Common use of Potenzielle Interessenkonflikte Clause in Contracts

Potenzielle Interessenkonflikte. Die folgenden Ausführungen betreffen bestimmte potenzielle Interessenabweichungen und Interessenkonflikte, die in Zusammenhang mit dem Verwaltungsrat, Anteilsinhabern und Dienstleistungsanbietern (hierzu zählen auch deren verbundene Unternehmen und jeweilige potenzielle Anleger, Geschäftspartner, Mitglieder, Geschäftsführungsverantwortliche, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Berater, Beauftragte und Vertreter) (jeweils ein "Dienstleistungsanbieter") in Bezug auf alle oder einzelne Fonds (jeweils eine "Verbundene Person" und zusammen die "Verbundenen Personen") bestehen oder entstehen können. Dieser Abschnitt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine umfassende Erläuterung sämtlicher potenzieller Interessenabweichungen und -konflikte dar. Jede Verbundene Person kann unter bestimmten Umständen als in einer treuhänderischen Beziehung zu einem Fonds stehend gelten und demzufolge die Verantwortung für einen angemessenen Umgang mit der Gesellschaft und dem jeweiligen Fonds haben. Die Verbundenen Personen können jedoch an Aktivitäten beteiligt sein, die von den Interessen der Gesellschaft, eines oder mehrerer Fonds oder potenzieller Anleger abweichen oder mit ihnen kollidieren können. So können sie beispielsweise: • untereinander oder mit der Gesellschaft jedwede Art von Finanz- und Bankgeschäften oder sonstigen Transaktionen tätigen oder entsprechende Verträge eingehen, unter anderem solche, die auf Wertpapieranlagen der Gesellschaft oder Anlagen einer Verbundenen Person in eine Gesellschaft oder eine Einrichtung gerichtet sind, deren Anlagen Bestandteil des Gesellschaftsvermögens sind, oder an solchen Verträgen oder Geschäften beteiligt sein; • auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter Anlagen in Anteile, Wertpapiere oder Vermögenswerte der gleichen Art wie die Bestandteile des Gesellschaftsvermögens tätigen und mit diesen handeln; • im eigenen oder fremden Namen durch oder gemeinsam mit der Verwaltungsgesellschaft und/oder ihren Beauftragten oder der Verwahrstelle oder einer Tochtergesellschaft, einem verbundenen Unternehmen, Vertreter oder Beauftragten derselben am Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Anlagen an oder von der Gesellschaft teilnehmen. Vermögenswerte der Gesellschaft in Form von liquiden Mitteln oder Wertpapieren können bei einer Verbundenen Person in Verwahrung gegeben werden. Liquide Mittel der Gesellschaft können in von einer Verbundenen Person ausgegebene Einlagenzertifikate oder angebotene Bankeinlagen angelegt werden. Auch Bank- oder vergleichbare Geschäfte können mit oder durch eine Verbundene Person getätigt werden. Gesellschaften der Deutsche Bank AG Gruppe und/oder Angestellte, Vertreter, verbundene Unternehmen oder Tochtergesellschaften von Gesellschaften der Deutsche Bank AG Gruppe (für die Zwecke dieses Prospektes zusammen als "DB-Konzernangehörige" bezeichnet) können als Dienstleistungsanbieter fungieren. DB- Konzernangehörige können beispielsweise als Kontrahenten bei den mit der Gesellschaft eingegangenen Derivategeschäften, Wertpapierleihgeschäften oder Kontrakten (für die Zwecke dieses Prospektes der "Kontrahent" oder die "Kontrahenten") auftreten. In diesem Zusammenhang können DB-Konzernangehörige nach Maßgabe der jeweils getroffenen Vereinbarungen auch als Verwaltungsratsmitglied, Vertriebsstelle, Untervertriebsstelle, Index-Sponsor, Indexzusammenstellungsstelle und Market Maker auftreten und der Gesellschaft Unterverwahrungsdienste anbieten. Weiterhin kann in einigen Fällen ein Kontrahent zur Bewertung solcher Derivatetransaktionen oder -kontrakte erforderlich sein. Diese Bewertungen können als Grundlage für die Berechnung des Wertes bestimmter Vermögenswerte der Gesellschaft dienen. Der Verwaltungsrat ist sich bewusst, dass aufgrund der Funktionen, die DB-Konzernangehörige im Zusammenhang mit der Gesellschaft erfüllen, Interessenkonflikte entstehen können. Für solche Fälle hat sich jeder DB-Konzernangehörige verpflichtet, sich in angemessenem Rahmen um die gerechte Lösung derartiger Interessenkonflikte (im Hinblick auf ihre jeweiligen Pflichten und Aufgaben) sowie darum zu bemühen, dass die Interessen der Gesellschaft und der Anteilsinhaber nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Potenzielle Anleger sollten, jeweils unter dem Vorbehalt der rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen von DB-Konzernangehörigen bei der Ausübung der oben genannten Funktionen, Folgendes beachten: • DB-Konzernangehörige ergreifen die Maßnahmen und unternehmen die Schritte, die sie für angemessen halten, um ihre eigenen Interessen zu wahren. • DB-Konzernangehörige sind in diesen Funktionen zur Verfolgung eigener Interessen berechtigt und nicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen von Anteilsinhabern verpflichtet. • Die wirtschaftlichen Interessen von DB-Konzernangehörigen können im Widerspruch zu denen der Anteilsinhaber stehen. DB-Konzernangehörige sind nicht verpflichtet, gegenüber Anteilsinhabern solche Interessen offenzulegen oder Gewinne, Gebühren, Provisionen oder sonstige Vergütungen, die sich aus diesen Interessen ergeben, anzugeben oder offenzulegen, und können ihre Geschäftsinteressen und - aktivitäten weiterverfolgen, ohne dies vorher ausdrücklich gegenüber Anteilsinhabern offenlegen zu müssen. • DB-Konzernangehörige handeln nicht im Namen von Anlegern oder anderen Personen bzw. übernehmen ihnen gegenüber keine Sorgfaltspflichten oder treuhänderischen Pflichten. • DB-Konzernangehörige sind berechtigt, Gebühren oder andere Zahlungen zu vereinnahmen und dürfen sämtliche Rechte, die ihnen gegebenenfalls zustehen, u. a. das Recht zur Beendigung oder zum Rücktritt, ausüben, auch wenn dies nachteilige Auswirkungen für die Anleger haben kann. • DB-Konzernangehörige können im Besitz von Informationen sein, die Anlegern möglicherweise nicht zugänglich sind. DB-Konzernangehörige sind nicht verpflichtet, derartige Informationen gegenüber Anlegern offenzulegen. Unbeschadet des Vorstehenden ist der Verwaltungsrat der Ansicht, dass diese Interessenabweichungen oder - konflikte angemessen gehandhabt werden können, und geht davon aus, dass der Kontrahent die Eignung und Kompetenz zur Erbringung dieser Dienstleistungen besitzt und diese Funktionen ohne zusätzliche Kosten für die Gesellschaft erfüllt, die entstehen würden, wenn für die Erbringung dieser Dienstleistungen die Dienste Dritter in Anspruch genommen würden. Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass Verbundene Unternehmen der Vertriebsstelle ("Verbundene Unternehmen der Vertriebsstelle") jeweils Beteiligungen an einem Fonds halten können, die einen erheblichen Betrag oder Anteil des Gesamtanlagebestands in dem jeweiligen Fonds ausmachen können. Anleger sollten berücksichtigen, welche möglichen Folgen diese Beteiligungen von Verbundenen Unternehmen der Vertriebsstelle für sie haben können. So können Verbundene Unternehmen der Vertriebsstelle zum Beispiel wie alle anderen Anteilsinhaber ihre Anteile an einer Klasse des jeweiligen Fonds gemäß den Bestimmungen dieses Prospekts vollständig oder teilweise zur Rücknahme einreichen, was (a) zu einem Absinken des Nettoinventarwerts des jeweiligen Fonds unter das Mindestfondsvolumen führen könnte, woraufhin der Verwaltungsrat die Schließung des Fonds und die Zwangsrücknahme aller Anteile des Fonds beschließen könnte, oder (b) zu einem Anstieg des proportionalen Anteilsbesitzes der anderen Anteilsinhaber in dem Fonds führen könnte, der über das nach den für diesen Anteilsinhaber geltenden Gesetzen oder internen Richtlinien zulässige Maß hinaus geht.

