Common use of Produktspezifische Bestimmungen Clause in Contracts

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.

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Samples: Final Terms, Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 56,00 % - 60,00 61,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 61,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.

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Samples: Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- Til-‌ gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Basiswerts.‌ Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.würde.‌ Barriere-Ereignis Touch‌

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Samples: Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungs- level erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungser- eignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag Bewer- tungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet Bewertungstag zugeord- net ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbe- trag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hatno- tiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert Berechnungsbetrag multi- pliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag USD 100,00 Finaler Tilgungsfaktor 141,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Finales Tilgungslevel 65,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % Tilgungslevel Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Samples: Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 100,00 Zinssatz Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 3,65 % - 60,00 Zinszahlungstag (2): 7,30 % Zinszahlungstag (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere 3): 10,95 % Zinszahlungstag (4): 14,60 % Zinszahlungstag (5): 18,25 % Zinszahlungstag (6): 21,90 % Zinsbetrag Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird am Anfänglichen ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 3,65 Zinszahlungstag (2): EUR 7,30 Zinszahlungstag (3): EUR 10,95 Zinszahlungstag (4): EUR 14,60 Zinszahlungstag (5): EUR 18,25 Zinszahlungstag (6): EUR 21,90 Falls an einem Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtWertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- genEr ist aber nicht berechtigt, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des ZinsniveausZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Die Wertpapiere werden nicht emittiertZinsbeobachtungstag Zinsbeobachtungstag (1): Zinsbeobachtungstag (2): Zinsbeobachtungstag (3): 3. November 2025 2. November 2026 1. November 2027 Zinsbeobachtungstag (4): Zinsbeobachtungstag (5): Zinsbeobachtungstag (6): 1. November 2028 1. November 2029 1. November 2030 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die von der Berech- nungsstelle am Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (1): 90,00 % des Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (2): 85,00 % des Anfänglichen Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (3): 80,00 % des Anfänglichen Zinsbeobachtungstag (4): 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würdeZinsbeobachtungstag Referenzpreises (5): 70,00 % des Anfänglichen Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (6): 45,00 % des Anfänglichen Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % Finales Tilgungslevel 45,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 70,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen.

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Samples: Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz Kursreferenzen sämtlicher Korbbestandteile an einem ei-‌ nem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht dem jeweiligen Korbbestandteil zuge- ordnete Tilgungslevel erreichen oder überschreitet überschreiten (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisVor- zeitiges Tilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten ge- sonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarfbe- darf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Nomi- nalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag jewei- ligen Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Til- gungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungs- betrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis die Referenzpreise sämtlicher Korbbestandteile das dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordnete Finale Tilgungslevel erreicht Tilgungsle- vel erreichen oder überschreitetüberschreiten, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen TilgungsfaktorTilgungsfak- tor. (ii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem Finalen dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Fina- len Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden stattgefun- den hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem Finalen dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Fina- len Tilgungslevel notiert liegt und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert multipli- ziert mit der Performance des BasiswertsKorbbestandteils mit der schlech- testen Kursentwicklung. Die schlechteste Kursentwicklung wird ermittelt, indem der Referenzpreis des jeweiligen Korbbestand- teils durch den Anfänglichen Referenzpreis des entsprechenden Korbbestandteils dividiert wird. Barriere 50,00 % - 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises des jewei- ligen Korbbestandteils‌‌ Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts der Korbbestandteile sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 55,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jewei- ligen Korbbestandteils betragen würde.würde.‌ Barriere-Ereignis Touch‌

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Samples: Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit der Basiswertperformance an dem Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist oder dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist, je nachdem welcher Betrag höher ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen TilgungsfaktorTilgungsfaktor oder dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts, je nachdem, welcher Betrag höher ist. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 52,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Barriere-Ereignis Break Finaler Tilgungsfaktor 160,00 % Finales Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Nominalbetrag EUR 1.000,00 Beobachtungspreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 106,00 % Bewertungstag (2): 112,00 % Bewertungstag (3): 118,00 % Bewertungstag (4): 124,00 % Bewertungstag (5): 130,00 % Bewertungstag (6): 136,00 % Bewertungstag (7): 142,00 % Bewertungstag (8): 148,00 % Bewertungstag (9): 154,00 % Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Basiswertperformance Kursreferenz am jeweiligen Bewertungstag geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis

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Samples: Endgültige Bedingungen

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 100,00 Zinssatz Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 4,60 % - 60,00 Zinszahlungstag (2): 9,20 % Zinszahlungstag (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere 3): 13,80 % Zinszahlungstag (4): 18,40 % Zinszahlungstag (5): 23,00 % Zinszahlungstag (6): 27,60 % Zinsbetrag Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird am Anfänglichen ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 4,60 Zinszahlungstag (2): EUR 9,20 Zinszahlungstag (3): EUR 13,80 Zinszahlungstag (4): EUR 18,40 Zinszahlungstag (5): EUR 23,00 Zinszahlungstag (6): EUR 27,60 Falls an einem Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtWertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- genEr ist aber nicht berechtigt, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des ZinsniveausZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Die Wertpapiere werden nicht emittiertZinsbeobachtungstag Zinsbeobachtungstag (1): Zinsbeobachtungstag (2): Zinsbeobachtungstag (3): 17. Juni 2025 18. Juni 2026 18. Juni 2027 Zinsbeobachtungstag (4): Zinsbeobachtungstag (5): Zinsbeobachtungstag (6): 19. Juni 2028 18. Juni 2029 17. Juni 2030 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würdeZinsbeobachtungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (3): 90,00 % des Anfänglichen Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (5): 80,00 % des Anfänglichen Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (6): 65,00 % des Anfänglichen Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % Finales Tilgungslevel 65,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch das Finale Tilgungslevel Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 100,00 Zinssatz Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 3,05 % - 60,00 Zinszahlungstag (2): 6,10 % Zinszahlungstag (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere 3): 9,15 % Zinszahlungstag (4): 12,20 % Zinszahlungstag (5): 15,25 % Zinszahlungstag (6): 18,30 % Zinsbetrag Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird am Anfänglichen ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 3,05 Zinszahlungstag (2): EUR 6,10 Zinszahlungstag (3): EUR 9,15 Zinszahlungstag (4): EUR 12,20 Zinszahlungstag (5): EUR 15,25 Zinszahlungstag (6): EUR 18,30 Falls an einem Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtWertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- genEr ist aber nicht berechtigt, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des ZinsniveausZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Die Wertpapiere werden nicht emittiertZinsbeobachtungstag Zinsbeobachtungstag (1): Zinsbeobachtungstag (2): Zinsbeobachtungstag (3): 30. Juni 2025 29. Juni 2026 28. Juni 2027 Zinsbeobachtungstag (4): Zinsbeobachtungstag (5): Zinsbeobachtungstag (6): 28. Juni 2028 28. Juni 2029 28. Juni 2030 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die von der Berech- nungsstelle am Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (1): 90,00 % des Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (2): 85,00 % des Anfänglichen Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (3): 80,00 % des Anfänglichen Zinsbeobachtungstag (4): 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (5): 70,00 % des Anfänglichen Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (6): 35,00 % des Anfänglichen Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % Finales Tilgungslevel 35,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei

