Probenahme. (1) Eine zuständige Stelle einer Partei kann eine zuständige Stelle der anderen Partei um eine Probenahme gemäss den einschlägigen Rechtsvorschriften dieser Partei ersuchen.
(2) Die ersuchte Stelle verwahrt die gemäss Absatz 1 entnommenen Proben und bestimmt insbesondere das Laboratorium, in dem die Proben untersucht werden. Die ersuchende Stelle kann ein anderes Laboratorium bestimmen, um Parallelproben untersuchen zu lassen. Zu diesem Zweck stellt die ersuchte Stelle der ersuchenden Stelle eine entsprechende Zahl von Proben zur Verfügung.
(3) Bei Unstimmigkeiten zwischen der ersuchenden Stelle und der ersuchten Stelle hinsichtlich der Ergebnisse der Untersuchung nach Absatz 2 wird von einem ge- meinsam bestellten Laboratorium eine Schiedsanalyse erstellt.
Probenahme. Die in Klausel 1.1.2.2 oben genannten Bedingungen finden Anwendung.
Probenahme. Der Empfänger hat bei Auf- nehme der Ölsaaten auf sein Lager ordnungsgemäße Proben zu nehmen und gleichzeitig das Gewicht fest- zustellen. Bei LKW Anlieferungen von einem Verkäu- fer kann ADM mehrere Anlieferungen bis zu 250 MT zu einer Partie zusammenfassen und bemustern lassen.
Probenahme. Der Empfänger hat bei Auf- nahme der Ölsaat auf sein Lager ordnungsgemäße Pro- ben zu nehmen und gleichzeitig das Gewicht festzu- stellen.
Probenahme. Die Probenahme erfolgt durch fachkundiges Personal am Erfüllungsort gemäß der Probenahmebestimmungen der Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel. Der Käufer stellt je Lieferant, je Tag, je Fruchtart und je Schlag Rückstellproben in dafür geeigneten Probebeuteln zurück. Parameter Einheit min/max. E- Weizen A- Weizen B- Weizen Brot- Roggen Brau- Gerste Feuchtigkeit % max. 15,0 15,0 15,0 15,0 14,5 Bruchkorn % max. 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 Fremdgetreide % max. 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 Schmachtkorn % max. 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 Schwarzbesatz % max. 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 Rohprotein % min. 14,5 13,0 12,0 9,5 Rohprotein % max. 11,5 Fallzahl sec. min. 280 250 220 120 Auswuchs % max. 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 Hektoliter kg/hl min. 78 77 76 72 66 Sedimentation ml min. 55 40 30 Fusarium % max. 1,0 1,0 1,0 1,0 0,5 DON mg/kg max. 0,75 0,75 0,75 0,75 0,75 ZEA mg/kg max. 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 OTA mg/kg max. 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 Mutterkorn % max. 0,02 0,02 0,02 0,02 0,00 Premalting % max. 0,5 Parameter Einheit min/max. Futter- Weizen Futter- Gerste Futter- Roggen Futter- Hafer Triticale Mais Feuchtigkeit % max. 15,0 15,0 15,0 15,0 15,0 15,0 Bruchkorn % max. 10,0 Fremdgetreide % max. 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 Schwarzbesatz % max. 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 Hektoliter kg/hl min. 72 62 70 50 70 Fusarium % max. 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 DON mg/kg max. 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,75 ZEA mg/kg max. 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 OTA mg/kg max. 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 AFLA B1 mg/kg max. 0,005 Mutterkorn % max. 0,02 0,02 0,02 Parameter Einheit min./max. Erbsen gelb Ackerbohnen Lupinen Feuchtigkeit % max. 15,0 15,0 15,0 Besatz (SK/FG) % max. 2,0 2,0 2,0 Schwarzbesatz % max. 1,0 1,0 1,0 Bruchkorn % max. 10,0 Lochfraß % max. 10,0 10,0 10,0 Gelbe Erbsen % min. 98,0 Parameter Einheit min/max. Rapssaat Leinsaat Eruca- Raps Sonnen- blumen HO- Sonne Sojabohnen Feuchtigkeit % max. 9,0 9,0 9,0 9,0 13,0 Besatz % max. 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 Protein % min. 33,0 Ölgehalt % min. 40,0 40,0 44,0 44,0 19,0 ffa % max. 2,0 2,0 2,0 2,0 Bruchkorn % max. 10,0 Erucasäure % max. 2,0 Erucasäure % min. 45,0 Linolsäure % min. 65,0 Ölsäure % min. 2,0 82,0 Ölsäure % max. 25,0 Glucosinolat Mikromol/g max. 25 25 Besatz sind alle Bestandteile im Getreide, die nicht zum einwandfreien Grundgetreide gehören. Die Besatzfraktionen werden unterschieden in Schwarzbesatz (SB), Kornbesatz (KB), Bruchkorn (BK) und Auswuchs (AW). Besatz gelangt in der Regel über den Feldbestand, bei der Ernte, beim Transport, während der Tro...
