Portierung Musterklauseln

Portierung. Sofern dem Kunden eine oder mehrere Rufnummern bereits von einem anderen Anbieter zugeteilt wurden und der Kunde am selben Standort verbleibt, kann er diese Rufnummern im Rahmen der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben an Stelle neuer Rufnummern weiter nutzen (Rufnummernportierung). Verantwortlich für die Durchführung einer vom Kunden beauftragten Portierung bleibt ausschließ- lich der bisherige Teilnehmernetzbetreiber. Jede Leistungserbringung durch den Anbieter hinsichtlich der zu portierenden Rufnummer ist davon abhängig, dass der bisherige Teilnehmernetzbetreiber im Auftrag des Kunden die Portierung der Rufnummern rechtzeitig durchführt. Anderenfalls ist dem Anbieter die Leistungs- erbringung technisch bis zur Durchführung der Portierung unmöglich. In diesem Fall bleibt der Vertrag mit der Maßgabe bestehen, dass die Leistungspflicht des Anbieters erst mit der Portierung der Rufnummer beginnt.
Portierung. Sofern dem Kunden bereits eine oder mehrere Rufnummern von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde(n) und der Anschluss im gleichen Ortsnetz mit der gleichen Ortsnetzkennzahl (Vorwahl) realisiert wird, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen anstelle einer neuen Rufnummer(n) die vorhandenen Rufnummer(n) weiter nutzen (Portierung). Beauftragt der Kunde bei EWR die Portierung seiner Rufnummer(n) zu EWR, so wird diese den Auftrag im Namen des Kunden mit dem bisherigen Anbieter abwickeln. Die Durchführung der Portierung bleibt ausschließlich im Verantwortungsbereich des bisherigen Anbieters.
Portierung. Eine Nummernportierung kann nur mittels vorangehender schriftlicher Bevollmächtigung des Kunden durchgeführt werden. Der Kunde aner- kennt, dass die Dauer einer Portierung von der jeweiligen Kündigungsfrist des bisherigen Anbieters abhängt. Inaktive Nummern werden nach gesetzlicher Frist gelöscht.
Portierung. Abweichend vom Abschnitt „Rufnummern“ kann der Kunde bei einem Wechsel von einem anderen Anbieter zu Netkom Rufnummern oder Rufnummernblöcke, die ihm von dem anderen Anbieter zugeteilt wurden, in das Netz der Netkom übernehmen (Portierung). Kündigt der Kunde seinen Business Voice- Anschluss bei Netkom, ohne dass er in ein anderes Netz portiert, so fallen die Rufnummern an den Ursprungsanbieter zurück. Netkom hat keine Möglichkeit, diese Rufnummern zu einem späteren Zeitpunkt erneut bereitzustellen. Rufnummernblöcke anderer Anbieter können durch Netkom nicht erweitert werden. Am Tag der Portierung kann es aufgrund technischer Gegebenheiten zur kurzfristigen Unterbrechung der Telefonie- und Fax-/Datendienste kommen. Für diese Störungen sowie für im Zusammenhang mit der Rufnummernportierung entgangene Anrufe oder Nachrichten oder Nichterreichbarkeit übernimmt Netkom keine Haftung. Xxxxxxxx 00 00 00000 Xxxxxx xxx.xxxxxx.xx Telefon +00 0000 00-0000 Fax +00 0000 00-0000 Mail xxxxxxxx@xxxxxx.xx Geschäftsführer: Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx Sitz: Weimar Xxxxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Registergericht Jena HRB 108822 USt-IdNr. DE214626053 Deutsche Bank AG Erfurt IBAN DE58 8207 0000 0133 1735 00 BIC XXXXXX0X
Portierung. Soll die STARFACE-Rufnummer des Kunden nach Vertragsschluss zu einem anderen Netzbetreiber portiert werden, so kann der Kunde STARFACE mit der Portierung beauftragen. Für die Portierung zahlt der Kunde eine Pauschale von € 25,- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Vertrag über den Cloud-Telefonanlagen-Service – Stand: April 2018 Seite 20 von 31 STARFACE GmbH Xxxxxxxxxxxxx. 000 00000 Xxxxxxxxx Tel: +49 (0) 721 / 151 042 – 0 Fax: +49 (0) 721 / 151 042 – 99 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xx Geschäftsführung: Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxx Bank: Sparkasse Karlsruhe IBAN: DE 0566 0501 0101 0801 5108 BIC: XXXXXX00XXX der STARFACE GmbH, Xxxxxxxxxxxxx. 000, 00000 Xxxxxxxxx (im Folgenden "STARFACE" genannt). Sie gilt im Verhältnis zu den Personen, die ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen (im Folgenden "Nutzer" ge- nannt). STARFACE ist der Schutz der personenbezogenen Daten des Nutzers ein ganz besonderes Anliegen. Daher erhebt, verarbeitet und nutzt STARFACE personenbezogene Daten, insbesondere Bestands- und Nutzungs- daten, nur im Rahmen und auf Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Zu diesen zählen insbesondere das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Diese Da- tenschutzhinweise sollen den Nutzer darüber informieren, wann und zu welchen Zwecken STARFACE perso- nenbezogenen Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt.
