PIN-Code Musterklauseln

PIN-Code. Die Nutzung von Karten sind nur in Verbindung mit PIN-Codes möglich. Sofern der Karteninhaber den PIN-Code seiner Karte von SBPS oder einer Ausgabestelle erhält, ist er verpflichtet, den PIN-Code unmittelbar nach Erhalt zu ändern.
PIN-Code. Sie haben die Möglichkeit, zwischen drei möglichen PIN Varianten zu wählen. Bitte kreuzen Sie nur eine Variante an. Nach Kundenanlage und Kartenaus- stellung ist keine Änderung der PIN-Art oder des persönlichen PIN mehr möglich. Sie erhalten für jede Karte einen persönlichen, vom System errechneten ZufallsPIN-Code. Je Karte wird Ihnen ein PIN-Code in einem gesonderten Kuvert zugesendet. Sie erhalten für Ihre Kundennummer einen vom System errechneten ZufallsPIN, der für alle Karten unter dieser Kundennummer gleich ist. Bitte beachten Sie, dass Ihnen pro Kundennummer nur ein PIN-Kuvert zugesendet wird. Sie wählen einen 4-stelligen, numerischen WunschPIN, der für alle Karten unter dieser Kundennummer gleich ist. Dieser muss auf dem Antragsformular bekannt gegeben werden. Sollten Sie sich für den FirmenwunschPIN ent- scheiden, dann geben Sie uns bitte die gewünschte 4-stellige Zahlenkombination an. WunschPINs werden bei Kartenbestellungen nicht mehr gedruckt und nicht versendet. Bitte beachten Sie, dass Ihnen pro Kundennummer nur ein PIN-Kuvert zugesendet wird.
PIN-Code. Um sein/ihr Nutzerkonto zu erstellen und auf die App zuzugreifen, muss der/die Nutzer*in einen Pin-Code erstellen, der streng vertraulich und persönlich ist. Der/die Nutzer*in verpflichten sich, den Pin-Code geheim zu halten und ihn in keiner Form weiterzugeben. Wenn der Pin-Code des/der Nutzer*in verloren geht oder gestohlen wird, muss der/die Nutzer*in ihn unverzüglich über den Abschnitt „Sicherheit“ in den Einstellungen der App ändern. Xxxxx ist weder verantwortlich noch haftbar für Verluste, die durch die unbefugte Verwendung des Pin- Codes und/oder anderer Identifizierungsmittel des/der Nutzer*in mit oder ohne dessen/deren Wissen entstehen. Siilo ist weder verantwortlich noch haftbar für Verluste, die aus der unbefugten Verwendung des Pin Codes und/oder anderer Identifizierungsmittel des/der Nutzer*in mit oder ohne dessen Wissen entstehen. Der/die Nutzer*in trägt die alleinige Verantwortung für die Verwendung seines/ihres Pin-Codes, insbesondere wenn er/sie diesen Pin-Code vorab auf einem Gerät speichert und damit eine automatische Verbindung zu den Diensten ermöglicht. Jeder Zugang, jede Nutzung der Dienste und jede Übermittlung von Daten, die von einem Nutzerkonto aus erfolgen, gelten als von dem/der Nutzer*in selbst vorgenommen. Für den Verlust, die missbräuchliche Verwendung oder die unbefugte Nutzung des Pin-Codes eines/einer Nutzer*in und die sich daraus ergebenden Folgen ist allein der/die Nutzer*in verantwortlich. Der/die Nutzer*in wird darauf hingewiesen, welche Folgen es hat, wenn er/sie den Pin-Code verliert oder vergisst: - Wenn der/die Nutzer*in den Sicherungs-/Wiederherstellungsservice aktiviert hat: dann kann er/sie auf sein/ihr Benutzerkonto zugreifen und alle von ihm/ihr