Pflichten des Studierenden. Der Studierende ist verpflichtet, die Kenntnisse, Fertig- keiten und beruflichen Erfahrungen zu erwerben, die er- forderlich sind, um das Studienziel in der Studienzeit zu erreichen. Er ist insbesondere verpflichtet: sich bei der Berufsakademie Sachsen für einen Studien- platz in dem angegebenen Studiengang zum vorstehend genannten Studienbeginn anzumelden. Dazu reicht er unverzüglich alle notwendigen Unterlagen bei der jewei- ligen Staatlichen Studienakademie ein;
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Samples: www.bibb.de, www.ba-sachsen.de, www.ba-leipzig.de
Pflichten des Studierenden. Der Studierende ist verpflichtet, die Kenntnisse, Fertig- keiten Fertigkeiten und beruflichen Erfahrungen zu erwerben, die er- forderlich erforderlich sind, um das Studienziel in der Studienzeit zu erreichen. Er ist insbesondere verpflichtet: sich bei der Berufsakademie Sachsen für einen Studien- platz Studienplatz in dem angegebenen Studiengang zum vorstehend genannten Studienbeginn anzumelden. Dazu reicht er unverzüglich alle notwendigen Unterlagen bei der jewei- ligen jeweiligen Staatlichen Studienakademie ein;
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Samples: www.ba-riesa.de, www.ba-plauen.de