PIN-Code Musterklauseln

PIN-Code. Die Nutzung von Karten sind nur in Verbindung mit PIN-Codes möglich. Sofern der Karteninhaber den PIN-Code seiner Karte von SBPS oder einer Ausgabestelle erhält, ist er verpflichtet, den PIN-Code unmittelbar nach Erhalt zu ändern.
PIN-Code. Wird an den Kunden eine persönliche Identifikationsnummer (PIN-Code) ausge- geben, ist diese streng vertraulich zu behandeln; sie darf unbefugten Dritten unter keinen Umständen zugänglich gemacht werden. Der Kunde hat für die sichere, einen Zugriff unbefugter Dritter ausschließende, Verwahrung zu sorgen und den PIN-Code gegen eine missbräuchliche Benutzung zu sichern. Stellt der Kunde fest, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis des PIN-Codes hat, ist er ver- pflichtet, NOVOFLEET unverzüglich zu unterrichten und den PIN-Code sperren zu lassen.
PIN-Code. Jede Karte ist mit einem PIN-Code versehen. Der Karteninhaber ist verpflichtet, diesen PIN-Code geheim zu halten. Er darf insbesondere nicht auf den Karten bzw. Kartenhüllen vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit den Karten aufbewahrt werden. Bei Pool-Fahrzeugen verpflichtet sich der Kunde, den PIN-Code nur den von ihm zur Benut- zung der Karte ermächtigten Personen mitzuteilen. Der Kunde hat die Geheimhaltungspflicht des PIN-Codes diesen Personen ebenfalls auf- zuerlegen. LeasePlan verweist des Weiteren auf die Haftungsbestim- mungen unter Abschnitt III. Abs. 2.5.
PIN-Code. Sie haben die Möglichkeit, zwischen drei möglichen PIN Varianten zu wählen. Bitte kreuzen Sie nur eine Variante an. Nach Kundenanlage und Kartenaus- stellung ist keine Änderung der PIN-Art oder des persönlichen PIN mehr möglich. Sie erhalten für jede Karte einen persönlichen, vom System errechneten ZufallsPIN-Code. Je Karte wird Ihnen ein PIN-Code in einem gesonderten Kuvert zugesendet. Sie erhalten für Ihre Kundennummer einen vom System errechneten ZufallsPIN, der für alle Karten unter dieser Kundennummer gleich ist. Bitte beachten Sie, dass Ihnen pro Kundennummer nur ein PIN-Kuvert zugesendet wird. Sie wählen einen 4-stelligen, numerischen WunschPIN, der für alle Karten unter dieser Kundennummer gleich ist. Dieser muss auf dem Antragsformular bekannt gegeben werden. Sollten Sie sich für den FirmenwunschPIN ent- scheiden, dann geben Sie uns bitte die gewünschte 4-stellige Zahlenkombination an. WunschPINs werden bei Kartenbestellungen nicht mehr gedruckt und nicht versendet. Bitte beachten Sie, dass Ihnen pro Kundennummer nur ein PIN-Kuvert zugesendet wird.
PIN-Code. Um sein/ihr Nutzerkonto zu erstellen und auf die App zuzugreifen, muss der/die Nutzer*in einen Pin-Code erstellen, der streng vertraulich und persönlich ist. Der/die Nutzer*in verpflichten sich, den Pin-Code geheim zu halten und ihn in keiner Form weiterzugeben. Wenn der Pin-Code des/der Nutzer*in verloren geht oder gestohlen wird, muss der/die Nutzer*in ihn unverzüglich über den Abschnitt „Sicherheit“ in den Einstellungen der App ändern. Xxxxx ist weder verantwortlich noch haftbar für Verluste, die durch die unbefugte Verwendung des Pin- Codes und/oder anderer Identifizierungsmittel des/der Nutzer*in mit oder ohne dessen/deren Wissen entstehen. Siilo ist weder verantwortlich noch haftbar für Verluste, die aus der unbefugten Verwendung des Pin Codes und/oder anderer Identifizierungsmittel des/der Nutzer*in mit oder ohne dessen Wissen entstehen. Der/die Nutzer*in trägt die alleinige Verantwortung für die Verwendung seines/ihres Pin-Codes, insbesondere wenn er/sie diesen Pin-Code vorab auf einem Gerät speichert und damit eine automatische Verbindung zu den Diensten ermöglicht. Jeder Zugang, jede Nutzung der Dienste und jede Übermittlung von Daten, die von einem Nutzerkonto aus erfolgen, gelten als von dem/der Nutzer*in selbst vorgenommen. Für den Verlust, die missbräuchliche Verwendung oder die unbefugte Nutzung des Pin-Codes eines/einer Nutzer*in und die sich daraus ergebenden Folgen ist allein der/die Nutzer*in verantwortlich. Der/die Nutzer*in wird darauf hingewiesen, welche Folgen es hat, wenn er/sie den Pin-Code verliert oder vergisst: - Wenn der/die Nutzer*in den Sicherungs-/Wiederherstellungsservice aktiviert hat: dann kann er/sie auf sein/ihr Benutzerkonto zugreifen und alle von ihm/ihr generierten Inhalte abrufen, indem er/sie die App erneut herunterlädt oder sie auf einem anderen Gerät installiert und den QR-Wiederherstellungscode verwendet. In einem solchen Fall wird der/die Nutzer*in aufgefordert, einen neuen Pin-Code zu erstellen. - Wenn der/die Nutzer*in den Sicherungs-/Wiederherstellungsservice nicht aktiviert hat, muss er/sie sein/ihr Nutzerkonto zurücksetzen und verliert den Zugang zu allen nutzergenerierten Inhalten. In einem solchen Fall wird der/die Nutzer*in aufgefordert, einen neuen Pin-Code zu erstellen.
PIN-Code. 1.6.1 Der Kartenberechtigte erhält von der Bank zusätzlich zur Ma- estro-Karte den PIN-Code in einem separaten Umschlag. Der PIN-Code ist jeweils der entsprechenden Karte zugeordnet und besteht aus einer sechsstelligen Zahl, die automatisch berechnet wird. Dieser PIN-Code ist weder der Bank noch Dritten bekannt. Wenn mehrere Maestro-Kar- ten ausgegeben werden, wird für jede ein eigener PIN-Code erstellt.
PIN-Code. Der Kunde hat die Benutzung der yesss! SIM-Karte durch einen PIN/PUK-Code zu sichern. Dies ist ein Zahlencode, der dem Kunden die ausschließliche Verfügungsmöglichkeit über die SIM-Karte einräumt. Die Weitergabe des PIN/PUK-Codes an Dritte, die unzureichende Sicherung dieser Codes sowie deren Verwahrung in der Nähe des Endgeräts erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.