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Samples: Endgültige Bedingungen

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Tilgungsbetrag Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall im Falle einer Ausübung durch den Wertpapierinhaber, vorbehaltlich des Eintretens eines Knock-Out Ereignisses gemäß § 6 der Allgemeinen Bedingungen, dem Nominalbetrag Betrag, um den der Referenzpreis den Aktuellen Basispreis überschreitet, multipliziert mit dem TilgungsfaktorAktuellen Bezugsverhältnis, d.h. Tilgungsbetrag = (Referenzpreis – Aktueller Basispreis) x Aktuelles Bezugsverhältnis Der Tilgungsbetrag entspricht mindestens EUR 0,001. Anpassungstag Der Berechnungstag, der auf den Bewertungsstichtag folgt, und jeder folgende Berechnungstag. Erster Beobachtungstag 18. Mai 2021 Anfängliche Zinsmarge 1,1% Anfänglicher Referenzpreis EUR 6,496 Anfänglicher Rollover Spread 1,954% Rundung des Inneren Xxxxx 2 Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet Knock-Out Barriere EUR 0,2 Anpassung der Knock-Out Barriere Nein Knock-Out Basisbetrag EUR 0,001 Knock-Out Ereignis Touch Knock-Out Tilgungsbetrags-Rundung 2 Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet Hebel 2 Xxxxxxxx Xxxxxxxxx 4% Maximaler Rollover Spread 2,931% Maximaler Stop-Loss Puffer 22,5% Bezugsverhältnis Das Bezugsverhältnis am Bewertungsstichtag entspricht 0,921942225. Das Bezugsverhältnis wird gemäß § 9 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst. Anpassung des Bezugsverhältnisses Ja Bezugsverhältnis-Rundungsbetrag 0,0000000001 Beobachtungstag Jeder Berechnungstag während des Beobachtungszeitraums Beobachtungsstunden Die Beobachtungsstunden entsprechen den Berechnungsstunden Beobachtungszeitraum Zeitraum vom 18. Mai 2021 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag oder, sofern zwischen dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an Zeitpunkt der Feststellung der Kursreferenz am Finalen Bewertungstag und dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis letzten Anpassungstag ein Stop-Loss Ereignis eingetreten ist, bestimmt sich dem Stop-Loss Referenzpreis Referenzzinssatz Euro Short-term Rate (€STR), veröffentlicht von der Til- gungsbetrag wie folgt: Europäischen Zentralbank (iEZB) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, Referenzzinssatz für die Basiswährung Nicht anwendbar Referenzzinssatz für die Preiswährung Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz Reuters: EUROSTR Bildschirmseite für den Referenzzinssatz für die Basiswährung Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz für die Preiswährung Nicht anwendbar Stop-Loss Barriere Die Stop-Loss Barriere am Bewertungsstichtag entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein BarriereEUR 5,5216. Die Stop-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Loss Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtregelmäßig angepasst. Die Berechnungsstelle bestimmt die Anpassung der Stop-Loss Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten Ja Stop-Loss Barriere-Rundungsbetrag EUR 0,00000001 Stop-Loss Puffer Der Stop-Loss Puffer am Bewertungsstichtag entspricht 15%. Stop-Loss Kurs Der Stop-Loss Kurs des Basiswerts sowie entspricht den an Berechnungstagen für den Basiswert fortlaufend festgestellten und veröffentlichten Kursen. Basispreis Der Basispreis am Bewertungsstichtag entspricht EUR 3,248. Der Basispreis wird gemäß § 8 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst. Anpassung des ZinsniveausBasispreises Ja Bewertungsstichtag 14. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Mai 2021 Basispreis-Rundungsbetrag EUR 0,00000001

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Samples: Final Terms

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 70,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Barriere-Ereignis Touch Zinssatz Der Zinssatz entspricht an jedem Zinszahlungstag 2,25 % - 60,00 2,75 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere ). Der Zinssatz wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere den Zinssatz nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- genMarktbedingungen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist Zeichnungsfrist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des ZinsniveausZinsni- veaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die der von der Berech- nungsstelle Berechnungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr ermit- telte Zinssatz weniger als 60,00 2,25 % betragen würde. Zinsbetrag Der Zinsbetrag an jedem Zinszahlungstag wird ermittelt, indem der Nominalbetrag mit dem Zinssatz multipliziert wird. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszah- lungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünf- tige Zinszahlungstage zu verlangen. Zinsreferenztag Zinsreferenztag (1): 18. November 2024 Zinsreferenztag (2): 17. Februar 2025 Zinsreferenztag (3): 16. Mai 2025 Zinsreferenztag (4): Finaler Bewertungstag Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % Finales Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Nominalbetrag EUR 1.000,00 Beobachtungszeitraum 19. August 2024 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungs- tag (einschließlich) Beobachtungspreis Die Kursreferenz des Basiswerts wie von der Handelseinrich- tung berechnet und veröffentlicht. Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Samples: Endgültige Bedingungen

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungs- betrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht erhält der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance Wertpapierinhaber eine durch die Physische Liefereinheit aus- gedrückte Anzahl des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 58,64 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- genMarktbedingungen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist Zeichnungsfrist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 65,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungs- level erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungser- eignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag Bewer- tungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet Bewertungstag zugeord- net ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbe- trag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hatno- tiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert Berechnungsbetrag multi- pliziert mit der Performance des Basiswerts, mindestens aber dem Mindestbetrag. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 1.000,00 Zinssatz 9,00 % - 60,00 % Zinsbetrag Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszah- lungstag einen Zinsbetrag. Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem Zinssatz multipliziert wird (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtEUR 90,00). Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des ZinsniveausZinsbeobachtungstag 6. Die Wertpapiere werden nicht emittiertJuli 2026 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Finaler Tilgungsfaktor 200,00 % Finales Tilgungslevel 200,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Mindestbetrag EUR 1.000,00 Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Samples: Endgültige Bedingungen

