Common use of PLATZIERUNG UND EMISSION Clause in Contracts

PLATZIERUNG UND EMISSION. Name und Anschrift des Koordinators / der Koordinatoren des globalen Angebots oder einzelner Teile des Angebots und – sofern dem Emittenten oder dem Bieter bekannt – Name und Anschrift derjenigen, die das Angebot in den verschiedenen Staaten platzieren 13. Dezember 2017, 13:00 Uhr (die Emittentin kann die Angebotsperiode verkürzen) Die Emittentin ist berechtigt, bei vorzeitigem Abbruch des Angebots oder bei Überzeichnung, die Zeichnungen zu reduzieren: Etwaige zu viel gezahlte Beträge wird die Zahlstelle an die depotführenden Banken über das Clearingsystem zurücküberweisen. Der Mindestzeichnungsbetrag entspricht dem Betrag der Festgelegten Stückelung; ein Höchstzeichnungsbetrag ist nicht anwendbar. Lieferung am 15. Dezember 2017 durch die Zahlstelle über das Clearingsystem. Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Der Vertrieb erfolgt durch die Emittentin und durch Finanzintermediäre. Datum des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Hauptmerkmale des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Platzeur / Bankenkonsortium Nicht anwendbar Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung zum Handel Angabe geregelter oder gleichwertiger Märkte, auf denen nach Kenntnis der Emittentin Schuldverschreibungen der gleichen Wertpapierkategorie, die zum Handel angeboten oder zugelassen werden sollen, bereits zum Handel zugelassen sind Nicht anwendbar Nicht anwendbar Name und Anschrift der Institute, die aufgrund einer festen Zusage als Intermediäre im Sekundärhandel tätig sind und Liquidität mittels Geld- und Briefkursen erwirtschaften, und Beschreibung der Hauptbedingungen der Zusagevereinbarung

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Samples: www.ikb.de

PLATZIERUNG UND EMISSION. Name und Anschrift des Koordinators / der Koordinatoren Koordinato- ren des globalen Angebots oder einzelner Teile des Angebots und – sofern dem Emittenten oder dem Bieter bekannt – Name und Anschrift derjenigen, die das Angebot An- gebot in den verschiedenen Staaten platzieren 13☒ Nicht syndiziert aufträge vollständig oder teilweise abzulehnen. Dezember Euro 5.000.000 25. April 2017 bis 19. Mai 2017, 13:00 Uhr (die Emittentin kann die Angebotsperiode verkürzen) Die Emittentin ist berechtigt, bei vorzeitigem Abbruch des Angebots oder bei Überzeichnung, die Zeichnungen Zeich- nungen zu reduzieren: Etwaige zu viel gezahlte Beträge wird die Zahlstelle Zahl- stelle an die depotführenden Banken Ban- ken über das Clearingsystem zurücküberweisenzu- rücküberweisen. Der Mindestzeichnungsbetrag entspricht ent- spricht dem Betrag der Festgelegten Festgeleg- ten Stückelung; ein Höchstzeichnungsbetrag Höchstzeich- nungsbetrag ist nicht anwendbar. Lieferung am 1523. Dezember Mai 2017 durch die Zahlstelle über das ClearingsystemClearingsys- tem. Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Der Vertrieb erfolgt durch die Emittentin Emit- tentin und durch FinanzintermediäreFinanzintermediä- re. ☐ Syndiziert Datum des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Hauptmerkmale des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Platzeur / Bankenkonsortium Nicht anwendbar ☐ Feste Übernahmeverpflichtung ☐ Ohne feste Übernahmeverpflichtung / zu den best- möglichen Bedingungen ☐ Management- und Übernahmeprovision Nicht anwendbar ☒ Verkaufsprovision 1,00% ☐ Andere Nicht anwendbar ☒ Börse Düsseldorf (Primärmarkt) ☒ Börse Frankfurt (Freiverkehr) ☐ Euro MTF der Börse Luxemburg (nicht-geregelter Markt) ☐ Sonstige Börse Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung zum Handel Han- del Angabe geregelter oder gleichwertiger Märkte, auf denen de- nen nach Kenntnis der Emittentin Schuldverschreibungen Schuldverschreibun- gen der gleichen Wertpapierkategorie, die zum Handel angeboten oder zugelassen werden sollen, bereits zum Handel zugelassen sind Nicht anwendbar Nicht anwendbar Name und Anschrift der Institute, die aufgrund einer festen Zusage als Intermediäre im Sekundärhandel tätig sind und Liquidität mittels Geld- und Briefkursen erwirtschaften, und Beschreibung der Hauptbedingungen Hauptbedingun- gen der Zusagevereinbarung

