Preisvorbehalt Musterklauseln

Preisvorbehalt. 6.1. Ändern sich nach Abschluss eines Vertrages bis zu dessen Erfüllung unsere Gestehungs- oder Bereitstellungskosten Dritter beim Schmetterling Technikpaket sowie Steuern, Gebühren oder Abgaben jeder Art, die das Nutzungsentgelt beeinflussen, so ist Schmetterling berechtigt, das vom Besteller zu zahlenden Entgelt zu berichtigen. Schmetterling wird dem Besteller die beabsichtigten Änderungen sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder per Email mitteilen. 6.2. Dem Besteller steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Besteller innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung nicht schriftlich den Vertrag, so wird der Vertrag zu den neuen Konditionen fortgesetzt. Der Besteller wird auf diese Folgen in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
Preisvorbehalt. Preisänderungen bei Kursangeboten bleiben vorbehalten.
Preisvorbehalt. Abweichend von Ziff. 5.3. ist der Verkäufer innerhalb von drei Monaten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Käufer ein neues Angebot unter Berücksichtigung der veränderten Preise zu machen. Der Käufer verzichtet für diesen Fall auf die Geltend- machung von Schadensersatzansprüchen.
Preisvorbehalt. Erhöhung von Tariflöhnen oder Materialpreisen berechtigen uns, die vereinbarten Verkaufspreise um die nachweislichen Mehrkosten zu erhöhen.
Preisvorbehalt. (§ 4 Nr. 5)
Preisvorbehalt. Bei Änderungen der Kostenlage bleibt eine Anpassung der obigen Sätze vorbehalten.
Preisvorbehalt. Die vereinbarten Preise sind Festpreise, sofern nicht in Ziff. 11 der Besonderen Ver- tragsbedingungen des GEWOFAG Konzerns, eine Gleitklausel vereinbart wird.
Preisvorbehalt. Die Preisangaben im Angebot bzw. in der Bestätigung basieren auf dem Wissensstand/ Projektstand zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Angebotes bzw. der Bestätigung. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Angebotserstellung. Ändert sich das Umfang nach Vertragsabschluss, so werden diese Änderungen zu den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Ansätzen fakturiert.
Preisvorbehalt. (§ 7 Nr. 2 und 3) 8 Ansprechstelle beim Auftragnehmer und Auftraggeber (§ 3 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1)
Preisvorbehalt. Der Angebotspreis basiert auf den aktuellen Rohstoffpreisen. Im Auftragsfall behalten wir uns die Weitergabe von Preiserhöhungen, MTZ- und LZ-Erhöhungen vor.