Common use of POS-Kassen Clause in Contracts

POS-Kassen. Der Karteninhaber ist berechtigt, an Kassen, die mit dem auf der Bezugskarte angeführten Symbolen „Maestro“ und/ oder dem Symbol für kontaktloses Zahlen gekennzeichnet sind (im Folgenden „POS-Kassen“), mit der Bezugskarte und dem persönlichen Code Lieferungen und Leistungen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen (im Folgenden „Vertragsunternehmen“) im In- und Ausland bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen. Auch Geldausgabeautomaten können die Funktion von POS- Kassen haben. Im Ausland kann an Stelle der Eingabe des persönlichen Codes die Unterschriftsleistung erforderlich sein. Der Karteninhaber weist durch Eingabe des persönlichen Codes und Betätigung der Taste „OK“ bzw. durch seine Unterschriftsleistung das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. An POS-Kassen, die mit dem auf der Bezugskarte angeführten Symbol für kontaktloses Zahlen gekenn- zeichnet sind, ist der Karteninhaber auch berechtigt, mit der Bezugskarte ohne Einstecken der Bezugskarte, ohne Unterschriftsleistung und/oder Eingabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der Bezugskarte zur POS- Kasse Lieferungen und Leistungen von Vertrags- unternehmen im In- und Ausland bis zum Betrag von EUR 25,-- pro Einzeltransaktion, maximal jedoch bis EUR 125,-- in Folge, kontaktlos und bargeldlos zu bezahlen. Der Karteninhaber weist bei Kleinbetragszahlungen bis zum Betrag von EUR 25,-- pro Einzeltransaktion durch bloßes Hinhalten der Bezugskarte zur POS-Kasse des Vertragsunternehmens das Kreditinstitut unwiderruflich an, XXXXXX Xxxxxxxxx den Rechnungsbetrag an das jeweilige Vertrags- unternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Vor dem erstmaligen Einsatz der Bezugskarte für Kleinbetrags-zahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes muss diese zumindest einmal zur Zahlung an der POS-Kasse oder zur Bargeldbehebung am GAA unter Eingabe des persönlichen Codes verwendet worden sein.

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Samples: www.volksbank.at

POS-Kassen. Der Karteninhaber ist berechtigt, an Kassen, die mit dem auf der Bezugskarte angeführten Symbolen Symbol „Maestro“ und/ und/oder dem Symbol für kontaktloses Zahlen gekennzeichnet Zahlengekennzeichnet sind (im Folgenden „POS-Kassen“), mit der Bezugskarte und dem persönlichen Code Lieferungen und Leistungen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen (im Folgenden „Vertragsunternehmen“) im In- und Ausland bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen. Auch Geldausgabeautomaten können die Funktion von POS- POS-Kassen haben. Im Ausland kann an Stelle der Eingabe des persönlichen Codes die Unterschriftsleistung erforderlich sein. Der Karteninhaber weist durch Eingabe des persönlichen Codes und Betätigung der Taste „OK“ bzw. durch seine Unterschriftsleistung das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. An POS-Kassen, die mit dem auf der Bezugskarte angeführten Symbol für kontaktloses Zahlen gekenn- zeichnet gekennzeichnet sind, ist der Karteninhaber auch berechtigt, mit der Bezugskarte ohne Einstecken der Bezugskarte, ohne Unterschriftsleistung und/oder Eingabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der Bezugskarte zur POS- POS-Kasse Lieferungen und Leistungen von Vertrags- unternehmen Vertragsunternehmen im In- und Ausland bis zum Betrag von EUR 25,-- pro EinzeltransaktionEinzeltranskation, maximal jedoch bis EUR 125,-- in Folge, kontaktlos und bargeldlos zu bezahlen. Der Karteninhaber weist bei Kleinbetragszahlungen bis zum Betrag von EUR 25,-- pro Einzeltransaktion durch bloßes Hinhalten der Bezugskarte zur POS-Kasse des Vertragsunternehmens das Kreditinstitut unwiderruflich an, XXXXXX Xxxxxxxxx den Rechnungsbetrag an das jeweilige Vertrags- unternehmen Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Vor dem erstmaligen Einsatz der Bezugskarte für Kleinbetrags-zahlungen Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes muss diese zumindest einmal zur Zahlung an der POS-Kasse oder zur Bargeldbehebung am GAA unter Eingabe des persönlichen Codes verwendet worden sein.

