Stundensätze. Verrechnungsansätze für Nebenkosten
Stundensätze. Sämtliche vertragsgegenständlichen Leistungen des AN werden mit den in diesem Vertrag und den Leistungsbeschreibungen/-verzeichnissen getroffenen Vereinbarungen erfasst. Sofern im Ausnahmefall vom AG darüberhinausgehende Leistungen verlangt werden, hat dies schriftlich durch den AG zu geschehen. Der AN ist nicht verpflichtet oder berechtigt, Zusatzleistungen ohne schriftlichen Auftrag zu erbringen, es sei denn, der Aufwand zur Ein- holung einer schriftlichen Auftragsbestätigung ist angesichts der absehbaren Kosten der Zu- satzleistung unverhältnismäßig hoch oder die sofortige Leistungserbringung ist zur Abwehr unmittelbar drohender Gefahren dringend geboten. Der AN erhält in diesen Fällen für Leistungen, die nicht von seiner Leistungspflicht im Rah- men der Leistungsbeschreibung umfasst sind, gegen den schriftlichen Tätigkeitsnachweis die im Leistungsverzeichnis genannten Stundensätze.
Stundensätze. V1.3 Stand: 07.03.2019 Preisblatt Seite 4 von 8 V1.3 Stand: 07.03.2019 Preisblatt Seite 5 von 8 V1.3 Stand: 07.03.2019 Preisblatt Seite 6 von 8 V1.3 Stand: 07.03.2019 Preisblatt Seite 7 von 8 Die Rechnungsstellung erfolgt kalendermonatlich nachträglich gem. Leistungsnachweis. Der Leistungsnachweis für Personalleistungen wird kalendermonatlich nachträglich erstellt und zugesandt. Er gilt für jeden Monat als genehmigt, wenn und soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt Einwände geltend macht. Alle Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand erbracht und in Rechnung gestellt. V1.3 Stand: 07.03.2019 Preisblatt Seite 8 von 8 Anlage3mnV129WJ011005 HIJ e"1s-i/)°" �:::::�=�er: l)�;fi!.�:{:;:,-r:,:-:.��z�;;;�'1:z ,r Selbstauskunft Auftraggeber Ober Auftragsverarbeitung FQr die Verarbeitung der In Rede stehenden personenbezogenen Daten elten fol ende Oatanschuw elun en: zutreffendes ankreuzen Nationale Regelungen (L.andesdatansehutzgesetz bzw. Bundesdatenschutzgesetz) zur (1/eralbeHung p«sone�gener Daten Q.iro/1 die zustsndlgen B9'l0tdllll wm Zv.uke derVethOl\llll, EnnltUlllQ. D Umsetzung der Rili (EU) 2016/680 Aufdedwrg oderVeifolgung von Straftaten oder der S1ral\'Oflctreclwn9, elnsctlließßch das Schutzoa vor urd der Abwehrvon Gefahren m, die affentlict111 Slclleltlelt Angaben zum Gegenstand der Auftragsverarbeitung 1 xxxxx://xxx,lda.bayem.defmedia/dsk
1. Art und Zweck der Verarbettung (sMihe z: B. Art. 28 Abt. 3 S. 1 OSGVO}
Stundensätze a) Stundensätze für Arbeits-, Reise-, Warte- und Vorbereitungszeit
b) Zuschläge für Überstunden für Nachtarbeit an Werktagen sowie Arbeiten an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen* für Nachtarbeit an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen* * Es gelten die am Einsatzort gültigen gesetzlichen Feiertage.
c) Fahrtkosten je km Servicefahrzeug CHF 1,20 sonstige Reisekosten (Zug, Flugzeug etc.) werden nach Aufwand verrechnet
d) Auslösung je Kalendertag, inkl. Übernachtung CHF 130,00
e) Sämtliche Preise verstehen sich exklusiv MWST.
Stundensätze. Unsere aktuellen Stundensätze entnehmen Sie bitte unseren Stundensatztabellen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zukommen lassen.
Stundensätze. Für die Entsendung unseres Personals berechnen wir zurzeit für jede Arbeits- und Wartestunde an einem Werktag innerhalb der normalen Arbeitszeit für einen
Stundensätze. Für alle durch obige Xxxxxxx nicht erfassten Arbeiten werden die Kosten nach Anfall berechnet. Es gilt das Preisblatt Stundensätze Wasserversorgung.
Stundensätze. Für alle durch obige Xxxxxxx nicht erfassten Arbeiten werden die Kosten nach Anfall berechnet. Fallen Ar- beiten aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, in der Zeit zwischen 18 Uhr und 7 Uhr bezie- hungsweise an Samstagen, Sonntagen und Feierta- gen an, wird ein Zuschlag von 50 Prozent je Stunde beziehungsweise je angefangener halber Stunde er- hoben.
Stundensätze. Meisterstunde 69,00 zzgl. gesetzl. MwSt.
Stundensätze. Wenn nichts anderes vereinbart ist, stimmt die Mandantschaft zu, dass ILFP die Leistungen von ILFP nach aufgewendeter Zeit und den geltenden Stundenansätzen in Rechnung stellt. ILFP verrech- net alle im Beratungsumfang des Mandates er- brachten Leistungen, einschliesslich naturgemässer Abklärungen, Dokumentationen, Besprechungen, Reisen usw. Die erbrachten Leistungen werden in der Rechnungsstellung detailliert benannt. Der anwendbare Stundenansatz basiert auf der Er- fahrung und der Seniorität der beteiligten Spezialis- ten. ILFP behält sich das Recht vor, die Stundenan- sätze auf jährlicher Basis anzupassen. Ohne ausdrückliche andere schriftliche Vereinba- rung stellt jeder Kostenvoranschlag, jede Schät- zung oder Angabe zu erwarteten Beratungskosten Client will ensure that ILFP is supplied in a timely manner with all information that ILFP reasonably re- quires to perform its engagement or that is mate- rial to its engagement. ILFP may assume that the circumstances, facts, and instructions provided by the Client are correct and complete. The Client can- not use or rely on ILFP’s advice or services out-side of the scope of the engagement ILFP will take instructions from the Client, or such person or persons designated by the Client for this purpose. The Client agrees that ILFP shall be enti- tled to rely on such instructions given by such per- son or persons. The Client will ensure that ILFP is supplied with all information that ILFP reasonably requires to per- form its engagement or that is material to its en- gagement in a timely manner. Unless the Client has expressly asked ILFP to do so, ILFP will not verify or check any information provided to it by the Client, or by others on the Client’s behalf, and the Client acknowledges that ILFP shall be entitled to rely on such information when performing its obligations under the engagement. In the event that ILFP is acting for the Client on sev- eral matters, the Client should not assume that in- formation the Client provides to a person working on one matter will be communicated to a person working on another matter. The Client should there- fore provide all information that has a bearing on a matter directly to the relevant team.