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Tilgungsbetrag Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall im Falle einer Ausübung durch den Wertpapierinhaber, vorbehaltlich des Eintretens eines Knock-Out Ereignisses gemäß § 6 der Allgemeinen Bedingungen, dem Nominalbetrag Betrag, um den der Referenzpreis den Aktuellen Basispreis überschreitet, multipliziert mit dem TilgungsfaktorAktuellen Bezugsverhältnis, d.h. Tilgungsbetrag = (Referenzpreis – Aktueller Basispreis) x Aktuelles Bezugsverhältnis Der Tilgungsbetrag entspricht mindestens EUR 0,001. Anpassungstag Der Berechnungstag, der auf den Bewertungsstichtag folgt, und jeder folgende Berechnungstag. Erster Beobachtungstag 22. Februar 2021 Anfängliche Zinsmarge 0,2% Anfänglicher Referenzpreis EUR 13886,93 Anfänglicher Rollover Spread 0,166% Rundung des Inneren Xxxxx 2 Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet Knock-Out Barriere EUR 0,2 Anpassung der Knock-Out Barriere Nein Knock-Out Basisbetrag EUR 0,001 Knock-Out Ereignis Touch Knock-Out Tilgungsbetrags-Rundung 2 Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet Hebel 8 Xxxxxxxx Xxxxxxxxx 3% Maximaler Rollover Spread 0,249% Maximaler Stop-Loss Puffer 9,375% Bezugsverhältnis Das Bezugsverhältnis am Bewertungsstichtag entspricht 0,0144020313. Das Bezugsverhältnis wird gemäß § 9 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst. Anpassung des Bezugsverhältnisses Ja Bezugsverhältnis-Rundungsbetrag 0,0000000001 Beobachtungstag Jeder Berechnungstag während des Beobachtungszeitraums Beobachtungsstunden Die Beobachtungsstunden entsprechen den Berechnungsstunden Beobachtungszeitraum Zeitraum vom 22. Februar 2021 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag oder, sofern zwischen dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an Zeitpunkt der Feststellung der Kursreferenz am Finalen Bewertungstag und dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis letzten Anpassungstag ein Stop-Loss Ereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: dem Stop-Loss Referenzpreis Referenzzinssatz ICE EUR Overnight LIBOR (iICE steht für Intercontinental Exchange und LIBOR steht für London Interbank Offered Rate) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, Referenzzinssatz für die Basiswährung Nicht anwendbar Referenzzinssatz für die Preiswährung Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz Reuters: LIBOR01 Bildschirmseite für den Referenzzinssatz für die Basiswährung Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz für die Preiswährung Nicht anwendbar Stop-Loss Barriere Die Stop-Loss Barriere am Bewertungsstichtag entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein BarriereEUR 13018,996875. Die Stop-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Loss Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtregelmäßig angepasst. Die Berechnungsstelle bestimmt die Anpassung der Stop-Loss Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten Ja Stop-Loss Barriere-Rundungsbetrag EUR 0,00000001 Stop-Loss Puffer Der Stop-Loss Puffer am Bewertungsstichtag entspricht 6,25%. Stop-Loss Kurs Der Stop-Loss Kurs des Basiswerts sowie entspricht den an Berechnungstagen für den Basiswert fortlaufend festgestellten und veröffentlichten Kursen. Basispreis Der Basispreis am Bewertungsstichtag entspricht EUR 12151,06375. Der Basispreis wird gemäß § 8 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst. Anpassung des ZinsniveausBasispreises Ja Bewertungsstichtag 18. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Februar 2021 Basispreis-Rundungsbetrag EUR 0,00000001

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Samples: Endgültige Bedingungen

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- Til-‌ gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Basiswerts.‌ Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Referenzpreises‌ Barriere-Ereignis Touch‌

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungs- level erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungser- eignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag Bewer- tungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet Bewertungstag zugeord- net ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbe- trag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hatno- tiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert Berechnungsbetrag multi- pliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag USD 100,00 Finaler Tilgungsfaktor 135,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Finales Tilgungslevel 65,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 107,00 % Bewertungstag (2): 114,00 % Bewertungstag (3): 121,00 % Bewertungstag (4): 128,00 % Tilgungslevel Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Samples: Endgültige Bedingungen

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungs- level erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungser- eignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag Bewer- tungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet Bewertungstag zugeord- net ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbe- trag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hatno- tiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert Berechnungsbetrag multi- pliziert mit der Performance des Basiswerts, mindestens aber dem Mindestbetrag. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 1.000,00 Zinssatz 10,00 % - 60,00 % Zinsbetrag Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszah- lungstag einen Zinsbetrag. Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem Zinssatz multipliziert wird (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtEUR 100,00). Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des ZinsniveausZinsbeobachtungstag 27. Die Wertpapiere werden nicht emittiertJuli 2026 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Finaler Tilgungsfaktor 220,00 % Finales Tilgungslevel 220,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Mindestbetrag EUR 1.000,00 Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 100,00 Finaler Tilgungsfaktor 151,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Finales Tilgungslevel 65,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 110,20 % Tilgungslevel Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungs- level erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungser- eignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag Bewer- tungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet Bewertungstag zugeord- net ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbe- trag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hatno- tiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert Berechnungsbetrag multi- pliziert mit der Performance des Basiswerts, mindestens aber dem Mindestbetrag. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 1.000,00 Zinssatz 6,00 % - 60,00 % Zinsbetrag Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszah- lungstag einen Zinsbetrag. Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem Zinssatz multipliziert wird (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtEUR 60,00). Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des ZinsniveausZinsbeobachtungstag 28. Die Wertpapiere werden nicht emittiertSeptember 2026 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Finaler Tilgungsfaktor 200,00 % Finales Tilgungslevel 200,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Mindestbetrag EUR 1.000,00 Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Produktspezifische Bestimmungen. TilgungsbetragTilgungsbetrag Der Tilgungsbetrag entspricht: (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere wenn kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis Barriere-Ereignis eingetreten ist, bestimmt sich dem höheren der Til- gungsbetrag wie folgtfolgenden Werte: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitetdem Mindestbetrag, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor.oder (ii) Sofern dem Produkt aus (x) dem Nominalbetrag und (y) der Summe aus (1) dem Mindestbetragslevel und (2) dem Produkt aus dem Partizipationsfaktor und der Differenz zwischen der Performance des Basiswerts und eins (1); ausgedrückt als Formel: × [ Anfänglicher Referenzpreis unter − 1]) (b) andernfalls dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Produkt aus (x) dem Nominalbetrag und (y) der Summe aus dem Mindestbetragslevel und dem Zusatzbetrag. Barriere 156,00 % Barriere-Ereignis stattgefunden hatTouch Anfänglicher Referenzpreis 1 Mindestbetrag EUR 1.000,00 Mindestbetragslevel 100,00 % Nominalbetrag EUR 1.000,00 Beobachtungszeitraum Vom Anfänglichen Bewertungstag (ausschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Beobachtungspreis Für die Zwecke der Feststellung, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ob ein Barriere-Ereignis stattgefunden hatgemäß § 5 (2) der Allgemeinen Bedingungen an einem Beobachtungstag während des Beobachtungszeitraums eingetreten ist, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert Beobachtungspreis an einem Beobachtungstag der Summe der Performances der Korbbestandteile an diesem Beobachtungstag. Die "Performance eines Korbbestandteils" an einem Beobachtungstag wird ermittelt, indem der Gewichtungsfaktor mit der Kursreferenz des entsprechenden Korbbestandteils an dem entsprechenden Beobachtungstag multipliziert und durch die Kursreferenz des entsprechenden Korbbestandteils am Anfänglichen Bewertungstag dividiert wird. Der "Gewichtungsfaktor" für jeden Korbbestandteil entspricht 1/12. Partizipationsfaktor 100,00 % Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Zusatzbetrag 8,50 % - 60,00 – 12,50 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere Der Zusatzbetrag wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere den Zusatzbetrag nach billigem Er- messen Ermessen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- genMarktbedingungen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist Zeichnungsfrist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts bzw. der Korbbestandteile sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die der von der Berech- nungsstelle Berechnungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr Zusatzbetrag weniger als 60,00 8,50 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde. Referenzpreis Summe der Finalen Performances der Korbbestandteile Die "Finale Performance eines Korbbestandteils" wird ermittelt, indem der Gewichtungsfaktor mit der Kursreferenz des entsprechenden Korbbestandteils am Finalen Bewertungstag multipliziert und durch die Kursreferenz des entsprechenden Korbbestandteils am Anfänglichen Bewertungstag dividiert wird. Der "Gewichtungsfaktor" für jeden Korbbestandteil entspricht 1/12.