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Potenzielle Interessenkonflikte. Die folgenden Ausführungen betreffen bestimmte potenzielle Interessenabweichungen und Interessenkonflikte, die in Zusammenhang mit dem Verwaltungsrat, Anteilsinhabern und Dienstleistungsanbietern (hierzu zählen auch deren verbundene Unternehmen und jeweilige potenzielle Anleger, Geschäftspartner, Mitglieder, Geschäftsführungsverantwortliche, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Berater, Beauftragte und Vertreter) (jeweils ein "Dienstleistungsanbieter") in Bezug auf alle oder einzelne Fonds (jeweils eine "Verbundene Person" und zusammen die "Verbundenen Personen") bestehen oder entstehen können. Dieser Abschnitt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine umfassende Erläuterung sämtlicher potenzieller Interessenabweichungen und -konflikte dar. Jede Verbundene Person kann unter bestimmten Umständen als in einer treuhänderischen Beziehung zu einem Fonds stehend gelten und demzufolge die Verantwortung für einen angemessenen Umgang mit der Gesellschaft und dem jeweiligen Fonds haben. Die Verbundenen Personen können jedoch an Aktivitäten beteiligt sein, die von den Interessen der Gesellschaft, eines oder mehrerer Fonds oder potenzieller Anleger abweichen oder mit ihnen kollidieren können. So können sie beispielsweise: • untereinander oder mit der Gesellschaft jedwede Art von Finanz- und Bankgeschäften oder sonstigen Transaktionen tätigen oder entsprechende Verträge eingehen, unter anderem solche, die auf Wertpapieranlagen der Gesellschaft oder Anlagen einer Verbundenen Person in eine Gesellschaft oder eine Einrichtung gerichtet sind, deren Anlagen Bestandteil des Gesellschaftsvermögens sind, oder an solchen Verträgen oder Geschäften beteiligt sein; • auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter Anlagen in Anteile, Wertpapiere oder Vermögenswerte der gleichen Art wie die Bestandteile des Gesellschaftsvermögens tätigen und mit diesen handeln; • im eigenen oder fremden Namen durch oder gemeinsam mit der Verwaltungsgesellschaft und/oder ihren Beauftragten oder der Verwahrstelle oder einer Tochtergesellschaft, einem verbundenen Unternehmen, Vertreter oder Beauftragten derselben am Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Anlagen an oder von der Gesellschaft teilnehmen. Vermögenswerte der Gesellschaft in Form von liquiden Mitteln oder Wertpapieren können bei einer Verbundenen Person in Verwahrung gegeben werden. Liquide Mittel der Gesellschaft können in von einer Verbundenen Person ausgegebene Einlagenzertifikate oder angebotene Bankeinlagen angelegt werden. Auch Bank- oder vergleichbare Geschäfte können mit oder durch eine Verbundene Person getätigt werden. Gesellschaften der Deutsche Bank AG Gruppe und/oder Angestellte, Vertreter, verbundene Unternehmen oder Tochtergesellschaften von Gesellschaften der Deutsche Bank AG Gruppe (für die Zwecke dieses Prospektes zusammen als "DB-Konzernangehörige" bezeichnet) können als Dienstleistungsanbieter fungieren. DB- Konzernangehörige können beispielsweise als Kontrahenten bei den mit der Gesellschaft eingegangenen Derivategeschäften, Wertpapierleihgeschäften oder Kontrakten (für die Zwecke dieses Prospektes der "Kontrahent" oder die "Kontrahenten") auftreten. In diesem Zusammenhang können DB-Konzernangehörige nach Maßgabe der jeweils getroffenen Vereinbarungen auch als Verwaltungsratsmitglied, Vertriebsstelle, Untervertriebsstelle, Index-SponsorAdministrator, Indexzusammenstellungsstelle Indexzusammenstellungsstelle, Wertpapierleihstelle, autorisierter Teilnehmer und Market Maker auftreten und der Gesellschaft Unterverwahrungsdienste anbieten. Weiterhin kann in einigen Fällen ein Kontrahent zur Bewertung solcher Derivatetransaktionen oder -kontrakte erforderlich sein. Diese Bewertungen können als Grundlage für die Berechnung des Wertes bestimmter Vermögenswerte der Gesellschaft dienen. Der Verwaltungsrat ist sich bewusst, dass aufgrund der Funktionen, die DB-Konzernangehörige im Zusammenhang mit der Gesellschaft erfüllen, Interessenkonflikte entstehen können. Für solche Fälle hat sich jeder DB-Konzernangehörige verpflichtet, sich in angemessenem Rahmen um die gerechte Lösung derartiger Interessenkonflikte (im Hinblick auf ihre jeweiligen Pflichten und Aufgaben) sowie darum zu bemühen, dass die Interessen der Gesellschaft und der Anteilsinhaber nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Potenzielle Anleger sollten, jeweils unter dem Vorbehalt der rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen von DB-Konzernangehörigen bei der Ausübung der oben genannten Funktionen, Folgendes beachten: • DB-Konzernangehörige ergreifen die Maßnahmen und unternehmen die Schritte, die sie für angemessen halten, um ihre eigenen Interessen zu wahren. • DB-Konzernangehörige sind in diesen Funktionen zur Verfolgung eigener Interessen berechtigt und nicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen von Anteilsinhabern verpflichtet. • Die wirtschaftlichen Interessen von DB-Konzernangehörigen können im Widerspruch zu denen der Anteilsinhaber stehen. DB-Konzernangehörige sind nicht verpflichtet, gegenüber Anteilsinhabern solche Interessen offenzulegen oder Gewinne, Gebühren, Provisionen oder sonstige Vergütungen, die sich aus diesen Interessen ergeben, anzugeben oder offenzulegen, und können ihre Geschäftsinteressen und - aktivitäten weiterverfolgen, ohne dies vorher ausdrücklich gegenüber Anteilsinhabern offenlegen zu müssen. • DB-Konzernangehörige handeln nicht im Namen von Anlegern oder anderen Personen bzw. übernehmen ihnen gegenüber keine Sorgfaltspflichten oder treuhänderischen Pflichten. • DB-Konzernangehörige sind berechtigt, Gebühren oder andere Zahlungen zu vereinnahmen und dürfen sämtliche Rechte, die ihnen gegebenenfalls zustehen, u. a. das Recht zur Beendigung oder zum Rücktritt, ausüben, auch wenn dies nachteilige Auswirkungen für die Anleger haben kann. • DB-Konzernangehörige können im Besitz von Informationen sein, die Anlegern möglicherweise nicht zugänglich sind. DB-Konzernangehörige sind nicht verpflichtet, derartige Informationen gegenüber Anlegern offenzulegen. Unbeschadet des Vorstehenden ist der Verwaltungsrat der Ansicht, dass diese Interessenabweichungen oder - konflikte angemessen gehandhabt werden können, und geht davon aus, dass der Kontrahent die Eignung und Kompetenz zur Erbringung dieser Dienstleistungen besitzt und diese Funktionen ohne zusätzliche Kosten für die Gesellschaft erfüllt, die entstehen würden, wenn für die Erbringung dieser Dienstleistungen die Dienste Dritter in Anspruch genommen würden. Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass Verbundene Unternehmen der Vertriebsstelle ("Verbundene Unternehmen der Vertriebsstelle") jeweils Beteiligungen an einem Fonds halten können, die einen erheblichen Betrag oder Anteil des Gesamtanlagebestands in dem jeweiligen Fonds ausmachen können. Anleger sollten berücksichtigen, welche möglichen Folgen diese Beteiligungen von Verbundenen Unternehmen der Vertriebsstelle für sie haben können. So können Verbundene Unternehmen der Vertriebsstelle zum Beispiel wie alle anderen Anteilsinhaber ihre Anteile an einer Klasse des jeweiligen Fonds gemäß den Bestimmungen dieses Prospekts vollständig oder teilweise zur Rücknahme einreichen, was (a) zu einem Absinken des Nettoinventarwerts des jeweiligen Fonds unter das Mindestfondsvolumen führen könnte, woraufhin der Verwaltungsrat die Schließung des Fonds und die Zwangsrücknahme aller Anteile des Fonds beschließen könnte, oder (b) zu einem Anstieg des proportionalen Anteilsbesitzes der anderen Anteilsinhaber in dem Fonds führen könnte, der über das nach den für diesen Anteilsinhaber geltenden Gesetzen oder internen Richtlinien zulässige Maß hinaus geht.

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Samples: Prospectus, Prospectus

Potenzielle Interessenkonflikte. Die folgenden Ausführungen betreffen bestimmte potenzielle Interessenabweichungen und InteressenkonflikteDer Verwaltungsrat, der Verwalter, die in Zusammenhang mit dem Verwaltungsrat, Anteilsinhabern und Dienstleistungsanbietern (hierzu zählen auch deren verbundene Unternehmen und jeweilige potenzielle Anleger, Geschäftspartner, Mitglieder, Geschäftsführungsverantwortliche, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Berater, Beauftragte und Vertreter) (jeweils ein "Dienstleistungsanbieter") in Bezug auf alle oder einzelne Fonds (jeweils eine "Verbundene Person" und zusammen die "Verbundenen Personen") bestehen oder entstehen können. Dieser Abschnitt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine umfassende Erläuterung sämtlicher potenzieller Interessenabweichungen und -konflikte dar. Jede Verbundene Person kann unter bestimmten Umständen als in einer treuhänderischen Beziehung zu einem Fonds stehend gelten und demzufolge die Verantwortung für einen angemessenen Umgang mit der Gesellschaft und dem jeweiligen Fonds haben. Die Verbundenen Personen können jedoch an Aktivitäten beteiligt seinVerwahrstelle, die von den Interessen Verwaltungsgesellschaft, der GesellschaftIndexanbieter, eines jede zugelassene Gegenpartei, die Berechnungsstelle für ein DFI, jede Gegenpartei zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften, jeder Anteilinhaber, jeder berechtigte Teilnehmer oder mehrerer Fonds Market Maker, die ernannt wurden, um Anteilspreise an einer relevanten Börse anzubieten, an der die Klassen, denen die Anteile angehören, notiert sind (für diese Zwecke als „Market Maker“ bezeichnet), sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen, Konzerngesellschaften, Partner, Erfüllungsgehilfen oder potenzieller Anleger abweichen oder mit ihnen kollidieren können. So können sie beispielsweise: • untereinander oder mit der Gesellschaft jedwede Art Delegierte (für diese Zwecke als „involvierte Personen“ und jeder Einzelne als „involvierte Person“ bezeichnet) führen möglicherweise Aktivitäten aus, die Anlass für potenzielle Interessenkonflikte sind, einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf: (a) das Tätigen von Finanz- und Bankgeschäften oder sonstigen Transaktionen tätigen oder entsprechende Verträge eingehenVereinbarungen miteinander oder mit der Gesellschaft, einschliesslich unter anderem solche, Anlagen durch die auf Wertpapieranlagen der Gesellschaft in Wertpapieren einer involvierten Person oder Anlagen durch eine involvierte Person in einer Gesellschaft oder Anlagen einer Verbundenen Person in eine Gesellschaft oder eine Einrichtung gerichtet sindKörperschaft, deren Anlagen Bestandteil des Gesellschaftsvermögens sind, der Vermögenswerte der Gesellschaft sind oder die an solchen Verträgen oder Geschäften beteiligt sein; • sind; (b) das Investieren in oder Handeln mit Anteilen in Bezug auf einen Fonds, Aktien, Wertpapieren, Anlagen oder sonstigen Vermögenswerten der im Vermögen der Gesellschaft enthaltenen Art auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter Anlagen in Anteilefür Dritte; und (c) das Handeln als Erfüllungsgehilfe, Wertpapiere Eigenhändler oder Vermögenswerte der gleichen Art wie die Bestandteile des Gesellschaftsvermögens tätigen und mit diesen handeln; • im eigenen Gegenpartei zum Verkauf oder fremden Namen durch oder gemeinsam mit der Verwaltungsgesellschaft und/oder ihren Beauftragten oder der Verwahrstelle oder einer Tochtergesellschaft, einem verbundenen Unternehmen, Vertreter oder Beauftragten derselben am Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen und anderen Anlagen (darunter Devisen, DFI sowie Wertpapierfinanzierungsgeschäfte) an oder von der Gesellschaft teilnehmenGesellschaft. Vermögenswerte der Gesellschaft des Fonds in Form von liquiden Mitteln oder Wertpapieren können vorbehaltlich der Bestimmungen der Central Bank Acts, 1942 to 2010, of Ireland in der jeweils durch die Central Bank and Financial Services Regulatory Authority of Ireland Acts, 2003 to 2004 geänderten Fassung, bei einer Verbundenen involvierten Person in Verwahrung gegeben hinterlegt werden. Liquide Mittel der Gesellschaft Vermögenswerte des Fonds in Form von Barmitteln können in Einlagenzertifikaten oder Bankanlagen angelegt