Probenahme. Die Nummer des Milchproduzenten wird mit Permanentmarker auf jedes Röhrchen notiert. • Bei jeder Milchannahme wird eine Milchprobe von 13 ml im Waagkessel oder Waagtank oder direkt danach entnommen und in das Röhrchen mit der Nummer des Milchproduzenten gegeben. • Wird die Milch einmal pro Tag angenommen, sind 26 ml Milch pro Annahme gemäss oben beschriebenem Prozess zu entnehmen. • Der Dosierbecher wird nach jedem Milchproduzenten mit Wasser gespült. • Die Röhrchen werden sofort nach der Milchannahme geschlossen und in die Etuis gestellt oder vakuumverpackt. • Die entsprechenden Melkdaten werden auf den Plastiketuis notiert und letzterer werden bei höchstens -18°C in den Gefrierschrank gestellt.
Probenahme. Es sind nur die Proben repräsentativ, die vom Verkäufer genommen wurden und für die Käufer und Verkäufer unterschrieben haben.
Probenahme. Im Beisein des Anlieferers wird bei jeder Lieferung eine repräsentative Probe gezogen, die verbindlich ist. Ein Teil der Probe dient zur Untersuchung der Qualitätsparameter, ein anderer Teil wird zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit versiegelt und ordnungsgemäß gelagert.
Probenahme. Die Durchführung der Probenahme erfolgt:
2.1 Entweder gemeinsam durch Käufer und entsprechend geschultes, fachkundiges Personal des Verkäufers. Die Probenahme erfolgt pro Verladeeinheit. Eine Verladeeinheit definiert sich maximal als Zugmaschine plus zuzüglichem Anhänger. Die vom Silomeister im Beisein des Vertreters des Käufers, z.B. LKW-Fahrer, gezogene Probe ist zu quittieren. Die Quittierung gewährt den Anspruch des Käufers auf das gezogene Muster.
2.1.1 Das Probenmuster verbleibt beim jeweiligen Ölmühlenunternehmen.
2.1.2 Im Falle von unerwünschten Stoffen/verdeckten Mängeln in der gelieferten Ware oder bei Qualitätsfragen kann vom Käufer auf das gemeinsam gezogene Muster nach Ziffer 2.1 zurückgegriffen werden. Das Muster ist dem Käufer vom Verkäufer auf erstes Anfordern unverzüglich herauszugeben.
2.2 Oder gemeinsam durch den Verkäufer und einen vom Käufer beauftragten neutralen Sachverständigen. Dies gilt in jedem Fall für FOB und Zugverladung. Die Kosten trägt die jeweils beauftragende Partei. Probenahmebestimmungen für die Probenahme durch neutrale Sachverständige: Bei loser fließender Ware ist die Probenahme laufend während der Be- und Entladung in gleichmäßiger Weise vorzunehmen. Der Ort, an dem die Probenahme durchgeführt wird, soll für die Probenahme geeignet und dem Laderaum so nahe wie möglich sein. Das Probematerial ist von jeder Partie getrennt zu sammeln, zu mischen und mittels Probenteiler oder vergleichbarem System zu reduzieren und in luftdichte und verschließbare Beutel bzw. Gefäße zu füllen. Bei lagernder, loser Ware hat die Probenahme gleichmäßig verteilt von verschiedenen Stellen und Schichten mittels geeignetem Probenahmegerät zu erfolgen. Die Anfertigung der Proben hat gemäß Xxxxxx I zu geschehen. Bei Verladung/Lieferung mit LKW/Waggon sind 5 Proben mit je 250 ml zu ziehen. Im Falle der LKW-Verladung gelten Motorwagen und Anhänger als eine Einheit. Bei Schiffsverladung sind pro angefangene 500 t 5 Proben mit je 250 ml zu ziehen. Jeweils 2 Proben gehen zum Käufer, die restlichen Proben verbleiben beim Verkäufer. Im Hinblick auf die Rückverfolgbarkeit können zusätzliche Proben gezogen werden. Diese Proben können zur Feststellung von unerwünschten/verbotenen Stoffen sowie Kontaminanten und hieraus resultierenden Ansprüchen herangezogen werden. Bei Verladung/Lieferung mit Waggon oder Straßenfahrzeug hat die Entnahme dieser Proben nach Ziffern I. bis III. zu erfolgen. Als Rückstellmuster soll dann mindestens eine Probe von etwa 500 ml...
Probenahme. Der Empfänger hat bei Aufnahme der Ölsaat auf sein Lager ordnungsgemäße Proben zu nehmen und gleichzeitig das Gewicht festzustellen.