Produkte. Unter diese Vereinbarung fallen alle von Sikla gelie- ferten und gekennzeichneten Produkte, wie z. B. - Siconnect Montagesysteme - Sicombi vorgefertigte Bauelemente, Vorwand- system - Simotec Rohrlager, Konstruktionselemente - Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Flachdach 1. Entstehen dem Auftraggeber des SHK-Betriebes durch Verwendung der von dieser Vereinbarung umfassten Produkte aus a) Konstruktionsfehlern b) Fabrikationsfehlern c) Materialfehlern d) Instruktionsmängeln, z. B. durch fehlerhafte Ver- lege-, Einbau-, Betriebsanleitungen usw. e) Abweichungen von zum Herstellungszeitpunkt gültigen Rechtsvorschriften und anerkannten Regeln der Technik (z. B. EN-/DIN-Normen, DVGW-Regeln usw.), Bau- und Prüfungsgrund- sätzen, amtlichen Prüfungszeugnissen, Zulas- sungsbescheiden usw. f) dem Unterlassen der Produktbeobachtung (Pro- duktbeobachtungspflicht von Sikla) g) dem Fehlen einer ausnahmsweise durch Sikla allgemein oder mit dem ZVSHK vereinbarten Beschaffenheit Xxxxxxx und nimmt der Auftraggeber den SHK-Be- trieb aus Werkvertrag berechtigterweise auf Nacher- füllung, Aufwendungsersatz in Verbindung mit Selbstvornahme, Minderung oder Schadensersatz in Anspruch, so übernimmt Sikla die nachstehenden Verpflichtungen: im Falle der Nacherfüllung kostenlose Ersatz- lieferung frei Verwendungsstelle der für die Behebung des Schadens notwendigen Teile und Übernahme der erforderlichen Aufwen- dungen, insbesondere Aus- und Einbaukosten, Wegekosten einschließlich der Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustan- des, es sei denn, die Nacherfüllung ist nur mit unverhältnismäßigen Kosten zu erreichen (§ 635 Abs. 3 BGB); im Falle der Selbstvornahme des Auftragge- bers Ersatz der erforderlichen Aufwendungen, wenn nicht der SHK-Betrieb die Nacherfüllung zu Recht verweigert. Liegt kein Verweige- rungsrecht des SHK-Betriebes vor, haftet Sikla nur, wenn Sikla die Nichtvornahme der Nach- erfüllung des SHK-Betriebes verursacht hat; im Falle der Minderung Ersatz des Rechnungs- betrages, um den der Auftraggeber des SHK- Betriebes dessen Vergütung durch begründete und angemessene Minderung herabgesetzt hat, bis zu einer Höchstsumme je Schadensfall von 000.000 €; im Falle des Schadensersatzes oder (anstelle des Schadensersatzes) des Ersatzes vergebli- cher Aufwendungen Übernahme der Schäden oder Aufwendungen. Im Falle der Nacherfüllung, der Selbstvornahme, der Minderung und/oder des Schadensersatzes erstattet Sikla dem SHK-Betrieb Ersatzleistungen bis zu einer Höchstsumme von insgesamt 1,2 Mio. € je Scha- densfall auf der Anspruchsgrundlage dieser Haf- tungsübernahmevereinbarung. Mehrere Schadens- fälle aus der selben Ursache oder aus gleichen Ursa- chen gelten nicht als ein Schadensfall/Schadenser- eignis; dies gilt nicht, soweit die Schadensfälle in einem Bauobjekt auftreten. Mögliche andere gesetz- liche oder vertragliche Ansprüche des SHK-Betriebes werden von der Haftungsbegrenzung dieser Haf- tungsübernahmevereinbarung nicht erfasst. 2. Nach Feststellung des Schadens behält sich Xxxxx vor, die aufgetretenen Xxxxxxx selbst zu beseitigen oder durch von ihr zu beauftragende Firmen auf eigene Kosten beseitigen zu lassen. Die Ausübung dieses Rechts ist mit dem SHK-Betrieb abzustimmen und erfordert die Zustimmung des Auftraggebers des SHK-Betriebes.