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungs- level erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungser- eignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag Bewer- tungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet Bewertungstag zugeord- net ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbe- trag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hatno- tiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert Berechnungsbetrag multi- pliziert mit der Performance des Basiswerts, mindestens aber dem Mindestbetrag. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 1.000,00 Zinssatz 8,00 % - 60,00 % Zinsbetrag Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszah- lungstag einen Zinsbetrag. Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem Zinssatz multipliziert wird (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtEUR 80,00). Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des ZinsniveausZinsbeobachtungstag 22. Die Wertpapiere werden nicht emittiertMai 2026 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Finaler Tilgungsfaktor 180,00 % Finales Tilgungslevel 180,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungs- level erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungser- eignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag Bewer- tungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hatno- tiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert multipli- ziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 Zinssatz Der Zinssatz entspricht 1,50 %. Zinsbetrag Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereig- nis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszah- lungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag entspricht EUR 15,00 (Nominalbetrag multipliziert mit dem Zins- satz). Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszah- lungstage zu verlangen. Zinsbeobachtungstag Zinsbeobachtungstag (1): 8. Juli 2022 Zinsbeobachtungstag (2): 10. Oktober 2022 Zinsbeobachtungstag (3): 9. Januar 2023 Zinsbeobachtungstag (4): 11. April 2023 Zinsbeobachtungstag (5): 10. Juli 2023 Zinsbeobachtungstag (6): 9. Oktober 2023 Zinsbeobachtungstag (7): 8. Januar 2024 Zinsbeobachtungstag (8): 8. April 2024 Zinsbeobachtungstag (9): 8. Juli 2024 Zinsbeobachtungstag (10): 0. Xxxxxxx 0000 Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx (11): 8. Januar 2025 Zinsbeobachtungstag (12): 8. April 2025 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Cou- pon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level 67,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere Das Coupon Trigger Level wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtveröf- fentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere das Coupon Trigger Le- vel nach billigem Er- messen Ermessen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- genMarktbedingungen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist Zeichnungsfrist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung Verän- derung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die das von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere Coupon Trigger Le- vel mehr als 60,00 72,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.. Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % Finales Tilgungslevel 67,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Das Finale Tilgungslevel wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröf- fentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt das Finale Tilgungsle- vel nach billigem Ermessen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingungen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungsfrist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Verän- derung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn das von der Berechnungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Fi- nale Tilgungslevel mehr als 72,00 % des Anfänglichen Referenz- preises betragen würde. Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Nominalbetrag EUR 1.000,00 Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch das Finale Tilgungslevel Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungs- level erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungser- eignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag Bewer- tungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet Bewertungstag zugeord- net ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbe- trag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hatno- tiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert Berechnungsbetrag multi- pliziert mit der Performance des Basiswerts, mindestens aber dem Mindestbetrag. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 1.000,00 Zinssatz 8,00 % - 60,00 % Zinsbetrag Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszah- lungstag einen Zinsbetrag. Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem Zinssatz multipliziert wird (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtEUR 80,00). Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des ZinsniveausZinsbeobachtungstag 27. Die Wertpapiere werden nicht emittiertJuli 2026 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Finaler Tilgungsfaktor 135,00 % Finales Tilgungslevel 135,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Mindestbetrag EUR 1.000,00 Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- Til-‌ gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Basiswerts.‌ Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 50,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Referenzpreises‌ Barriere-Ereignis Touch‌

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz Kursreferenzen sämtlicher Korbbestandteile an einem ei- nem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht dem jeweiligen Korbbestandteil zuge- ordnete Tilgungslevel erreichen oder überschreitet überschreiten (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisVor- zeitiges Tilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten ge- sonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarfbe- darf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Nomi- nalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag jewei- ligen Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Til- gungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungs- betrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis die Referenzpreise sämtlicher Korbbestandteile das dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordnete Finale Tilgungslevel erreicht Tilgungsle- vel erreichen oder überschreitetüberschreiten, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen TilgungsfaktorTilgungsfak- tor. (ii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem Finalen dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Fina- len Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden stattgefun- den hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem Finalen dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Fina- len Tilgungslevel notiert liegt und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert multipli- ziert mit der Performance des BasiswertsKorbbestandteils mit der schlech- testen Kursentwicklung. Die schlechteste Kursentwicklung wird ermittelt, indem der Referenzpreis des jeweiligen Korbbestand- teils durch den Anfänglichen Referenzpreis des entsprechenden Korbbestandteils dividiert wird. Barriere 50,00 % - 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises des jewei- ligen Korbbestandteils Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts der Korbbestandteile sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 55,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jewei- ligen Korbbestandteils betragen würde.

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Tilgungsbetrag Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall im Falle einer Ausübung durch den Wertpapierinhaber, vorbehaltlich des Eintretens eines Knock-Out Ereignisses gemäß § 6 der Allgemeinen Bedingungen, dem Nominalbetrag Betrag, um den der Referenzpreis den Aktuellen Basispreis überschreitet, multipliziert mit dem TilgungsfaktorAktuellen Bezugsverhältnis, d.h. Tilgungsbetrag = (Referenzpreis – Aktueller Basispreis) x Aktuelles Bezugsverhältnis Der Tilgungsbetrag entspricht mindestens EUR 0,001. Anpassungstag Der Berechnungstag, der auf den Bewertungsstichtag folgt, und jeder folgende Berechnungstag. Erster Beobachtungstag 15. Februar 2021 Anfängliche Zinsmarge 0,2% Anfänglicher Referenzpreis EUR 14040,91 Anfänglicher Roll Over Spread 0,268% Rundung des Inneren Xxxxx 2 Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet Knock-Out Barriere EUR 0,2 Anpassung der Knock-Out Barriere Nein Knock-Out Basisbetrag EUR 0,001 Knock-Out Ereignis Touch Knock-Out Tilgungsbetrags-Rundung 2 Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet Hebel 5 Xxxxxxxx Xxxxxxxxx 3% Maximaler Roll Over Spread 0.402% Bezugsverhältnis Das Bezugsverhältnis am Bewertungsstichtag entspricht 0,0003561023. Das Bezugsverhältnis wird gemäß § 9 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst. Anpassung des Bezugsverhältnisses Ja Bezugsverhältnis-Rundungsbetrag 0,0000000001 Beobachtungstag Jeder Berechnungstag während des Beobachtungszeitraums Beobachtungsstunden Die Beobachtungsstunden entsprechen den Berechnungsstunden Beobachtungszeitraum Zeitraum vom 15. Februar 2021 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag oder, sofern zwischen dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an Zeitpunkt der Feststellung der Kursreferenz am Finalen Bewertungstag und dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis letzten Anpassungstag ein Stop-Loss Ereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: dem Stop-Loss Referenzpreis Referenzzinssatz ICE EUR Overnight LIBOR (iICE steht für Intercontinental Exchange und LIBOR steht für London Interbank Offered Rate) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, Referenzzinssatz für die Basiswährung Nicht anwendbar Referenzzinssatz für die Preiswährung Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz Reuters: LIBOR01 Bildschirmseite für den Referenzzinssatz für die Basiswährung Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz für die Preiswährung Nicht anwendbar Stop-Loss Barriere Die Stop-Loss Barriere am Bewertungsstichtag entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein BarriereEUR 12636,819. Die Stop-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Loss Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtregelmäßig angepasst. Anpassung der Stop-Loss Barriere Ja Stop-Loss Barriere-Rundungsbetrag EUR 0.00000001 Stop-Loss Puffer Der Stop-Loss Puffer am Bewertungsstichtag entspricht 10%. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf Emittentin ist berechtigt, den Stop-Loss Puffer mit Wirkung zu einem Anpassungstag bis zur Höhe von 15% (der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden"Maximale Stop-Loss Puffer") anzupassen, insbesondere wenn sich die Volatilität des den Faktor Zertifikaten zugrunde liegenden Basiswerts wesentlich ändert. Jede in den Bedingungen enthaltene Bezugnahme auf den Stop-Loss Puffer gilt mit dem Tag des Wirksamwerdens der Basis Anpassung als Bezugnahme auf den gemäß vorstehendem Satz dieser Definition angepassten Stop-Loss Puffer. Die Anpassung des Stop-Loss Puffers und der Veränderung Tag des Wirksamwerdens der Volatilitäten Anpassung werden gemäß § 17 der Allgemeinen Bedingungen bekannt gemacht. Stop-Loss Kurs Der Stop-Loss Kurs des Basiswerts sowie entspricht den an Berechnungstagen für den Basiswert fortlaufend festgestellten und veröffentlichten Kursen. Basispreis Der Basispreis am Bewertungsstichtag entspricht EUR 11232,728. Der Basispreis wird gemäß § 8 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst. Anpassung des ZinsniveausBasispreises Ja Bewertungsstichtag 11. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Februar 2021 Basispreis-Rundungsbetrag EUR 0,00000001

