Plenum. Das AStA-Plenum besteht aus den in 3.1 genannten Referent*innen. Das AStA-Plenum, bei dem alle Referent*innen anwesend sein sollen, wird ötfentlich einmal in der Woche abgehalten. Dort diskutiert und tritft der AStA seine Entscheidungen. Die Protokolle sind zeitnah zu verötfentlichen. Zudem soll einmal in der Woche eine interne Besprechung stattfinden, auf der Projekte geplant und inhaltliche Fragen diskutiert werden. Das AStA-Plenum gibt sich unmittelbar nach der Xxxx des AStA eine neue Geschäfts- ordnung.
Plenum. 4.2.1 Das Plenum ist oberstes Organ der Tripartiten Konferenz.
Plenum. (1) Dem Plenum gehören alle Mitglieder der Akademie an. (2) Das Plenum wählt die Mitglieder, den Präsidenten, den Vizepräsidenten und den Generalsekretär. (3) Das Plenum entscheidet über die Einsetzung und Beendigung von Arbeitsgruppen (Art.11), Akademievorhaben und Kommissionen (Art.10). Es kann die Einrichtung weiterer Arbeitsformen beschließen. (4) Das Plenum erläßt die Satzung, nimmt den jährlichen Rechenschaftsbericht des Präsidenten und die Berichte der Arbeitsgruppen und Kommissionen entgegen, entlastet den Vorstand und stellt den Haushaltsplan fest. Es entscheidet über die Stiftung und Auslobung von Preisen. Artikel 5
Plenum. Die Vertragsparteien nach § 113 SGB XI (im Folgenden Vertragsparteien genannt) entscheiden über die Entwicklung und Aktualisierung von Expertenstandards. Ein Beschluss der Vertragsparteien kommt zustande, wenn der GKV-Spitzenverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Xxxxxx der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigungen der Xxxxxx der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene dem Beschlussvorschlag zustimmen. Das Plenum legt auch die einzelnen Verfahrensschritte fest, zu denen die Vertragsparteien im Verfahren zu beteiligen sind. administrative Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Beratungen der Vertragsparteien. Sie hat nach jeweiliger Beauftragung durch die Vertragsparteien insbesondere - Ausschreibungsverfahren durchzuführen, - Aufträge und Unteraufträge zu erteilen, - die Ausführung der Aufträge zu überwachen und begleiten, - Zwischenberichte zu den von den Vertragsparteien festgelegten Meilensteinen anzufordern und die hierzu erforderlichen Beschlussfassungen durch die Vertragsparteien herbeizuführen, - die Vertragsparteien regelmäßig über den Stand der Arbeiten zu informieren.
Plenum. 1.1. Xxxx der VertreterInnen der Attac-Gruppen im Kokreis