Politischer Dialog Musterklauseln

Politischer Dialog. (1) Zwischen der Republik Korea und der Europäischen Union wird ein auf gemeinsamen Werten und Zielen beruhender regelmäßiger politischer Dialog eingerichtet. Dieser Dialog wird nach den zwischen der Republik Korea und der Europäischen Union vereinbarten Verfahren geführt. (2) Der politische Dialog wird darauf abzielen, a) das Engagement der Vertragsparteien für die Demokratie und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu unterstreichen; b) die friedliche Lösung internationaler und regionaler Konflikte und die Stärkung der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen zu fördern; c) die politischen Konsultationen zu internationalen Sicherheitsfragen wie Rüstungskontrolle und Abrüstung, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und internationale Weitergabe konventioneller Waffen zu verstärken; d) Überlegungen zu wichtigen internationalen Fragen von gemeinsamem Interesse anzustellen und zu diesem Zweck den Austausch zweckdienlicher Informationen zwischen den beiden Vertragsparteien und innerhalb internationaler Gremien zu verstärken; e) die Konsultationen zu Fragen zu verstärken, die für die Länder im asiatisch-pazifischen Raum und in Europa für die Förderung von Frieden, Stabilität und Wohlstand in beiden Regionen von besonderem Interesse sind. (3) Der Dialog zwischen den Vertragsparteien wird durch Kontakt, Austausch und Konsultation insbesondere in folgenden Formen geführt: a) Gipfeltreffen auf der Ebene der Xxxxxx- und Regierungschefs, wann immer die Vertragsparteien dies als notwendig erachten, b) jährliche Konsultationen auf Ministerebene wann immer die Vertragsparteien dies vereinbaren, c) Informationsgespräche über wichtige außen- und innenpolitischen Entwicklungen auf der Ebene hoher Beamter, d) Sektordialoge zu Fragen von gemeinsamem Interesse, e) Austausch von Delegationen zwischen dem Europäischen Parlament und der Nationalversammlung der Republik Korea.
Politischer Dialog. 1. Die Vertragsparteien kommen überein, ihren regelmäßigen politischen Dialog zu verstärken. 2. Der politische Dialog zielt darauf ab, a) die Entwicklung der bilateralen Beziehungen zu fördern und b) gemeinsame Ansätze der Vertragsparteien zu stärken und Möglichkeiten der Zusammenarbeit bei regionalen und globalen Herausforderungen und Fragen zu ermitteln. 3. Der Dialog zwischen den Vertragsparteien wird insbesondere in folgenden Formen geführt: a) Konsultationen, Treffen und Besuche auf Ebene der Xxxxxx- und Regierungschefs, wann immer die Vertragsparteien dies als notwendig erachten, b) Konsultationen, Treffen und Besuche auf Ministerebene, einschließlich Konsultationen auf Außenministerebene, sowie Ministertreffen zu handelspolitischen und sonstigen von den Vertragsparteien festgelegten Fragen, deren Zeitpunkt und Ort die Vertragsparteien vereinbaren, c) regelmäßige Treffen hochrangiger Beamter, die nach Bedarf zu bilateralen Fragen sowie zu den Bereichen Außenpolitik, internationale Sicherheit, Terrorismusbekämpfung, Handel, Entwicklungszusammenarbeit, Klimawandel und anderen von den Vertragsparteien festgelegten Fragen abgehalten werden, d) sektorspezifische Dialoge zu Fragen von gemeinsamem Interesse und e) gegenseitige Besuche von Delegationen und sonstige Kontakte zwischen dem australischen Parlament und dem Europäischen Parlament.
Politischer Dialog. Zwischen den Vertragsparteien wird ein regelmäßiger politischer Dialog eingerichtet. Er stärkt ihre Beziehungen, trägt zur Entwicklung einer dauerhaften Partnerschaft bei und fördert die Verständigung und die Solidarität zwischen den Vertragsparteien.
Politischer Dialog. Der politische Dialog zwischen den Vertragsparteien wird in dem in Teil II vorgesehenen Rahmen geführt.
Politischer Dialog. Die Vertragsparteien kommen überein, ihren regelmäßigen politischen Dialog auf allen Ebenen zu verstärken, insbesondere um unter diesen Titel fallende Themen von gemeinsamem Interesse zu erörtern und ihren gemeinsamen Ansatz in Bezug auf internationale Fragen zu stärken. Die Vertragsparteien kommen überein, dass der Ausdruck „politischer Dialog“ für die Zwecke dieses Titels Austausch und Konsultationen sowohl formeller als auch informeller Art auf allen Regierungsebenen bezeichnet.