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz Kursreferenzen sämtlicher Korbbestandteile an einem ei-‌ nem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht dem jeweiligen Korbbestandteil zuge- ordnete Tilgungslevel erreichen oder überschreitet überschreiten (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisVor- zeitiges Tilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten ge- sonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarfbe- darf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Nomi- nalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag jewei- ligen Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Til- gungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis die Referenzpreise sämtlicher Korbbestandteile das dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordnete Finale Tilgungslevel erreicht Tilgungsle- vel erreichen oder überschreitetüberschreiten, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen TilgungsfaktorTilgungsfak- tor. (ii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem Finalen dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Fina- len Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden stattgefun- den hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestand- teils unter dem dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Finalen Tilgungslevel notiert liegt und ein Barriere-Ereignis stattgefunden stattgefun- den hat, entspricht erhält der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert Wertpapierinhaber eine durch die Physische Liefereinheit ausgedrückte Anzahl des Korbbestandteils mit der Performance schlechtesten Kursentwicklung. Die schlechteste Kursentwick- lung wird ermittelt, indem der Referenzpreis des Basiswertsjeweiligen Korbbestandteils durch den Anfänglichen Referenzpreis des entsprechenden Korbbestandteils dividiert wird. Barriere 55,00 59,00 % - 60,00 64,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises des jewei- ligen Korbbestandteils‌‌ Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts der Korbbestandteile sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 64,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jewei- ligen Korbbestandteils betragen würde.würde.‌ Barriere-Ereignis Touch‌

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel das‌ Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, erhält der Wertpapierinhaber eine durch die Physische Liefereinheit ausgedrückte Anzahl des Basiswerts.‌ Zinssatz Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 11,50 % Zinszahlungstag (2): 23,00 % abzüglich 11,50 %, sofern eine Zinszahlung bereits am Zinszahlungstag (1) erfolgt ist Zinsbetrag Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der‌ Nominalbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Falls an dem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber kein Barriere-nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen.‌ Zinsbeobachtungstag Zinsbeobachtungstag (1): 31. Juli 2023 Zinsbeobachtungstag (2): 29. Juli 2024‌ Coupon Trigger Ereignis stattgefunden hatEin Coupon Trigger Ereignis liegt vor, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance wenn die Kursreferenz des Basiswerts. Barriere 55,00 Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet.‌ Coupon Trigger Level 67,00 % - 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere Das Coupon Trigger Level wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere das Coupon Trigger Level nach billigem Er- messen Ermessen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- genMarktbedingungen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist Zeichnungsfrist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die das von der Berech- nungsstelle Berechnungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere Coupon Trigger Level mehr als 60,00 72,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.würde.‌ Finaler Tilgungsfaktor 100,00 %‌ Finales Tilgungslevel 67,00 % des Anfänglichen Referenzpreises (indikativ) Das Finale Tilgungslevel wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt das Finale Tilgungslevel nach billigem Ermessen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingungen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungsfrist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn das von der Berechnungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Finale Tilgungslevel mehr als 72,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.‌ Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Nominalbetrag EUR 1.000,00‌ Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag‌‌‌ Tilgungsfaktor 100,00 % (am Bewertungstag)‌ Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungs- level erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereig- nis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag Bewertungs- tag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht ent- spricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet Bewertungstag zugeord- net ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbe- trag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hatno- tiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Mindestbetrag. Berechnungsbetrag EUR 1.000,00 Finaler Tilgungsfaktor 122,50 % Finales Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Mindestbetrag EUR 1.000,00 Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 104,50 % Bewertungstag (2): 109,00 % Bewertungstag (3): 113,50 % Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- Til-‌ gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Basiswerts.‌ Barriere 55,00 44,00 % - 60,00 49,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 49,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.würde.‌ Barriere-Ereignis Touch‌

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 61,00 % - 60,00 66,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 66,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 1.000,00 Zinssatz Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 8,64 % - 60,00 Zinszahlungstag (2): 17,28 % abzüglich 8,64 %, sofern eine Zinszahlung bereits am Zinszahlungstag (indikativ1) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere erfolgt ist Zinszahlungstag (3): 25,92 % abzüglich 8,64 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (4): 34,56 % abzüglich 8,64 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (5): 43,20 % abzüglich 8,64 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinsbetrag Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird am Anfänglichen ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Falls an einem Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtWertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- genEr ist aber nicht berechtigt, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des ZinsniveausZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Die Wertpapiere werden nicht emittiertZinsbeobachtungstag Zinsbeobachtungstag (1): 4. September 2024 Zinsbeobachtungstag (2): 4. September 2025 Zinsbeobachtungstag (3): 4. September 2026 Zinsbeobachtungstag (4): 6. September 2027 Zinsbeobachtungstag (5): 4. September 2028 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level 70,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % Finales Tilgungslevel 70,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch das Finale Tilgungslevel Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 100,00 Zinssatz Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 4,00 % - 60,00 Zinszahlungstag (2): 8,00 % Zinszahlungstag (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere 3): 12,00 % Zinszahlungstag (4): 16,00 % Zinsbetrag Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird am Anfänglichen ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 4,00 Zinszahlungstag (2): EUR 8,00 Zinszahlungstag (3): EUR 12,00 Zinszahlungstag (4): EUR 16,00 Falls an einem Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtWertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- genEr ist aber nicht berechtigt, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des ZinsniveausZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Die Wertpapiere werden nicht emittiertZinsbeobachtungstag Zinsbeobachtungstag (1): 6. Januar 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 5. Januar 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 5. Januar 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 5. Januar 2028 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die von der Berech- nungsstelle am Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (1): 90,00 % des Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (2): 85,00 % des Anfänglichen Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (3): 80,00 % des Anfänglichen Zinsbeobachtungstag (4): 30,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würdeFalls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % Finales Tilgungslevel 30,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen.

