Preisnachlässe. (§§ 14 und 16 VOB/B) 15.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.
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Samples: Grundstückskaufvertrag Mit Bauverpflichtung, Bauvertrag
Preisnachlässe. (§§ 14 und 16 VOB/B)
15.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, . Dies gilt auch von denen der Nachträgebei Nachträgen, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.
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Samples: Dienstvertrag, Public Procurement Announcement
Preisnachlässe. (§§ 14 und 16 VOB/B)
15.1 16) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen de- nen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden bil- den sind. Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Der Stadt Hamm Für Die Ausführung Von Bauleistungen (Zvb/Vob)
Preisnachlässe. (§§ 14 und 16 VOB/B)
15.1 16) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung Ab- rechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren de- ren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel wer- den durch den Preisnachlass nicht verringert.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen
Preisnachlässe. (§§ 14 und 16 VOB/B)
15.1 23.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass Preisnach- lass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträgebei Nachträgen, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung Leis- tung zu bilden sind. Dies gilt auch, wenn der Preisnachlass auf die Angebots- oder Auftragssumme bezogen ist.
23.2 Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoff- preisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Der Bundesstadt Bonn Für Die Ausführung Von Bauleistungen (Vob)