werden, die von einer Verbundenen involvierten Person ausgegebene Einlagenzertifikate ausgegeben wurden. Ebenso können Bankgeschäfte oder angebotene Bankeinlagen angelegt vergleichbare Transaktionen gemeinsam mit einer involvierten oder über eine involvierte Person abgewickelt werden. Auch Bank- oder vergleichbare Geschäfte können mit oder durch eine Verbundene Person getätigt werden. Gesellschaften Ausserdem kann ein Interessenkonflikt entstehen, wenn es sich bei der Deutsche Bank AG Gruppe fachkundigen Person, die nicht notierte Wertpapiere und/oder AngestellteOTC-Derivate bewertet, Vertreterdie dem Fonds gehören, verbundene Unternehmen um den Verwalter oder Tochtergesellschaften von Gesellschaften der Deutsche Bank AG Gruppe (für die Zwecke dieses Prospektes zusammen als "DB-Konzernangehörige" bezeichnet) können als Dienstleistungsanbieter fungieren. DB- Konzernangehörige können beispielsweise als Kontrahenten bei den eine andere mit der Gesellschaft eingegangenen Derivategeschäften, Wertpapierleihgeschäften oder Kontrakten (für verbundene Partei handelt. Beispielsweise steigen die Zwecke dieses Prospektes der "Kontrahent" oder die "Kontrahenten") auftreten. In diesem Zusammenhang können DB-Konzernangehörige nach Maßgabe der jeweils getroffenen Vereinbarungen auch als Verwaltungsratsmitglied, Vertriebsstelle, Untervertriebsstelle, Index-Sponsor, Indexzusammenstellungsstelle und Market Maker auftreten und der Gesellschaft Unterverwahrungsdienste anbieten. Weiterhin kann in einigen Fällen ein Kontrahent zur Bewertung solcher Derivatetransaktionen oder -kontrakte erforderlich sein. Diese Bewertungen können als Grundlage für die Berechnung Gebühren des Wertes bestimmter Vermögenswerte der Gesellschaft dienen. Der Verwaltungsrat ist sich bewusst, dass aufgrund der FunktionenVerwalters, die DB-Konzernangehörige im Zusammenhang mit als Prozentsatz des Nettoinventarwerts eines Fonds ermittelt werden, wenn der Gesellschaft erfüllenNettoinventarwert des Fonds steigt. Jeder – der Verwaltungsrat, Interessenkonflikte entstehen können. Für solche Fälle hat sich jeder DB-Konzernangehörige verpflichtetder Verwalter, die Verwahrstelle, die Verwaltungsgesellschaft, der Indexanbieter, jede zugelassene Gegenpartei, die Berechnungsstelle für ein DFI, jede Gegenpartei zu Wertpapierleihgeschäften sowie jede andere relevante Partei – verpflichtet sich, sich in angemessenem Rahmen um die gerechte Lösung derartiger Interessenkonflikte (im Hinblick auf ihre jeweiligen Pflichten und Aufgaben) sowie angemessen darum zu bemühen, dass die Interessen der Gesellschaft und der Anteilsinhaber nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Potenzielle Anleger sollten, jeweils unter dem Vorbehalt der rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen von DB-Konzernangehörigen bei der Ausübung der oben genannten Funktionen, Folgendes beachten: • DB-Konzernangehörige ergreifen die Maßnahmen und unternehmen die Schritte, die sie für angemessen halten, um ihre eigenen Interessen zu wahren. • DB-Konzernangehörige sind in diesen Funktionen zur Verfolgung eigener Interessen berechtigt und nicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen von Anteilsinhabern verpflichtet. • Die wirtschaftlichen Interessen von DB-Konzernangehörigen können aufkommende Interessenkonflikte im Widerspruch Sinne des Abschnitts 7.5 auf faire Weise zu denen der Anteilsinhaber stehen. DB-Konzernangehörige sind nicht verpflichtet, gegenüber Anteilsinhabern solche Interessen offenzulegen oder Gewinne, Gebühren, Provisionen oder sonstige Vergütungen, die sich aus diesen Interessen ergeben, anzugeben oder offenzulegen, und können ihre Geschäftsinteressen und - aktivitäten weiterverfolgen, ohne dies vorher ausdrücklich gegenüber Anteilsinhabern offenlegen zu müssen. • DB-Konzernangehörige handeln nicht im Namen von Anlegern oder anderen Personen bzw. übernehmen ihnen gegenüber keine Sorgfaltspflichten oder treuhänderischen Pflichten. • DB-Konzernangehörige sind berechtigt, Gebühren oder andere Zahlungen zu vereinnahmen und dürfen sämtliche Rechte, die ihnen gegebenenfalls zustehen, u. a. das Recht zur Beendigung oder zum Rücktritt, ausüben, auch wenn dies nachteilige Auswirkungen für die Anleger haben kann. • DB-Konzernangehörige können im Besitz von Informationen sein, die Anlegern möglicherweise nicht zugänglich sind. DB-Konzernangehörige sind nicht verpflichtet, derartige Informationen gegenüber Anlegern offenzulegen. Unbeschadet des Vorstehenden ist der Verwaltungsrat der Ansicht, dass diese Interessenabweichungen oder - konflikte angemessen gehandhabt werden können, und geht davon aus, dass der Kontrahent die Eignung und Kompetenz zur Erbringung dieser Dienstleistungen besitzt und diese Funktionen ohne zusätzliche Kosten für die Gesellschaft erfüllt, die entstehen würden, wenn für die Erbringung dieser Dienstleistungen die Dienste Dritter in Anspruch genommen würden. Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass Verbundene Unternehmen der Vertriebsstelle ("Verbundene Unternehmen der Vertriebsstelle") jeweils Beteiligungen an einem Fonds halten können, die einen erheblichen Betrag oder Anteil des Gesamtanlagebestands in dem jeweiligen Fonds ausmachen können. Anleger sollten berücksichtigen, welche möglichen Folgen diese Beteiligungen von Verbundenen Unternehmen der Vertriebsstelle für sie haben können. So können Verbundene Unternehmen der Vertriebsstelle zum Beispiel wie alle anderen Anteilsinhaber ihre Anteile an einer Klasse des jeweiligen Fonds gemäß den Bestimmungen dieses Prospekts vollständig oder teilweise zur Rücknahme einreichen, was (a) zu einem Absinken des Nettoinventarwerts des jeweiligen Fonds unter das Mindestfondsvolumen führen könnte, woraufhin der Verwaltungsrat die Schließung des Fonds und die Zwangsrücknahme aller Anteile des Fonds beschließen könnte, oder (b) zu einem Anstieg des proportionalen Anteilsbesitzes der anderen Anteilsinhaber in dem Fonds führen könnte, der über das nach den für diesen Anteilsinhaber geltenden Gesetzen oder internen Richtlinien zulässige Maß hinaus gehtlösen.