Politischer Dialog. Zwischen den Vertragsparteien wird ein regelmäßiger politischer und sicherheits-politi- scher Dialog eingerichtet. Er ermöglicht die Schaffung dauerhafter Solidaritätsbeziehungen zwischen den Partnern, die einen Beitrag zu Wohlstand, Stabilität und Sicherheit im Mittelmeer- raum leisten und ein Klima der Verständigung und der Toleranz zwischen den Kulturen schaffen.
Politischer Dialog. \wischen den Vertragsparteien wird ein regelmäßiger politi- scher Dialog eingerichtet, den sie zu erweitern und zu intensi- vieren beabsichtigen. Er begleitet und festigt die Annäherung zwischen der Gemeinschaft und der Republik Usbekistan, unterstützt den politischen und den wirtschaftlichen Wandel in der Republik Usbekistan und trägt zur Schaffung neuer Formen der \usammenarbeit bei. Der politische Dialog — wird die Bindungen der Republik Usbekistan zur Gemein- schaft und zu ihren Mitgliedstaaten und somit zur Gemein- schaft demokratischer Nationen insgesamt stärken. Die durch dieses Abkommen erreichte wirtschaftliche Annä- herung wird zu intensiveren politischen Beziehungen füh- ren; — wird eine stärkere Annäherung der Standpunkte in inter- nationalen Fragen von beiderseitigem Interesse ermöglichen und dadurch Sicherheit und Stabilität in der Region erhö- hen; — sieht vor, daß die Vertragsparteien sich um eine \usam- menarbeit in den Fragen bemühen, welche die Befolgung der Grundsätze der Demokratie sowie die Achtung, den Schutz und die Förderung der Menschenrechte, insbeson- dere der Minderheitenrechte, betreffen, und erforderlichen- falls Konsultationen über diese Fragen abhalten. Dieser Dialog kann auf regionaler Grundlage stattfinden.
Politischer Dialog. (1) Die Vertragsparteien kommen überein, einen institutio- nalisierten intensiven politischen Dialog auf der Grundlage der in Artikel 1 genannten Grundsätze einzurichten, der alle bilate- ralen und internationalen Themen von gemeinsamem Interesse betrifft und zu einer engeren Konsultation innerhalb der inter- nationalen Organisationen, denen sie angehören, führt. (2) Der Dialog entwickelt sich gemäß der Gemeinsamen Erklärung zu dem Politischen Dialog zwischen der Europä- ischen Union und Mexiko, die Bestandteil des Abkommens ist und die in der Schlussakte enthalten ist. (3) Der in der Gemeinsamen Erklärung vorgesehene Dialog auf Ministerebene findet hauptsächlich in dem mit Artikel 45 eingesetzten Gemischten Rat statt.
Politischer Dialog. \wischen den Vertragsparteien wird ein regelmäßiger politi- scher Dialog eingerichtet, den sie zu erweitern und zu intensi- vieren beabsichtigen. Er begleitet und festigt die Annäherung zwischen der Gemeinschaft und Georgien, unterstützt den poli- tischen und den wirtschaftlichen Wandel in Georgien und trägt zur Schaffung neuer Formen der \usammenarbeit bei. Der politische Dialog — wird die Bindungen Georgiens zur Gemeinschaft und zu ihren Mitgliedstaaten und somit zur Gemeinschaft demo- kratischer Nationen insgesamt stärken. Die durch dieses Abkommen erreichte wirtschaftliche Annäherung wird zu intensiveren politischen Beziehungen führen; — wird eine stärkere Annäherung der Standpunkte in interna- tionalen Fragen von beiderseitigem Interesse ermöglichen und dadurch Sicherheit und Stabilität in der Region erhö- hen und die künftige Entwicklung der Unabhängigen Staa- ten des Transkaukasus fördern; — sieht vor, daß die Vertragsparteien sich um eine \usam- menarbeit in den Fragen bemühen, welche die Erhöhung der Stabilität und der Sicherheit in Europa, die Befolgung der Grundsätze der Demokratie sowie die Achtung und die Förderung der Menschenrechte, insbesondere der Minder- heitenrechte, betreffen, und erforderlichenfalls Konsultatio- nen über diese Fragen abhalten. Dieser Dialog kann auf regionaler Grundlage stattfinden und soll zur Lösung regionaler Konflikte und Spannungen beitra- gen.
Politischer Dialog. Die Vertragsparteien bemühen sich, ihren Dialog und ihre Konsultationen in wirksamer und pragmatischer Weise zu intensivieren, um damit die Weiterentwicklung ihrer Beziehungen zu unterstützen und voranzubringen und ihre gemeinsamen Interessen und Werte im Rahmen ihres multilateralen Engagements zu fördern.