Portierung. Soll die STARFACE-Rufnummer des Kunden nach Vertragsschluss zu einem anderen Netzbetreiber portiert werden, so kann der Kunde STARFACE mit der Portierung beauftragen. Für die Portierung zahlt der Kunde eine Pauschale von € 25,- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Allgemeine Geschäftsbedingungen STARFACE Services – Stand: Mai 2022 Seite 17 von 38 STARFACE GmbH Xxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxxx Tel.: +49 (0) 721 / 151 042 – 0 Fax.: +49 (0) 721 / 151 042 – 99 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xxx Geschäftsführung: Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxx Bank: Sparkasse Karlsruhe IBAN: DE 0566 0501 0101 0801 5108 BIC: XXXXXX00XXX
Portierung. POA_MNP Ich möchte die folgende(n) Nummer(n) portieren: Mobil* Prepaid** Fax*** Data*** Provisorisch * Wenn Sie dieses Formular im Auftrag eines Unternehmens ausfüllen, führen Sie bitte alle zu portierenden Nummern sowie die Namen der jeweiligen Nutzer und die entsprechenden Fax- und Datanummern auf. ** Um die Portierung Ihrer PrePay-Nummer zu bestätigen, senden Sie bitte ein SMS mit JA an die 499, sobald Sie Ihr Handy erhalten haben. ***Alle Fax- und/oder Datanummern müssen zur gleichen Zeit wie Ihre Handynummer portiert werden. Ich bevollmächtige Salt dazu: • die oben stehende(n) und/oder im beigefügten Dokument aufgeführte(n) Nummer(n) von meinem aktuellen Anbieter zu portieren • den dazugehörigen Vertrag bzw. die dazugehörigen Verträge zu kündigen. Umfasst der Vertrag andere Dienste, gilt die Kündigung nur für den Vetragsteil, der sich auf die angegebene(n) Nummer(n) bezieht. Mein aktueller Anbieter muss der Kündigung zustimmen. Salt kann nicht haftbar gemacht werden, wenn der aktuelle Anbieter die Kündigung und die Portierung der angegebenen Nummer(n) verweigert. Ort, Datum Vor- und Nachname Vor- und Nachname Unterschrift Unterschrift
Portierung ersten Tag des nächsten Monats oder nach Vereinbarung in Kraft. Für Reduktionen der Abonnementsleistung (Downgrades) gelten in jedem Fall 2 Monate Frist, bis die Änderung in Kraft tritt. Nachdem das gewünschte Downgrade in Kraft tritt, beginnt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Downgrades, die nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit in Kraft treten sind kostenlos. Für Downgrades, die während der Mindestvertragslaufzeit in Kraft treten, kann dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr gemäss separatem Preisblatt verrechnet werden. Möchte der Kunde sein Abonnement für eine gewisse Zeit sistieren, ist dies gegen eine Bearbeitungsgebühr (siehe separates Preisblatt) maximal einmal im Jahr für eine maximale Sistierungs-Dauer von 2 Monaten möglich. Das Sistieren eines Festnetzabonnements ist nicht möglich. Die Mindestvertragslaufzeit wird bei einer Sistierung um die entsprechende Anzahl Monate verlängert.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.