Pflichten des Karteninhabers. 6.1. Insoweit die Anweisung durch Unterschrift des KI erfolgt, hat diese der Unterschrift auf der Karte zu entsprechen. Eine abweichende Unterschrift des KI ändert nicht die Haftung des KI für die Erfüllung seiner mit der Karte eingegangenen Verbindlichkeiten. 6.2. Der KI ist nur solange berechtigt die Karte zu verwenden, als das Vertragsverhältnis aufrecht, die Karte gültig und er in der Lage ist, die mit der Karte eingegangenen Verpflichtungen vereinbarungsgemäß zu erfüllen. 6.3. Bieten Händler (das Vertragsunternehmen) das 3D Secure Verfahren, (Visa Secure bzw. MasterCard Identity Check) an, ist der KI verpflichtet, dieses zu verwenden. Im Rahmen des 3D Secure Verfahrens wird der KI mittels eines selbstgewählten Passworts zweifelsfrei als rechtmäßiger KI identifiziert. Die Registrierung zum 3D Secure Verfahren ist kostenlos auf xxx.xxxxx.xx/0xxxxxxx oder in der BAWAG App möglich. Warnhinweis: Aus Sicherheitsgründen behält sich die Bank vor, Transaktionen technisch nicht durchzuführen, falls kein für die jeweilige Transaktion sicheres System verwendet wird. In diesem Fall wird der KI jedoch die Möglichkeit haben, sich im Rahmen einer solchen Transaktion für das von der Bank zu diesem Zeitpunkt bekannt gegebene sichere System zu registrieren und dieses zu nutzen, sofern das VU dieses System anbietet. 6.4. Der KI ist zur Zahlung des Kartenentgeltes verpflichtet. Sofern im Einzelnen nichts anderes vereinbart wurde, ist das jährliche Kartenentgelt (Jahresentgelt) jeweils am Ersten des Monats fällig, der dem auf der Karte als Gültigkeitsdauer angegebenen Monat folgt (Beispiel: Ist als Gültigkeitsdauer auf der Karte 08/JJ eingeprägt, ist das Kartenentgelt jeweils am 1.9. fällig.). Das Jahresentgelt wird mit der Abrechnung für das Monat seiner Fälligkeit gemäß Punkt 12. verrechnet und ist vom KI mit dem Betrag dieser Abrechnung zu bezahlen. Der KI ist zur Zahlung der weiteren mit der Bank vereinbarten Entgelte verpflichtet, wie sie in der mit dem KI vereinbarten Konditionenübersicht BAWAG Kreditkarten enthalten sind; diese werden mit den Abrechnungen gemäß Punkt 12. verrechnet. Die Änderung der Entgelte ist in Punkt 15. geregelt.
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Samples: Kreditkartenbedingungen
Pflichten des Karteninhabers. 6.1. Insoweit 13.1 Der KI hat die Anweisung durch Unterschrift des KI erfolgt, hat diese der Unterschrift auf in diesen AGB enthaltenen Bedingungen für die Ausgabe und die Nutzung der Karte zu entsprechen. Eine abweichende Unterschrift des KI ändert nicht die Haftung des KI für die Erfüllung seiner mit der Karte eingegangenen Verbindlichkeiteneinzuhalten.
6.2. 13.2 Der KI ist nur solange berechtigt verpflichtet,
13.2.1 den Karten-PIN, die mobile-PIN, das Startpasswort und die SMS-TAN (im Folgenden gemeinsam „persönliche Identifikationsmerkmale“) geheim zu halten; der KI darf seine
13.2.2 unmittelbar nach Erhalt der Karte alle zumutbaren Vorkehrungen zu verwendentreffen, als das Vertragsverhältnis aufrechtum die persönlichen Identifikationsmerkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen;
13.2.3 es zu unterlassen, die Karte gültig und an Dritte zu übergeben, sofern die Übergabe nicht ausschließlich zum Zwecke der Durchführung einer Transaktion an die Mastercard- Akzeptanzstelle erfolgt;
13.2.4 bei der Verwendung seiner persönlichen Identifikationsmerkmale durch alle zumutbaren Vorkehrungen darauf zu achten, dass ein Dritter keine Kenntnis von diesen erlangen kann; dies gilt auch für Mitarbeiter von Mastercard- Akzeptanzstellen.
