Verpflichtung zur Vertraulichkeit Musterklauseln

Verpflichtung zur Vertraulichkeit. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Verpflichtung zur Vertraulichkeit. DATEV gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Verpflichtung zur Vertraulichkeit. Die BStBK gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Da- ten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Verpflichtung zur Vertraulichkeit. Der Lieferant verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen oder technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behan- deln und keinem Dritten zugänglich zu machen. Er hat seine Unterlieferanten entsprechend zu verpflichten. Unsere Angaben über die Anfertigung von uns bestellter Gegenstände sowie nach unseren Angaben angefertigten Zeichnungen und unsere eigenen Zeichnungen dürfen vom Lieferanten weder weiter verwendet noch Dritten zugänglich gemacht werden. Der Lieferant hat uns alle Nutzungen, die er aus der Verletzung dieser Verpflichtungen zieht, herauszugeben sowie jeden hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Verpflichtung zur Vertraulichkeit. 7.1. Der Empfänger wird vertrauliche Informationen vertraulich behandeln und • sie weder offenbaren, verbreiten noch veröffentlichen; und • hat die unbefugte Verwertung, Weitergabe oder Veröffentlichung von vertraulichen Informationen mit dem gleichen, mindestens aber dem Maß an Sorgfalt zu verhindern, welches er zum Schutz eigener Informationen von vergleichbarer vertraulicher Art aufwendet; und • sie nur für den Zweck dieser Vereinbarung verwenden.
Verpflichtung zur Vertraulichkeit. 7.1.Der Empfänger wird Vertrauliche Informationen vertraulich behandeln und sie weder offenbaren, verbreiten noch veröffentlichen; und hat die unbefugte Verwertung, Weitergabe oder Veröffentlichung von Vertraulichen Informationen mit dem gleichen, mindestens aber [angemessenen] Maß an Sorgfalt zu verhindern, welches er zum Schutz eigener Informationen von vergleichbarer vertraulicher Art aufwendet; [wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um sie geheim zu halten und nicht zu offenbaren, um zu verhindern, dass sie öffentlich werden. Diese Maßnahmen umfassen das höchstmögliche, zumindest aber angemessene Maß an Sorgfalt, welches der Empfänger zum Schutz eigener Vertraulicher Informationen von vergleichbarer Art anwendet, sind aber nicht auf diese beschränkt;] [hat die Existenz und den Inhalt dieser Vereinbarung sowie die Tatsache, dass über ihren Gegenstand Gespräche zwischen den Parteien stattfinden, streng vertraulich behandeln;] sie nur für den Zweck dieser Vereinbarung verwenden [sie nur für den Zweck dieser Vereinbarung verwenden aber jedenfalls nicht einer wirtschaftlichen Verwertung auf welche Art auch immer zuführen]. Zusatzklauselvorschlag Industriepartner / öffentliche Forschungseinrichtungen: Der Empfänger verpflichtet sich, soweit keine ausdrückliche anderslautende schriftliche Zustimmung der Offenbarenden Partei vorliegt, Vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln, sie weder zu offenbaren, zu verbreiten noch zu veröffentlichen, und Vertrauliche Informationen nicht in irgendeiner Weise für andere als die in Erfüllung dieser Vereinbarung genannten Zwecke zu verwenden. 7.2.Der Empfänger wird die Offenbarende Partei schriftlich über jeden tatsächlichen oder vermuteten Missbrauch, Verlust oder nicht genehmigte Offenbarung Vertraulicher Informationen, von der er Kenntnis erlangt, verständigen. Alternativklausel Industriepartner / öffentliche Forschungseinrichtungen: Der Empfänger wird die Offenbarende Partei schriftlich über jeden tatsächlichen oder vermuteten Missbrauch, Verlust oder nicht genehmigte Offenbarung Vertraulicher Informationen, von der er Kenntnis erlangt, unverzüglich, schriftlich unter Bekanntgabe aller relevanten Fakten über jeden tatsächlichen oder vermuteten Missbrauch verständigen.
Verpflichtung zur Vertraulichkeit. Alle geheim zuhaltenden Informationen, die eine Vertragspartei der anderen zugänglich gemacht hat, sind vor Dritten geheim zuhalten. Eine Weitergabe der erhaltenen geheim zuhaltenden Informationen an einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der anderen Vertragspartei zulässig. Jede Vertragspartei verpflichtet sich darüber hinaus zu folgendem: Geheim zuhaltende Informationen der jeweils anderen Vertragspartei nicht für andere als die genannten Zwecke zu verwenden, Gegenstände der jeweils anderen Vertragspartei nicht nachzubauen oder Dritte hiermit zu beauftragen oder für andere als die in genannten Zwecke zu verwenden, gegebenenfalls zur Verfügung gestellte Software sowie die dazugehörigen Unterlagen nicht zu analysieren, dekodieren und/oder duplizieren oder Dritte hiermit zu beauftragen oder für andere als die genannten Zwecke zu verwenden.
Verpflichtung zur Vertraulichkeit. 3.1 Xxxxxx verpflichtet sich, die von dem Händler erhaltenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln.
Verpflichtung zur Vertraulichkeit. Jede der Parteien verpflichtet sich, alle im Rahmen der vertraglichen Zusammen- arbeit erhaltenen Informationen, die (a) als „vertraulich“ oder „geheim“ oder mit einem gleichbedeutenden Hinweis gekennzeichnet sind oder mündlich als vertrau- lich bezeichnet werden; (b) aufgrund ihres Inhalts als vertraulich anzusehen sind; oder (c) von vertraulichen Informationen, welche zur Verfügung gestellt worden sind, abgeleitet wurden; ausschließlich für die Zwecke der vertraglichen Zusam- menarbeit zu verwenden, vertraulich zu behandeln und vor der Kenntnisnahme durch unberechtigte Dritte zu schützen. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung ist allen Personen aufzuerlegen, die mit der Durchführung dieses Vertrages betraut werden.
Verpflichtung zur Vertraulichkeit. Die Parteien erklären sich mit einer allgemeinen Geheimhaltungspflicht hinsichtlich mündlicher oder schriftlicher Informationen einverstanden, unabhängig davon, welche Art von Unterstützung sie haben (Diskussionsberichte, Pläne, elektronischer Datenaustausch, Aktivitäten,Einrichtungen, Projekte, Know-how, Produkte usw.). Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit ist für die Parteien für die Dauer des Projekts und nach Abschluss des Projekts für die Dauer von fünf Jahren verbindlich. Die Parteien verpflichten sich daher, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung dieser Geheimhaltungsverpflichtung sicherzustellen.