Plombenverschlüsse Musterklauseln

Plombenverschlüsse. Mehrwertsteuer, Sonderabgaben, Bekanntgabe
Plombenverschlüsse. 6. Wasserdruck
Plombenverschlüsse. Weder Anschlussnehmer noch Anschlussnutzer dürfen Einwirkungen auf den Hausan- schluss vornehmen oder vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlusses, ein Schaden der Hausanschlusssicherung oder das Fehlen von Plomben ist dem Netzbe- treiber unverzüglich mitzuteilen. Werden Plombenverschlüsse widerrechtlich von An- schlussnehmern bzw. Anschlussnutzern oder Dritten geöffnet, und wird dies vom Netzbe- treiber festgestellt, so kann der Netzbetreiber aus sicherheitstechnischen Gründen eine sofortige Sperrung vornehmen. Hierbei erfolgt eine individuelle Berechnung der entste- henden Kosten.
Plombenverschlüsse. Der Kunde haftet für eine von ihm zu vertretende Wiederan- bringung von Plombenverschlüssen nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über unerlaubte Handlungen. Wir weisen darauf hin, dass ein Siegelbruch gem. § 136 StGB strafrechtlich verfolgt wird.
Plombenverschlüsse. Der Abnehmer haftet für eine von ihm zu vertretende Wiederanbringung von Plombenver- schlüssen nach den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches über unerlaubte Handlung. Darüber hinaus wird für Plombenersatz § 10 Abs. 7 und § 12 Abs. 3 AVBWasserV pauschal ei- ne Monteurstunde verrechnet. Wurden Plomben mit Einverständnis der GWH durch einen ins Installateurverzeichnis der GWH eingetragenen Wasserinstallateur entfernt und hat dieser die Entfernung schriftlich bei den GWH angezeigt, so erfolgt die Wiederanbringung der Plomben kostenfrei.
Plombenverschlüsse. Für eine vom Anschlussnehmer/Anschlussnutzer zu vertretende Wiederanbringung von Plom- benverschlüssen haftet dieser nach den Bestimmungen über unerlaubte Handlung des BGB.
Plombenverschlüsse. Eingetragene Installateure melden entfernte oder fehlende Plomben mittels des Formulars „Inbetriebnahme/Inbetriebsetzung“.
Plombenverschlüsse. Die Anlagen müssen zum Schutz vor unbefugter Entnahme von Heizwasser oder der unbefugten Ableitung von Wärmenergie plombiert sein. Plombierverschlüsse der SWLB dürfen nur mit deren Zustimmung geöffnet werden. Bei Gefahr dürfen Plomben sofort entfernt werden; in diesem Fall muss die SWLB unverzüglich verständigt werden. Stellt der Kunde oder der Installateur fest, dass Xxxxxxx fehlen, so ist er verpflichtet, auch dies der SWLB unverzüglich mitzuteilen. Haupt- und Sicherungsstempel (Marken und / oder Plomben) der Messgeräte dürfen nicht entfernt werden.
Plombenverschlüsse. 8.1 Anlagenteile, in denen nicht gemessenes Wasser fließen kann, müssen plombiert werden können. 8.2 Plombenverschlüsse dürfen nur von den Stadtwerken Delmenhorst GmbH oder durch Berechtigte mit Zustimmung der Stadtwerke Delmenhorst GmbH entfernt werden. 8.3 Wird vom Kunden oder vom Installationsunternehmen festgestellt, dass Plomben fehlen, so ist dies den Stadtwerken Delmenhorst GmbH mitzuteilen.
Plombenverschlüsse. Der Kunde haftet für eine von ihm zu vertretende Wiederanbringung von Plombenverschlüssen nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über unerlaubte Handlungen. Unbeschadet wei- terer Ansprüche der SWW wird der Verrechnungssatz für 1 Monteurstunde berechnet. Wurden Plomben mit Einverständnis der SWW durch einen in das Installateurverzeichnis der SWW eingetragenen Installateur entfernt und hat dieser die Entfernung schriftlich angezeigt, so erfolgt die Wiederanbringung der Plomben kostenfrei.