13.3 Sobald der KI Kenntnis von Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder einer sonstigen nicht von ihm autorisierten Nutzung der Karte oder der Kartendaten erlangt, hat er dies der paybox Bank unverzüglich anzuzeigen. Für diese Anzeige stellt die paybox Bank die in Punkt 12.1 angeführte Telefonnummern zur Verfügung.
13.4 Stellt der Lage KI fest, dass eine Transaktion nicht autorisiert war oder fehlerhaft ausgeführt worden ist, hat er die mit paybox Bank unverzüglich nach Feststellung zu unterrichten, wenn er eine Berichtigung dieses Zahlungsvorgangs erwirken möchte (Rügeobliegenheit). Die Frist für den KI zur Unterrichtung der Karte eingegangenen Verpflichtungen vereinbarungsgemäß zu erfüllenpaybox Bank zur Erwirkung einer Berichtigung endet spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung oder Gutschrift, falls die paybox Bank dem KI die Angaben gemäß dem 3. Hauptstück des ZaDiG (§§ 32 bis 54) mitgeteilt oder zugänglich gemacht hat. Andere Ansprüche des KIs gegen die paybox Bank oder das Vertragsunternehmen bleiben davon unberührt.
6.3. Bieten Händler (das Vertragsunternehmen) das 3D Secure Verfahren, (Visa Secure bzw. MasterCard Identity Check) an, ist 13.5 Hat der KI verpflichtetder paybox Bank den Verlust oder den Diebstahl seiner Karte gemeldet, dieses zu sodass die Karte gesperrt und die Ausstellung einer Ersatzkarte veranlasst ist, und erlangt er danach die Karte wieder, darf er die Karte nicht mehr verwenden. Im Rahmen des 3D Secure Verfahrens wird ; der KI mittels eines selbstgewählten Passworts zweifelsfrei als rechtmäßiger KI identifiziert. Die Registrierung zum 3D Secure Verfahren ist kostenlos auf xxx.xxxxx.xx/0xxxxxxx muss die Karte entwerten oder in der BAWAG App möglich. Warnhinweis: Aus Sicherheitsgründen behält sich an die paybox Bank vor, Transaktionen technisch nicht durchzuführensenden, falls kein für die jeweilige Transaktion sicheres System verwendet wird. In diesem Fall wird der KI jedoch paybox Bank die Möglichkeit haben, sich im Rahmen einer solchen Transaktion für das von der Bank zu diesem Zeitpunkt bekannt gegebene sichere System zu registrieren und dieses zu nutzen, sofern das VU dieses System anbietetÜbersendung verlangt.
6.4. Der KI ist zur Zahlung des Kartenentgeltes verpflichtet. Sofern im Einzelnen nichts anderes vereinbart wurde, ist das jährliche Kartenentgelt (Jahresentgelt) jeweils am Ersten des Monats fällig, der dem auf der Karte als Gültigkeitsdauer angegebenen Monat folgt (Beispiel: Ist als Gültigkeitsdauer auf der Karte 08/JJ eingeprägt, ist das Kartenentgelt jeweils am 1.9. fällig.). Das Jahresentgelt wird mit der Abrechnung für das Monat seiner Fälligkeit gemäß Punkt 12. verrechnet und ist vom KI mit dem Betrag dieser Abrechnung zu bezahlen. Der KI ist zur Zahlung der weiteren mit der Bank vereinbarten Entgelte verpflichtet, wie sie in der mit dem KI vereinbarten Konditionenübersicht BAWAG Kreditkarten enthalten sind; diese werden mit den Abrechnungen gemäß Punkt 12. verrechnet. Die Änderung der Entgelte ist in Punkt 15. geregelt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Karteninhabers. 6.111.1 Der Karteninhaber hat die Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unter- schriftsfeld zu unterschreiben.
11.2 Die Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhin- dern, dass sie abhandenkommt oder missbräuchlich verwendet wird. Insoweit Sie darf insbesondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbe- wahrt werden. Denn jede Person, die Anweisung durch Unterschrift des KI erfolgtim Besitz der Karte ist, hat diese der Unterschrift die Mög- lichkeit, mit ihr missbräuchliche Verfügungen zu tätigen. Der Karteninhaber hat auch dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) oder sonsti- gen personalisierten Sicherheitsmerkmalen erlangt. Personalisierte Sich- erheitsmerkmale dürfen insbesondere nicht auf der Karte zu entsprechenvermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden, auch nicht wenn der Karteninhaber die personalisierten Sicherheitsmerkmale ver- schlüsselt hat. Eine abweichende Unterschrift des KI ändert nicht Jede Person, die Haftung des KI für die Erfüllung seiner PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglichkeit, mit der Karte eingegangenen Verbindlichkeitenund der PIN zusammen Verfügungen zu tätigen (z.B. Geld am Geldautomaten abzuheben).
