Übernahmevertrag. Die Emittentin ist berechtigt, bei vorzeitigem Abbruch des Angebots oder bei Überzeichnung, die Zeich- nungen zu reduzieren: Etwaige zu viel gezahlte Beträge wird die Zahl- stelle an die depotführenden Ban- ken über das Clearingsystem zu- rücküberweisen. Der Mindestzeichnungsbetrag ent- spricht dem Betrag der Festgeleg- ten Stückelung; ein Höchstzeich- nungsbetrag ist nicht anwendbar. Lieferung am 18. Oktober 2016 durch die Zahlstelle über das Clea- ringsystem. Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Der Vertrieb erfolgt durch die Emit- tentin und durch Finanzintermediä- re. Datum des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Hauptmerkmale des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Platzeur / Bankenkonsortium Nicht anwendbar Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung zum Han- del Angabe geregelter oder gleichwertiger Märkte, auf de- nen nach Kenntnis der Emittentin Schuldverschreibun- gen der gleichen Wertpapierkategorie, die zum Handel angeboten oder zugelassen werden sollen, bereits zum Handel zugelassen sind Nicht anwendbar Nicht anwendbar Name und Anschrift der Institute, die aufgrund einer festen Zusage als Intermediäre im Sekundärhandel tätig sind und Liquidität mittels Geld- und Briefkursen erwirtschaften, und Beschreibung der Hauptbedingun- gen der Zusagevereinbarung
Übernahmevertrag. Die Emittentin hat keinen Übernahmevertrag abgeschlossen.
Übernahmevertrag. Voraussichtlich am 20. Mai 2022 werden die Emittentin und der Sole Lead Manager einen Übernahmevertrag schließen, der jedoch keine feste Übernahmeverpflichtung des Sole Lead Managers vorsehen wird. Die IKB hat als Sole Lead Manager ein geschäftliches Interesse an der Emission, da sie im Zusammenhang mit dem Angebot und der Börseneinführung der Schuldverschreibungen in einem vertraglichen Verhältnis mit der Emittentin steht und auf dieser Basis eine Vergütung erhält, deren Höhe unter anderem von der dem im Rahmen des Öffentlichen Angebots und der Privatplatzierung insgesamt erzielten Bruttoemissionserlös sowie dem Zinssatz der Schuldverschreibungen abhängt. Hieraus können sich insofern Interessenkonflikte ergeben, als das Interesse der IKB an der Maximierung ihrer Vergütung in Konflikt mit gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen zur umfassenden Offenlegung von Risiken des prospektgegenständlichen Angebots und / oder der prospektgegenständlichen Wertpapiere zum Schutz der Emittentin und / oder potentieller Investoren geraten könnte. Die PNE WIND West Europe GmbH, die PNE Portfolio 2 GmbH, die WKN Wertewind Betriebsgesellschaft mbH und die PNE Power Generation GmbH, Tochtergesellschaften der Emittentin, haben Darlehensverträge mit der IKB als Darlehensgeberin in Höhe von insgesamt € 37 Mio. abgeschlossen. Bürge für die Tochtergesellschaften im Rahmen dieser Darlehensverträge ist die Emittentin, so dass auch diesbezüglich mittelbar die Interessen der IKB berührt sein könnten. Die Zeichnung der Wertpapiere wird auch über die Zeichnungsfunktionalität der Deutsche Börse AG möglich sein. Insofern hat die Deutsche Börse AG auch ein wirtschaftliches Interesse an der erfolgreichen Durchführung des Angebots, aus dem sich ein möglicher Interessenkonflikt ergeben kann.
Übernahmevertrag. Nicht anwendbar. Es besteht kein Übernahmevertrag mit einem Institut. Wesentlichsten Inte- ressenkonflikte in Be- zug auf das Angebot oder die Zulassung zum Handel Die Mitglieder der Geschäftsführung haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben umfas- sende Treue- und Sorgfaltspflichten gegenüber der Emittentin. Ihre Entscheidungen ha- ben sie am Unternehmensinteresse der Emittentin auszurichten. Potentiellen Interes- senkonflikten sind die Mitglieder der Geschäftsführung nicht ausgesetzt.
Übernahmevertrag. Der in § 2 Absatz 1 Ziffer 6 genannte Übernahmevertrag wird entweder zum 1. Januar 2012 oder zum 1. Januar 2013 geschlossen. Dieser Vertrag bedarf der Genehmigung des Bischöflichen Gene- ralvikars gemäß § 17 Absatz 1 Ziffer 1 Buchstabe h) KVVG.
Übernahmevertrag. Nicht anwendbar. Ein Übernahmevertrag wurde nicht abgeschlossen.
