Pflichten des Auftragnehmers (AN) Musterklauseln

Pflichten des Auftragnehmers (AN). Der AN ist verpflichtet: - Überwachung der äußeren Verbindungen zur BMA, zu Feuerwehrsprechstellen und Auslöseorganen; - Überprüfung der Überwachungseinrichtungen der Leitungsverbindungen auf Kurzschluss, Erdschluss und Unterbruch; - Anzeige- und/oder Betätigungseinrichtungen in oder außerhalb von Zentralen; - Schalteinrichtungen; - Ansteuereinrichtungen in Verbindung mit Übertragungseinrichtungen, optische und akustische Signalgeber; - Energieversorgungen; - Störungsweiterleitung an die BMA; - Anlagedokumentation auf Vollständigkeit und Richtigkeit (z. B. Lautsprecherlinien). - Auslösung aller zerstörungsfrei prüfbaren Melder, falls Hausalarmmelder an der SAA betrieben werden; - Stichprobenhafte Überprüfung der Lautsprecher auf verzerrungsfreie Übertragung mit Sprachsignalen; - sämtliche Prüfungen gemäß der jeweils aktuellen DIN VDE 0833 Teil 4. - Anlageteile zu pflegen, - ggfs. Anlageteile und Bauelemente (z. B. Akkumulatoren, Geräte- und Speicherbatterien) nach Ablauf der Nutzungsdauer auszutauschen, - ggfs. justieren, neu einstellen und abgleichen von Bauteilen und Geräten; - dies unverzüglich, wenn bei Inspektion oder Wartung festgestellt wird, dass die geforderte Funktion bis zur nächsten Inspektion nicht sicherge- stellt ist, - mit der Beseitigung von Störungen innerhalb von 24 Stunden nach Meldung zu beginnen - die SAA spätestens 72 Stunden nach Kenntnis des Störungszustandes in den Sollzustand zu versetzen. Ist der überwiegende Teil der Anlage beschädigt, kann hiervon abgewichen werden. - unverzüglich mit dem AG Ersatzmaßnahmen abzustimmen und einzulei- ten.
Pflichten des Auftragnehmers (AN). 4.1 Der AN hat seine Leistungen nach den Bestimmungen des Vertrages und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Er hat die einschlägigen gesetzlichen Vorschrif- ten und sonstigen verbindlichen Bestimmungen zu Grunde zu legen. VDE- und DIN-Normen sind als Mindestvorschriften zu beachten, wenn nicht im Einzelfall weitergehende Anforderun- gen vereinbart werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.