Preise für Dienstleistungen Musterklauseln

Preise für Dienstleistungen. Sofern keine anders lautenden, schriftlichen Vereinbarungen (z. B. Festpreise für ein Projekt, individuelle Stundenpreise) zwischen dem Kunden und der edv-Ranker GmbH getroffen sind, werden alle Dienstleistungen wie folgt abgerechnet: Arbeitszeit wird pro angefangenen 30 Minuten berechnet und kostet, soweit nicht anders schriftlich vereinbart EUR 85,00 zzgl. 19% MwSt . (pro Stunde). Die ersten 60 Minuten werden auch bei geringerer Arbeitszeit voll berechnet. Eine Berechnung von An-/Abfahrt findet in einem Umkreis von 5 Km vom Sitz der edv-Ranker GmbH nicht statt. Die Arbeitszeit umfasst alle Tätigkeiten wie z. B. Besprechung, Analyse, Beratung, Programmierung, Einweisung, telefonische Betreuung, telefonische Fernwartung, Zeit für Arbeitsvorbereitung, Dokumentation, sowie nach Ablauf der Sachmangelhaftung auch Fehlersuche und Reparatur. Für Arbeit an Samstagen wird ein Aufschlag von 25% berechnet. Für Arbeit an Sonn- oder Feiertagen wird ein Aufschlag von 50% berechnet. Für Arbeit vor 7:00 Uhr oder nach 21:00 Uhr wird an jedem Tag zusätzlich ein Aufschlag von 25% berechnet. Anfahrten werden ab einer Entfernung von 5 Kilometern vom Sitz der edv-Ranker GmbH berechnet. Pro gefahrenen Kilometer werden EUR 0,40 zzgl. 19% MwSt. berechnet mindestens jedoch EUR 15,-- zzgl. 19% MwSt. pro Anfahrt. Die für die Anfahrt benötigte Zeit ist in der Kilometerpauschale enthalten und wird nicht als Arbeitszeit berechnet. Erfordert ein Termin beim Kunden einen mehrtägigen Aufenthalt oder eine Anfahrt am Vortag, werden dem Kunden die tatsächlichen Übernachtungskosten berechnet. Alternativ kann der Kunde auch eine für die edv-Ranker GmbH kostenlose Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen. Notwendige Flüge, Fähr- oder Schiffspassagen o. ä. werden ebenfalls nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
Preise für Dienstleistungen 

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.