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Samples: Sales Contracts

Potenzielle Interessenkonflikte. Die folgenden Ausführungen betreffen bestimmte potenzielle Interessenabweichungen und Interessenkonflikte, die in Zusammenhang mit dem Verwaltungsrat, Anteilsinhabern und Dienstleistungsanbietern (hierzu zählen auch deren verbundene Unternehmen und jeweilige potenzielle Anleger, Geschäftspartner, Mitglieder, Geschäftsführungsverantwortliche, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Berater, Beauftragte und Vertreter) (jeweils ein "Dienstleistungsanbieter") in Bezug auf alle oder einzelne Fonds (jeweils eine "Verbundene Person" und zusammen die "Verbundenen Personen") bestehen oder entstehen können. Dieser Abschnitt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine umfassende Erläuterung sämtlicher potenzieller Interessenabweichungen und -konflikte dar. Jede Verbundene Person kann unter bestimmten Umständen als in einer treuhänderischen Beziehung zu einem Fonds stehend gelten und demzufolge die Verantwortung für einen angemessenen Umgang mit der Gesellschaft und dem jeweiligen Fonds haben. Die Verbundenen Personen können jedoch an Aktivitäten beteiligt sein, die von den Interessen der Gesellschaft, eines oder mehrerer Fonds oder potenzieller Anleger abweichen oder mit ihnen kollidieren können. So können sie beispielsweise: untereinander oder mit der Gesellschaft jedwede Art von Finanz- und Bankgeschäften oder sonstigen Transaktionen tätigen oder entsprechende Verträge eingehen, unter anderem solche, die auf Wertpapieranlagen der Gesellschaft oder Anlagen einer Verbundenen Person in eine Gesellschaft oder eine Einrichtung gerichtet sind, deren Anlagen Bestandteil des Gesellschaftsvermögens sind, oder an solchen Verträgen oder Geschäften beteiligt sein; auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter Anlagen in Anteile, Wertpapiere oder Vermögenswerte der gleichen Art wie die Bestandteile des Gesellschaftsvermögens tätigen und mit diesen handeln; im eigenen oder fremden Namen durch oder gemeinsam mit der Verwaltungsgesellschaft und/oder ihren Beauftragten oder der Verwahrstelle oder einer Tochtergesellschaft, einem verbundenen Unternehmen, Vertreter oder Beauftragten derselben am Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Anlagen an oder von der Gesellschaft teilnehmen. Vermögenswerte der Gesellschaft in Form von liquiden Mitteln oder Wertpapieren können bei einer Verbundenen Person in Verwahrung gegeben werden. Liquide Mittel der Gesellschaft können in von einer Verbundenen Person ausgegebene Einlagenzertifikate oder angebotene Bankeinlagen angelegt werden. Auch Bank- oder vergleichbare Geschäfte können mit oder durch eine Verbundene Person getätigt werden. Gesellschaften der Deutsche Bank AG Gruppe und/oder Angestellte, Vertreter, verbundene Unternehmen oder Tochtergesellschaften von Gesellschaften der Deutsche Bank AG Gruppe (für die Zwecke dieses Prospektes zusammen als "DB-Konzernangehörige" bezeichnet) können als Dienstleistungsanbieter fungieren. DB- Konzernangehörige können beispielsweise als Kontrahenten bei den mit der Gesellschaft eingegangenen Derivategeschäften, Wertpapierleihgeschäften oder Kontrakten (für die Zwecke dieses Prospektes der "Kontrahent" oder die "Kontrahenten") auftreten. In diesem Zusammenhang können DB-Konzernangehörige nach Maßgabe der jeweils getroffenen Vereinbarungen auch als Verwaltungsratsmitglied, Vertriebsstelle, Untervertriebsstelle, Index-SponsorAdministrator, Indexzusammenstellungsstelle Indexzusammenstellungsstelle, Wertpapierleihstelle, autorisierter Teilnehmer und Market Maker auftreten und der Gesellschaft Unterverwahrungsdienste anbieten. Weiterhin kann in einigen Fällen ein Kontrahent zur Bewertung solcher Derivatetransaktionen oder -kontrakte erforderlich sein. Diese Bewertungen können als Grundlage für die Berechnung des Wertes bestimmter Vermögenswerte der Gesellschaft dienen. Der Verwaltungsrat ist sich bewusst, dass aufgrund der Funktionen, die DB-Konzernangehörige im Zusammenhang mit der Gesellschaft erfüllen, Interessenkonflikte entstehen können. Für solche Fälle hat sich jeder DB-Konzernangehörige verpflichtet, sich in angemessenem Rahmen um die gerechte Lösung derartiger Interessenkonflikte (im Hinblick auf ihre jeweiligen Pflichten und Aufgaben) sowie darum zu bemühen, dass die Interessen der Gesellschaft und der Anteilsinhaber nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Potenzielle Anleger sollten, jeweils unter dem Vorbehalt der rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen von DB-Konzernangehörigen bei der Ausübung der oben genannten Funktionen, Folgendes beachten: DB-Konzernangehörige ergreifen die Maßnahmen und unternehmen die Schritte, die sie für angemessen halten, um ihre eigenen Interessen zu wahren. DB-Konzernangehörige sind in diesen Funktionen zur Verfolgung eigener Interessen berechtigt und nicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen von Anteilsinhabern verpflichtet. Die wirtschaftlichen Interessen von DB-Konzernangehörigen können im Widerspruch zu denen der Anteilsinhaber stehen. DB-Konzernangehörige sind nicht verpflichtet, gegenüber