Pflichten und Haftung des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet für alle direkten und indirekten Schäden, die dem Lagerhalter durch das Lagergut entstehen. Folgende Pflichten obliegen dem Auftraggeber und ein Schaden, der auf eine Verletzung dieser Pflichten zurückzuführen ist, begründet somit kein Verschulden des Lagerhalters:
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Pflichten und Haftung des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet für alle direkten und indirekten Schäden, die dem Lagerhalter durch das Lagergut entstehen. Folgende Pflichten obliegen dem Auftraggeber und ein Schaden, der auf eine Verletzung dieser Pflichten zurückzuführen ist, begründet somit kein Verschulden Ver- schulden des Lagerhalters:
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