POS-Kassen. 1.5.2.1 Der Karteninhaber ist berechtigt, an Kassen, die mit dem auf der Bezugskarte angeführten Symbolen gekennzeichnet sind („POS-Kassen“), mit der Bezugskarte und unter Eingabe des persönlichen Codes Lieferungen und Leistungen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen (im folgenden „Vertragsunternehmen“) im In- und Ausland bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen. Auch Geldausgabeautomaten können die Funktion von POS-Kassen haben. Im Ausland kann an Stelle der Eingabe des persönlichen Codes die Unterschriftsleistung erforderlich sein. Der Karteninhaber weist (a) durch Eingabe des persönlichen Codes und anschließende Betätigung der Taste „OK“ oder (b) durch seine Unterschriftsleistung jeweils die Bank unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Karteninhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Die Bank nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. 1.5.2.2 Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes: An POS-Kassen, die mit dem auf der Bezugskarte angeführten „Kontaktlos“ Symbol gekennzeichnet sind, ist der Karteninhaber auch berechtigt, mit der Bezugskarte ohne Einstecken der Bezugskarte, ohne Unterschriftsleistung und/oder Eingabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der Bezugskarte zur POS-Kasse Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen im In- und Ausland bis zum Betrag von EUR 25,- pro Einzeltranskation kontaktlos und bargeldlos zu bezahlen. Der Karteninhaber weist bei Kleinbetragszahlungen bis zum Betrag von EUR 25,- pro Einzeltransaktion durch bloßes Hinhalten der Bezugskarte zur POS-Kasse des Vertragsunternehmens die Bank unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Die Bank nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Aus Sicherheitsgründen ist die Summe der Beträge, die mit direkt aufeinander folgenden Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes bezahlt werden können, auf insgesamt EUR 125,- beschränkt. Nach Erreichen dieser Beschränkung muss der Karteninhaber eine bargeldlose Zahlung oder Bargeldbehebung mit persönlichem Code durchführen, um weitere Kleinbetragszahlungen durchführen zu können.
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Samples: Cashcard Agreement, Cashcard Agreement, Cashcard Agreement
POS-Kassen. 1.5.2.1 Für Schäden, die durch Manipulation Dritter an Geldaus- gabeautomaten oder an Debitkarten verursacht wurden, haftet der Kontoinhaber nicht, soweit ihn oder den Kar- teninhaber keine Sorgfaltswidrigkeiten treffen, welche die Manipulation ermöglicht haben.
1.10.3.1. Der Karteninhaber ist berechtigt, an Kassen, die mit dem den auf der Bezugskarte Debitkarte angeführten Symbolen gekennzeichnet ge- kennzeichnet sind (im Folgenden „POS-Kassen“), mit der Bezugskarte Debitkarte und unter Eingabe des persönlichen Codes Lieferungen und Leistungen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen Dienstleis- tungsunternehmen (im folgenden Folgenden „Vertragsunternehmen“) im In- und Ausland bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos bargeld- los zu bezahlen. Auch Geldausgabeautomaten können die Funktion von POS-Kassen haben. Im Ausland kann an Stelle der Eingabe des persönlichen Codes die Unterschriftsleistung erforderlich sein. Der Karteninhaber Kar- teninhaber weist (a) durch Eingabe des persönlichen Codes und anschließende Betätigung der Taste „OK“ oder (b) bzw durch seine Unterschriftsleistung jeweils die Bank unwiderruflich Unter- schriftsleistung das Kreditinstitut an, den Rechnungsbetrag Rechnungsbe- trag im Rahmen des dafür mit dem Karteninhaber vereinbarten Kontoinhaber verein- barten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Die Bank Nach Betätigung der Taste „OK“ bzw. nach Unter- schriftsleistung kann der Zahlungsauftrag nicht mehr wi- derrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung Anwei- sung bereits jetzt an.
1.5.2.2 1.10.3.2. Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes: Codes An POS-Kassen, die mit dem auf der Bezugskarte angeführten Debitkarte angeführ- ten „Kontaktlos“ Symbol Kontaktlos“-Symbol gekennzeichnet sind, ist der Karteninhaber Kar- teninhaber auch berechtigt, mit der Bezugskarte Debitkarte ohne Einstecken Ein- stecken der BezugskarteDebitkarte, ohne Unterschriftsleistung und/und/ oder Eingabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten Hinhal- ten der Bezugskarte Debitkarte zur POS-Kasse Lieferungen und Leistungen Leistun- gen von Vertragsunternehmen im In- und Ausland bis zum Betrag von EUR 25,- 50,00 pro Einzeltranskation Einzeltransaktion kontaktlos und bargeldlos zu bezahlen. Der Karteninhaber weist bei Kleinbetragszahlungen bis zum Betrag von EUR 25,- 50,00 pro Einzeltransaktion durch bloßes Hinhalten der Bezugskarte Debitkarte zur POS-Kasse des Vertragsunternehmens die Bank unwiderruflich Ver- tragsunternehmens das Kreditinstitut an, den Rechnungsbetrag Rechnungs- betrag an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Die Bank Nach dem Hinhalten der Debitkarte zur POS-Kasse kann der Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Aus Sicherheitsgründen ist die Summe der Beträge, die mit direkt aufeinander folgenden Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes bezahlt werden können, auf insgesamt EUR 125,- 125,00 beschränkt. Nach Erreichen dieser Beschränkung muss der Karteninhaber Kartenin- haber eine bargeldlose Zahlung oder Bargeldbehebung mit persönlichem Code durchführen, um weitere Kleinbetragszahlungen Kleinbe- tragszahlungen durchführen zu können. Vor dem erstmaligen Einsatz der Debitkarte für Kleinbe- tragszahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes muss diese zumindest einmal zur Zahlung an der POS- Kasse oder zur Bargeldbehebung am Geldausgabeauto- maten unter Eingabe des persönlichen Codes verwendet worden sein.
1.10.3.3. Zahlung von Verkehrsnutzungsentgelten und Parkgebühren ohne Eingabe des persönlichen Codes Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne Einstecken der Debitkarte, ohne Unterschriftsleistung und/oder Eingabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der Debitkarte zu unbeaufsichtigten POS-Ter- minals Verkehrsnutzungsentgelte oder Parkgebühren im In- und Ausland kontaktlos und bargeldlos zu bezahlen. Der Karteninhaber weist bei der Zahlung von Verkehrs- nutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsich- tigten POS-Terminals durch bloßes Hinhalten der Debit- karte zum POS-Terminal des Vertragsunternehmens das Kreditinstitut an, den Rechnungsbetrag an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach dem Hinhalten der Debitkarte zum unbeaufsichtigten POS-Terminal kann der Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das Kre- ditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an.
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Samples: Debitkarten Service Agreement