Common use of Potenzielle Interessenkonflikte Clause in Contracts

Potenzielle Interessenkonflikte. Wegen der (teilweise bestehenden) Personenidentität der jeweiligen Funktionsträger bestehen im Hin- blick auf die Emittentin Verflechtungstatbestände in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder personeller Art. Verflechtungen zwischen Organmitgliedern bzw. Gesellschaftern der Emittentin sowie von Unter- nehmen, die gegebenenfalls mit der Emittentin bedeutsame Verträge abgeschlossen haben oder an- derweitig mit ihr nicht unwesentlich verbunden sind, beinhalten auch immer die Möglichkeit eines Inte- ressenkonflikts zwischen den betroffenen Unternehmen. Es ist daher grundsätzlich nicht auszuschlie- ßen, dass die Beteiligten bei der Abwägung der unterschiedlichen, gegebenenfalls gegenläufigen Inte- ressen nicht zu den Entscheidungen gelangen, die sie treffen würden, wenn ein Verflechtungstatbe- stand nicht bestünde. Im gleichen Maße könnten hierdurch auch die Erträge der Emittentin – und damit die Ansprüche der Anleger – betroffen sein. Der Geschäftsführer der Emittentin, Xxxx Xx. Xxxxx Xxxxxxx, ist zugleich Vorstand und Aktionär der Muttergesellschaft der Emittentin, der Exporo AG. In den Rollen von Herrn Xx. Xxxxxxx als Geschäfts- führer der Emittentin einerseits und als Vorstand der Alleingesellschafterin und deren Aktionär anderer- seits könnten potenzielle Interessenkonflikte angelegt sein. So könnte das Interesse des Geschäftsfüh- rers darin bestehen, das Kapital in der Emittentin zu halten, während das Interesse der Exporo AG und deren Aktionären darin bestehen könnte, Gewinnausschüttungen vorzunehmen. Ferner kann die Emit- tentin durch Weisungen der Exporo AG an die Geschäftsführung zu Handlungen verpflichtet werden, die nicht im Interesse der Emittentin liegen und sogar den Fortbestand der Emittentin oder deren wirt- schaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen können. Ferner kann es zu Interessenkonflikten kommen, wenn z. B. eine Dienstleistung von der Exporo AG oder von einem verbundenen Unternehmen bezogen werden soll, obwohl diese Leistung bei einem anderen Anbieter günstiger bzw. zu einem besseren Preis- /Leistungsverhältnis zu beziehen wäre. Aus der Stellung als Vorstand und Aktionär der Exporo AG resultiert nach Auffassung der Emittentin jedoch kein konkreter Interessenkonflikt zu seinen Aufga- ben als Geschäftsführer der Emittentin. Herr Xx. Xxxxxxx ist darüber hinaus Geschäftsführer in weiteren Tochtergesellschaften der Exporo AG. Durch die Stellung als Geschäftsführer der Emittentin einerseits und als Geschäftsführer in den Toch- tergesellschaften der Exporo AG andererseits könnten potenzielle Interessenkonflikte angelegt sein. So könnten die wirtschaftlichen Interessen der einzelnen Tochtergesellschaften den wirtschaftlichen Inte- ressen der Emittentin zuwiderlaufen und der Geschäftsführer der Emittentin Entscheidungen treffen, die nicht der Emittentin sondern den Tochtergesellschaften zu Gute kommen. Der Prokurist der Emittentin, Herr Xxxxxx Xxxxx ist zudem Mitarbeiter der Exporo AG. Insofern beste- hen potenzielle Interessenkonflikte zwischen den Verpflichtungen des Prokuristen gegenüber der Emit- tentin und seinen Verpflichtungen gegenüber der Exporo AG. So könnten der Prokurist als Mitarbeiter der Exporo AG durch Weisungen zu Handlungen verpflichtet werden, die nicht im Interesse der Emit- tentin liegen. Weitere potenzielle Interessenkonflikte zwischen den Verpflichtungen des Geschäftsführers bzw. des Prokuristen gegenüber der Emittentin und ihren privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen be- stehen nicht.