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Samples: Vereinbarung
Produkte. Unter diese Vereinbarung fallen alle von Sikla gelie- ferten S-G HES gelieferten und gekennzeichneten Produkte, Produkte wie z. z.B. - Siconnect Montagesysteme - Sicombi vorgefertigte Bauelemente, Vorwand- system - Simotec Rohrlager, Konstruktionselemente - Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Flachdach■ PAM-GLOBAL® Entwässerungssysteme und Raumentlüftungssystem aus Gusseisen ■ EPAMS® HDE HochleistungsDachEntwässerung ■ TYRODUR-Befestigungssystem § 2 Haftung
1. Entstehen dem Auftraggeber des SHK-Betriebes durch Verwendung Verwen- dung der von dieser Vereinbarung umfassten erfassten Produkte aus
a) Konstruktionsfehlern
b) Fabrikationsfehlern
c) Materialfehlern
d) Instruktionsmängelnlnstruktionsmängeln, z. z.B. durch fehlerhafte Ver- lege-Verlege-, Einbau-, Betriebsanleitungen usw.
e) Abweichungen von zum Herstellungszeitpunkt gültigen Rechtsvorschriften und anerkannten Regeln der Technik (z. z.B. EN-/DIN-Normen, DVGW-Regeln usw.), Bau- und Prüfungsgrund- sätzenPrüfungsgrundsätzen, amtlichen Prüfungszeugnissen, Zulas- sungsbescheiden Zulassungsbescheiden usw.
f) dem Unterlassen der Produktbeobachtung (Pro- duktbeobachtungspflicht Produktbeobachtungspflicht von SiklaS-G HES)
g) dem Fehlen einer ausnahmsweise durch Sikla S-G HES allgemein oder mit dem ZVSHK vereinbarten Beschaffenheit Xxxxxxx Schäden und nimmt der Auftraggeber den SHK-Be- trieb Betrieb aus Werkvertrag berechtigterweise auf Nacher- füllungNacherfüllung, Aufwendungsersatz Aufwen- dungsersatz in Verbindung mit Selbstvornahme, Minderung oder Schadensersatz in Anspruch, so übernimmt Sikla S-G HES die nachstehenden Verpflichtungen: i■ Im Falle der Nacherfüllung kostenlose Ersatz- lieferung Ersatzlieferung frei Verwendungsstelle der für die Behebung des Schadens notwendigen Teile und Übernahme der erforderlichen Aufwen- dungenAufwendungen, insbesondere Aus- und Einbaukosten, und der Firma SAINT-GOBAIN HES GmbH Postfach 45 03 19 66061 Saarbrücken – nachstehend S-G HES genannt – Wegekosten einschließlich der Kosten für die Wiederherstellung Wiederher- stellung des ursprünglichen Zustan- desZustandes, es sei denn, die Nacherfüllung ist nur mit unverhältnismäßigen Kosten zu erreichen (§ 635 Abs. 3 BGB); ■ im Falle der Selbstvornahme des Auftragge- bers Auftraggebers Ersatz der erforderlichen Aufwendungen, wenn nicht der SHK-Betrieb die Nacherfüllung zu Recht verweigert. Liegt kein Verweige- rungsrecht Verwei- gerungsrecht des SHK-Betriebes vor, haftet Sikla S-G HES nur, wenn Sikla S-G HES die Nichtvornahme der Nach- erfüllung Nacherfüllung des SHK-Betriebes verursacht hat; ■ im Falle der Minderung Ersatz des Rechnungs- betragesRechnungsbetrages, um den der Auftraggeber des SHK- SHK-Betriebes dessen Vergütung durch begründete und angemessene Minderung herabgesetzt herabge- setzt hat, bis zu einer Höchstsumme je Schadensfall von 000.000 €250.000 EURO; ■ im Falle des Schadensersatzes oder (anstelle des SchadensersatzesSchadens- ersatzes) des Ersatzes vergebli- cher vergeblicher Aufwendungen Übernahme Über- nahme der Schäden oder Aufwendungen. Im Falle der Nacherfüllung, der Selbstvornahme, der Minderung Minde- rung und/oder des Schadensersatzes erstattet Sikla S-G HES dem SHK-Betrieb Ersatzleistungen bis zu einer Höchstsumme von insgesamt 1,2 Mio. € Euro je Scha- densfall Schadensfall auf der Anspruchsgrundlage Anspruchs- grundlage dieser Haf- tungsübernahmevereinbarungHaftungsübernahmevereinbarung. Mehrere Schadens- fälle Schadensfälle aus der selben Ursache oder aus gleichen Ursa- chen Ursachen gelten nicht als ein Schadensfall/Schadenser- eignisSchadensereignis; dies gilt nicht, soweit die Schadensfälle in einem Bauobjekt auftreten. Mögliche andere gesetz- liche gesetzliche oder vertragliche Ansprüche des SHK-Betriebes werden von der Haftungsbegrenzung Haftungsbegren- zung dieser Haf- tungsübernahmevereinbarung Haftungsübernahmevereinbarung nicht erfasst.
