Bauarbeiten. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von EUR 30.000,00 je Bauvorhaben. Wenn der Betrag überschritten wird, entfällt dieser Versicherungsschutz. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung finden in diesem Fall keine Anwendung.
Bauarbeiten. A1-6.3 Nachhaftung als früherer Besitzer A1-6.4
Bauarbeiten. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von 100.000,– EUR je Bauvorhaben. Sofern die Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind, ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Repara- turen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausum- me von 250.000,– EUR je Bauvorhaben versichert. Eigenleistungen im Rahmen der Bauarbeiten gelten bis 100.000,– EUR mitversichert. Wenn einer der Beträge überschritten wird, entfällt der jeweilige Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9).
Bauarbeiten. 6.3 Nachhaftung als früherer Besitzer
Bauarbeiten. 3.1 Wird beim Ausheben der Baugrube verunreinigtes Erdreich festgestellt, ist die Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft unverzüglich zu benachrichtigen. Die Be- seitigung des verunreinigten Bodens hat im Einvernehmen mit der Abteilung Immissions- schutz, Wasser- und Abfallwirtschaft zu erfolgen.
Bauarbeiten. 3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von 000.000 € je Bauvorhaben, sofern es sich um den Neubau einer unter den Versicherungsschutz nach Nr. 1 fallenden Immobilie oder um sonstige Bauvorhaben (Umbauten, Reparaturen, Abbruch- oder Grabearbeiten) an diesen Immobilien handelt.
Bauarbeiten. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bau- summe von 00.000 € je Bauvorhaben. Wenn der Betrag überschritten wird, entfällt dieser Ver- sicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziffer 9).
Bauarbeiten. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück (Installation der Anlage, Um- bauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von 00.000 € je Bauvorhaben. Wenn der Betrag überschritten wird, entfällt dieser Ver- sicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziffer 9).
Bauarbeiten. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Re- paraturen, Abbruch-, Grabearbeiten) an/auf dem im Versi- cherungsschein beschriebenen Gebäude oder Grundstück. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der von Ihnen bei Ihren Baueigenleistungen beschäftigten Personen (z. B. Freunde, Bekannte, Wohnungseigentümer der WEG, nicht jedoch ein beauftragter Bauhandwerker) für Schäden ge- genüber Dritten aus dieser Tätigkeit. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Ar- beitsunfälle und Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb bzw. im Betrieb der WEG gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt. Das gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beam- tenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden. Versicherungsschutz besteht abweichend von A1-7.12 für Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch Senkun- gen von Grundstücken oder Erdrutschungen. Vom Versiche- rungsschutz ausgeschlossen sind Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden – am Baugrundstück selbst oder – den Gebäuden oder Anlagen auf dem Baugrundstück. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden durch oder in Verbindung mit der Erstellung (Neubau, Umbau, Erweiterung) von Geothermieanlagen.
Bauarbeiten a) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) ohne Begrenzung der Bausumme, auch, soweit die Schadenfälle durch Fehler in der Planung Bauleitung und Bauausführung für eigene Bauvorgaben entstanden sind, ausgenommen bleiben jedoch Schäden am Bauwerk selbst.