Anteilsinhabern solche Interessen offenzulegen oder Gewinne, Gebühren, Provisionen oder sonstige Vergütungen, die sich aus diesen Interessen ergeben, anzugeben oder offenzulegen, und können ihre Geschäftsinteressen und - aktivitäten weiterverfolgen, ohne dies vorher ausdrücklich gegenüber Anteilsinhabern offenlegen zu müssen. DB-Konzernangehörige handeln nicht im Namen von Anlegern oder anderen Personen bzw. übernehmen ihnen gegenüber keine Sorgfaltspflichten oder treuhänderischen Pflichten. DB-Konzernangehörige sind berechtigt, Gebühren oder andere Zahlungen zu vereinnahmen und dürfen sämtliche Rechte, die ihnen gegebenenfalls zustehen, u. a. das Recht zur Beendigung oder zum Rücktritt, ausüben, auch wenn dies nachteilige Auswirkungen für die Anleger haben kann. DB-Konzernangehörige können im Besitz von Informationen sein, die Anlegern möglicherweise nicht zugänglich sind. DB-Konzernangehörige sind nicht verpflichtet, derartige Informationen gegenüber Anlegern offenzulegen. Unbeschadet des Vorstehenden ist der Verwaltungsrat der Ansicht, dass diese Interessenabweichungen oder - konflikte angemessen gehandhabt werden können, und geht davon aus, dass der Kontrahent die Eignung und Kompetenz zur Erbringung dieser Dienstleistungen besitzt und diese Funktionen ohne zusätzliche Kosten für die Gesellschaft erfüllt, die entstehen würden, wenn für die Erbringung dieser Dienstleistungen die Dienste Dritter in Anspruch genommen würden. Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass Verbundene Unternehmen der Vertriebsstelle ("Verbundene Unternehmen der Vertriebsstelle") jeweils Beteiligungen an einem Fonds halten können, die einen erheblichen Betrag oder Anteil des Gesamtanlagebestands in dem jeweiligen Fonds ausmachen können. Anleger sollten berücksichtigen, welche möglichen Folgen diese Beteiligungen von Verbundenen Unternehmen der Vertriebsstelle für sie haben können. So können Verbundene Unternehmen der Vertriebsstelle zum Beispiel wie alle anderen Anteilsinhaber ihre Anteile an einer Klasse des jeweiligen Fonds gemäß den Bestimmungen dieses Prospekts vollständig oder teilweise zur Rücknahme einreichen, was (a) zu einem Absinken des Nettoinventarwerts des jeweiligen Fonds unter das Mindestfondsvolumen führen könnte, woraufhin der Verwaltungsrat die Schließung des Fonds und die Zwangsrücknahme aller Anteile des Fonds beschließen könnte, oder (b) zu einem Anstieg des proportionalen Anteilsbesitzes der anderen Anteilsinhaber in dem Fonds führen könnte, der über das nach den für diesen Anteilsinhaber geltenden Gesetzen oder internen Richtlinien zulässige Maß hinaus geht.

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Potenzielle Interessenkonflikte. Die folgenden Ausführungen betreffen bestimmte potenzielle Interessenabweichungen und Interessenkonflikte, die in Zusammenhang mit dem Verwaltungsrat, Anteilsinhabern und Dienstleistungsanbietern (hierzu zählen auch deren verbundene Unternehmen und jeweilige potenzielle Anleger, Geschäftspartner, Mitglieder, Geschäftsführungsverantwortliche, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Berater, Beauftragte und Vertreter) (jeweils ein "Dienstleistungsanbieter") in Bezug auf alle oder einzelne Fonds (jeweils eine "Verbundene Person" und zusammen die "Verbundenen Personen") bestehen oder entstehen können. Dieser Abschnitt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine umfassende Erläuterung sämtlicher potenzieller Interessenabweichungen und -konflikte dar. Jede Verbundene Person kann unter bestimmten Umständen als in einer treuhänderischen Beziehung zu einem Fonds stehend gelten und demzufolge die Verantwortung für einen angemessenen Umgang mit der Gesellschaft und dem jeweiligen Fonds haben. Die Verbundenen Personen können jedoch an Aktivitäten beteiligt sein, die von den Interessen der Gesellschaft, eines oder mehrerer Fonds oder potenzieller Anleger abweichen oder mit ihnen kollidieren können. So können sie beispielsweise: • untereinander oder mit der Gesellschaft jedwede Art von Finanz- und Bankgeschäften oder sonstigen Transaktionen tätigen oder entsprechende Verträge eingehen, unter anderem solche, die auf Wertpapieranlagen der Gesellschaft oder Anlagen einer Verbundenen Person in eine Gesellschaft oder eine Einrichtung gerichtet sind, deren Anlagen Bestandteil des Gesellschaftsvermögens sind, oder an solchen Verträgen oder Geschäften beteiligt sein; • auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter Anlagen in Anteile, Wertpapiere oder Vermögenswerte der gleichen Art wie die Bestandteile des Gesellschaftsvermögens tätigen und mit diesen handeln; • im eigenen oder fremden Namen durch oder gemeinsam mit der Verwaltungsgesellschaft und/oder ihren Beauftragten oder der Verwahrstelle oder einer Tochtergesellschaft, einem verbundenen Unternehmen, Vertreter oder Beauftragten derselben am Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Anlagen an oder von der Gesellschaft teilnehmen. Vermögenswerte der Gesellschaft in Form von liquiden Mitteln oder Wertpapieren können bei einer Verbundenen Person in Verwahrung gegeben werden. Liquide Mittel der Gesellschaft können in von einer Verbundenen