2. Nach Feststellung des Schadens behält sich Xxxxx S-G HES vor, die aufgetretenen Xxxxxxx selbst zu beseitigen oder durch von ihr zu beauftragende Firmen auf eigene Kosten beseitigen zu lassen. Die Ausübung dieses Rechts ist mit dem SHK-Betrieb abzustimmen und erfordert die Zustimmung des Auftraggebers Auftrag- gebers des SHK-Betriebes.
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Samples: Haftungsübernahmevereinbarung
Produkte. Unter diese Vereinbarung fallen alle Die Produkte werden als ein zentrales Element der Steuerung im Sinne des Neuen Steue- rungsmodells angesehen. Gleichzeitig sind sie Ausgangspunkt für andere Reformelemente wie outputorientierte Budgetierung, KLR, Controlling, Kundenorientierung und Kontraktma- nagement und stellen das Bindeglied zwischen der Außensicht (Bürgerorientierung) und der internen Sicht (Organisation der Geschäftsprozesse, Verteilung der Ressourcen) dar. Die Zusammenstellung aller Produkte erfolgt in einem Produktplan. Für die sächsischen Kommunen wurde ein Rahmenproduktplan innerhalb des Projektes „Kommunale Verwal- tungsmodernisierung Sachsen“ erstellt. Bei drei der vom SRH begleitend geprüften sieben Kommunen lag ein Hausproduktplan vor, der sich an den Rahmenproduktplan Sachsen anlehnte. Zwei Kommunen arbeiteten bereits mit einem produktorientierten Haushalt. Jedoch konnte der SRH noch in keiner der begleitend geprüften Kommunen einen Arbeitsstand vorfinden, bei dem der überwiegende Teil der Ziele, die von Sikla gelie- ferten und gekennzeichneten Produkte, wie z. B. - Siconnect Montagesysteme - Sicombi vorgefertigte Bauelemente, Vorwand- system - Simotec Rohrlager, Konstruktionselemente - Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Flachdach
1. Entstehen dem Auftraggeber des SHK-Betriebes durch Verwendung der den Kommunen als Grund für die Einführung von dieser Vereinbarung umfassten Produkte aus
a) Konstruktionsfehlern
b) Fabrikationsfehlern
c) Materialfehlern
d) Instruktionsmängeln, z. B. durch fehlerhafte Ver- lege-, Einbau-, Betriebsanleitungen usw.
e) Abweichungen von zum Herstellungszeitpunkt gültigen Rechtsvorschriften und anerkannten Regeln der Technik Produkten genannt worden waren (z. B. EN-/DIN-Normen, DVGW-Regeln usw.outputorientierte Steuerung), Bau- bereits umgesetzt worden waren. Die Entscheidung darüber, ob mit Produkten gearbeitet werden soll, hängt neben den gesetzli- chen Vorgaben und Prüfungsgrund- sätzen, amtlichen Prüfungszeugnissen, Zulas- sungsbescheiden usw.
f) dem Unterlassen örtlichen Gegebenheiten u. a. von den nachfolgend beschriebenen Fakto- ren ab: • Durch die Produkteinführung kann keine kurzfristig wirksame Verbesserung der Produktbeobachtung (Pro- duktbeobachtungspflicht von Sikla)
g) dem Fehlen einer ausnahmsweise finanziellen Situation und der Steuerung erreicht werden. Die dabei entstehenden Aus- gaben und das gebundene Mitarbeiterpotenzial sind unbedingt realistisch einzu- schätzen. • Produkte zu definieren und zu beschreiben bewirkt allein für sich noch keine Verände- rung. Sie müssen durch Sikla allgemein oder messbare und handlungsrelevante Indikatoren ergänzt und mit dem ZVSHK vereinbarten Beschaffenheit Xxxxxxx und nimmt der Auftraggeber den SHK-Be- trieb aus Werkvertrag berechtigterweise auf Nacher- füllung, Aufwendungsersatz Finanzdaten verknüpft werden. • Ihre Wirkung entfalten Produkte erst in Verbindung mit Selbstvornahme, Minderung oder Schadensersatz in Anspruch, so übernimmt Sikla anderen neuen Steuerungsin- strumenten. Ansonsten bleibt die nachstehenden Verpflichtungen: Produkterstellung im Falle Wesentlichen Selbstzweck und hilft den Kommunen bei der Nacherfüllung kostenlose Ersatz- lieferung frei Verwendungsstelle Modernisierung ihrer Verwaltungen - gemessen am ho- hen Aufwand - wenig. Erst nach sorgfältiger Abwägung und unter Berücksichtigung der Gemeindegrößenklasse sollte eine Entscheidung für oder gegen die Einführung von Produkten getroffen werden. We- gen des außerordentlich großen Zeitaufwandes für die Behebung Produkterstellung rät der SRH