Übernahmevertrag. Die Emittentin hat mit den Joint Bookrunners am 11. April 2024 einen Übernahme- und Platzierungsvertrag ohne feste Übernahmeverpflichtung geschlossen. Die Aktionäre – einschließlich der Mitglieder des Vorstands bzw. künftig des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin der Emittentin, soweit diese Aktien der Gesellschaft halten – haben ein Interesse an der erfolgrei- chen Umsetzung der Emission, da damit der Geschäftsbetrieb der Emittentin und des ABO Wind-Konzerns weiter- entwickelt werden soll mit der Folge, dass der Wert ihrer Aktien steigen könnte. Die Emittentin hat die Joint Bookrunners zur Unterstützung bei der Emission und deren technischer Abwicklung beauftragt, ohne dass dabei eine feste Übernahmeverpflichtung seitens der Joint Bookrunners eingegangen wurde. Die Vergütung der Joint Bookrunners für die Erbringung von Dienstleistungen in Zusammenhang mit dem Angebot ist abhängig von diversen Faktoren, insbesondere der Höhe des erzielten Bruttoemissionserlöses. Hieraus können sich insofern potenziell Interessenkonflikte ergeben, als das Interesse der Joint Bookrunners an der Maximierung ihrer Vergütung womöglich in Konflikt mit gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen zur umfassenden Offenle- gung von Risiken des Angebots und/oder der Wertpapiere zum Schutz der Emittentin und/oder potenzieller Investo- ren geraten könnte. Zudem unterhalten die Joint Bookrunners oder ihre verbundenen Unternehmen im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit ggfs. sonstige Geschäftsbeziehungen (z. B. in den Bereichen Investment Banking, Commercial Banking, Beratungs- und Nebentätigkeiten) mit der Gesellschaft oder ihren verbundenen Unternehmen oder könnten in der Zukunft solche Geschäftsbeziehungen unterhalten, wofür sie übliche Gebühren und/oder Provi- sionen bekommen. Auch aus solchen Geschäftsbeziehungen könnten sich mögliche Interessenkonflikte ergeben. Die Zeichnung der Wertpapiere wird auch über die Zeichnungsfunktionalität der Deutsche Börse AG möglich sein. Insofern hat die Deutsche Börse AG auch ein wirtschaftliches Interesse an der erfolgreichen Durchführung des An- gebots, aus dem sich ein möglicher Interessenkonflikt ergeben kann.
Übernahmevertrag. Der Mindestzeichnungsbetrag ent- spricht dem Betrag der Festgeleg- ten Stückelung; ein Höchstzeich- nungsbetrag ist nicht anwendbar. Lieferung am 17. Mai 2016 durch die Zahlstelle über das Clearing System Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Der Vertrieb erfolgt durch die Emit- tentin und durch Finanzintermediä- re. Datum des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Hauptmerkmale des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Platzeur / Bankenkonsortium (angeben) Nicht anwendbar ☐ Feste Zusage ☐ Ohne feste Zusage / zu den bestmöglichen Bedingun- gen Management- und Übernahmeprovision (angeben) Nicht anwendbar Verkaufsprovision (angeben) 0,80% ☒ Börse Düsseldorf (Primärmarkt) ☒ Börse Frankfurt (Freiverkehr) ☐ Euro MTF Luxemburg (Freiverkehr) ☐ Sonstige Märkte (Einzelheiten einfügen) Angabe geregelter oder gleichwertiger Märkte, auf denen nach Kenntnis der Emittentin Schuldverschreibungen der gleichen Wertpapierkategorie, die zum Handel angeboten oder zugelassen werden sollen, bereits zum Handel zuge- lassen sind Nicht anwendbar Ausgabepreis 100,00% Name und Anschrift der Institute, die aufgrund einer festen Zusage als Intermediäre im Sekundärhandel tätig sind und Liquidität mittels Geld- und Briefkursen erwirtschaften, und Beschreibung der Hauptbedingungen der Zusagevereinba- rung
Übernahmevertrag. Die Emittentin hat keinen Übernahmevertrag abgeschlossen. Die Emittentin verlässt sich bei der Durchführung des Programms zur Emission von durch Kryptowerte besicherten Schuldverschreibungen (das "Programm") und der Emission von sonstigen Schuldverschreibungen im Rahmen des Programms auf ihren 100%igen Anteilseigner Bitpanda. Dementsprechend können alle von Bitpanda im Rahmen dieses Programms erbrachten Dienstleistungen und Funktionen zu potenziellen Interessenkonflikten führen, da die Interessen der Emittentin und von Bitpanda sowie bestimmter natürlicher Personen, die im Namen dieser Unternehmen handeln, möglicherweise nicht jederzeit übereinstimmen und zu ungünstigen Bedingungen für die Emittentin und die Anleihegläubiger führen können.
Übernahmevertrag. Der Verein Pfotenhelfer e.V. (Eigentümer) überlässt dem Übernehmer Familienname Vorname Straße und Hausnummer PLZ/Ort Telefonnr./Handy Geburtsdatum E-Mail ausgewiesen durch Personalausweis/Reisepass Nr. das nachfolgend bezeichnete Tier mit dem Namen Pfotenhelfer Name Neuer Name Art des Tieres □ Hund □ Katze Geschlecht □ Männlich □ Weiblich Rasse Farbe Alter Tätowierungs-/ Chipnr. XXXXX Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxx □ Nein □ Ja Haustierarzt Medikamente/Allergien □ Nein □ Ja Wenn ja, welche Herkunft Impfung(en) Tierärztliche Versorgung Was muss der Übernehmer noch vom Tierarzt machen lassen: Sonstiges Das Eigentumsrecht an dem Tier bleibt beim Verein. Die Haftung des Vereins für Schäden, die das Tier verursacht, entfallen nach Abgabe des Tieres an den Übernehmer, der mit dem Abschluss dieses Vertrages Tierhalter nach den Vorgaben des bürgerlichen Rechts (§ 833 BGB) wird. Folgende Pflichten werden vom Übernehmer anerkannt: