten in ihre Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden. AVIDO stellt sicher, dass die Sicherheit und die Integrität der Einrichtungen von AVIDO dem jeweiligen Stand der Technik sowie den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Im Fall einer Verletzung von Sicherheit und/oder Integrität des der Einrichtungen von AVIDO wird diese je nach Schwere die Regulierungsbehörde und gegebenenfalls auch die Öffentlichkeit unverzüglich informieren.
Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht. AVIDO und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gemäß §93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies gilt auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche. Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz von AVIDO ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.
Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht. Bei der Erbringung der Dienstleistung an den Kunden werden personenbezogene Daten verarbeitet, ohne deren Verarbeitung die Vertragserfüllung nicht möglich wäre. Es handelt sich dabei um bestimm- te Stammdaten, Verkehrsdaten sowie Inhaltsdaten, wobei sich der konkrete Zweck der Verarbeitung sowie die Aufbewahrungsdauer unterscheiden. iPlace und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem. gem § 161 TKG 2021 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies gilt auch nach dem Ende der Tä- tigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Auch die bloße Tatsache eines stattgefunde- nen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsver- suche. Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Einen entsprechenden Widerspruch richtet der Kunde per Mail an xxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx oder per Brief an unsere aktuelle Geschäftsadresse (lt. xxx.xxxxxx.xx). Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nach- richt über das Kommunikationsnetz von iPlace ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weiter- gegeben werden. iPlace schützt die auf seinen Servern gespeicherten Daten nach dem jeweiligen Stand der Technik. iPlace kann jedoch nicht verhindern, dass es Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingt, bei iPlace gespeicherte Daten in ihre Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden. iPlace stellt sicher, dass die Sicherheit und die Integrität der Einrichtungen von iPlace dem jeweiligen Stand der Technik sowie den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Im Fall einer Verletzung von Si- cherheit und/oder Integrität der Einrichtungen von iPlace wird iPlace je nach Schwere die jeweilige Aufsichtsbehörde und gegebenenfalls auch die Öffentlichkeit bzw. den Betroffenen unverzüglich infor- mieren.