PRAXISBEISPIEL Musterklauseln

PRAXISBEISPIEL. Mit einer Anzahl von fast drei Millionen registrierten IoT-Geräten sind heute smarte Ge- räte und Alltagsgegenstände allgegenwärtig. Mit dieser steigenden Konnektivität steigt allerdings auch die Angriffsfläche für Cyberkriminelle. Von den drei Millionen registrierten Geräten weisen laut einer Studie des Softwareunternehmens Avast über 175.000 Sicher- heitslücken auf [10]. Dabei reicht ein einziges, ungeschütztes Gerät aus, um eine Vielzahl von Geräten in ein Botnetz zu verwandeln und für unzulässige Zwecke einzusetzen. Ei- nige Sicherheitsforscher deckten 2017 in diesem Zusammenhang eine Sicherheitslücke in einem Reinigungsautomaten für Laborbedarf von Miele auf [11]. Über diese konnten sich die „Angreifer“ Zugriff auf beliebige Daten des Rechners ermöglichen, auf denen der Webserver lief. Miele setzte sich daraufhin mit den Anwendern der betroffenen Rei- nigungsautomaten in Verbindung, um über die Sicherheitslücke zu informieren und ein Software-Update zur Behebung dieser bereitzustellen.
PRAXISBEISPIEL. Durch Data Analytics wurden in den letzten Jahren verbesserte Methoden zur Generie- rung von Informationen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung bereitgestellt, die von Unternehmen genutzt werden, um strategische Entscheidungen schneller, besser und genauer zu treffen und Ressourcen effizient und effektiv einzusetzen. Das britische Unternehmen Cambridge Analytica setzte Data Analytics bis 2018 im Bereich des Mikro- targetings ein und beeinflusste den US-Wahlkampf durch individuelle Botschaften an die Wähler. Die Grundlage für die Wahlkampfarbeit bildeten Daten aus rund 87 Millionen Fa- cebook-Profilen, aus denen Persönlichkeitsprofile erstellt wurden [19]. Das Unternehmen hatte diese allerdings illegal erworben, was einen Skandal um Facebook und Cambridge Analytica auslöste, der in der Insolvenz von Cambridge Analytica resultierte [20].
PRAXISBEISPIEL. Anfang 2019 wurde Airbus Opfer eines Cyberangriffs, der sich zwar nicht auf den Ge- schäftsbetrieb von Airbus ausgewirkt hat, aber den Zugriff auf personenbezogene Daten einiger Airbus Mitarbeiter in Europa ermöglichte. In einer Pressemitteilung erklärte Air- bus, dass unverzüglich Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit eingeleitet wür- den [36]. Gegen Ende des dritten Quartals desselben Jahres wurde Airbus allerdings erneut Ziel eines Angriffs, bei dem Hacker versuchten über den Angriff auf die Systeme von Airbus Lieferanten zuzugreifen. Die Hacker versprachen sich durch den Angriff auf Lieferanten Zugriff auf Betriebsgeheimnisse von Airbus, die weniger stark geschützt sind [37].
PRAXISBEISPIEL. Wird z. B. eine Erzieherin oder eine Fachkraft nur für die Leitung der Sonnen­ blumengruppe der Kindertagesstätte St. Viktor eingestellt, so wird diese bestimmte Tätigkeit zum Vertragsinhalt. Wird dagegen bei der Einstellung die fachliche Tätigkeit nur allgemein ohne nähere Konkretisierung um­ schrieben, z. B. als Erzieherin, so kann der Dienstgeber sämtliche Arbeiten zuweisen, die sich innerhalb des vereinbarten Berufsfeldes einer Erzieherin ergeben. Ist dagegen die zu leistende Arbeit oder eine bestimmt berufliche Tätigkeit nicht erwähnt, z. B. nur Mitarbeiter, muss der Beschäftigte jede Arbeit verrichten, die der Dienstgeber – allerdings nach billigem Ermessen – zuweist.
PRAXISBEISPIEL. Wird eine als Erzieherin beschäftigte Mitarbeiterin in einer Kindertagesstätte von der Leiterin oder dem Dienstgeber in den Wintermonaten aufgefor­ dert, den Fußweg von der Straße bis zum Eingang schneefrei zu räumen, kann diese sich weigern. Schneeräumen gehört auch nicht im weitesten Sinn zum Berufsbild einer Erzieherin bzw. pädagogischen Fachkraft in einer Kindertagesstätte. Im Winter ist mit Xxxxxxxxxx zu rechnen, der Dienstgeber hat Vorsorge zu treffen und jemanden hierfür zu beauftragen, z. B. den Hausmeister oder eine Aushilfe nur für den Winterdienst oder einen ge­ werblichen Dienstleister. Ein Notfall wäre hier, wenn plötzlich im August der Gehweg verschneit wäre und der organisierte Winterdienst des Dienstgebers erst ab 1.11. oder

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