6.211.3 Änderungen des Namens, der Anschrift (einschließlich der E-Mail-Adresse), der Bankverbindung oder eine wesentliche Verschlechterung seiner finanziellen Situation hat der Karteninhaber der Bank unverzüglich mit- zuteilen.
11.4 Die Karte darf nicht für illegale Zwecke eingesetzt werden. Der KI ist nur solange berechtigt Karten- inhaber hat zudem die Karte weiteren Pflichten aus diesen Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen, insbesondere die sich aus Ziffer 13.1 ergebenden Pflichten zu verwenden, als das Vertragsverhältnis aufrecht, die Karte gültig und er in der Lage ist, die mit der Karte eingegangenen Verpflichtungen vereinbarungsgemäß zu erfüllen.
6.3. Bieten Händler (das Vertragsunternehmen) das 3D Secure Verfahren, (Visa Secure bzw. MasterCard Identity Check) an, ist der KI verpflichtet, dieses zu verwenden. Im Rahmen des 3D Secure Verfahrens wird der KI mittels eines selbstgewählten Passworts zweifelsfrei als rechtmäßiger KI identifiziertbeachten. Die Registrierung zum 3D Secure Verfahren Bank ist kostenlos auf xxx.xxxxx.xx/0xxxxxxx berechtigt, jederzeit die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse anhand von Selbstauskünften und/ oder in der BAWAG App möglich. Warnhinweis: Aus Sicherheitsgründen behält sich die Bank vor, Transaktionen technisch nicht durchzuführen, falls kein für die jeweilige Transaktion sicheres System verwendet wird. In diesem Fall wird der KI jedoch die Möglichkeit haben, sich im Rahmen einer solchen Transaktion für das von der Bank aktuellen Verdienstnachweisen zu diesem Zeitpunkt bekannt gegebene sichere System zu registrieren und dieses zu nutzen, sofern das VU dieses System anbietetverlangen.
6.4. Der KI ist zur Zahlung des Kartenentgeltes verpflichtet. Sofern im Einzelnen nichts anderes vereinbart wurde, ist das jährliche Kartenentgelt (Jahresentgelt) jeweils am Ersten des Monats fällig, der dem auf der Karte als Gültigkeitsdauer angegebenen Monat folgt (Beispiel: Ist als Gültigkeitsdauer auf der Karte 08/JJ eingeprägt, ist das Kartenentgelt jeweils am 1.9. fällig.). Das Jahresentgelt wird mit der Abrechnung für das Monat seiner Fälligkeit gemäß Punkt 12. verrechnet und ist vom KI mit dem Betrag dieser Abrechnung zu bezahlen. Der KI ist zur Zahlung der weiteren mit der Bank vereinbarten Entgelte verpflichtet, wie sie in der mit dem KI vereinbarten Konditionenübersicht BAWAG Kreditkarten enthalten sind; diese werden mit den Abrechnungen gemäß Punkt 12. verrechnet. Die Änderung der Entgelte ist in Punkt 15. geregelt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Karteninhabers. 6.1. Insoweit 13.1 Der KI hat die Anweisung durch Unterschrift des KI erfolgt, hat diese der Unterschrift auf in diesen AGB enthaltenen Bedingungen für die Ausgabe und die Nutzung der Karte zu entsprechen. Eine abweichende Unterschrift des KI ändert nicht die Haftung des KI für die Erfüllung seiner mit der Karte eingegangenen Verbindlichkeiteneinzuhalten.
