Änderung der PIN Musterklauseln

Änderung der PIN. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei erstmaliger Nutzung seine PIN zu ändern. Darüber hinaus ist der Teilnehmer jederzeit berechtigt, seine PIN zu ändern. Soweit die Bank dem Teilnehmer Daten aus seinem PSD ServiceDirekt-Auftrag (z. X. Xxxxxx, IBAN des Zahlungsempfängers, Wertpapierkennnummer) telefonisch wiederholt, ist der Teilnehmer verpflichtet, vor der Bestätigung die Übereinstimmung der mitgeteilten Daten mit den für die Transaktion vorgesehenen Daten zu prüfen.
Änderung der PIN. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei erstmaliger Nutzung seine PIN zu ändern. Darüber hinaus ist der Teilnehmer jederzeit berechtigt, seine PIN zu ändern.
Änderung der PIN. Der Kunde ist berechtigt, seine PIN unter Verwendung einer m-TAN jeder- zeit zu ändern. Bei Änderung der PIN wird seine bisherige PIN ungültig.
Änderung der PIN. Im TBS ist der Nutzer berechtigt, seine PIN jederzeit zu ändern. Bei Änderung der PIN wird seine bisherige PIN ungültig.
Änderung der PIN. Vom Kartenberechtigten geänderte PINs dürfen nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (wie Telefon- nummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen usw.) beste- hen.
Änderung der PIN. Dem Kartenberechtigten wird empfohlen, an dafür ein- gerichteten GA eine neue sechsstellige PIN aus Zahlen zu wählen, welche die zuvor geltende PIN unmittelbar ersetzt. Die Änderung kann beliebig oft und jederzeit vorgenommen werden. Um den Schutz gegen miss- bräuchliche Verwendung der Karte zu erhöhen, darf die gewählte PIN weder aus leicht ermittelbaren Kombina- tionen bestehen (vgl. Ziffer I. 7.5) noch auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise, auch nicht in geänder- ter Form, mit der Karte zusammen aufbewahrt werden (vgl. Ziffer I. 7.3).

Related to Änderung der PIN

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.