Auftragsgegenstand. II.1) Beschreibung :
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber :
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung :
Auftragsgegenstand. II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
(a) Bauauftrag Ausführung Planung und Ausführung Erbringung einer Bauleistung, gleichgültig mit welchen Mitteln, gemäß den vom öffentlichen Auftraggeber / vom Auftraggebern genannten Erfordernissen (b) Lieferauftrag Kauf Leasing Miete Mietkauf Eine Kombination davon (c) Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 5 (Zu Dienstleistungskategorien siehe Anhang C1) Hauptausführungsort Hauptlieferort Hauptort der Dienstleistung Gebiet der Gemeinde Tuningen NUTS-Code DE136 einen öffentlichen Auftrag Abschluss einer Rahmenvereinbarung den Aufbau eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern Anzahl Laufzeit in Jahren: oder in Monaten: Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt: Geschätzter Wert ohne MwSt: Währung: Periodizität und Wert der zu vergebenden Aufträge: (falls bekannt) : Ausschreibungsgegenstand ist die Überlassung der von der Gemeinde Tuningen als Auftraggeber errichteten und im Eigentum der Gemeinde Tuningen stehenden FTTB- Infrastruktur an den Bieter (Auftragnehmer) zur Nutzung in der Form des Netzbetriebs. Hauptleistungspflicht des Auftragnehmers ist die Gewährleistung des Netzbetriebs. Der Ausbau der Infrastruktur in dem vom Bund geförderten Ausbaubereich (sog. „Berliner Modellprojekt“) soll am 30.11.2011 abgeschlossen werden. Der Netzausbau erfolgte mittels konventioneller, offener Bauweise, HDD- Spühlbohrungen, Pressungen mit Bodenverdrängung und im Minitrenching (Fräsverfahren). Weiter wurden auf einer Länge von ca. 2 km bereits vorhandene Leerrohre in die Netzstruktur einbezogen. Im Rahmen der von der Gemeinde durchgeführten Marktanalyse in beiden Versorgungsbereichen haben 20 Gewerbetreibende ein hohes Interesse an der Versorgung mit mindestens 50 MBits/s download bzw. 25 MBit/ s symmetrisch (erhöhter gewerblicher Bedarf) sowie 110 Privathaushalte ebenfalls ein hohes Interesse an einer Versorgung bekundet. Nähere Angaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) Hauptgegenstand Hauptteil Zusatzteil (falls zutreffend)
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA)
II.1.8) Aufteilung des Auftrags in Lose (für Angaben zu den Losen in Anhang B, verwenden Si...
Auftragsgegenstand. 1.1. Essentry GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) betreibt Systeme zur digitalen Verwaltung von Prozessen im Identitätsverifikations- und Zutrittsmanagement. Mit dem Angebot und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend zusammen „Vertrag“ genannt) regeln die Parteien die Benutzung des Systems „essentry“ (nachfolgend „System“ genannt) durch den Auftraggeber.
1.2. Während der Laufzeit des Vertrags stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das System als „Managed Service“ zur Verfügung. Die von dem Auftraggeber benutzte Systemversion ist auf dem Angebot angegeben. Die Funktionen, Systemumgebung und Verfügbarkeit des Systems sind in Kapitel 2: Leistungsbeschreibung beschrieben.
1.3. Der Auftragnehmer kann das System weiterentwickeln und stellt es dem Auftraggeber in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung. Weiterentwicklungen des Systems führen nicht dazu, dass der bei Vertragsschluss bestehende Funktionsumfang reduziert wird.
1.4. Der Auftraggeber kann das System nur über das Internet, einen Webbrowser sowie die von dem Auftragnehmer beigestellten Programme, Benutzeroberflächen und Schnittstellen benutzen. Er darf das System nicht verändern, nicht weitergeben und nur für das Zutrittsmanagement in seinen eigenen Geschäftsräumen benutzen.
1.5. Das System ist nicht dafür geeignet und bestimmt, Räume zu sichern, den Zutritt zu kontrollieren und zu verhindern, dass Unbefugte die Räume betreten. Der Auftraggeber ist selbst für die Sicherheit seiner Räume verantwortlich und muss eigene Prozesse einrichten, damit unbefugtes Betreten auch dann verhindert wird, wenn das System nicht verfügbar ist.
1.6. Der Auftraggeber muss eigene Prozesse einrichten, damit seine Räume auch dann betreten werden können, wenn das System nicht verfügbar ist.
1.7. Der Auftraggeber wird die Zugangsdaten zu dem System geheim halten und nicht an unberechtigte Personen weitergeben. Er wird den Auftragnehmer unverzüglich informieren, wenn der Verdacht besteht, dass unberechtigte Personen Zugangsdaten erfahren oder das System benutzen.
Auftragsgegenstand. II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, der Lieferung bzw. der Dienstleistung:
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung:
II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Auftragsgegenstand a) Gegenstand des Auftrags
Auftragsgegenstand. Der Auftraggeber beauftragt mit den in der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot aufgeführten Leistungen ausschließlich den Auftragnehmer, der zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen auch Dritte beauftragen kann. Der Auftragnehmer ist bis zu dem im Angebotsschreiben angegebenen Datum an sein Angebot gebunden. Der Vertragsabschluss bedarf der Auftragsbestätigung des Auftraggebers in Textform auf ein vorangegangenes Angebot des Auftragnehmers oder – sofern ein Angebot des Auftragnehmers nicht vorlag – einer Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Beginnt der Auftragnehmer mit den Ausführungen des Auftrags, so steht dies seiner Auftragsbestätigung gleich. Die vom Auftraggeber gemachten Angaben zur Abfallqualität sowie die von den Genehmigungsbehörden erteilten Auflagen sind Vertragsgrundlagen. Der Auftragnehmer übernimmt die Abfuhr der im Bereich des Auftraggebers anfallenden Abfallstoffe nach Maßgabe dieses Auftrages. Auftragsgegenstand sind ausschließlich diejenigen Abfallstoffe, die vom Auftraggeber näher bezeichnet sind. Andere als diese bezeichneten Stoffe dürfen nicht in die Behälter verfüllt werden.