davon ab, einen eigenen Hausproduktplan neu zu entwickeln. Eine Orientierung am sächsischen Rahmenproduktplan wird empfohlen, der auf die konkreten Gegebenheiten der Kommune transformiert werden muss. Falls eine Aufgabenkritik nicht bereits zeitnah erfolgt ist, sollte der Prozess der Produkter- stellung eine Überprüfung des Schadens notwendigen Teile vorhandenen Aufgabenspektrums bezüglich der Notwendigkeit der jeweiligen Aufgabe sowie der Art und Übernahme des Umfanges ihrer Erfüllung einschließen. Haus- haltsgliederung, Produktgliederung und Aufbauorganisation sowie falls vorhanden die Bud- getstruktur und -verantwortung sollten aufeinander abgestimmt sein. Dabei dürfen nicht die Ämtergrenzen den Produktzuschnitt bestimmen, sondern die - möglicherweise organisations- übergreifenden - Gesichtspunkte einer Kundenorientierung. Den Produkten sind qualitative und quantitative Kennzahlen zuzuordnen. Wegen der erforderlichen Aufwen- dungenFülle des zur Verfügung stehenden Datenmaterials muss eine Auswahl nach Steuerungsrelevanz und Zweckmäßigkeit getroffen werden. Der Hausproduktplan bedarf einer ständigen Aktualisierung und Anpassung der Produkte, insbesondere Aus- ihrer Beschreibung und EinbaukostenUntersetzung mit Kennzahlen sowie der Systematik ihrer Gliederung entsprechend dem Steuerungs- und Kundeninteresse. Der produktorientierte Haushalt sollte eine ergebnisorientierte, Wegekosten einschließlich strategisch ausgerichtete Leis- tungsvereinbarung zwischen Politik und Verwaltung darstellen. Langfristig kann er dazu bei- tragen, den zurzeit geltenden Gliederungs- und Gruppierungsplan zu ersetzen. In der Kosten für Gestaltung des produktorientierten Haushalts ist die Wiederherstellung Kommune frei. Es sollte jedoch softwaretechnisch sichergestellt sein, dass die Ergebnisse des ursprünglichen Zustan- des, es sei denn, die Nacherfüllung ist nur Rechnungswesens mit unverhältnismäßigen Kosten zu erreichen (§ 635 Abs. 3 BGB); den Er- gebnissen im Falle produktorientierten Haushalt übereinstimmen. Die KGSt empfiehlt sieben Entscheidungs- und Entwicklungsmodule für den Weg zu einem neuen Haushalts- und Rechnungssystem auf der Selbstvornahme Grundlage von Produktinformationen. Diese sehen als einen ersten Schritt u. a. die verursachungsgerechte Zuordnung der Haushaltsausga- bestellen und der speziellen Haushaltseinnahmestellen (z. B. Gebühren) zu den Produkten auf der Basis des Auftragge- bers Ersatz der erforderlichen Aufwendungen, wenn nicht der SHK-Betrieb kameralistischen Haushalts vor. Damit ist die Nacherfüllung zu Recht verweigert. Liegt kein Verweige- rungsrecht des SHK-Betriebes vor, haftet Sikla nur, wenn Sikla die Nichtvornahme der Nach- erfüllung des SHK-Betriebes verursacht hat; im Falle der Minderung Ersatz des Rechnungs- betrages, um den der Auftraggeber des SHK- Betriebes dessen Vergütung durch begründete und angemessene Minderung herabgesetzt hat, bis zu einer Höchstsumme je Schadensfall von 000.000 €; im Falle des Schadensersatzes oder (anstelle des Schadensersatzes) des Ersatzes vergebli- cher Aufwendungen Übernahme der Schäden oder Aufwendungen. Im Falle der NacherfüllungGrundlage für einen produktori- entierten Haushalt geschaffen, der Selbstvornahmeneben den haushaltsüblichen Finanzzielen auch Leistungs- ziele enthält. Eine weitere, eventuell darauf aufbauende Möglichkeit bildet die Anbindung einer KLR an den Hausproduktplan. Produkte und Kostenträger innerhalb der Minderung und/oder des Schadensersatzes erstattet Sikla dem SHK-Betrieb Ersatzleistungen bis zu einer Höchstsumme von insgesamt 1,2 Mio. € je Scha- densfall auf der Anspruchsgrundlage dieser Haf- tungsübernahmevereinbarung. Mehrere Schadens- fälle aus der selben Ursache oder aus gleichen Ursa- chen gelten nicht als ein Schadensfall/Schadenser- eignis; dies gilt nicht, soweit die Schadensfälle in einem Bauobjekt auftreten. Mögliche andere gesetz- liche oder vertragliche Ansprüche des SHK-Betriebes werden von der Haftungsbegrenzung dieser Haf- tungsübernahmevereinbarung nicht erfasst.