Person ausgegebene Einlagenzertifikate oder angebotene Bankeinlagen angelegt werden. Auch Bank- oder vergleichbare Geschäfte können mit oder durch eine Verbundene Person getätigt werden. Gesellschaften der Deutsche Bank AG Gruppe und/oder Angestellte, Vertreter, verbundene Unternehmen oder Tochtergesellschaften von Gesellschaften der Deutsche Bank AG Gruppe (für die Zwecke dieses Prospektes zusammen als "DB-Konzernangehörige" bezeichnet) können als Dienstleistungsanbieter fungieren. DB- Konzernangehörige können beispielsweise als Kontrahenten bei den mit der Gesellschaft eingegangenen Derivategeschäften, Wertpapierleihgeschäften oder Kontrakten (für die Zwecke dieses Prospektes der "Kontrahent" oder die "Kontrahenten") auftreten. In diesem Zusammenhang können DB-Konzernangehörige nach Maßgabe der jeweils getroffenen Vereinbarungen auch als Verwaltungsratsmitglied, Vertriebsstelle, Untervertriebsstelle, Index-SponsorAdministrator, Indexzusammenstellungsstelle und Market Maker auftreten und der Gesellschaft Unterverwahrungsdienste anbieten. Weiterhin kann in einigen Fällen ein Kontrahent zur Bewertung solcher Derivatetransaktionen oder -kontrakte erforderlich sein. Diese Bewertungen können als Grundlage für die Berechnung des Wertes bestimmter Vermögenswerte der Gesellschaft dienen. Der Verwaltungsrat ist sich bewusst, dass aufgrund der Funktionen, die DB-Konzernangehörige im Zusammenhang mit der Gesellschaft erfüllen, Interessenkonflikte entstehen können. Für solche Fälle hat sich jeder DB-Konzernangehörige verpflichtet, sich in angemessenem Rahmen um die gerechte Lösung derartiger Interessenkonflikte (im Hinblick auf ihre jeweiligen Pflichten und Aufgaben) sowie darum zu bemühen, dass die Interessen der Gesellschaft und der Anteilsinhaber nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Potenzielle Anleger sollten, jeweils unter dem Vorbehalt der rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen von DB-Konzernangehörigen bei der Ausübung der oben genannten Funktionen, Folgendes beachten: • DB-Konzernangehörige ergreifen die Maßnahmen und unternehmen die Schritte, die sie für angemessen halten, um ihre eigenen Interessen zu wahren. • DB-Konzernangehörige sind in diesen Funktionen zur Verfolgung eigener Interessen berechtigt und nicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen von Anteilsinhabern verpflichtet. • Die wirtschaftlichen Interessen von DB-Konzernangehörigen können im Widerspruch zu denen der Anteilsinhaber stehen. DB-Konzernangehörige sind nicht verpflichtet, gegenüber Anteilsinhabern solche Interessen offenzulegen oder Gewinne, Gebühren, Provisionen oder sonstige Vergütungen, die sich aus diesen Interessen ergeben, anzugeben oder offenzulegen, und können ihre Geschäftsinteressen und - aktivitäten weiterverfolgen, ohne dies vorher ausdrücklich gegenüber Anteilsinhabern offenlegen zu müssen. • DB-Konzernangehörige handeln nicht im Namen von Anlegern oder anderen Personen bzw. übernehmen ihnen gegenüber keine Sorgfaltspflichten oder treuhänderischen Pflichten. • DB-Konzernangehörige sind berechtigt, Gebühren oder andere Zahlungen zu vereinnahmen und dürfen sämtliche Rechte, die ihnen gegebenenfalls zustehen, u. a. das Recht zur Beendigung oder zum Rücktritt, ausüben, auch wenn dies nachteilige Auswirkungen für die Anleger haben kann. • DB-Konzernangehörige können im Besitz von Informationen sein, die Anlegern möglicherweise nicht zugänglich sind. DB-Konzernangehörige sind nicht verpflichtet, derartige Informationen gegenüber Anlegern offenzulegen. Unbeschadet des Vorstehenden ist der Verwaltungsrat der Ansicht, dass diese Interessenabweichungen oder - konflikte angemessen gehandhabt werden können, und geht davon aus, dass der Kontrahent die Eignung und Kompetenz zur Erbringung dieser Dienstleistungen besitzt und diese Funktionen ohne zusätzliche Kosten für die Gesellschaft erfüllt, die entstehen würden, wenn für die Erbringung dieser Dienstleistungen die Dienste Dritter in Anspruch genommen würden. Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass Verbundene Unternehmen der Vertriebsstelle ("Verbundene Unternehmen der Vertriebsstelle") jeweils Beteiligungen an einem Fonds halten können, die einen erheblichen Betrag oder Anteil des Gesamtanlagebestands in dem jeweiligen Fonds ausmachen können. Anleger sollten berücksichtigen, welche möglichen Folgen diese Beteiligungen von Verbundenen Unternehmen der Vertriebsstelle für sie haben können. So können Verbundene Unternehmen der Vertriebsstelle zum Beispiel wie alle anderen Anteilsinhaber ihre Anteile an einer Klasse des jeweiligen Fonds gemäß den Bestimmungen dieses Prospekts vollständig oder teilweise zur Rücknahme einreichen, was (a) zu einem Absinken des Nettoinventarwerts des jeweiligen Fonds unter das Mindestfondsvolumen führen könnte, woraufhin der Verwaltungsrat die Schließung des Fonds und die Zwangsrücknahme aller Anteile des Fonds beschließen könnte, oder (b) zu einem Anstieg des proportionalen Anteilsbesitzes der anderen Anteilsinhaber in dem Fonds führen könnte, der über das nach den für diesen Anteilsinhaber geltenden Gesetzen oder internen Richtlinien zulässige Maß hinaus geht.