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Samples: www.volksbank.at

POS-Kassen. Der Karteninhaber ist berechtigt, an Kassen, die mit dem auf der Bezugskarte Debitkarte angeführten Symbolen „Maestro“ und/ oder dem Symbol für kontaktloses Zahlen gekennzeichnet sind (im Folgenden „POS-Kassen“), mit der Bezugskarte Debitkarte und dem persönlichen Code Lieferungen und Leistungen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen (im Folgenden „Vertragsunternehmen“) im In- und Ausland bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen. Auch Geldausgabeautomaten können die Funktion von POS- POS-Kassen haben. Im Ausland kann an Stelle der Eingabe des persönlichen Codes die Unterschriftsleistung erforderlich sein. Der Karteninhaber weist durch Eingabe des persönlichen Codes und Betätigung der Taste „OK“ bzw. durch seine Unterschriftsleistung das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach Bestätigung der Taste „OK“ oder nach Unterschriftsleistung kann der Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. An POS-Kassen, die mit dem auf der Bezugskarte Debitkarte angeführten Symbol für kontaktloses Zahlen gekenn- zeichnet gekennzeichnet sind, ist der Karteninhaber auch berechtigt, mit der Bezugskarte Debitkarte ohne Einstecken der BezugskarteDebitkarte, ohne Unterschriftsleistung und/oder Eingabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der Bezugskarte Debitkarte zur POS- POS-Kasse Lieferungen und Leistungen von Vertrags- unternehmen Vertragsunternehmen im In- und Ausland bis zum Betrag von EUR 25,-- 50 pro Einzeltransaktion, maximal jedoch bis EUR 125,-- in Folge, Einzeltransaktion kontaktlos und bargeldlos zu bezahlen. Der Karteninhaber weist bei Kleinbetragszahlungen bis zum Betrag von EUR 25,-- 50 pro Einzeltransaktion durch bloßes Hinhalten der Bezugskarte Debitkarte zur POS-Kasse des Vertragsunternehmens das Kreditinstitut unwiderruflich an, XXXXXX Xxxxxxxxx den Rechnungsbetrag an das jeweilige Vertrags- unternehmen Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach dem Hinhalten der Debitkarte zur POS-Kasse kann der Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Aus Sicherheitsgründen ist die Summe der Beträge, die mit direkt aufeinander folgenden Zahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes bezahlt werden können, auf insgesamt EUR 125 beschränkt. Nach Erreichen dieser Beschränkung muss der Karteninhaber eine bargeldlose Zahlung oder Bargeldbehebung mit persönlichem Code durchführen, um weitere Kleinbetragszahlungen durchführen zu können. Vor dem erstmaligen Einsatz der Bezugskarte Debitkarte für Kleinbetrags-zahlungen Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes muss diese zumindest einmal zur Zahlung an der POS-Kasse oder zur Bargeldbehebung am GAA Geldausgabeautomaten unter Eingabe des persönlichen Codes verwendet worden sein. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne Einstecken der Debitkarte, ohne Unterschriftsleistung und/oder Eingabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der Debitkarte zu unbeaufsichtigten POS-Terminals Verkehrsnutzungsentgelte oder Parkgebühren im In- und Ausland kontaktlos und bargeldlos zu bezahlen. Der Karteninhaber weist bei der Zahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtigten POS-Terminals durch bloßes Hinhalten der Debitkarte zum POS-Terminal des Vertragsunternehmens das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach dem Hinhalten der Debitkarte zum unbeaufsichtigten POS-Terminal kann der Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an.

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Samples: www.spaengler.at

POS-Kassen. Der Karteninhaber ist berechtigt, an Kassen, die mit dem auf der Bezugskarte Debitkarte angeführten Symbolen „Maestro“ und/ oder dem Symbol für kontaktloses Zahlen gekennzeichnet sind (im Folgenden „POS-Kassen“), mit der Bezugskarte Debitkarte und dem persönlichen Code Lieferungen und Leistungen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen (im Folgenden „Vertragsunternehmen“) im In- und Ausland bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen. Auch Geldausgabeautomaten können die Funktion von POS- POS-Kassen haben. Im Ausland kann an Stelle der Eingabe des persönlichen Codes die Unterschriftsleistung erforderlich sein. Der Karteninhaber weist durch Eingabe des persönlichen Codes und Betätigung der Taste „OK“ bzw. durch seine Unterschriftsleistung das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach Bestätigung der Taste „OK“ oder nach Unterschriftsleistung kann der Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. An POS-Kassen, die mit dem auf der Bezugskarte Debitkarte angeführten Symbol für kontaktloses Zahlen gekenn- zeichnet gekennzeichnet sind, ist der Karteninhaber Xxxxxxxxxxxxx auch berechtigt, mit der Bezugskarte Debitkarte ohne Einstecken der BezugskarteDebitkarte, ohne Unterschriftsleistung und/oder Eingabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der Bezugskarte Debitkarte zur POS- POS-Kasse Lieferungen und Leistungen von Vertrags- unternehmen Vertragsunternehmen im In- und Ausland bis zum Betrag von EUR 25,-- pro Einzeltransaktion, maximal jedoch bis EUR 125,-- in Folge, kontaktlos und bargeldlos zu bezahlen. Die kontaktlose Bezahlung ist pro Einzeltransaktion bis zu dem auf der Homepage des Kreditinstitutes jeweils veröffentlichten Betrag möglich: - Pro Einzeltranskation derzeit bis zu EUR 50,--, in Summe maximal EUR 125,-- Wird eines der beiden Limits überschritten, ist die Eingabe des persönlichen Codes erforderlich. Der Karteninhaber weist bei Kleinbetragszahlungen bis zum auf der Homepage des Kreditinstitutes ersichtlichen Betrag von EUR 25,-- pro Einzeltransaktion (derzeit EUR 50,--) durch bloßes Hinhalten der Bezugskarte Debitkarte zur POS-Kasse des Vertragsunternehmens das Kreditinstitut unwiderruflich an, XXXXXX Xxxxxxxxx den Rechnungsbetrag an das jeweilige Vertrags- unternehmen Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach dem Hinhalten der Debitkarte zur POS-Kasse kann der Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Vor dem erstmaligen Einsatz der Bezugskarte Debitkarte für Kleinbetrags-zahlungen Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes muss diese zumindest einmal zur Zahlung an der POS-Kasse oder zur Bargeldbehebung am GAA unter Eingabe des persönlichen Codes verwendet worden sein. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne Einstecken der Debitkarte, ohne Unterschriftsleistung und/oder Eingabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der Debitkarte zu unbeaufsichtigten POS-Terminals Verkehrsnutzungsentgelte oder Parkgebühren im In- und Ausland kontaktlos und bargeldlos zu bezahlen. Der Karteninhaber weist bei der Zahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtigten POS- Terminals durch bloßes Hinhalten der Debitkarte zum POS-Terminal des Vertragsunternehmens das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach dem Hinhalten der Debitkarte zum unbeaufsichtigten POS-Terminal kann der Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an.