2. Nach Feststellung des Schadens behält sich Xxxxx vor, die aufgetretenen Xxxxxxx selbst zu beseitigen oder durch von ihr zu beauftragende Firmen auf eigene Kosten beseitigen zu lassenKostenrechnung müssen kompatibel sein. Die Ausübung dieses Rechts ist mit dem SHK-Betrieb abzustimmen so entstandene neue Form des Haushalts sollte vorerst in den traditionellen Haushalt in- tegriert oder zumindest nicht unabhängig von diesem in die politischen Gremien zur Diskus- sion und erfordert die Zustimmung des Auftraggebers des SHK-BetriebesBeschlussfassung eingebracht werden.
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Samples: Beratende Äußerung
Produkte. Unter diese Vereinbarung fallen alle folgende, von der Fa. Sikla gelie- ferten gelieferten und mit deren Firmenzeichen gekennzeichneten Produkte, wie z. B. : - Siconnect Montagesysteme Montagesystem - Sicombi vorgefertigte Bauelemente, Vorwand- system Rohrverbinder - Simotec Rohrlager, Konstruktionselemente Armaturen - Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx FlachdachSchildersystem - Isoliersystem
1. Entstehen dem Auftraggeber des SHK-Betriebes Installationsunter- nehmens durch Verwendung der von dieser Vereinbarung Verein- barung umfassten Produkte aus
a) Konstruktionsfehlern
b) Fabrikationsfehlern
c) Materialfehlern
d) Instruktionsmängeln, z. B. Instruktionsmängeln durch fehlerhafte Ver- lege-, Einbau-, Betriebsanleitungen usw.Verlege- und Einbauanleitungen
e) Fehlen von durch die Fa. Sikla zugesicherten Eigenschaften
f) Abweichungen von zum Herstellungszeitpunkt gültigen Rechtsvorschriften und anerkannten Regeln der Technik (z. B. EN-/DINDIN-Normen, DVGW-Regeln usw.), Bau- und Prüfungsgrund- sätzen, amtlichen Prüfungszeugnissen, Zulas- sungsbescheiden usw.
f) dem Unterlassen der Produktbeobachtung (Pro- duktbeobachtungspflicht von Sikla)
g) dem Fehlen einer ausnahmsweise durch Sikla allgemein oder mit dem ZVSHK vereinbarten Beschaffenheit Xxxxxxx Prüfungszeugnissen und Zulassungsbescheiden und DVGW-Regeln Schäden und nimmt deshalb der Auftraggeber den SHK-Be- trieb das Installationsunternehmen aus Werkvertrag berechtigterweise auf Nacher- füllung, Aufwendungsersatz in Verbindung mit SelbstvornahmeNach- besserung, Minderung oder Schadensersatz Schadenersatz in Anspruch, so übernimmt die Fa. Sikla die nachstehenden nachste- henden Verpflichtungen: im Falle der Nacherfüllung kostenlose Ersatz- lieferung frei Verwendungsstelle der für die Behebung des Schadens notwendigen Teile und Übernahme der erforderlichen Aufwen- dungen, insbesondere Aus- und Einbaukosten, Wegekosten einschließlich der Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustan- des, es sei denn, die Nacherfüllung ist nur mit unverhältnismäßigen Kosten zu erreichen (§ 635 Abs. 3 BGB); im Falle der Selbstvornahme des Auftragge- bers Ersatz der erforderlichen Aufwendungen, wenn nicht der SHK-Betrieb die Nacherfüllung zu Recht verweigert. Liegt kein Verweige- rungsrecht des SHK-Betriebes vor, haftet Sikla nur, wenn Sikla die Nichtvornahme der Nach- erfüllung des SHK-Betriebes verursacht hat; im Falle der Minderung :