Appears in 3 contracts

Samples: exporo.imgix.net, exporo.imgix.net, s3-eu-west-1.amazonaws.com

Potenzielle Interessenkonflikte. Wegen Die Erste Group Bank AG als Dealer Manager der (teilweise bestehenden) Personenidentität Emission der jeweiligen Funktionsträger bestehen 2024-Schuldverschreibungen oder ihr nahestehende Gesellschaften sind auch Kreditgeber und Dienstleister der Gesellschaften der Breiteneder Immobilien Parking Gruppe. Sie haben ein besonderes Interesse am Erfolg des Umtauschangebots und an einem erfolgreichen Umtausch der 2018- Schuldverschreibungen. Der Dealer Manager kann bei der Durchführung von Finanzierungs- und Wertpapiervermittlungsgeschäften für eigene oder fremde Rechnung Kauf- und Verkaufspositionen in Bezug auf die 2018- Schuldverschreibungen und in weiterer Folge für die 2024-Schuldverschreibungen eingehen, um Provisionen zu erzielen. Der Dealer Manager oder ihm nahestehende Gesellschaften können von Zeit zu Zeit im Hin- blick auf Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs, gesondert oder gemeinsam, über die Emittentin Verflechtungstatbestände in rechtlicherTransaktion hinausgehende Geschäftsbeziehungen im Rahmen von z.B. Anlage-, wirtschaftlicher und/Beratungs- oder personeller ArtFinanztransaktionen mit Gesellschaften der Breiteneder Immobilien Parking Gruppe führen und diese auch zukünftig weiterführen. Verflechtungen Darüber hinaus können zwischen Organmitgliedern dem Dealer Manager oder ihm nahestehenden Gesellschaften und Gesellschaften der Breiteneder Immobilien Parking Gruppe aufrechte besicherte sowie unbesicherte Finanzierungsverträge sowie Wertpapiervermittlungsverträge bestehen bzw. Gesellschaftern künftig abgeschlossen werden. Dabei müssen sich die Interessen des Dealer Managers bzw. der Emittentin sowie von Unter- nehmenihm nahestehenden Gesellschaften mit jenen der Gesellschaften der Breiteneder Immobilien Parking Gruppe, die gegebenenfalls mit der Emittentin bedeutsame Verträge abgeschlossen haben oder an- derweitig mit ihr Anleihegläubiger und sonstiger Beteiligter nicht unwesentlich verbunden sindnotwendigerweise decken. Als Xxxxxxxxxxx der Gesellschaften der Breiteneder Immobilien Parking Gruppe, beinhalten auch immer die Möglichkeit eines Inte- ressenkonflikts zwischen den betroffenen Unternehmen. Es ist könnte der Dealer Manager daher grundsätzlich nicht auszuschlie- ßen, dass die Beteiligten bei der Abwägung der unterschiedlichen, gegebenenfalls gegenläufigen Inte- ressen nicht im Interessenkonflikt zu den Entscheidungen gelangenAnleihegläubigern stehen. Die Laufzeit der 2024-Schuldverschreibungen geht über den Zeitpunkt bestehender bzw. noch abzuschließender Finanzierungen der Gesellschaften der Breiteneder Immobilien Parking Gruppe hinaus, die sie treffen würdenweshalb beim Dealer Manager ein Interessenkonflikt bestehen könnte. Die Interessen des Dealer Managers können von den Interessen der Anleihegläubiger, wenn ein Verflechtungstatbe- stand nicht bestünde. Im gleichen Maße könnten hierdurch auch die Erträge der Emittentin – und damit die Ansprüche der Anleger – betroffen sein. Der Geschäftsführer der Emittentin, Xxxx Xx. Xxxxx Xxxxxxx, ist zugleich Vorstand und Aktionär der Muttergesellschaft der Emittentin, der Exporo AGGarantin und sonstigen Beteiligten abweichen. In den Rollen Durchführung des Umtauschs Bis zum Veröffentlichungstag, an dem die Emittentin bekannt geben wird, ob und in welchem Ausmaß sie Angebote zum Umtausch annimmt, kann keine Zusicherung dafür erfolgen, dass der Umtausch überhaupt, oder ohne Ergänzungen, Erweiterungen, Wiedereröffnungen und/oder Beendigung durchgeführt wird und wird weder vom Dealer Manager noch von Herrn Xx. Xxxxxxx als Geschäfts- führer der Emittentin einerseits und als Vorstand der Alleingesellschafterin und deren Aktionär anderer- seits könnten potenzielle Interessenkonflikte angelegt sein. So könnte das Interesse des Geschäftsfüh- rers darin bestehen, das Kapital in der Emittentin zu halten, während das Interesse der Exporo AG und deren Aktionären darin bestehen könnte, Gewinnausschüttungen vorzunehmen. Ferner kann die Emit- tentin durch Weisungen der Exporo AG an die Geschäftsführung zu Handlungen verpflichtet werden, die nicht im Interesse der Emittentin liegen und sogar den Fortbestand der Emittentin oder deren wirt- schaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen können. Ferner kann es zu Interessenkonflikten kommen, wenn z. B. dafür eine Dienstleistung von der Exporo AG oder von einem verbundenen Unternehmen bezogen werden soll, obwohl diese Leistung bei einem anderen Anbieter günstiger bzw. zu einem besseren Preis- /Leistungsverhältnis zu beziehen wäre. Aus der Stellung als Vorstand und Aktionär der Exporo AG resultiert nach Auffassung der Emittentin jedoch kein konkreter Interessenkonflikt zu seinen Aufga- ben als Geschäftsführer der Emittentin. Herr Xx. Xxxxxxx ist darüber hinaus Geschäftsführer in weiteren Tochtergesellschaften der Exporo AG. Durch die Stellung als Geschäftsführer der Emittentin einerseits und als Geschäftsführer in den Toch- tergesellschaften der Exporo AG andererseits könnten potenzielle Interessenkonflikte angelegt sein. So könnten die wirtschaftlichen Interessen der einzelnen Tochtergesellschaften den wirtschaftlichen Inte- ressen der Emittentin zuwiderlaufen und der Geschäftsführer der Emittentin Entscheidungen treffen, die nicht der Emittentin sondern den Tochtergesellschaften zu Gute kommen. Der Prokurist der Emittentin, Herr Xxxxxx Xxxxx ist zudem Mitarbeiter der Exporo AG. Insofern beste- hen potenzielle Interessenkonflikte zwischen den Verpflichtungen des Prokuristen gegenüber der Emit- tentin und seinen Verpflichtungen gegenüber der Exporo AG. So könnten der Prokurist als Mitarbeiter der Exporo AG durch Weisungen zu Handlungen verpflichtet werden, die nicht im Interesse der Emit- tentin liegen. Weitere potenzielle Interessenkonflikte zwischen den Verpflichtungen des Geschäftsführers bzw. des Prokuristen gegenüber der Emittentin und ihren privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen be- stehen nichtHaftung übernommen.

Appears in 1 contract

Samples: www.b-i-p.com