Errichtung des Netzanschlusses Musterklauseln

Errichtung des Netzanschlusses. Mit der Erstellung des Netzanschlusses wird das Hausdruckregelgerät bereits installiert, geprüft und mit einer Überwurfverschraubung DN 25-(1 ½“) und einem Stopfen in DN 25 Gasdicht verschlossen. Auf den Einsatz eines Reglerpassstückes des VIU kann verzichtet werden. Die Verbindung der Gasanlage mit dem Netzanschluss durch das VIU erfolgt an der Überwurfverschraubung. Der Stopfen in der Dimension DN 25 muss entfernt werden. Die Überwurfverschraubung verbleibt in der Gasanlage. Die Prüfung der Gasanlage auf Festigkeit und Dichtheit nach DVGW-Arbeitsblatt G 600 (TRGI) durch das VIU kann gegen das montierte Gasdruckregelgerät erfolgen, da die Überwurfverschraubung mit einer druckfesten Blindscheibe versehen ist. Die Prüfung der Gasanlage kann somit ohne Beschädigung des Gasdruckregelgerätes in eingebautem Zustand durchgeführt werden. Die Blindscheibe wird bei der Inbetriebnahme des Netzanschlusses durch die Stadtwerke Wedel GmbH entfernt und durch eine Dichtung ersetzt. In diesem Zuge werden die Eingangs- verschraubungen der Gasdruckregelung mit einer passiven Manipulationserschwernis versehen. Der Gaszählerplatz ist im gleichen Raum zu installieren, in dem auch der Gasnetzanschluss in das Gebäude eingeführt ist. Die Verbindungsleitung zwischen Druckregelung und Messung darf nicht länger als 1 m sein. Abweichende Gaszählerplätze sind im Vorfeld mit der Stadtwerke Wedel GmbH abzustimmen. Unter Beachtung der Verlege- und Montageanleitung des Herstellers kann daher die Verbindungsleitung zwischen Druckregelung und Messung, in Absprache mit der Stadtwerke Wedel GmbH, auch mit nichtmetallischen Werkstoffen und Verlegeverfahren ausgeführt werden. In diesem Fall ist auf eine stabile Befestigung der Verbindungsleitung und eventueller Einbauteile zu achten! Es ist sicherzustellen, dass die Gasanlage vor Inbetriebnahme durch einen eingetragenen Elektroinstallateur in den Potentialausgleich, nach DIN VDE 0100 in der aktuellsten Fassung, einbezogen wird.
Errichtung des Netzanschlusses. Die Errichtung des Netzanschlusses einschließlich der Kostentragung wird in einem geson- dert abzuschließenden Anschlusserrichtungsvertrag zwischen EWP und Anschlussnehmer geregelt.
Errichtung des Netzanschlusses. Soweit nicht Anderes vereinbart, gilt für die Umsetzung der Regelung in Ziffer 1 der Anlage 1 Folgendes: Im Rahmen der Errichtung des Netzanschlusses sind folgende Aufgaben zu erbringen: 🡪 Einholung aller privaten und öffentlich-rechtlichen Genehmigungen 🡪 Errichtung des gesamten Netzanschlusses einschl. aller Abnahmen (Sachverständi- ge, Eichamt usw.) und der Grundstücksverbesserung 🡪 Dokumentation einschl. Vermessung Der Netzanschlussnehmer ist nach Aufforderung zur zeitnahen Freigabe der Kosten und der Lieferzeiten durch Bestätigung der Ausschreibungsergebnisse (Angebot, Ergebnis der Nach- verhandlung) verpflichtet. Diese Freigabeerklärung bildet die Grundlage für die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses. Erfolgt keine Freigabe der Kosten durch den Netzanschlussneh- mer, so hat SWD ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 5 Absatz 3 des Netzanschlussvertra- ges Biogas. Im Fall der Ausübung des Sonderkündigungsrechtes durch SWD hat der Netz- anschlussnehmer die bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages angefallenen Kosten zu 100 % zu tragen. Erklärt der Netzanschlussnehmer nach Aufforderung zur Abgabe der Freigabeerklärung, dass

Related to Errichtung des Netzanschlusses

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.