Planungsgrundsätze Musterklauseln

Planungsgrundsätze. Der Auftragnehmer wird darauf hinwirken, dass folgende Planungsgrundsätze und Zielvorstellungen eingehalten und erreicht werden: • Zukunftsorientierte technische Ausstattung durch moderne Gebäude- technik und -steuerung; • Klärung der Schnittstellen und Verantwortlichkeiten mit den anderen Fachplanern und Sonderfachleuten ; • Optimierung der Organisation im Hinblick auf die Durchsetzung von Ver- tragserfüllungs- und Gewährleistungsansprüchen.
Planungsgrundsätze. Die Planungsgemeinschaft bereitet das Bauvorhaben auf dem xyz in Berlin mit folgenden Zielen vor: • Kinder- und seniorenfreundliche Bauausführung, grundstücksübergreifende Gestaltung der Freiflächen auf den Grundstück xyz • Kostengünstiges Bauen durch maßvollen Standard und Planung in größeren Einheiten; • Kosten von weniger als x,- € einschließlich Grundstücks- und Nebenkosten je qm Wohn- und Nutzfläche sind bei einer Standard-Ausstattung im Innenausbau anzu- streben. • Vorbereitung einer Baugemeinschaft für erweiterten Rohbau, inkl. Fertigstellung aller das Gemeinschaftseigentum betreffenden Bauteile. Sonstiger Innenausbau der WE in Verantwortung der einzelnen Mitglieder der Baugemeinschaft • Berücksichtigung der beabsichtigten Selbsthilfeleistungen • Flexible Grundrisse und verknüpfbare Wohnungen (Mehrgenerationenhaus) durch flexible Trennwände innerhalb der Wohnungen und variable Module, die eine Verkleinerung aber auch Zusammenlegung zu größeren Einheiten ermöglichen. • Gemeinschaftsbereiche und Gemeinschaftsräume • Umweltgerechte Bauweise; vor allem weitgehend natürliche Baustoffe, Niedrigenergiestandard, Solarenergienutzung soweit wirtschaftlich vertretbar • Naturnah gestaltete Freiflächen • Aktive Teilnahme am Leben im Stadtteil • Angestrebt ist (überwiegend) die Eigennutzung durch die Eigentümer • Wohnverträgliche Gewerbe und freie Berufe (Handwerk, Handel, Büro, Gesund- heitsversorgung; Gastronomie wird ausdrücklich ausgeschlossen) • Integration Behinderter in bautechnischer und sozialer Hinsicht • Bewerbung um ein Baugrundstück mit ca. x qm oder ein Teilgrundstück davon; Kaufpreis ca. y,- € je qm. • Klärung der rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen betreffend Bebauung des Grundstücks • Sicherung des Grundstücks durch Kaufoption/Kaufvorvertrag/Kaufvertrag mit Rückrittsrecht • Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen bei Berücksichtigung der unter Ziff. 1 festgelegten Planungsgrundsätze • Erstellung eines baulichen Konzepts; darauf aufbauend Entwurfs- und sodann Genehmigungsplanung; die individuellen Wohn- und Nutzungsvorstellungen der Gesellschafter sowie die Planungsgrundsätze sind zu berücksichtigen • Festlegung eines allgemeinen Baustandards und Erstellung einer Baubeschreibung • Erstellung einer Baukostenberechnung • Ausarbeitung eines Nutzungskonzeptes für die Gewerbeflächen • Gewinnung weiterer Gesellschafter/Bauherren für die noch nicht belegten Wohn- und Gewerbeflächen • Einholen von Finanzierungsangeboten sowie von unwiderrufl...
Planungsgrundsätze. 0.3 Expositions- und Feuchtigkeitsklassen
Planungsgrundsätze. Bei der Planung und Ausführung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen an Wasserbauwerken sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen: – Die gewählten Schutz- und Instandsetzungssysteme müssen gegenüber den Beanspruchungen aus den gegebenen Expositionsklassen hinreichend dauerhaft sein. – Bei flächiger Applikation von Schutz- und Instandsetzungssystemen kann sich während der Nut- zungsdauer im Altbeton unter bzw. hinter dem Schutz- und Instandsetzungssystem beispielsweise aufgrund rückwärtiger Durchfeuchtung oder unterschiedlichem Wasserdampfdiffusionsverhalten von Altbeton und Schutz- und Instandsetzungssystem ein erhöhter Wassersättigungsgrad einstellen. – Eine flächige Applikation von Schutz- und Instandsetzungssystemen, deren Verbundwirkung mit dem Betonuntergrund auf Adhäsion beruht, ist nur zulässig, wenn deren Festigkeits- und Verformungsei- genschaften mit denen des Altbetons verträglich sind und erhöhte Wassersättigungsgrade im Altbe- ton in Verbindung mit Frosteinwirkung nicht zu einer Beeinträchtigung des Verbundes bzw. zu Gefü- gestörungen im Altbeton führen. – Im Altbeton bereits vorhandene Risse können durch Applikation eines unbewehrten Betonersatzsys- tems nicht zielsicher überbrückt werden. Hier sind ggf. Sonderlösungen zu erarbeiten. – Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen zur Sicherung, Herstellung oder Wiederherstellung des Korrosionsschutzes der Bewehrung müssen auf Instandsetzungsprinzip R (Korrosionsschutz durch Wiederherstellung des alkalischen Milieus) und den daraus abgeleiteten Grundsatzlösungen gemäß RL SIB Teil 1 basieren. Bei Grundsatzlösung R gelten für die Betondeckung nach der Instand- setzung die Anforderungen gemäß Abschnitt 1.3.2. – Lässt sich in Einzelfällen eine ausreichend dicke und dichte Betondeckung gemäß Abschnitt 1.3.2 nicht herstellen, dürfen bei carbonatisierungsinduzierter Bewehrungskorrosion Instandsetzungs- prinzip C (Korrosionsschutz durch Beschichtung der Bewehrung) und die daraus abgeleiteten Maß- nahmen gemäß RL SIB angewendet werden. Bei Anwendung des Instandsetzungsprinzips C sind nur Betonersatzsysteme gemäß Abschnitt 5 und 6 zulässig. Bei chloridinduzierter Bewehrungskorro- sion ist die Anwendung des Korrosionsschutzprinzips C nicht zulässig. – Die Mindestbetondeckung cmin gemäß (48) darf bis auf 40 mm abgesenkt werden, wenn ein entspre- chender Nachweis der Dauerhaftigkeit für die vorgesehene Restnutzungsdauer geführt wird. – Bei Betonersatzsystemen gemäß Abschnitt 3 und 4 ist bei den Expositionskla...

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.