Tätigkeit Musterklauseln

Tätigkeit. Sie sind als beschäftigt. Die Charakterisierung und eine kurze Beschreibung der zu leistenden Tätigkeiten kann der anliegenden Stellenbeschreibung entnommen werden. (6)
Tätigkeit. ARTIKEL 12
Tätigkeit. Der Arbeitnehmer wird als ............................................. eingestellt. Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zumutbar ist.
Tätigkeit. Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin wird für folgende Tätigkeiten als Angestellter/Angestellte aufge- nommen: ....................................................................................................................................... ..................................................................................................................................................... .....................................................................................................................................................
Tätigkeit. Der/die Arbeitnehmer/in wird vom an als für folgende Tätigkeit: eingestellt. Arbeitsort ist
Tätigkeit. 1.1. Der Arbeitgeber ist im Besitz einer unbefristeten/befristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, erteilt am .............. durch die Agentur für Arbeit in .......................
Tätigkeit. Der Versicherungsmakler wird im Rahmen des von ihm ausgeübten Gewerbes „Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten“ tätig.
Tätigkeit. (2) Der Arbeitnehmer wird als eingestellt.
Tätigkeit. 3.1 Dem Arbeitnehmer obliegen folgende Tätigkeitsbereiche Zusätzlich zu den vorgenannten Tätigkeitsbereichen kann der Arbeitnehmer auch – je nach betrieblich erforderlichen Umständen (Dringlichkeitsfälle, Krankheit, Ferien etc.) – für die Verrichtung anderer Arbeiten beauftragt wer- den. Als Chauffeur besitzt er einen gültigen schweizerischen Führerausweis für die entsprechenden Fahrzeugkategorien. Falls dem Arbeitnehmer der Führerausweis durch eigenes Verschulden entzogen wird, ist der Arbeitgeber berechtigt, das Arbeitsverhältnis fristlos aufzulösen.