Photovoltaikanlage. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage, sofern diese der Versorgung des selbst genutzten Objekts an dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsort, auch wenn eine Einspeisung von Strom in das öffentliche Stromnetz erfolgt.
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