Auftragsgegenstand. Es werden die in der Leistungsbeschreibung prognostizierten Zwangsanfälle durch Kalamitäten in dem dort genannten Zeitraum vergeben. Eine genaue Planung der tatsächlichen Anfälle/Waldorte ist hierbei zum Zeitpunkt der Vergabe nicht möglich. Hauptziel ist die Aufarbeitung von Kalamitätsholz, um damit frühzeitig einer Ausweitung der Kä- ferkalamität oder weiteren Entwertung des Holzes zu begegnen. Wo möglich und sinnvoll werden bereits geschädigte Bestände das Auftragsvolumen ergänzen. Im Falle geschädigter Laubbäume ist die Verkehrssicherung entlang von Straßen und Wegen bzw. das Fällen von instabilen Bäumen das Hauptziel, um dadurch akute Gefahren für Dritte zu begegnen. Hierbei kommt der Unfallverhütung eine besondere Bedeutung zu, es ist in der Regel von keiner wei- teren Aufarbeitung von Sortimenten und daher der Vergütung im Zeitlohn auszugehen (s. auch Be- sonderheiten der Leistungsbeschreibung). Es sind darüber hinaus die diesbezüglichen Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers zwingend einzuhalten. Bei der motormanuellen Fällung von schadhaften Laubbäumen sind ausschließlich erschütterungsfreie seilunterstützte Arbeitsverfahren anzuwenden. Als besonders geeignet wird das „Laubschadholz-Verfahren“ angesehen, dessen An- wendung ausdrücklich empfohlen wird. Mechanische und hydraulische Fällhilfen (auch ferngesteuert) stellen keinen Ersatz für seilgestützte Verfahren dar. Soweit sich aus der Leistungsbeschreibung nichts Anderes ergibt, werden notwendige Sperrungen öffentlicher Straßen vom Auftraggeber organi- siert. Grundsätzlich wird von hochmechanisierter Aufarbeitung ausgegangen (Rad-Harvester und Forwar- der). Soweit erforderlich, müssen Zufällarbeiten und ggf. auch Beiseilarbeiten ebenfalls durchgeführt werden (s. Besonderheiten der Leistungsbeschreibung). Soweit die vereinbarte Vertragsmenge aus der erwarteten Kalamität nicht erfüllt werden kann, kann der Auftraggeber im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer für den ins Auge gefassten Zeitraum Ausweichflächen/-hiebe außerhalb des Kalamitätsanfalls (bis zur Vertragserfüllung) zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber vor Ausführungsbeginn einen Einsatzplan, aus dem die zu bearbeitenden Hiebsanfälle sowie deren zeitliche und soweit absehbar auch räumliche Abfolge hervorgehen. Der Einsatzplan berücksichtigt möglichst minimale Umsetzzeiten.
Auftragsgegenstand. 1.1 Der Auftraggeber beauftragt die Clever Software GmbH mit der Erstellung eines versicherungsmathemati- schen Gutachtens.
1.2 Die Clever Software GmbH leistet keine Rechts- bzw. Steuerberatung.
1.3 Die Clever Software GmbH ist berechtigt, sich zur Er- stellung des Gutachtens und der notwendigen versiche- rungsmathematischen Berechnungen sachverständiger Dritter zu bedienen.
1.4 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Clever Software GmbH ihn als Referenzkunden benennt.
Auftragsgegenstand. (1) RENN.west beabsichtigt im Rahmen der Kampagne „Ziele brauchen Taten“ die Produktion von einem Video in mindestens zwei verschiedenen Längen. Damit wird das Ziel verfolgt, über den Sport und insbesondere Sportgroßveranstaltungen eine möglichst breite Öffentlichkeit zu erreichen, um Aufmerksamkeit für die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Developmen Goals – SDGs) zu schaffen.
(2) Zu diesem Zweck soll ein Video produziert werden, in dem voraussichtlich drei Testimonials aus dem Sport auf positive und pfiffige Art und Weise gemeinsam auf die SDGs aufmerksam machen. Das Video soll im Jahr 2023 in einer Kurzversion veröffentlicht werden – die Langversion wird dann im Rahmen der EURO24, der Fußball-Europameisterschaft der Herren, die 2024 in Deutschland stattfinden wird, veröffentlicht. Ferner soll das Video auch im Kontext anderer Sportgroß- veranstaltungen eingebunden werden und muss daher über den Fußball hinaus konzeptionell funktionieren.
(3) Mit dem Video sollen sportaffine Menschen (Aktive und Fans) angesprochen werden, die sich nur marginal bzw. noch gar nicht mit den SDGs auseinandergesetzt haben. Sie sollen zum nachhaltigen Handeln motiviert werden, bestenfalls schon im direkten Kontext der Sportgroßveranstaltung: „Das kann Dein Beitrag sein, um zu gewinnen“. einen Auftragnehmer (Rahmenvertragspartner) vergeben. Mit Abschluss des Rahmenvertrags hat der Auftraggeber die Berechtigung, innerhalb der Laufzeit einzelne Teilleistungen nach entsprechender Ankündigung abzurufen. Der Auftragnehmer ist dann zur Leistung verpflichtet. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag.
Auftragsgegenstand. Ausgeschrieben werden zwei Rahmenverträge im Zusammenhang mit der „Belieferung der FMS Wertmanagement Service GmbH mit Büro- und Verbrauchsmaterial“. Lieferort ist Unterschleißheim.