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Samples: Übernahmevertrag

PLATZIERUNG UND EMISSION. Name und Anschrift des Koordinators / der Koordinatoren des globalen Angebots oder einzelner Teile des Angebots und – sofern dem Emittenten oder dem Bieter bekannt – Name und Anschrift derjenigen, die das Angebot in den verschiedenen Staaten platzieren 13. Dezember 20172016, 13:00 Uhr (die Emittentin kann die Angebotsperiode verkürzen) Die Emittentin ist berechtigt, bei vorzeitigem Abbruch des Angebots oder bei Überzeichnung, die Zeichnungen zu reduzieren: Etwaige zu viel gezahlte Beträge wird die Zahlstelle an die depotführenden Banken über das Clearingsystem zurücküberweisen. Der Mindestzeichnungsbetrag entspricht dem Betrag der Festgelegten Stückelung; ein Höchstzeichnungsbetrag ist nicht anwendbar. Lieferung am 1510. Dezember 2017 Oktober 2016 durch die Zahlstelle über das Clearingsystem. Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Der Vertrieb erfolgt durch die Emittentin und durch Finanzintermediäre. Datum des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Hauptmerkmale des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Platzeur / Bankenkonsortium Nicht anwendbar Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung zum Handel Angabe geregelter oder gleichwertiger Märkte, auf denen nach Kenntnis der Emittentin Schuldverschreibungen der gleichen Wertpapierkategorie, die zum Handel angeboten oder zugelassen werden sollen, bereits zum Handel zugelassen sind Nicht anwendbar Nicht anwendbar Name und Anschrift der Institute, die aufgrund einer festen Zusage als Intermediäre im Sekundärhandel tätig sind und Liquidität mittels Geld- und Briefkursen erwirtschaften, und Beschreibung der Hauptbedingungen der Zusagevereinbarung

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Samples: www.consorsbank.de

PLATZIERUNG UND EMISSION. Name und Anschrift des Koordinators / der Koordinatoren des globalen Angebots oder einzelner Teile des Angebots und – sofern dem Emittenten oder dem Bieter bekannt – Name und Anschrift derjenigen, die das Angebot in den verschiedenen Staaten platzieren 13. Dezember 2017, 13:00 Uhr (die Emittentin kann die Angebotsperiode verkürzen) Die Emittentin ist berechtigt, bei vorzeitigem Abbruch des Angebots oder bei Überzeichnung, die Zeichnungen zu reduzieren: Etwaige zu viel gezahlte Beträge wird die Zahlstelle an die depotführenden Banken über das Clearingsystem zurücküberweisen. Der Mindestzeichnungsbetrag entspricht dem Betrag der Festgelegten Stückelung; ein Höchstzeichnungsbetrag ist nicht anwendbar. Lieferung am 15. Dezember 2017 durch die Zahlstelle über das Clearingsystem. Nicht anwendbar Vertriebsmethode ☒ Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Der Vertrieb erfolgt durch die Emittentin und durch Finanzintermediäre. syndiziert ☐ Syndiziert Übernahmevertrag Datum des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Hauptmerkmale des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Einzelheiten bezüglich des Bankenkonsortiums einschließlich der Art der Übernahme Platzeur / Bankenkonsortium Nicht anwendbar ☐ Feste Übernahmeverpflichtung ☐ Ohne feste Übernahmeverpflichtung / zu den bestmöglichen Bedingungen Provisionen ☐ Management- und Übernahmeprovision Nicht anwendbar ☐ Verkaufsprovision Nicht anwendbar ☐ Andere Nicht anwendbar Kursstabilisierende(r) Platzeur(e)/Manager Nicht anwendbar E. NOTIERUNGSAUFNAHMEN Ja ☒ Börse Düsseldorf (Primärmarkt) ☒ Börse Frankfurt (Freiverkehr) ☐ Euro MTF der Börse Luxemburg (nicht-geregelter Markt) ☐ Sonstige Börse Erwarteter Termin der Zulassungen 25. Oktober 2017 Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung zum Handel Nicht anwendbar Angabe geregelter oder gleichwertiger Märkte, auf denen nach Kenntnis der Emittentin Schuldverschreibungen der gleichen Wertpapierkategorie, die zum Handel angeboten oder zugelassen werden sollen, bereits zum Handel zugelassen sind Nicht anwendbar Nicht anwendbar Keiner Ausgabepreis 100% Name und Anschrift der Institute, die aufgrund einer festen Zusage als Intermediäre im Sekundärhandel tätig sind und Liquidität mittels Geld- und Briefkursen erwirtschaften, und Beschreibung der Hauptbedingungen der ZusagevereinbarungZusagevereinbarung Nicht anwendbar

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