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungs- level erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungser- eignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag Bewer- tungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet Bewertungstag zugeord- net ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbe- trag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hatno- tiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert Berechnungsbetrag multi- pliziert mit der Performance des Basiswerts, mindestens aber dem Mindestbetrag. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 1.000,00 Zinssatz 7,00 % - 60,00 % Zinsbetrag Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszah- lungstag einen Zinsbetrag. Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem Zinssatz multipliziert wird (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtEUR 70,00). Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des ZinsniveausZinsbeobachtungstag 6. Die Wertpapiere werden nicht emittiertJuli 2026 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Finaler Tilgungsfaktor 200,00 % Finales Tilgungslevel 200,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Mindestbetrag EUR 1.000,00 Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Samples: Endgültige Bedingungen

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungs- level erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungser- eignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag Bewer- tungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet Bewertungstag zugeord- net ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbe- trag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiertno- tiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem NominalbetragBerechnungsbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert no- tiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag Til- gungsbetrag dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance Perfor- mance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Barriere-Ereignis Break Berechnungsbetrag EUR 1.000,00 Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % + 364 × 7,10 % + 1455 × 7,10 % Finales Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Beobachtungspreis Referenzpreis Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % + 364 × 7,10 % + 𝑁 × 7,10 % "N" entspricht der Anzahl der Kalendertage vom 16. Februar 2024 (einschließlich) bis zu dem Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist (ausschließlich), wobei "N" null entspricht, sofern das Vorzeitige Tilgungsereignis am 16. Februar 2024 eintritt. Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: : (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. . (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag USD 100,00 Finaler Tilgungsfaktor 161,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Finales Tilgungslevel 65,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 112,20 % Bewertungstag (2): 124,40 % Bewertungstag (3): 136,60 % Bewertungstag (4): 148,80 % Tilgungslevel Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz Kursreferenzen sämtlicher Korbbestandteile an einem ei-‌ nem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht dem jeweiligen Korbbestandteil zuge- ordnete Tilgungslevel erreichen oder überschreitet überschreiten (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisVor- zeitiges Tilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten ge- sonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarfbe- darf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Nomi- nalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag jewei- ligen Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Til- gungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis die Referenzpreise sämtlicher Korbbestandteile das dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordnete Finale Tilgungslevel erreicht Tilgungsle- vel erreichen oder überschreitetüberschreiten, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen TilgungsfaktorTilgungsfak- tor. (ii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem Finalen dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Fina- len Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden stattgefun- den hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestand- teils unter dem dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Finalen Tilgungslevel notiert liegt und ein Barriere-Ereignis stattgefunden stattgefun- den hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mul- tipliziert mit der Performance des BasiswertsKorbbestandteils mit der schlechtesten Kursentwicklung. Die schlechteste Kursentwick- lung wird ermittelt, indem der Referenzpreis des jeweiligen Korbbestandteils durch den Anfänglichen Referenzpreis des entsprechenden Korbbestandteils dividiert wird. Barriere 55,00 61,00 % - 60,00 66,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils‌‌ Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts der Korbbestandteile sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 66,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jewei- ligen Korbbestandteils betragen würde.würde.‌ Barriere-Ereignis Touch‌

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 50,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Barriere-Ereignis Touch Zinssatz Der Zinssatz entspricht an jedem Zinszahlungstag 4,50 % - 60,00 5,50 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere ). Der Zinssatz wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere den Zinssatz nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- genMarktbedingungen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist Zeichnungsfrist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des ZinsniveausZinsni- veaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die der von der Berech- nungsstelle Berechnungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr ermit- telte Zinssatz weniger als 60,00 4,50 % betragen würde. Zinsbetrag Der Zinsbetrag an jedem Zinszahlungstag wird ermittelt, indem der Nominalbetrag mit dem Zinssatz multipliziert wird. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszah- lungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünf- tige Zinszahlungstage zu verlangen. Zinszahlungstag Zinszahlungstag (1): 24. Januar 2023 Zinszahlungstag (2): 24. April 2023 Zinszahlungstag (3): 24. Juli 2023 Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, dann hat der Wertpapierinhaber keinen Anspruch auf Zahlung vor dem nächsten Zahltag am jeweiligen Geschäftsort. Der Wertpapierinhaber ist, je nach vorliegender Situation, weder be- rechtigt, weitere Zinsen oder sonstige Zahlungen aufgrund der Verschiebung zu verlangen noch muss er aufgrund der Ver- schiebung eine Kürzung der Zinsen hinnehmen. Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % Finales Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Nominalbetrag USD 1.000,00 Beobachtungszeitraum 18. Oktober 2022 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungs- tag (einschließlich) Beobachtungspreis Die Kursreferenz des Basiswerts wie von der Handelseinrich- tung berechnet und veröffentlicht. Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 100,00 Finaler Tilgungsfaktor 138,75 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Finales Tilgungslevel 65,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 107,75 % Tilgungslevel Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 52,50 % - 60,00 57,50 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 57,50 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz Kursreferenzen sämtlicher Korbbestandteile an einem ei-‌ nem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht dem jeweiligen Korbbestandteil zuge- ordnete Tilgungslevel erreichen oder überschreitet überschreiten (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisVor- zeitiges Tilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten ge- sonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarfbe- darf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Nomi- nalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag jewei- ligen Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Til- gungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungs- betrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis die Referenzpreise sämtlicher Korbbestandteile das dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordnete Finale Tilgungslevel erreicht Tilgungsle- vel erreichen oder überschreitetüberschreiten, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen TilgungsfaktorTilgungsfak- tor. (ii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem Finalen dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Fina- len Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden stattgefun- den hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem Finalen dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Fina- len Tilgungslevel notiert liegt und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert multipli- ziert mit der Performance des BasiswertsKorbbestandteils mit der schlech- testen Kursentwicklung. Die schlechteste Kursentwicklung wird ermittelt, indem der Referenzpreis des jeweiligen Korbbestand- teils durch den Anfänglichen Referenzpreis des entsprechenden Korbbestandteils dividiert wird. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 50,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.des jeweiligen Korb- bestandteils‌‌‌ Barriere-Ereignis Touch‌

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht erhält der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance Wertpapierinhaber eine durch die Physische Liefereinheit ausgedrückte Anzahl des Basiswerts. Barriere 55,00 Finaler Tilgungsfaktor 149,80 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als Finales Tilgungslevel 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Nominalbetrag USD 1.000,00 Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor Bewertungstag (1): 108,30 % Bewertungstag (5): 141,50 % Tilgungslevel Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungs-‌ level erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereig- nis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag Bewertungs- tag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht ent- spricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet Bewertungstag zugeord- net ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbe- trag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hatno- tiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Mindestbetrag.‌ Berechnungsbetrag EUR 1.000,00‌ Finaler Tilgungsfaktor 130,00 %‌ Finales Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Mindestbetrag EUR 1.000,00‌‌‌‌‌ Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag‌ Tilgungsfaktor Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 106,00 % Bewertungstag (2): 112,00 % Bewertungstag (3): 118,00 % Bewertungstag (4): 124,00 %‌‌ Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Samples: Final Terms

