Pflicht des Kunden zur Meldung von Störungen. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleisterin von jeglicher Stö- rung oder Unterbrechung von Telekommunikationsdiensten unverzüglich zu informieren, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt, um der Dienstleisterin die Pro- blembehebung zu ermöglichen. Verletzt der Kunde diese Ver- ständigungspflicht, übernimmt die Dienstleisterin für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden unnötigerweise be- auftragten Fremdfirma), keine Haftung.
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Samples: www.ichwillglasfaser.at, www.e-breitband.at
Pflicht des Kunden zur Meldung von Störungen. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleisterin cyb von jeglicher Stö- rung Störung oder Unterbrechung von Telekommunikationsdiensten unverzüglich zu informieren, um cyb die Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt, um der Dienstleisterin die Pro- blembehebung zu ermöglichen. Verletzt der Kunde diese Ver- ständigungspflichtVerständigungspflicht, übernimmt die Dienstleisterin cyb für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden unnötigerweise be- auftragten beauftragten Fremdfirma), keine Haftung.
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Samples: cyb.at
Pflicht des Kunden zur Meldung von Störungen. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleisterin mieX von jeglicher Stö- rung Störung oder Unterbrechung von Telekommunikationsdiensten unverzüglich zu informieren, um mieX die Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt, um der Dienstleisterin die Pro- blembehebung zu ermöglichen. Verletzt der Kunde diese Ver- ständigungspflichtVerständigungspflicht, übernimmt die Dienstleisterin mieX für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden unnötigerweise be- auftragten beauftragten Fremdfirma), keine Haftung.
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Samples: www.miex.at
Pflicht des Kunden zur Meldung von Störungen. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleisterin mmc von jeglicher Stö- rung Störung oder Unterbrechung von Telekommunikationsdiensten unverzüglich zu informieren, um mmc die Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt, um der Dienstleisterin die Pro- blembehebung zu ermöglichen. Verletzt der Kunde diese Ver- ständigungspflichtVerständigungspflicht, übernimmt die Dienstleisterin mmc für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden unnötigerweise be- auftragten beauftragten Fremdfirma), keine Haftung.
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Samples: www.mmc.at
Pflicht des Kunden zur Meldung von Störungen. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleisterin kabelplus von jeglicher Stö- rung Störung oder Unterbrechung von Telekommunikationsdiensten unverzüglich zu informieren, um kabelplus die Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt, um der Dienstleisterin die Pro- blembehebung zu ermöglichen. Verletzt der Kunde diese Ver- ständigungspflichtVerständigungspflicht, übernimmt die Dienstleisterin kabelplus für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden unnötigerweise be- auftragten beauftragten Fremdfirma), keine Haftung.
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Samples: www.kabelplus.at