Preiswertung Musterklauseln

Preiswertung. Für den vom Bewerber angegebenen Preis werden bis zu 10 Punkte vergeben. Bitte benutzen Sie für Ihre Preisangaben das separate Preisblatt [Formblatt A6 und A7]. Ihr Angebot muss für jedes der im Referenzwarenkorb angegeben Produkte jeweils ein gleichwertiges (oder gleiches) Produkt einer Qualitäts- und Budgetmarke enthalten. Bei der Preiswertung werden die Preise der angegeben Produkte (Qualitätsmarke und Budgetmarke werden jeweils mit 50 % gewertet) mit dem in den Formblättern angegebenen geschätzten Bedarfen multipliziert und zu einem Gesamtwert addiert. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtwert erhält die volle Punktzahl von 10 Punkten. Der im Vergleich mit dem niedrigsten Gesamtwert dreifach so teure Wert erhält 0 Punkte. Dazwischen liegende Gesamtwerte werden linear interpoliert mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Der Punktewert für den Preis wird mit 60% gewichtet. Sortimentsvielfalt im Webshop (formlos, max. 2 Seiten/Folien). Bewertet werden dabei folgende Kriterien • Passgenauigkeit des Sortiments zu den erwartbaren Bedarfen des Auftraggebers Für das von dem Bewerber dargestellte Konzept zur Sortimentenvielfalt werden bis zu 10 Punkte vergeben. Eine Differenzierung im Nachkommastellenbereich erfolgt nicht. Der Punktewert für dieses Konzept wird dann mit 10% gewichtet. Dabei werden die Punkte wie folgt vergeben:
Preiswertung. Für den vom Bewerber angegebenen Preise werden bis zu 10 Punkte vergeben. Bitte geben Sie hierzu die netto Stundensätze gemäß des Qualifikationsgrades sowohl innerhalb als auch außerhalb der FMS-SG Geschäftszeiten (08:00 – 18:00 Uhr) an. Bitte benutzen Sie für Ihre Preisangaben das separate Preisblatt [Formblatt A6]. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtwert erhält die volle Punktzahl von 10 Punkten. Der im Vergleich mit dem niedrigsten Gesamtwert dreifach so teure Wert erhält 0 Punkte. Dazwischen liegende Gesamtwerte werden linear interpoliert mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Der Punktewert für den Preis wird mit 50% gewichtet.
Preiswertung. Für den vom Bewerber angegebenen Preis werden bis zu 10 Punkte vergeben. Bitte benutzen Sie für Ihre Preisangaben das separate Preisblatt [Formblatt A10]. Dabei muss zwingend 1.) eine monatliche Netto- Pauschale inklusive sämtlicher Nebenkosten basierend auf der im Leistungsverzeichnis dargestellten, monatlich zu erbringenden Leistung angegeben werden, 2.) ein Nettostundensatz inklusive sämtlicher Nebenkosten für zusätzlich anfallende Bedarfe, z. B. bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung angegeben werden. Bei der Preiswertung wird die monatliche Pauschale mit 12 multipliziert, der Stundensatz wird mit 320 multipliziert. Beide Werte werden zu einem Gesamtwert addiert. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtwert erhält die volle Punktzahl von 10 Punkten. Der im Vergleich mit dem niedrigsten Gesamtwert dreifach so teure Wert erhält 0 Punkte. Dazwischen liegende Gesamtwerte werden linear interpoliert mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Der Punktewert für den Preis wird mit 40% gewichtet. Zusammensetzung und namentlichen Benennung des beim Kunden eingesetzten Teams mit Darstellung der Funktion des Teammitglieds, Berufserfahrung, Qualifikation, branchen-spezifischen Erfahrung und der örtlichen Verfügbarkeit [Formblatt A11]. Bewertet werden die Angaben von bis zu vier Teammitgliedern (1 Objektleiter, 1 fester Mitarbeiter und bis zu 2 Springer). Je Mitglied können im Hinblick auf dessen Berufserfahrung, Qualifikation, branchenspezifische Erfahrung und örtliche Verfügbarkeit maximal zehn Punkte erreicht werden. Das heißt, bei der maximalen Anzahl von vier Teammitgliedern können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (4 Teammitglieder x max. 10 Punkte = 40 Punkte). Für die von dem Bewerber vorgeschlagenen Teammitglieder (1 fester Mitarbeiter, 2 Springer und der verantwortliche Objektleiter) werden unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Ausschreibung jeweils bis zu 10 Punkte vergeben. Eine Differenzierung im Nachkommastellenbereich erfolgt nicht. Die Aggregation der Punkte für die Passgenauigkeit der Profile wird durch 4 geteilt und dann mit 25% gewichtet.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.