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz Kursreferenzen sämtlicher Korbbestandteile an einem ei- nem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht dem jeweiligen Korbbestandteil zuge- ordnete Tilgungslevel erreichen oder überschreitet überschreiten (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisVor- zeitiges Tilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten ge- sonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarfbe- darf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Nomi- nalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag jewei- ligen Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Til- gungsereignis eingetreten ist. . (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungs- betrag wie folgt: : (i) Sofern der Referenzpreis die Referenzpreise sämtlicher Korbbestandteile das dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordnete Finale Tilgungslevel erreicht Tilgungsle- vel erreichen oder überschreitetüberschreiten, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. Tilgungsfak- tor. (ii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem Finalen dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Fina- len Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden stattgefun- den hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. . (iii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem Finalen dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Fina- len Tilgungslevel notiert liegt und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert multipli- ziert mit der Performance des BasiswertsKorbbestandteils mit der schlech- testen Kursentwicklung. Die schlechteste Kursentwicklung wird ermittelt, indem der Referenzpreis des jeweiligen Korbbestand- teils durch den Anfänglichen Referenzpreis des entsprechenden Korbbestandteils dividiert wird. Barriere 50,00 % - 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises des jewei- ligen Korbbestandteils Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts der Korbbestandteile sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 55,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jewei- ligen Korbbestandteils betragen würde.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungs- betrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder o- der überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht erhält der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance Wertpapierinhaber eine durch die Physische Liefereinheit aus- gedrückte Anzahl des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere Barriere-Ereignis Break Zinssatz Der Zinssatz entspricht an jedem Zinszahlungstag 3,125 % (in- dikativ). Der Zinssatz wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere den Zinssatz nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- genMarktbedingungen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist Zeichnungsfrist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere Wert- papiere werden nicht emittiert, wenn die der von der Berech- nungsstelle Berechnungs- stelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr Zinssatz weni- ger als 60,00 3,125 % betragen würde. Zinsbetrag Der Zinsbetrag an jedem Zinszahlungstag wird ermittelt, indem der Nominalbetrag mit dem Zinssatz multipliziert wird. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungs- tag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Zinszahlungstag Zinszahlungstag (1): 2. Mai 2023 Zinszahlungstag (2): 31. Juli 2023 Zinszahlungstag (3): 30. Oktober 2023 Zinszahlungstag (4): 30. Januar 2024 Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, dann hat der Wertpapierinhaber keinen Anspruch auf Zahlung vor dem nächsten Zahltag am jeweiligen Geschäftsort. Der Wertpapierinhaber ist, je nach vorliegender Situation, weder be- rechtigt, weitere Zinsen oder sonstige Zahlungen aufgrund der Verschiebung zu verlangen noch muss er aufgrund der Verschie- bung eine Kürzung der Zinsen hinnehmen. Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % Finales Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Nominalbetrag EUR 1.000,00 Beobachtungszeitraum 24. Januar 2023 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Beobachtungspreis Die Kursreferenz wie an der Börse festgelegt und veröffentlicht. Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Samples: Endgültige Bedingungen

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel das‌ Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, erhält der Wertpapierinhaber eine durch die Physische Liefereinheit ausgedrückte Anzahl des Basiswerts.‌ Berechnungsbetrag EUR 1.000,00‌ Zinssatz Der Zinssatz entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. 6,50 %.‌ Zinsbetrag Der Zinsbetrag an jedem Zinszahlungstag entspricht EUR 65,00 (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Zinssatz). Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Performance des BasiswertsWertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- genEr ist aber nicht berechtigt, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen.‌ Finaler Tilgungsfaktor 100,00 %‌ Finales Tilgungslevel 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag‌‌‌‌‌ Tilgungsfaktor 100,00 %‌ Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Samples: Endgültige Bedingungen

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 51,50 % - 60,00 56,50 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 56,50 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- Til-‌ gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mul- tipliziert mit der Performance des BasiswertsBasiswerts.‌ Zinssatz Der Zinssatz entspricht an jedem Zinszahlungstag 8,00 %.‌ Zinsbetrag Der Zinsbetrag an jedem Zinszahlungstag wird ermittelt, indem der Nominalbetrag mit dem Zinssatz multipliziert wird (EUR 80,00). Barriere 55,00 % - 60,00 % Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszah- lungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünf- tige Zinszahlungstage zu verlangen.‌ Zinszahlungstag Zinszahlungstag (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird 1): 7. August 2023 Zinszahlungstag (2): 5. August 2024 Zinszahlungstag (3): 5. August 2025 Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, dann hat der Wertpapierinhaber keinen Anspruch auf Zahlung vor dem nächsten Zahltag am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 jeweiligen Geschäftsort. Der Wertpapierinhaber ist, je nach vorliegender Situation, weder be- rechtigt, weitere Zinsen oder sonstige Zahlungen aufgrund der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf Verschiebung zu verlangen noch muss er aufgrund der Basis Ver- schiebung eine Kürzung der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Zinsen hinnehmen.‌‌ Finaler Tilgungsfaktor 100,00 %‌ Finales Tilgungslevel 50,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Nominalbetrag EUR 1.000,00‌‌‌‌‌ Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag‌‌‌ Tilgungsfaktor 100,00 % (an jedem Bewertungstag)‌ Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Samples: Endgültige Bedingungen