a) Ersatz des Rechnungs- betragesRechnungsbetrages, um den der Auftraggeber Auf- traggeber des SHK- Betriebes Installationsunternehmens dessen Vergütung durch begründete und angemessene Minderung herabgesetzt hat, bis zu einer Höchstsumme je Schadensfall Schadensereignis von 000.000 €; im Falle
b) kostenlose Ersatzlieferung frei Verwendungs- stelle der für die Behebung des Schadensersatzes oder (anstelle des Schadensersatzes) des Ersatzes vergebli- cher Aufwendungen Schadens not- wendigen Teile und Übernahme der Schäden oder Aufwendungen. Im Falle notwendigen Aus- und Einbaukosten einschließlich der Nacherfüllung, Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Gebäudezustandes und Übernahme der Selbstvornahme, der Minderung und/oder des Schadensersatzes erstattet Sikla dem SHK-Betrieb Ersatzleistungen sonsti- gen unmittelbaren Folgeschäden bis zu einer Höchstsumme je Schadensereignis von insgesamt 1,2 Mio. € je Scha- densfall 1 Mio.€ für Sach- und Personenschäden; die Kosten- übernahme basiert auf den am Ort und zur Zeit der Anspruchsgrundlage dieser Haf- tungsübernahmevereinbarung. Mehrere Schadens- fälle aus der selben Ursache oder aus gleichen Ursa- chen gelten nicht als ein Schadensfall/Schadenser- eignis; dies gilt nicht, soweit die Schadensfälle in einem Bauobjekt auftreten. Mögliche andere gesetz- liche oder vertragliche Ansprüche des SHK-Betriebes werden von der Haftungsbegrenzung dieser Haf- tungsübernahmevereinbarung nicht erfasstInstandsetzungsarbeiten gültigen Marktprei- sen.
2. Nach Feststellung des Schadens behält sich Xxxxx vor, die aufgetretenen Xxxxxxx selbst zu beseitigen oder durch von ihr zu beauftragende Firmen auf eigene Kosten beseitigen zu lassen. Die Ausübung dieses Rechts ist mit dem SHK-Betrieb abzustimmen und erfordert die Zustimmung des Auftraggebers des SHK-Betriebes.
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Samples: Haftungsvereinbarung
Produkte. Unter diese Vereinbarung fallen alle von Sikla gelie- ferten S-G HES gelieferten und gekennzeichneten Produkte, Produkte wie z. B. - Siconnect Montagesysteme - Sicombi vorgefertigte Bauelemente, Vorwand- system - Simotec Rohrlager, Konstruktionselemente - Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Flachdachz.B.: ■ PAM-GLOBAL® Entwässerungssysteme und Raumentlüftungssystem aus Gusseisen ■ EPAMS® HDE HochleistungsDachEntwässerung ■ TYRODUR-Befestigungssystem § 2 Haftung
1. Entstehen dem Auftraggeber des SHKTGA-Betriebes durch Verwendung Verwen- dung der von dieser Vereinbarung umfassten erfassten Produkte aus
a) Konstruktionsfehlern
b) Fabrikationsfehlern
c) Materialfehlern
d) Instruktionsmängelnlnstruktionsmängeln, z. z.B. durch fehlerhafte Ver- lege-Verlege-, Einbau-, Betriebsanleitungen usw.
e) Abweichungen von zum Herstellungszeitpunkt gültigen Rechtsvorschriften und anerkannten Regeln der Technik (z. z.B. EN-/DIN-Normen, DVGW-Regeln usw.), Bau- und Prüfungsgrund- sätzenPrüfungsgrundsätzen, amtlichen Prüfungszeugnissen, Zulas- sungsbescheiden Zulassungsbescheiden usw.
