Jahresgrundpreis Musterklauseln

Jahresgrundpreis. Der Jahresgrundpreis für die Vorhaltung der Wärme berechnet sich als Zonenpreis aus der Summe jeder einzelnen vom Kunden durchlaufenen Zone. Der Jahresgrundpreis ist zu 10 % feststehend, zu 55 % an die Entwicklung des Lohnindex und zu 35 % an die Entwicklung des Investitionsgüterindex gebunden. Formel: GP = (𝐺𝑃0,𝑍𝑜𝑛𝑒1+ 𝐺𝑃0,𝑍𝑜𝑛𝑒2 + 𝐺𝑃0,𝑍𝑜𝑛𝑒3) × (0,10 + 0,55 × In der Formel bedeuten: 𝐿 𝐿0 + 0,35 × 𝐼 ) 𝐼0 GP Kosten Jahresgrundpreis in € 𝐺𝑃0 Basis-Grundpreis in €/Jahr vom 01.01.2020 entsprechend: 𝐺𝑃0,𝑍𝑜𝑛𝑒1 bis 20 kW 385 € 𝐺𝑃0,𝑍𝑜𝑛𝑒2 21 bis 800 kW 30,81 €/kW 𝐺𝑃0,𝑍𝑜𝑛𝑒3 über 800 kW 22,40 €/kW (kW bezieht sich auf die vom Kunden bestellte Wärmeleistung)
Jahresgrundpreis. Für die Bereitstellung der nach Ziffer 0.1.3 bestellten maximalen Wärmeleistung, für die Vorhaltung, Über- wachung und Unterhaltung der Messeinrichtung sowie für die Abrechnung zahlt der Kunde jährlich einen Jahresgrundpreis bei kundeneigenen Hauszen- tralen (Liefergrenze vor der Hauszentrale) von 55,20 €/kW. MUSTER Der Jahresgrundpreis ist an die Einhaltung einer Rücklauftemperatur in der Übergabestation des Fernwärmeanschlusses von max. 60 °C gebunden. Ist zwischen den Parteien gemäß Ziffer 0.1.4 des Fern- wärmeversorgungsvertrages vereinbart, dass die Rücklauftemperatur nicht auf max. 60 °C begrenzt wird oder wird die Rücklauftemperatur ohne eine solche Vereinbarung - und wenn auch nur einmalig - überschritten, zahlt der Kunde jährlich einen Jah- resgrundpreis von 67,18 €/kW. Bei monatlicher Abrechnung und in den Fällen nach Ziffer 3.8 wird 1/12 des Jahresgrundpreises zugrunde gelegt. Das Entgelt für den Jahresgrundpreis ist, auch wenn kein Wärmeverbrauch erfolgt, ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages zu zahlen. Das Entgelt für neue Liegenschaften ist ab dem Tag der Inbe- triebnahme der Lieferstelle zu zahlen. Beginnt oder endet die Verpflichtung zur Wärmebe- reitstellung innerhalb eines Abrechnungszeitraumes, so wird das Entgelt für den Jahresgrundpreis tagan- teilig berechnet. Dies gilt in gleicher Weise bei ei- ner vereinbarten Änderung der bereitzustellenden Wärmeleistung in einem laufenden Rechnungsjahr für den geänderten Teil der bereitzustellenden Wär- meleistung. Für Fälle, in denen die Hauszentrale Bestandteil des Fernwärmeanschlusses und damit Eigentum der EVH ist, zahlt der Kunde neben dem unter Ziffer 1.1.1 aufgeführten Jahresgrundpreis jährlich einen zusätz- lichen Grundpreis zuzüglich einem Preis für die War- tung der Hauszentrale: • Bei Wärmelieferung mit Hauszentralen < 150 kW bereitzustellender Wärmeleistung gemäß Ziffer 0.1.3 gilt ein zusätzlicher Grundpreis in Höhe von 19,36 €/kW. • Bei Wärmelieferung mit Hauszentralen = bzw. > 150 kW bereitzustellender Wärmelei- stung gemäß Ziffer 0.1.3 gilt ein zusätzlicher Grundpreis von 9,34 €/kW. • Für die Wartung der Hauszentrale zahlt der Kunde einen Preis von 250,00 €/Jahr.