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Potenzielle Interessenkonflikte. Die folgenden Ausführungen betreffen bestimmte potenzielle Interessenabweichungen und Interessenkonflikte, die in Zusammenhang mit dem Verwaltungsrat, Anteilsinhabern und Dienstleistungsanbietern (hierzu zählen auch deren verbundene Unternehmen und jeweilige potenzielle Anleger, Geschäftspartner, Mitglieder, Geschäftsführungsverantwortliche, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Berater, Beauftragte und Vertreter) (jeweils ein "Dienstleistungsanbieter") in Bezug auf alle oder einzelne Fonds (jeweils eine "Verbundene Person" und zusammen die "Verbundenen Personen") bestehen oder entstehen können. Dieser Abschnitt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine umfassende Erläuterung sämtlicher potenzieller Interessenabweichungen und -konflikte dar. Jede Verbundene Person kann unter bestimmten Umständen als in einer treuhänderischen Beziehung zu einem Fonds stehend gelten und demzufolge die Verantwortung für einen angemessenen Umgang mit der Gesellschaft und dem jeweiligen Fonds haben. Die Verbundenen Personen können jedoch an Aktivitäten beteiligt sein, die von den Interessen der Gesellschaft, eines oder mehrerer Fonds oder potenzieller Anleger abweichen oder mit ihnen kollidieren können. So können sie beispielsweise: • untereinander oder mit der Gesellschaft jedwede Art von Finanz- und Bankgeschäften oder sonstigen Transaktionen tätigen oder entsprechende Verträge eingehen, unter anderem solche, die auf Wertpapieranlagen der Gesellschaft oder Anlagen einer Verbundenen Person in eine Gesellschaft oder eine Einrichtung gerichtet sind, deren Anlagen Bestandteil des Gesellschaftsvermögens sind, oder an solchen Verträgen oder Geschäften beteiligt sein; • auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter Anlagen in Anteile, Wertpapiere oder Vermögenswerte der gleichen Art wie die Bestandteile des Gesellschaftsvermögens tätigen und mit diesen handeln; • im eigenen oder fremden Namen durch oder gemeinsam mit der Verwaltungsgesellschaft und/oder ihren Beauftragten oder der Verwahrstelle oder einer Tochtergesellschaft, einem verbundenen Unternehmen, Vertreter oder Beauftragten derselben am Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Anlagen an oder von der Gesellschaft teilnehmen. Vermögenswerte der Gesellschaft in Form von liquiden Mitteln oder Wertpapieren können bei einer Verbundenen Person in Verwahrung gegeben werden. Liquide Mittel der Gesellschaft können in von einer Verbundenen Person ausgegebene Einlagenzertifikate oder angebotene Bankeinlagen angelegt werden. Auch Bank- oder vergleichbare Geschäfte können mit oder durch eine Verbundene Person getätigt werden. Gesellschaften der Deutsche Bank AG Gruppe und/oder Angestellte, Vertreter, verbundene Unternehmen oder Tochtergesellschaften von Gesellschaften der Deutsche Bank AG Gruppe (für die Zwecke dieses Prospektes zusammen als "DB„DWS-Konzernangehörige" bezeichnet) können als Dienstleistungsanbieter fungieren. DB- DWS- Konzernangehörige können beispielsweise als Kontrahenten bei den mit der Gesellschaft eingegangenen Derivategeschäften, Wertpapierleihgeschäften oder Kontrakten (für die Zwecke dieses Prospektes der "Kontrahent" oder die "Kontrahenten") auftreten. In diesem Zusammenhang können DB-DWS- Konzernangehörige nach Maßgabe der jeweils getroffenen Vereinbarungen auch als Verwaltungsratsmitglied, Vertriebsstelle, Untervertriebsstelle, Index-SponsorAdministrator, Indexzusammenstellungsstelle Indexzusammenstellungsstelle, Wertpapierleihstelle, autorisierter Teilnehmer und Market Maker auftreten und der Gesellschaft Unterverwahrungsdienste anbieten. Weiterhin kann in einigen Fällen ein Kontrahent zur Bewertung solcher Derivatetransaktionen oder -kontrakte erforderlich sein. Diese Bewertungen können als Grundlage für die Berechnung des Wertes bestimmter Vermögenswerte der Gesellschaft dienen. Der Verwaltungsrat ist sich bewusst, dass aufgrund der Funktionen, die DBDWS-Konzernangehörige im Zusammenhang mit der Gesellschaft erfüllen, Interessenkonflikte entstehen können. Für solche Fälle hat sich jeder DBDWS-Konzernangehörige verpflichtet, sich in angemessenem Rahmen um die gerechte Lösung derartiger Interessenkonflikte (im Hinblick auf ihre jeweiligen Pflichten und Aufgaben) sowie darum zu bemühen, dass die Interessen der Gesellschaft und der Anteilsinhaber nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Potenzielle Anleger sollten, jeweils unter dem Vorbehalt der rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen von DBDWS-Konzernangehörigen bei der Ausübung der oben genannten Funktionen, Folgendes beachten: • DBDWS-Konzernangehörige ergreifen die Maßnahmen und unternehmen die Schritte, die sie für angemessen halten, um ihre eigenen Interessen zu wahren. • DBDWS-Konzernangehörige sind in diesen Funktionen zur Verfolgung eigener Interessen berechtigt und nicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen von Anteilsinhabern verpflichtet. • Die wirtschaftlichen Interessen von DBDWS-Konzernangehörigen können im Widerspruch zu denen der Anteilsinhaber stehen. DBDWS-Konzernangehörige sind nicht verpflichtet, gegenüber Anteilsinhabern solche Interessen offenzulegen oder Gewinne, Gebühren, Provisionen oder sonstige Vergütungen, die sich aus diesen Interessen ergeben, anzugeben oder offenzulegen, und können ihre Geschäftsinteressen und - aktivitäten weiterverfolgen, ohne dies vorher ausdrücklich gegenüber Anteilsinhabern offenlegen zu müssen. • DBDWS-Konzernangehörige handeln nicht im Namen von Anlegern oder anderen Personen bzw. übernehmen ihnen gegenüber keine Sorgfaltspflichten oder treuhänderischen Pflichten. • DBDWS-Konzernangehörige sind berechtigt, Gebühren oder andere Zahlungen zu vereinnahmen und dürfen sämtliche Rechte, die ihnen gegebenenfalls zustehen, u. a. das Recht zur Beendigung oder zum Rücktritt, ausüben, auch wenn dies nachteilige Auswirkungen für die Anleger haben kann. • DBDWS-Konzernangehörige können im Besitz von Informationen sein, die Anlegern möglicherweise nicht zugänglich sind. DBDWS-Konzernangehörige sind nicht verpflichtet, derartige Informationen gegenüber Anlegern offenzulegen. Unbeschadet des Vorstehenden ist der Verwaltungsrat der Ansicht, dass diese Interessenabweichungen oder - konflikte angemessen gehandhabt werden können, und geht davon aus, dass der Kontrahent die Eignung und Kompetenz zur Erbringung dieser Dienstleistungen besitzt und diese Funktionen ohne zusätzliche Kosten für die Gesellschaft erfüllt, die entstehen würden, wenn für die Erbringung dieser Dienstleistungen die Dienste Dritter in Anspruch genommen würden. Erhebliche Beteiligungen von DWS-Konzernangehörigen: Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass Verbundene Unternehmen der Vertriebsstelle ("Verbundene Unternehmen der Vertriebsstelle") DWS-Konzernangehörige jeweils Beteiligungen an einem Fonds halten können, die einen erheblichen Betrag oder Anteil des Gesamtanlagebestands in dem jeweiligen Fonds ausmachen können. Anleger sollten berücksichtigen, welche möglichen Folgen diese Beteiligungen von Verbundenen Unternehmen der Vertriebsstelle DWS-Konzernangehörigen für sie haben können. So können Verbundene Unternehmen der Vertriebsstelle DWS-Konzernangehörige zum Beispiel wie alle anderen Anteilsinhaber ihre Anteile an einer Klasse des jeweiligen Fonds gemäß den Bestimmungen dieses Prospekts vollständig oder teilweise zur Rücknahme einreichen, was (a) zu einem Absinken des Nettoinventarwerts des jeweiligen Fonds unter das Mindestfondsvolumen führen könnte, woraufhin der Verwaltungsrat die Schließung des Fonds und die Zwangsrücknahme aller Anteile des Fonds beschließen könnte, oder (b) zu einem Anstieg des proportionalen Anteilsbesitzes der anderen Anteilsinhaber in dem Fonds führen könnte, der über das nach den für diesen Anteilsinhaber geltenden Gesetzen oder internen Richtlinien zulässige Maß hinaus geht.

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