f) dem Unterlassen der Produktbeobachtung (Pro- duktbeobachtungspflicht Produktbeobachtungspflicht von SiklaS-G HES)
g) dem Fehlen einer ausnahmsweise durch Sikla S-G HES allgemein oder mit dem ZVSHK BTGA vereinbarten Beschaffenheit Xxxxxxx Schäden und nimmt der Auftraggeber den SHKTGA-Be- trieb Betrieb aus Werkvertrag berechtigterweise auf Nacher- füllungNacherfüllung, Aufwendungsersatz Aufwen- dungsersatz in Verbindung mit Selbstvornahme, Minderung oder Schadensersatz in Anspruch, so übernimmt Sikla S-G HES die nachstehenden Verpflichtungen: i■ Im Falle der Nacherfüllung kostenlose Ersatz- lieferung Ersatzlieferung frei Verwendungsstelle der für die Behebung des Schadens notwendigen Teile und Übernahme der erforderlichen Aufwen- dungenAufwendungen, insbesondere Aus- und Einbaukosten, Wegekosten einschließlich der Kosten für die Wiederherstellung Wiederher- stellung des ursprünglichen Zustan- desZustandes, es sei denn, die Nacherfüllung ist nur mit unverhältnismäßigen Kosten zu erreichen (§ 635 Abs. 3 BGB); ■ im Falle der Selbstvornahme des Auftragge- bers Auftraggebers Ersatz der erforderlichen Aufwendungen, wenn nicht der SHK-TGA- Betrieb die Nacherfüllung zu Recht verweigert. Liegt kein Verweige- rungsrecht Verweigerungsrecht des SHKTGA-Betriebes vor, haftet Sikla S-G HES nur, wenn Sikla S-G HES die Nichtvornahme der Nach- erfüllung Nacherfüllung des SHKTGA-Betriebes verursacht hat; ■ im Falle der Minderung Ersatz des Rechnungs- betragesRechnungsbetrages, um den der Auftraggeber des SHK- TGA-Betriebes dessen Vergütung Vergü- tung durch begründete und angemessene Minderung herabgesetzt hat, bis zu einer Höchstsumme je Schadensfall Schadens- fall von 000.000 €250.000 EURO; ■ im Falle des Schadensersatzes oder (anstelle des SchadensersatzesSchadens- ersatzes) des Ersatzes vergebli- cher vergeblicher Aufwendungen Übernahme Über- nahme der Schäden oder Aufwendungen. Im Falle der Nacherfüllung, der Selbstvornahme, der Minderung Minde- rung und/oder des Schadensersatzes erstattet Sikla S-G HES dem SHKTGA-Betrieb Ersatzleistungen bis zu einer Höchstsumme von insgesamt 1,2 Mio. € Euro je Scha- densfall Schadensfall auf der Anspruchsgrundlage Anspruchs- grundlage dieser Haf- tungsübernahmevereinbarungHaftungsübernahmevereinbarung. Mehrere Schadens- fälle Schadensfälle aus der selben Ursache oder aus gleichen Ursa- chen Ursachen gelten nicht als ein Schadensfall/Schadenser- eignisSchadensereignis; dies gilt nicht, soweit die Schadensfälle in einem Bauobjekt auftreten. Mögliche andere gesetz- liche gesetzliche oder vertragliche Ansprüche des SHKTGA-Betriebes werden von der Haftungsbegrenzung Haftungs- begrenzung dieser Haf- tungsübernahmevereinbarung Haftungsübernahmevereinbarung nicht erfasst.
2. Nach Feststellung des Schadens behält sich Xxxxx S-G HES vor, die aufgetretenen Xxxxxxx selbst zu beseitigen oder durch von ihr zu beauftragende Firmen auf eigene Kosten beseitigen zu lassen. Die Ausübung dieses Rechts ist mit dem SHKTGA-Betrieb abzustimmen und erfordert die Zustimmung des Auftraggebers Auftrag- gebers des SHKTGA-Betriebes.
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Samples: Haftungsübernahmevereinbarung
Produkte. Unter diese Vereinbarung fallen alle a. Futtermittel (Pressschnitzel, Rübenschnitzel-Pellets) § 1 Erhältlichkeit in den Werken § 2 Preise für Pellets § 3 Liefer- und Abholbedingungen sowie Frachtkosten bei Verkauf von Sikla gelie- ferten Pressschnitzeln
(1) Hat der Kunde im Fall der Selbstabholung durch ihn selbst oder eine von ihm beauftragte Person die Pressschnitzel nicht bis spätestens zum Ende der Kampagne abgeholt, so sind wir ohne weitere Vorankündigung berechtigt, die nicht abgeholten Pressschnitzel anderweitig zu verkaufen. In diesem Fall sind wir berechtigt, dem Kunden die Differenz zwischen Verkaufspreis und gekennzeichneten Produkte, wie z. B. - Siconnect Montagesysteme - Sicombi vorgefertigte Bauelemente, Vorwand- system - Simotec Rohrlager, Konstruktionselemente - Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Flachdach
1dem von uns beim Ersatzverkauf erzielten Preis in Rech- nung zu stellen. Entstehen dem Auftraggeber des SHK-Betriebes durch Verwendung der von dieser Vereinbarung umfassten Produkte aus
a) Konstruktionsfehlern
b) Fabrikationsfehlern
c) Materialfehlern
d) Instruktionsmängeln, z. B. durch fehlerhafte Ver- lege-, Einbau-, Betriebsanleitungen uswDie Geltendmachung eines höheren Schadens behalten wir uns vor.
e(2) Abweichungen Für die Frachtkosten bei der Lieferung von zum Herstellungszeitpunkt gültigen Rechtsvorschriften Pressschnitzeln gelten die Bezugspunktregelung vom 13.11.2002 und anerkannten Regeln der Technik (z. B. EN-/DIN-Normen, DVGW-Regeln usw.), Bau- und Prüfungsgrund- sätzen, amtlichen Prüfungszeugnissen, Zulas- sungsbescheiden uswdie Ergänzungsvereinbarung vom 19.08.2003 ausdrücklich nicht.
