Potenzial und Gefahr Musterklauseln

Potenzial und Gefahr. Faire Erzeuger*innenpreise bieten primär die Möglich- keit, dass Landwirt*innen und auch ihre Mitarbeiter*in- nen ein angemessenes Einkommen generieren, das ih- ren Arbeitsaufwand honoriert und sie finanziell absi- chert. Darüber hinaus sollte mit einem fairen Erzeu- ger*innenpreis der Investitionsbedarf sowohl in Tier- wohlmaßnahmen als auch in Innovationen für eine zu- kunftsfähige Landwirtschaft wie Digitalisierung, Um- welt- und Klimaschutz und Maßnahmen zur Diversifi- zierung der Einnahmen gedeckt werden. Schlussendlich wäre es erstrebenswert, die Abhängig- keit von Subventionen zu reduzieren. Wie einleitend dargestellt, decken gerade für viele kleinere Betriebe die Direktzahlungen der GAP einen erheblichen Anteil ihrer Einnahmen ab. Das erschwert eine weitreichende Reformierung des Subventionssystems weg von der pauschalen Ausschüttung flächengebundener Sub- ventionen hin zur Honorierung von Umweltleistungen. Langfristig stellt dies aber eine Schlüsselkomponente auf dem Weg zu einer klimafreundlichen und nachhal- tigen Landwirtschaft dar. Aufgrund der sehr geringen Gewinnmargen vieler landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Produkte • Seite 26 von 33 sind viele Produzent*innen gezwungen, größtmögli- che Mengen zu produzieren, um neben den Subven- tionen das für sie nötige Einkommen zu erzielen. Das trägt dazu bei, dass das Angebot deutlich über der Nachfrage liegt und so die Preise weiter sinken. Höhere Erzeuger*innenpreise pro Einheit, die alle Personal- und Sachkosten abdecken, würden die Möglichkeit er- öffnen, bei gleichbleibendem Einkommen weniger zu produzieren. Dies wäre besonders für den Umwelt- und Klimaschutz erstrebenswert. Verkaufsmenge zum Erzielen des nötigen Einkommens 0 Quelle: eigene Darstellung Dieser Effekt setzt jedoch nicht automatisch ein, da ohne Reglementierung höhere Gewinnmargen auch zu Produktionsausweitung anregen. Angebot 0 Quelle: eigene Darstellung Aus diesem Grund müssen die Maßnahmen zur Erzie- lung fairer Erzeuger*innenpreise mit weiteren Maß- nahmen flankiert werden. Zum einen kann hier das in Kapitel 3.4 beschriebene Planungsrecht eine wichtige Rolle spielen, um den Ausbau von Stallanlagen zu reg- lementieren. Auch umweltpolitische Instrumente, die dazu anregen, die Bestandsdichte auf ein naturver- trägliches Maß zu reduzieren (wie eine Stickstoffüber- schussabgabe), können hier einen wichtigen Beitrag leisten.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.