Auftragsgegenstand Musterklauseln

Auftragsgegenstand. II.1) BESCHREIBUNG
Auftragsgegenstand a) Gegenstand des Auftrags
Auftragsgegenstand. Der Auftraggeber beauftragt mit den in der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot aufgeführten Leistungen ausschließlich den Auftragnehmer, der zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen auch Dritte beauftragen kann. Der Auftragnehmer ist bis zu dem im Angebotsschreiben angegebenen Datum an sein Angebot gebunden. Der Vertragsabschluss bedarf der Auftragsbestätigung des Auftraggebers in Textform auf ein vorangegangenes Angebot des Auftragnehmers oder – sofern ein Angebot des Auftragnehmers nicht vorlag – einer Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Beginnt der Auftragnehmer mit den Ausführungen des Auftrags, so steht dies seiner Auftragsbestätigung gleich. Die vom Auftraggeber gemachten Angaben zur Abfallqualität sowie die von den Genehmigungsbehörden erteilten Auflagen sind Vertragsgrundlagen. Der Auftragnehmer übernimmt die Abfuhr der im Bereich des Auftraggebers anfallenden Abfallstoffe nach Maßgabe dieses Auftrages. Auftragsgegenstand sind ausschließlich diejenigen Abfallstoffe, die vom Auftraggeber näher bezeichnet sind. Andere als diese bezeichneten Stoffe dürfen nicht in die Behälter verfüllt werden.
Auftragsgegenstand. 1.1. Essentry GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) betreibt Systeme zur digitalen Verwaltung von Prozessen im Zutrittsmanagement. Mit dem Angebot und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend zusammen „Vertrag“ genannt) regeln die Parteien die Benutzung des Systems „essentry“ (nachfolgend „System“ genannt) durch den Auftraggeber.
Auftragsgegenstand. Es werden die in der Leistungsbeschreibung prognostizierten Zwangsanfälle durch Kalamitäten in dem dort genannten Zeitraum vergeben. Eine genaue Planung der tatsächlichen Anfälle/Waldorte ist hierbei zum Zeitpunkt der Vergabe nicht möglich. Hauptziel ist die Aufarbeitung von Kalamitätsholz, um damit frühzeitig einer Ausweitung der Kä- ferkalamität oder weiteren Entwertung des Holzes zu begegnen. Wo möglich und sinnvoll werden bereits geschädigte Bestände das Auftragsvolumen ergänzen. Im Falle geschädigter Laubbäume ist die Verkehrssicherung entlang von Straßen und Wegen bzw. das Fällen von instabilen Bäumen das Hauptziel, um dadurch akute Gefahren für Dritte zu begegnen. Hierbei kommt der Unfallverhütung eine besondere Bedeutung zu, es ist in der Regel von keiner wei- teren Aufarbeitung von Sortimenten und daher der Vergütung im Zeitlohn auszugehen (s. auch Be- sonderheiten der Leistungsbeschreibung). Es sind darüber hinaus die diesbezüglichen Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers zwingend einzuhalten. Bei der motormanuellen Fällung von schadhaften Laubbäumen sind ausschließlich erschütterungsfreie seilunterstützte Arbeitsverfahren anzuwenden. Als besonders geeignet wird das „Laubschadholz-Verfahren“ angesehen, dessen An- wendung ausdrücklich empfohlen wird. Mechanische und hydraulische Fällhilfen (auch ferngesteuert) stellen keinen Ersatz für seilgestützte Verfahren dar. Soweit sich aus der Leistungsbeschreibung nichts Anderes ergibt, werden notwendige Sperrungen öffentlicher Straßen vom Auftraggeber organi- siert. Grundsätzlich wird von hochmechanisierter Aufarbeitung ausgegangen (Rad-Harvester und Forwar- der). Soweit erforderlich, müssen Zufällarbeiten und ggf. auch Beiseilarbeiten ebenfalls durchgeführt werden (s. Besonderheiten der Leistungsbeschreibung). Soweit die vereinbarte Vertragsmenge aus der erwarteten Kalamität nicht erfüllt werden kann, kann der Auftraggeber im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer für den ins Auge gefassten Zeitraum Ausweichflächen/-hiebe außerhalb des Kalamitätsanfalls (bis zur Vertragserfüllung) zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber vor Ausführungsbeginn einen Einsatzplan, aus dem die zu bearbeitenden Hiebsanfälle sowie deren zeitliche und soweit absehbar auch räumliche Abfolge hervorgehen. Der Einsatzplan berücksichtigt möglichst minimale Umsetzzeiten.
Auftragsgegenstand. (1) Die Regionale Netzstelle Nachhaltigkeitsstrategien West (RENN.west) fördert die Kommunikation über Nachhaltigkeitskonzepte und gestaltet mit Diskursergebnissen Nachhaltigkeitsprozesse in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und auf Bundesebene mit. Ziel ist es, durch aktive Vernetzungs- und Informationsarbeit eine nachhaltige Entwicklung in unserer Region zur gelebten Praxis zu machen. Eine nachhaltige Entwicklung in Deutschland kann nur durch akteurs- und themenübergreifende Zusammenarbeit gelingen. Zentrale Bezugspunkte unseres Engagements sind die 2015 von der Staatengemeinschaft verabschiedete Agenda 2030 sowie die Nachhaltigkeitsstrategien auf Bundes- und Landesebene. Mit seinen Veranstaltungen entwickelt RENN.xxxx innovative Ideen und zukunftsweisende Lösungsansätze für eine sozial-ökologische Transformation, macht diese bekannt und bringt sie in Nachhaltigkeitsdiskurse ein. In einem kontinuierlichen und lösungsorientierten Dialog werden Ideen und Konzepte gebündelt und damit Impulse zur Weiterentwicklung der deutschen Nachhaltigkeitsarchitektur gegeben.
Auftragsgegenstand. 1.1 Dieser Vertrag regelt die Unterbrechung der Anschlussnutzung an der Entnahmestelle Straße / HsNr: PLZ / Ort: Zähler: Zählpunkt: Energieart: Strom Gas des Kunden (Vor-/Nachname) durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers nach Maßgabe des zwischen den Parteien geschlossenen Lieferantenrahmenvertrages vorzunehmen.
Auftragsgegenstand. 8.1.1 Diese Leistungen werden im jeweiligen Ange- bot ausdrücklich als Werkleistungen ausgewiesen. Für Werkleistungen, wie z.B. Schnittstellenprogram- me zur Stammdatenübernahme ist Grundlage aus- schließlich die vereinbarte Leistungsbeschreibung. Darüber hinausgehende Leistungen von Naumann- Systemhaus sind gesondert zu vergüten.
Auftragsgegenstand. 1. Alle Geschäfte sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch ABC für diese rechtsverbindlich. Umfang und Inhalt des Auftragsgegenstandes werden durch die schriftliche Auftragsbestätigung, sowie durch die ergänzenden - der Bestellung des Auftraggebers und der Auftragsbestätigung von ABC beigelegten und den gesondert von ABC schriftlich bestätigten Projektunterlagen z.B. Pläne, Skizzen, Zeichnungen, Abbildungen, Muster, technische Planungen usw. - festgelegt.