Common use of Pflichten des Karteninhabers Clause in Contracts

Pflichten des Karteninhabers. 12.1. Schutz vor dem Zugriff Dritter und Geheimhaltung des persönlichen Codes, der Geräte-PIN und des Einmalpasswortes Der Karteninhaber ist im eigenen Interesse verpflichtet, mobile Endgeräte, auf denen digitale Debitkarten in einer Wallet aktiviert sind, sorgfältig zu verwahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Vor Weitergabe von mobilen Endgeräten an dritte Personen hat der Karteninhaber die Nutzung seiner digitalen Debitkarte auf diesen mobilen Endgeräten mit den zur Verfügung gestellten Funktionen bei zeitweiser Weitergabe vorübergehend oder bei dauerhafter Weitergabe dauerhaft zu deaktivieren. Der zur digitalen Debitkarte gehörende persönliche Code und das Einmalpasswort sind geheim zu halten und dürfen niemandem, insbesondere auch nicht Mitarbeitern des Kreditinstitutes, anderen Kontoinhabern, anderen Karteninhabern oder anderen Nutzern des mobilen Endgeräts bekannt gegeben werden. So der Karteninhaber für die Nutzung seiner digitalen Debitkarten gemäß Punkt 4 auch die Geräte-PIN verwendet, hat er diese – ebenso wie den persönlichen Code und das Einmalpasswort – geheim zu halten. Der persönliche Code darf nicht am mobilen Endgerät abgespeichert werden. So der Karteninhaber für die Nutzung seiner digitalen Debitkarten gemäß Punkt 4 auch die Geräte-PIN verwendet, darf er diese – ebenso wie den persönlichen Code – nicht am mobilen Endgerät speichern. Bei der Verwendung des persönlichen Codes, der Geräte-PIN und des Einmalpasswortes ist darauf zu achten, dass diese nicht von Dritten ausgespäht werden.

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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen Für Die Nutzung Der Digitalen Debitkarte, Besondere Geschäftsbedingungen Für Die Nutzung Der Digitalen Debitkarte

Pflichten des Karteninhabers. 12.1. Schutz vor dem Zugriff Dritter und Geheimhaltung des persönlichen Codes, der Geräte-PIN und des Einmalpasswortes Einmal- passwortes Der Karteninhaber ist im eigenen Interesse verpflichtet, mobile Endgeräte, auf denen digitale Debitkarten in einer Wallet aktiviert sind, sorgfältig zu verwahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Vor Weitergabe von mobilen Endgeräten an dritte Personen Perso- nen hat der Karteninhaber die Nutzung seiner digitalen Debitkarte auf diesen mobilen Endgeräten mit den zur Verfügung gestellten Funktionen bei zeitweiser Weitergabe Weiter- gabe vorübergehend oder bei dauerhafter Weitergabe dauerhaft zu deaktivieren. Der zur digitalen Debitkarte gehörende persönliche Code und das Einmalpasswort sind geheim zu halten und dürfen dür- fen niemandem, insbesondere auch nicht Mitarbeitern des Kreditinstitutes, anderen Kontoinhabern, anderen Karteninhabern oder anderen Nutzern des mobilen Endgeräts End- xxxxxx bekannt gegeben werden. So der Karteninhaber für die Nutzung seiner digitalen Debitkarten gemäß Punkt 4 4. auch die Geräte-PIN verwendet, hat er diese – ebenso wie den persönlichen Code und das Einmalpasswort Einmalpass- wort – geheim zu halten. Der persönliche Code darf nicht am mobilen Endgerät abgespeichert werden. So der Karteninhaber für die Nutzung Nut- zung seiner digitalen Debitkarten gemäß Punkt 4 4. auch die Geräte-PIN verwendet, darf er diese – ebenso wie den persönlichen Code – nicht am mobilen Endgerät speichernspei- chern. Bei der Verwendung des persönlichen Codes, der Geräte-Geräte- PIN und des Einmalpasswortes ist darauf zu achten, dass diese nicht von Dritten ausgespäht werden.

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Samples: Besondere Bedingungen Für Die Nutzung Der Digitalen Debitkarte

Pflichten des Karteninhabers. 12.1. Schutz vor dem Zugriff Dritter und Geheimhaltung des persönlichen Codes, der Geräte-PIN und des Einmalpasswortes Einmal- passwortes Der Karteninhaber ist im eigenen Interesse verpflichtet, mobile Endgeräte, auf denen digitale Debitkarten in einer Wallet aktiviert sind, sorgfältig zu verwahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Vor Weitergabe von mobilen Endgeräten an dritte Personen Perso- nen hat der Karteninhaber die Nutzung seiner digitalen Debitkarte auf diesen mobilen Endgeräten mit den zur Verfügung gestellten Funktionen bei zeitweiser Weitergabe Weiter- gabe vorübergehend oder bei dauerhafter Weitergabe dauerhaft zu deaktivieren. Der zur digitalen Debitkarte gehörende persönliche Code und das Einmalpasswort sind geheim zu halten und dürfen dür- fen niemandem, insbesondere auch nicht Mitarbeitern des Kreditinstitutes, anderen Kontoinhabern, anderen Karteninhabern oder anderen Nutzern des mobilen Endgeräts End- xxxxxx bekannt gegeben werden. So der Karteninhaber für die Nutzung seiner digitalen Debitkarten gemäß Punkt 4 4. auch die Geräte-PIN verwendet, hat er diese – ebenso wie den persönlichen Code und das Einmalpasswort Einmalpass- wort – geheim zu halten. Der persönliche Code darf nicht am mobilen Endgerät abgespeichert werden. So der Karteninhaber für die Nutzung Nut- zung seiner digitalen Debitkarten gemäß Punkt 4 4. auch die Geräte-PIN verwendet, darf er diese – ebenso wie den persönlichen Code – nicht am mobilen Endgerät speichern. Bei der Verwendung des persönlichen Codes, der Geräte-Geräte- PIN und des Einmalpasswortes ist darauf zu achten, dass diese nicht von Dritten ausgespäht werden.

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Samples: Besondere Bedingungen Für Die Nutzung Der Digitalen Debitkarte