f(1) dem Unterlassen Wir liefern Pellets bis spätestens zum 30.11. eines Kalenderjah- res. Soweit der Produktbeobachtung Kunde mit uns eine Selbstabholung durch ihn oder eine von ihm beauftragte Person vereinbart hat, ist der Kunde verpflichtet, die Pellets bis spätestens zum 30.11. eines Kalenderjahres abzuholen. Für spätere Abholungen berechnen wir einen Lagerkostenaufschlag in Höhe von zehn € pro Tonne. Weitergehende Schadensersatzforderungen durch uns bleiben unberührt.
(Pro- duktbeobachtungspflicht 2) Hat der Kunde im Fall der Selbstabholung durch ihn selbst oder eine von Sikla)
g) dem Fehlen einer ausnahmsweise durch Sikla allgemein oder mit dem ZVSHK vereinbarten Beschaffenheit Xxxxxxx und nimmt ihm beauftragte Person die Pellets nicht bis spätestens zum Ende der Auftraggeber den SHK-Be- trieb aus Werkvertrag berechtigterweise auf Nacher- füllung, Aufwendungsersatz in Verbindung mit Selbstvornahme, Minderung oder Schadensersatz in AnspruchKampagne abgeholt, so übernimmt Sikla die nachstehenden Verpflichtungen: im Falle der Nacherfüllung kostenlose Ersatz- lieferung frei Verwendungsstelle der für die Behebung des Schadens notwendigen Teile und Übernahme der erforderlichen Aufwen- dungen, insbesondere Aus- und Einbaukosten, Wegekosten einschließlich der Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustan- des, es sei dennsind wir ohne weitere Vorankündigung berechtigt, die Nacherfüllung ist nur mit unverhältnismäßigen Kosten nicht abgeholten Pellets an- derweitig zu erreichen (§ 635 Absverkaufen. 3 BGB); im Falle der Selbstvornahme des Auftragge- bers Ersatz der erforderlichen AufwendungenIn diesem Fall sind wir berechtigt, wenn nicht der SHK-Betrieb dem Kunden die Nacherfüllung Differenz zwischen Verkaufspreis und dem von uns beim Ersatzverkauf erzielten Preis in Rechnung zu Recht verweigertstellen. Liegt kein Verweige- rungsrecht des SHK-Betriebes Die Geltendmachung eines höheren Schadens behalten wir uns vor, haftet Sikla nur, wenn Sikla die Nichtvornahme der Nach- erfüllung des SHK-Betriebes verursacht hat; im Falle der Minderung Ersatz des Rechnungs- betrages, um den der Auftraggeber des SHK- Betriebes dessen Vergütung durch begründete und angemessene Minderung herabgesetzt hat, bis zu einer Höchstsumme je Schadensfall von 000.000 €; im Falle des Schadensersatzes oder (anstelle des Schadensersatzes) des Ersatzes vergebli- cher Aufwendungen Übernahme der Schäden oder Aufwendungen. Im Falle der Nacherfüllung, der Selbstvornahme, der Minderung und/oder des Schadensersatzes erstattet Sikla dem SHK-Betrieb Ersatzleistungen bis zu einer Höchstsumme von insgesamt 1,2 Mio. € je Scha- densfall auf der Anspruchsgrundlage dieser Haf- tungsübernahmevereinbarung. Mehrere Schadens- fälle aus der selben Ursache oder aus gleichen Ursa- chen gelten nicht als ein Schadensfall/Schadenser- eignis; dies gilt nicht, soweit die Schadensfälle in einem Bauobjekt auftreten. Mögliche andere gesetz- liche oder vertragliche Ansprüche des SHK-Betriebes werden von der Haftungsbegrenzung dieser Haf- tungsübernahmevereinbarung nicht erfasst.
2. Nach Feststellung des Schadens behält sich Xxxxx vor, (3) Für die aufgetretenen Xxxxxxx selbst zu beseitigen oder durch Frachtkosten bei der Lieferung von ihr zu beauftragende Firmen auf eigene Kosten beseitigen zu lassen. Die Ausübung dieses Rechts ist mit dem SHK-Betrieb abzustimmen Pellets gelten die Bezugspunktregelung vom 13.11.2002 und erfordert die Zustimmung des Auftraggebers des SHK-BetriebesErgänzungs- vereinbarung vom 19.08.2003.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen