Pflichten des Vermittlers Musterklauseln

Pflichten des Vermittlers. 1. Der Vermittler gibt im Rahmen der ihm erteilten Vollmacht für den Auftraggeber ein verbindliches Kaufangebot gegenüber einem geeigneten Händler ab. Der Vermittler wird den Auftraggeber über die Abgabe des verbindlichen Kaufangebotes unverzüglich informieren und dem Auftraggeber die Originalurkunde unverzüglich übergeben.
Pflichten des Vermittlers. Die TAS befragt den Kunden im Rahmen ihrer Tätigkeit nach seinen Wünschen und Bedürfnissen. Dabei werden sowohl die Komplexität der angebotenen Versicherung als auch die jeweilige Situation des Kunden berücksichtigt. Die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat werden unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades des angebotenen Versicherungsvertrages in einem Beratungsprotokoll dokumentiert. Die TAS wird ihren Rat auf eine objektive und ausgewogene Marktuntersuchung stützen, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird. Die TAS wirkt insbesondere bei der Verwaltung, Betreuung und Erfüllung des Versicherungsvertrages, z.B. im Schadensfall, mit.
Pflichten des Vermittlers. 3.1. Der Vermittler wird mit dem Nachweis eines ent- sprechenden Kauf-/Leasingvertrages beauftragt, d.h. er wird einen geeigneten Verkäufer aussuchen und diesen auffordern, dem Auftraggeber ein Bestellformular über das gewünschte Fahrzeug gem. Vermittlungsvertrag zu übermitteln. Dieses verbindliche Bestellformular ist vom Auftraggeber an den Verkäufer unterschrieben zurückzusenden; der Vermittler erhält vom Auftraggeber eine Kopie. Soweit der Verkäufer die vom Auftraggeber unterzeichnete Bestellung des Kraftfahrzeugs akzeptiert, bestätigt er das Zustandekommen eines Kauf- /Leasingvertrages gegenüber dem Auftraggeber. Dadurch kommt unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem Verkäufer ein Kauf-/Leasingvertrag zustande. Die Pflicht des Vermittlers beschränkt sich auf die Vermittlung eines Kauf- /Leasingvertrages mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kauf- manns. Er übernimmt keinerlei Erfolgs- oder Vermittlungs- garantie.
Pflichten des Vermittlers. Der Vermittler hat sämtliche Richtlinien und Weisungen des Auftraggebers zu befolgen. Im Fall der Nichtbefolgung der Richtlinien und Weisungen bzw. im Fall einer verspäteten Weiterleitung der Mitteilung haftet der Vermittler für sämtliche daraus entstehenden Schäden. Als verspätet gilt eine Mitteilung, sofern sie nach mehr als 10 Tagen seit Kenntnis des Ereignisses erfolgt
Pflichten des Vermittlers. Bei der Vermittlung zum Abschluss eines Kaufvertrages, Mietvertrages oder Immobilienpachtvertrages ist der Mediator insbesondere zu Folgendem verpflichtet: zu versuchen, eine Person zu finden und mit dem Auftraggeber in Kontakt zu bringen, um ein vermitteltes Geschäft abzuschließen, dem Auftraggeber den durchschnittlichen Marktpreis einer ähnlichen Immobilie mitteilen, Beschaffung und Prüfung der Dokumente zum Nachweis des Eigentums oder eines anderen dinglichen Rechts an der betreffenden Immobilie, die zur Präsentation der Immobilie am Markt erforderlichen Handlungen vorzunehmen, die Immobilie in geeigneter Weise zu bewerben und alle weiteren im Immobilienmaklervertrag vereinbarten Handlungen vorzunehmen, die über die übliche Präsentation hinausgehen und für die ihm besondere, vorläufige Ansprüche zustehen -spezifizierte Kosten, Immobilienbesichtigung ermöglichen, bei Verhandlungen vermitteln und versuchen, einen Vertrag abzuschließen, wenn er sich hierzu ausdrücklich verpflichtet hat, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers aufzubewahren und auf schriftliche Anweisung des Auftraggebers Informationen über die Immobilie, für die er vermittelt, oder im Zusammenhang mit dieser Immobilie oder dem Geschäft, für das er vermittelt, als Geschäftsgeheimnis zu bewahren, Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand um Grundstücke, ist die Zweckbestimmung des betreffenden Grundstücks gemäß den auf dieses Grundstück bezogenen Raumordnungsvorschriften zu prüfen, dem Auftraggeber alle für die Ausführung der beabsichtigten Arbeiten wichtigen Umstände mitteilen, die ihm bekannt sind oder bekannt sein müssen, Informieren Sie den Schulleiter über die Bestimmungen des Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Amtsblatt 108/17, 39/19, 151/22). erstellen in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt Vertragsentwürfe für das von ihm vermittelte Rechtsgeschäft. Sofern der Mediator im Einvernehmen mit dem Auftraggeber für ihn im Zusammenhang mit der Arbeit, die Gegenstand der Mediation ist, auch weitere Handlungen vornimmt, wird er sich über die Arbeit sowie die Art und Höhe der Kosten gesondert einigen. Der Vermittler haftet nicht für die Nichterfüllung der Pflichten des Auftraggebers und eines Dritten sowie für die Pflichten, die durch ein zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten abgeschlossenes Rechtsgeschäft übernommen werden und dessen Gegenstand die Immobilie ist die der Mediator vermittelt hat.
Pflichten des Vermittlers. 3.1 Der Vermittler ist verpflichtet, stets die Interessen der jobEconomy zu wahren und die ihm obliegende Verpflichtung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuüben. Entsprechendes gilt auch für die vom Vermittler herangezogenen Hilfspersonen.
Pflichten des Vermittlers. 1. Der Vermittler gibt im Rahmen der ihm erteilten Vollmacht für den Auftraggeber ein verbindliches Kaufangebot gegenüber einem geeigneten Händler ab. Der Vermittler wird den Auftraggeber über die Abgabe des verbindlichen Kaufangebotes unverzüglich informieren und dem Auftraggeber die Origi- nalurkunde unverzüglich übergeben.
Pflichten des Vermittlers. Die Angebote des Vermittlers sind unverbindlich. Der Vermittler wird sich um das Zustandekommen eines Vertrages zwischen den Kunden und der Dame über die gewünschten Leistungen bemühen.
Pflichten des Vermittlers. (1) Der Vermittler verpflichtet sich, seine rechtlichen Pflichten einzuhalten, insbesondere die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes, des Gewerberechts, des Datenschutzes (einschließlich ggf. Sozialdatenschutzes), der Steuergesetze sowie die Anordnungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche, soweit sie auf ihn anwendbar sind.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.