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Samples: www.sparda.at

POS-Kassen. Der Karteninhaber ist berechtigt, an Kassen, die mit dem den auf der Bezugskarte Debitkarte angeführten Symbolen „Maestro“ und/ oder dem Symbol für kontaktloses Zahlen gekennzeichnet sind (im Folgenden folgenden „POS-Kassen“), mit der Bezugskarte Debitkarte und dem unter Eingabe des persönlichen Code Codes Lieferungen und Leistungen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen (im Folgenden folgenden „Vertragsunternehmen“) im In- und Ausland bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen. Auch Geldausgabeautomaten können die Funktion von POS- POS-Kassen haben. Im Ausland kann an Stelle der Eingabe des persönlichen Codes die Unterschriftsleistung erforderlich sein. Der Karteninhaber weist durch Eingabe des persönlichen Codes und Betätigung der Taste „OK“ bzw. durch seine Unterschriftsleistung das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach Bestätigung der Taste „OK“ oder nach Unterschriftsleistung kann der Zahlungsauftrag nicht mehr wiederrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. An POS-Kassen, die mit dem auf der Bezugskarte Debitkarte angeführten Kontaktlos-Symbol für kontaktloses Zahlen gekenn- zeichnet gekennzeichnet sind, ist der Karteninhaber auch berechtigt, mit der Debitkarte ohne Einstecken der Debitkarte, ohne Unterschriftsleistung und/oder Eingabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der Debitkarte zur POS-Kasse Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen im In- und Ausland bis zum Betrag von EUR 25,-(Erhöhungen einseitig seitens des Kreditinstitutes möglich) pro Einzeltransaktion, maximal jedoch bis EUR 125,- in Folge, kontaktlos und bargeldlos zu bezahlen. Der Karteninhaber weist bei Kleinbetragszahlungen bis zum Betrag von EUR 25,- pro Einzeltransaktion durch bloßes Hinhalten der Debitkarte zur POS-Kasse des Vertragsunternehmens das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach dem Hinhalten der Debitkarte an die POS-Kasse kann der Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Kundenrichtlinien für das Debitkarten-Service Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Bezugskarte ohne Einstecken der Bezugskarte, ohne Unterschriftsleistung und/oder Eingabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der Bezugskarte zur zu unbeaufsichtigten POS- Kasse Lieferungen und Leistungen von Vertrags- unternehmen Terminals Verkehrsnutzungsentgelte oder Parkgebühren im In- und Ausland bis zum Betrag von EUR 25,-- pro Einzeltransaktion, maximal jedoch bis EUR 125,-- in Folge, kontaktlos und bargeldlos zu bezahlen. Der Karteninhaber weist bei Kleinbetragszahlungen bis zum Betrag der Zahlung von EUR 25,-- pro Einzeltransaktion Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtigten POS-Terminals durch bloßes Hinhalten der Bezugskarte zur zum POS-Kasse Terminal des Vertragsunternehmens das Kreditinstitut unwiderruflich an, XXXXXX Xxxxxxxxx den Rechnungsbetrag an das jeweilige Vertrags- unternehmen Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach dem Hinhalten der Bezugskarte zum unbeaufsichtigten POS-Terminal kann der Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Vor dem erstmaligen Einsatz der Bezugskarte für Kleinbetrags-zahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes muss diese zumindest einmal zur Zahlung an der POS-Kasse oder zur Bargeldbehebung am GAA unter Eingabe des persönlichen Codes verwendet worden sein.

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Samples: btv.at