generierten Inhalte abrufen, indem er/sie die App erneut herunterlädt oder sie auf einem anderen Gerät installiert und den QR-Wiederherstellungscode verwendet. In einem solchen Fall wird der/die Nutzer*in aufgefordert, einen neuen Pin-Code zu erstellen. - Wenn der/die Nutzer*in den Sicherungs-/Wiederherstellungsservice nicht aktiviert hat, muss er/sie sein/ihr Nutzerkonto zurücksetzen und verliert den Zugang zu allen nutzergenerierten Inhalten. In einem solchen Fall wird der/die Nutzer*in aufgefordert, einen neuen Pin-Code zu erstellen.
PIN-Code. Der Kunde hat die Benutzung der yesss! SIM-Karte durch einen PIN/PUK-Code zu sichern. Dies ist ein Zahlencode, der dem Kunden die ausschließliche Verfügungsmöglichkeit über die SIM-Karte einräumt. Die Weitergabe des PIN/PUK-Codes an Dritte, die unzureichende Sicherung dieser Codes sowie deren Verwahrung in der Nähe des Endgeräts erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.
PIN-Code. 1.6.1 Der Kartenberechtigte erhält von der Bank zusätzlich zur Ma- estro-Karte den PIN-Code in einem separaten Umschlag. Der PIN-Code ist jeweils der entsprechenden Karte zugeordnet und besteht aus einer sechsstelligen Zahl, die automatisch berechnet wird. Dieser PIN-Code ist weder der Bank noch Dritten bekannt. Wenn mehrere Maestro-Kar- ten ausgegeben werden, wird für jede ein eigener PIN-Code erstellt. 1.6.2 Dem Kartenberechtigten wird empfohlen, den PIN-Code an dafür eingerichteten Geldautomaten zu ändern und zu diesem Zweck einen neuen, mindestens vier- und maximal sechsstelligen PIN-Code aus Zahlen zu wählen, der den zuvor geltenden PIN-Code unmittelbar er- setzt. Die Änderung kann beliebig oft und jederzeit vorgenommen wer- den. Um den Schutz gegen missbräuchliche Verwendung der Ma- estro-Karte zu erhöhen, darf der gewählte PIN-Code weder aus einer leicht ermittelbaren Kombination bestehen noch auf der Maestro-Karte vermerkt werden.
PIN-Code. Wird an den Kunden eine persönliche Identifikationsnummer (PIN-Code) ausge- geben, ist diese streng vertraulich zu behandeln; sie darf unbefugten Dritten unter keinen Umständen zugänglich gemacht werden. Der Kunde hat für die sichere, einen Zugriff unbefugter Dritter ausschließende, Verwahrung zu sorgen und den PIN-Code gegen eine missbräuchliche Benutzung zu sichern. Stellt der Kunde fest, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis des PIN-Codes hat, ist er ver- pflichtet, NOVOFLEET unverzüglich zu unterrichten und den PIN-Code sperren zu lassen.
PIN-Code. Jede Karte ist mit einem PIN-Code versehen. Der Karteninhaber ist verpflichtet, diesen PIN-Code geheim zu halten. Er darf insbesondere nicht auf den Karten bzw. Kartenhüllen vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit den Karten aufbewahrt werden. Bei Pool-Fahrzeugen verpflichtet sich der Kunde, den PIN-Code nur den von ihm zur Benut- zung der Karte ermächtigten Personen mitzuteilen. Der Kunde hat die Geheimhaltungspflicht des PIN-Codes diesen Personen ebenfalls auf- zuerlegen. LeasePlan verweist des Weiteren auf die Haftungsbestim- mungen unter Abschnitt III. Abs. 2.5.