Jahresgrundpreis. Die Preisanpassung für den Jahresgrundpreis (Preis für die Vorhaltung der Energielieferung) erfolgt auf der Grundlage folgender Formel: ⎛ I GP = GPo ⋅⎜ FixGP + VI ⋅ ⎝ Io + VL ⋅ ⎞ ⎟ Lo ⎠ GP = Jahresgrundpreis in €/a GP0 = Basiswert Jahresgrundpreis – Zahlenwert gemäß Vertragsdatenblatt FixGP = unveränderbarer Fixanteil des Jahresgrundpreises VI = variabler investitionsabhängiger Anteil des Jahresgrundpreises I = aktueller Investitionsgüterindex gemäß Index "Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzen- ten", Fundstelle: Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes in Fachserie 17, Reihe 2, lfd. Nr. 3. Es gilt jeweils der Durchschnittswert der letzten 4 Quartalswerte vor dem Zeit- punkt der Preisanpassung I0 = Basiswert Investitionsgüterindex, Fundstelle: siehe „I“ – Zahlenwert gemäß Vertragsdaten- blatt VL = variabler lohnkostenabhängiger Anteil des Jahresgrundpreises L = aktueller Index der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste, Fundstelle: Veröffentli- chung des Statistischen Bundesamtes, Durchschnittlicher Bruttostundenverdienst der voll- zeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Wirtschaftszweig „Energieversorgung“, Fachserie 16 Reihe 2.2, Wirtschaftszweig D, Energieversorgung insgesamt, Bruttostundenverdienst Deutschland). Es gilt jeweils der Durchschnittswert der letzten 4 Quartalswerte vor dem Zeitpunkt der Preisanpassung L0 = Basiswert Index der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste, Fundstelle: siehe „L“ – Zahlenwert gemäß Vertragsdatenblatt Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass gegenwärtig kein allgemein anwendbarer Preisindex für erneuerbare Energieträger existiert. Aus diesem Grund wird für die Anpassung des auf erneuerbare Ener- gieträger bezogenen Anteils des Arbeitspreises der untenstehend mit „reg“ bezeichnete Index verwendet. Sollte künftig ein amtlicher Index veröffentlicht werden, der die Preisentwicklung für erneuerbare Energie- xxxxxx widerspiegelt, so wird dieser unverzüglich in den Energieliefervertrag übernommen. Der amtliche Index hat Vorrang vor anderen Bezugsgrößen. Die Preisanpassung für den Arbeitspreis (Preis für die gelieferte Energiemenge pro MWh) erfolgt auf der Grundlage folgender Formel: ⎛ Erdgas Re g S ⎞ AP = AP0 ⋅⎜ FixAP +VErdgas⋅ ⎜ ⎝ Erdgas0 +VHeizöl⋅ Heizöl0 +Vreg⋅ Re g0 +VStrom⋅ ⎟ ⎠ S0 ⎟ FixAP + VErdgas + VHeizöl + Vreg + VStrom = 100% AP0 = Basiswert Arbeitspreis – Zahlenwert gemäß Vertragsdatenblatt VErdgas = variabler Anteil Erdgas des Arbeitspreises Erdgas0 = Basiswert Index für Erdgas (Verteilung) , F...
Jahresgrundpreis. Der Jahresgrundpreis (GP) bestimmt sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für das jeweils an diesem Tag beginnende Jahr nach dem Ergebnis der nachstehenden Formel: 0 𝐺𝑃 = 𝐺𝑃0 (0,2 + 0,5 𝐿 0 + 0,3 𝐼𝑁𝑉 ) [ 𝐸𝑢𝑟𝑜 ]
Jahresgrundpreis. 6.2.1 Der Jahresgrundpreis bestimmt sich nach der Zahl und dem Nenndurchfluss der eingebauten gesell- schaftseigenen Wasserzähler bzw. bei zählerlosen Hausanschlüssen nach der Nennweite des Anschlus- ses.
Jahresgrundpreis. Für die Bereitstellung der nach 0.1.3 bestellten maximalen Wärmeleistung, für die Vorhaltung, Überwachung und Unterhaltung der Messeinrich- tung sowie für die Abrechnung zahlt der Kunde einen Jahresgrundpreis von 48,00 €/(kW*a). Dieser ist an die Einhaltung einer Rücklauftempera- tur in der Übergabestation des Fernwärmean- schlusses von max. 60 °C gebunden. Ist zwischen den Parteien gemäß 0.1.4 des Fernwärmeversor- gungsvertrages vereinbart, dass die Rücklauftem- peratur nicht auf max. 60 °C begrenzt wird, oder wird die Rücklauftemperatur ohne eine solche Vereinbarung - und wenn auch nur einmalig - überschritten, zahlt der Kunde einen Jahresgrund- preis von 59,98 €/(kW*a). Bei monatlicher Abrechnung und in den Fällen nach 3.5.5 wird 1/12 des Jahresgrundpreises zu- grunde gelegt. Das Entgelt für den Jahresgrundpreis ist, auch wenn kein Wärmeverbrauch erfolgt, ab dem Zeit punkt des Inkrafttretens dieses Vertrages zu zah- len. Das Entgelt für neue Liegenschaften ist ab dem Tag der Inbetriebnahme der Lieferstelle zu zahlen. Beginnt oder endet die Verpflichtung zur Wär- mebereitstellung innerhalb eines Abrechnungs- zeitraumes, so wird das Entgelt für den Jahres- grundpreis taganteilig berechnet. Dies gilt in gleicher Weise bei einer vereinbarten Ände- rung der bereitzustellenden Wärmeleistung in einem laufenden Rechnungsjahr für den geän- derten Teil der bereitzustellenden Wärme- leistung.
Jahresgrundpreis. Für die Bereitstellung der nach 0.1.3 bestellten maximalen Wärmeleistung, für die Vorhaltung, Überwachung und Unterhaltung der Messein- richtung sowie für die Abrechnung zahlt der Kunde einen Jahresgrundpreis von 46,00 €/(kW·a). Dieser ist an die Einhaltung einer Rücklauf- temperatur in der Übergabestation des Fern- wärmeanschlusses von max. 60°C gebunden. Bei Überschreitung dieser Temperatur zahlt der Kunde einen Jahresgrundpreis von 59,98 €/(kW·a). Bei monatlicher Abrechnung wird 1/12 des Jahres- grundpreises zugrunde gelegt. Das Entgelt für den Jahresgrundpreis ist, auch wenn kein Wärmeverbrauch erfolgt, ab dem Zeit- punkt des Inkrafttretens dieses Vertrages zu zahlen. Das Entgelt für neue Liegenschaften ist ab dem Tag der Inbetriebnahme der Lieferstelle zu zahlen. Beginnt oder endet die Verpflichtung zur Wärmebereitstellung innerhalb eines Ab- rechnungszeitraumes, so wird das Entgelt für den Jahresgrundpreis taganteilig berechnet. Dies gilt in gleicher Weise bei einer vereinbar- ten Änderung der bereitzustellenden Wärme- leistung in einem laufenden Rechnungsjahr für den geänderten Teil der bereitzustellenden Wärmeleistung.
Jahresgrundpreis. 1.21 Grundlage für die Berechnung ist die wirtschaftliche Einheit sowie die dazugehörende entwässerte Fläche.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.