6.2. 13.2 Der KI ist nur solange berechtigt verpflichtet,
13.2.1 den Karten-PIN, die mobile-PIN, das Startpasswort und die SMS-TAN (im Folgenden gemeinsam „persönliche Identifikationsmerkmale“) geheim zu halten; der KI darf seine
13.2.2 unmittelbar nach Erhalt der Karte alle zumutbaren Vorkehrungen zu verwendentreffen, als das Vertragsverhältnis aufrechtum die persönlichen Identifikationsmerkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen;
13.2.3 es zu unterlassen, die Karte gültig und an Dritte zu übergeben, sofern die Übergabe nicht auschließlich zum Zwecke der Durchführung einer Transaktion an die Mastercard-Akzeptanzstelle erfolgt;
13.2.4 bei der Verwendung seiner persönlichen Identifikationsmerkmale durch alle zumutbaren Vorkehrungen darauf zu achten, dass ein Dritter keine Kenntnis von diesen erlangen kann; dies gilt auch für Mitarbeiter von Mastercard- Akzeptanzstellen.
13.3 Sobald der KI Kenntnis von Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder einer sonstigen nicht von ihm autorisierten Nutzung der Karte oder der Kartendaten erlangt, hat er dies der paybox Bank unverzüglich anzuzeigen. Für diese Anzeige stellt die paybox Bank die in Punkt 12.1 angeführte Telefonnummern zur Verfügung.
13.4 Stellt der Lage KI fest, dass eine Transaktion nicht autorisiert war oder fehlerhaft ausgeführt worden ist, hat er die mit paybox Bank unverzüglich nach Feststellung zu unterrichten, wenn er eine Berichtigung dieses Zahlungsvorgangs erwirken möchte (Rügeobliegenheit). Die Frist für den KI zur Unterrichtung der Karte eingegangenen Verpflichtungen vereinbarungsgemäß zu erfüllenpaybox Bank zur Erwirkung einer Berichtigung endet spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung oder Gutschrift, falls die paybox Bank dem KI die Angaben gemäß dem 3. Hauptstück des ZaDiG (§§ 32 bis 54) mitgeteilt oder zugänglich gemacht hat. Andere Ansprüche des KIs gegen die paybox Bank oder das Vertragsunternehmen bleiben davon unberührt.
6.3. Bieten Händler (das Vertragsunternehmen) das 3D Secure Verfahren, (Visa Secure bzw. MasterCard Identity Check) an, ist 13.5 Hat der KI verpflichtetder paybox Bank den Verlust oder den Diebstahl seiner Karte gemeldet, dieses zu sodass die Karte gesperrt und die Ausstellung einer Ersatzkarte veranlasst ist, und erlangt er danach die Karte wieder, darf er die Karte nicht mehr verwenden. Im Rahmen des 3D Secure Verfahrens wird ; der KI mittels eines selbstgewählten Passworts zweifelsfrei als rechtmäßiger KI identifiziert. Die Registrierung zum 3D Secure Verfahren ist kostenlos auf xxx.xxxxx.xx/0xxxxxxx muss die Karte entwerten oder in der BAWAG App möglich. Warnhinweis: Aus Sicherheitsgründen behält sich an die paybox Bank vor, Transaktionen technisch nicht durchzuführensenden, falls kein für die jeweilige Transaktion sicheres System verwendet wird. In diesem Fall wird der KI jedoch paybox Bank die Möglichkeit haben, sich im Rahmen einer solchen Transaktion für das von der Bank zu diesem Zeitpunkt bekannt gegebene sichere System zu registrieren und dieses zu nutzen, sofern das VU dieses System anbietetÜbersendung verlangt.
6.4. Der KI ist zur Zahlung des Kartenentgeltes verpflichtet. Sofern im Einzelnen nichts anderes vereinbart wurde, ist das jährliche Kartenentgelt (Jahresentgelt) jeweils am Ersten des Monats fällig, der dem auf der Karte als Gültigkeitsdauer angegebenen Monat folgt (Beispiel: Ist als Gültigkeitsdauer auf der Karte 08/JJ eingeprägt, ist das Kartenentgelt jeweils am 1.9. fällig.). Das Jahresentgelt wird mit der Abrechnung für das Monat seiner Fälligkeit gemäß Punkt 12. verrechnet und ist vom KI mit dem Betrag dieser Abrechnung zu bezahlen. Der KI ist zur Zahlung der weiteren mit der Bank vereinbarten Entgelte verpflichtet, wie sie in der mit dem KI vereinbarten Konditionenübersicht BAWAG Kreditkarten enthalten sind; diese werden mit den Abrechnungen gemäß Punkt 12. verrechnet. Die Änderung der Entgelte ist in Punkt 15. geregelt.
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