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  • Verfügbarkeit Der Plattformbetreiber ist bestrebt, im Rahmen des technisch Machbaren und wirtschaftlich Zumutbaren eine umfassende Verfügbarkeit der Plattform anzubieten. Der Plattformbetreiber übernimmt hierfür jedoch keine Gewährleistung. Insbesondere können Wartungsarbeiten, Sicherheits- und Kapazitätsgründe, technische Gegebenheiten sowie Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereichs des Plattformbetreibers zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Nichterreichbarkeit der Plattform führen. Der Plattformbetreiber behält sich vor, den Zugang zur Plattform jederzeit und soweit jeweils erforderlich einzuschränken, z.B. zur Durchführung von Wartungsarbeiten.

  • Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.

  • Schriftform Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

  • Übermittlung von Lastschriftdaten Bei SEPA-Firmen-Lastschriften können die Lastschriftdaten auch über das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA weitergeleitet werden.

  • Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

  • Geheimhaltung und Datenschutz 35.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen (,,Betriebsgeheimnisse“) des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung des jeweiligen Vertrages / Auftrages zu verwenden. Zu den Betriebsgeheimnissen von ergosoft gehören sämtliche Lieferungen und Leistungen nach dem jeweiligen Vertrag / Auftrag. 35.2 Der Kunde wird die Lieferungen und Leistungen von ergosoft Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnisse erforderlich ist. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu den Lieferungen und Leistungen von ergosoft gewährt, über die Rechte von ergosoft und die Pflicht zur Geheimhaltung belehren und diese Personen schriftlich zur Geheimhaltung und Nutzung der Informationen nur im Umfang nach Ziffer 1 verpflichten, soweit die betreffenden Personen nicht aus anderen Rechtsgründen zur Geheimhaltung mindestens in vorstehendem Umfang verpflichtet sind. 35.3 Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Betriebsgeheimnisse, die (I) zur Zeit ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner bereits offenkundig oder der anderen Vertragspartei bekannt waren; (II) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner ohne Verschulden der anderen Vertragspartei offenkundig geworden sind; (III) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner der anderen Vertragspartei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (IV) die von einer Vertragspartei eigenständig, ohne Nutzung der Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, entwickelt worden sind; (V) die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen - vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert den Vertragspartner hierüber unverzüglich und unterstützt ihn in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw. Entscheidungen; oder (VI) soweit dem Vertragspartner die Nutzung oder Weitergabe der Betriebsgeheimnisse auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet ist. 35.4 ergosoft hält die Regeln des Datenschutzes ein, insbesondere wenn der Kunde ergosoft Zugang zu seinem Betrieb oder zu seiner Hard- und Software gewährt. ergosoft stellt sicher, dass eigene Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten, insbesondere verpflichtet ergosoft sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis. ergosoft bezweckt keine Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden. Vielmehr geschieht ein Transfer personenbezogener Daten nur in Ausnahmefällen als Nebenfolge der vertragsgemäßen Leistungen von ergosoft. Die personenbezogenen Daten werden ergosoft in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt. 35.5 Soweit ergosoft im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen (I) Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, die vom Kunden genutzt oder verarbeitet werden (im Folgenden „Partnerdaten“ genannt), und / oder (II) die Partnerdaten im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten von ergosoft anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies im Auftrag des Kunden gemäß Art. 28 Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO). Dies gilt auch im Rahmen von bloßen Prüfungs- oder Wartungsarbeiten an IT-Anlagen oder an auf IT-Anlagen befindlicher Software (siehe § 11 Abs. 5 BDSG). In diesem Fall gilt ergänzend die ANLAGE AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG.

  • SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-ID DE88ZZZ00000928033 / Mandatsreferenz MDT10027-00(Kundennr.)-000 Ich ermächtige Kabel- & Medienservice Jungnickel GmbH & Co. KG Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Kabel- & Medienservice Jungnickel GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. _ _ _ _ Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN Schneeberg, Ort, Datum und Unterschrift Der Telekommunikationsnetzbetreiber betreibt ein regional begrenztes Breitbandnetz. Über dieses Netz bietet der Telekommunikationsnetzbetreiber seinen Kunden Rundfunk, Internet und Telefonie sowie mit diesen Diensten zusammenhängende weitere Services an. Diese besonderen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „BesGB“) gelten für Vertragsverhältnisse, die im Hinblick auf den Bezug der TV, Internet- und/oder Telefoniedienste ab dem 16. Juli 2020 begründet oder geändert wurden. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich in folgender Reihenfolge aus dem Nutzungsvertrag inklusive der jeweiligen Preisliste, der Leistungsbeschreibung, diesen BesGB und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Im Fall von Widersprüchen der Bestimmungen der vorstehenden Dokumente gehen die Bestimmungen der jeweils zuerst genannten Dokumente denen der danach genannten Dokumente vor. Bezieht der Kunde neben dem TV-, Internet- und/oder Telefoniedienst weitere Dienste von dem Telekommunikationsnetzbetreiber, gelten darüber hinaus die weiteren Besonderen Geschäftsbedingungen für diese Dienste. Die BesGB finden auch Anwendung auf hiermit im Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen, Wartungsarbeiten und Störungsbeseitigungen.

  • Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats Das SEPA-Lastschriftmandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger oder seiner Bank – möglichst in Textform – mit der Folge widerrufen werden, dass nachfolgende Zahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind. Erfolgt der Widerruf gegenüber der Bank, wird dieser ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungs- verzeichnis” wirksam. Zusätzlich sollte dieser auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden, damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht.

  • Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von Rechtsvorschriften Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.

  • Lastschriftverfahren Ist vereinbart, dass der Versicherer die Prämien von einem Konto einzieht, gilt Folgendes: Kann eine Einziehung aus Gründen, die der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, nicht fristgerecht bewirkt werden oder widerspricht der Versicherungsnehmer einer berech- tigten Einziehung, gilt die Prämie als nicht rechtzeitig gezahlt. Scheitert die Einziehung eines Betrags aus Gründen, die der Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, gilt die Prämie erst dann als nicht rechtzeitig gezahlt, wenn der Versicherungsnehmer nach schriftlicher Zahlungsaufforderung nicht innerhalb von zwei Wochen zahlt. Zu weiteren Einziehungsversuchen ist der Versicherer nicht verpflichtet.