Common use of Pflichten des Verantwortlichen Clause in Contracts

Pflichten des Verantwortlichen. (1) Der Verantwortliche wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetze sicherstellen, insbesondere im Hinblick auf die erforderliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen. (2) Der Verantwortliche wird den Auftragsverarbeiter unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden, informieren, wenn der Verantwortliche Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei den Verarbeitungstätigkeiten feststellt, die eine Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze beeinträchtigen.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvereinbarung, Auftragsverarbeitungsvereinbarung, Auftragsverarbeitungsvereinbarung