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Tilgungsbetrag Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall im Falle einer Ausübung durch den Wertpapierinhaber, vorbehaltlich des Eintretens eines Knock-Out Ereignisses gemäß § 6 der Allgemeinen Bedingungen, dem Nominalbetrag Betrag, um den der Referenzpreis den Aktuellen Basispreis überschreitet, multipliziert mit dem TilgungsfaktorAktuellen Bezugsverhältnis, d.h. Tilgungsbetrag = (Referenzpreis – Aktueller Basispreis) x Aktuelles Bezugsverhältnis Der Tilgungsbetrag entspricht mindestens EUR 0,001. Anpassungstag Der Berechnungstag, der auf den Bewertungsstichtag folgt, und jeder folgende Berechnungstag. Erster Beobachtungstag 15. April 2021 Anfängliche Zinsmarge 1,1% Anfänglicher Referenzpreis USD 0,8182 Anfänglicher Rollover Spread 0,801% Rundung des Inneren Xxxxx 2 Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet Knock-Out Barriere EUR 0,2 Anpassung der Knock-Out Barriere Nein Knock-Out Basisbetrag EUR 0,001 Knock-Out Ereignis Touch Knock-Out Tilgungsbetrags-Rundung 2 Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet Hebel 3 Xxxxxxxx Xxxxxxxxx 4% Maximaler Rollover Spread 1,2015% Maximaler Stop-Loss Puffer 15% Bezugsverhältnis Das Bezugsverhältnis am Bewertungsstichtag entspricht 21,8629308238. Das Bezugsverhältnis wird gemäß § 9 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst. Anpassung des Bezugsverhältnisses Ja Bezugsverhältnis-Rundungsbetrag 0,0000000001 Beobachtungstag Jeder Berechnungstag während des Beobachtungszeitraums Beobachtungsstunden Die Beobachtungsstunden entsprechen den Berechnungsstunden Beobachtungszeitraum Zeitraum vom 15. April 2021 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag oder, sofern zwischen dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an Zeitpunkt der Feststellung der Kursreferenz am Finalen Bewertungstag und dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis letzten Anpassungstag ein Stop-Loss Ereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der dem Stop-Loss Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, Referenzzinssatz Nicht anwendbar Referenzzinssatz für die Basiswährung Nicht anwendbar Referenzzinssatz für die Preiswährung Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz für die Basiswährung Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz für die Preiswährung Nicht anwendbar Stop-Loss Barriere Die Stop-Loss Barriere am Bewertungsstichtag entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein BarriereUSD 0,73638. Die Stop-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Loss Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtregelmäßig angepasst. Die Berechnungsstelle bestimmt die Anpassung der Stop-Loss Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten Ja Stop-Loss Barriere-Rundungsbetrag USD 0,00000001 Stop-Loss Puffer Der Stop-Loss Puffer am Bewertungsstichtag entspricht 10%. Stop-Loss Kurs Der Stop-Loss Kurs des Basiswerts sowie entspricht den an Berechnungstagen für den Basiswert fortlaufend festgestellten und veröffentlichten Kursen. Basispreis Der Basispreis am Bewertungsstichtag entspricht USD 0,54546667. Der Basispreis wird gemäß § 8 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst. Anpassung des ZinsniveausBasispreises Ja Bewertungsstichtag 13. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.April 2021 Basispreis-Rundungsbetrag USD 0,00000001

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Samples: Final Terms

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz Kursreferenzen sämtlicher Korbbestandteile an einem ei- nem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht dem jeweiligen Korbbestandteil zuge- ordnete Tilgungslevel erreichen oder überschreitet überschreiten (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisVor- zeitiges Tilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten ge- sonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarfbe- darf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Nomi- nalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag jewei- ligen Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Til- gungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis die Referenzpreise sämtlicher Korbbestandteile das dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordnete Finale Tilgungslevel erreicht Tilgungsle- vel erreichen oder überschreitetüberschreiten, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen TilgungsfaktorTilgungsfak- tor. (ii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem Finalen dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Fina- len Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden stattgefun- den hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestand- teils unter dem dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden stattge- funden hat, entspricht erhält der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert Wertpapierinhaber eine durch die Physi- sche Liefereinheit ausgedrückte Anzahl des Korbbestandteils mit der Performance schlechtesten Kursentwicklung. Die schlechteste Kurs- entwicklung wird ermittelt, indem der Referenzpreis des Basiswertsjewei- ligen Korbbestandteils durch den Anfänglichen Referenzpreis des entsprechenden Korbbestandteils dividiert wird. Barriere 55,00 63,00 % - 60,00 68,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises des jewei- ligen Korbbestandteils Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts der Korbbestandteile sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 68,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jewei- ligen Korbbestandteils betragen würde.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Tilgungsbetrag Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall im Falle einer Ausübung durch den Wertpapierinhaber, vorbehaltlich des Eintretens eines Knock-Out Ereignisses gemäß § 6 der Allgemeinen Bedingungen, dem Nominalbetrag Betrag, um den der Referenzpreis den Aktuellen Basispreis unterschreitet, multipliziert mit dem TilgungsfaktorAktuellen Bezugsverhältnis, d.h. Tilgungsbetrag = (Aktueller Basispreis – Referenzpreis) x Aktuelles Bezugsverhältnis Der Tilgungsbetrag entspricht mindestens EUR 0,001. Anpassungstag Der Berechnungstag, der auf den Bewertungsstichtag folgt, und jeder folgende Berechnungstag. Erster Beobachtungstag 7. Januar 2021 Anfängliche Zinsmarge 1,1% Anfänglicher Referenzpreis EUR 52,5 Anfänglicher Roll Over Spread 2,043% Rundung des Inneren Xxxxx 2 Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet Knock-Out Barriere EUR 0,2 Anpassung der Knock-Out Barriere Nein Knock-Out Basisbetrag EUR 0,001 Knock-Out Ereignis Touch Knock-Out Tilgungsbetrags-Rundung 2 Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet Hebel 2 Xxxxxxxx Xxxxxxxxx 4% Maximaler Roll Over Spread 3.0645% Bezugsverhältnis Das Bezugsverhältnis am Bewertungsstichtag entspricht 0,3789673141. Das Bezugsverhältnis wird gemäß § 9 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst. Anpassung des Bezugsverhältnisses Ja Bezugsverhältnis-Rundungsbetrag 0,0000000001 Beobachtungstag Jeder Berechnungstag während des Beobachtungszeitraums Beobachtungsstunden Die Beobachtungsstunden entsprechen den Berechnungsstunden Beobachtungszeitraum Zeitraum vom 7. Januar 2021 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag oder, sofern zwischen dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an Zeitpunkt der Feststellung der Kursreferenz am Finalen Bewertungstag und dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis letzten Anpassungstag ein Stop-Loss Ereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: dem Stop-Loss Referenzpreis Referenzzinssatz ICE EUR Overnight LIBOR (iICE steht für Intercontinental Exchange und LIBOR steht für London Interbank Offered Rate) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, Referenzzinssatz für die Basiswährung Nicht anwendbar Referenzzinssatz für die Preiswährung Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz Reuters: LIBOR01 Bildschirmseite für den Referenzzinssatz für die Basiswährung Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz für die Preiswährung Nicht anwendbar Stop-Loss Barriere Die Stop-Loss Barriere am Bewertungsstichtag entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein BarriereEUR 60,375. Die Stop-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Loss Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtregelmäßig angepasst. Anpassung der Stop-Loss Barriere Ja Stop-Loss Barriere-Rundungsbetrag EUR 0.00000001 Stop-Loss Puffer Der Stop-Loss Puffer am Bewertungsstichtag entspricht 15%. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf Emittentin ist berechtigt, den Stop-Loss Puffer mit Wirkung zu einem Anpassungstag bis zur Höhe von 22.5% (der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden"Maximale Stop-Loss Puffer") anzupassen, insbesondere wenn sich die Volatilität des den Faktor Zertifikaten zugrunde liegenden Basiswerts wesentlich ändert. Jede in den Bedingungen enthaltene Bezugnahme auf den Stop-Loss Puffer gilt mit dem Tag des Wirksamwerdens der Basis Anpassung als Bezugnahme auf den gemäß vorstehendem Satz dieser Definition angepassten Stop-Loss Puffer. Die Anpassung des Stop-Loss Puffers und der Veränderung Tag des Wirksamwerdens der Volatilitäten Anpassung werden gemäß § 17 der Allgemeinen Bedingungen bekannt gemacht. Stop-Loss Kurs Der Stop-Loss Kurs des Basiswerts sowie entspricht den an Berechnungstagen für den Basiswert fortlaufend festgestellten und veröffentlichten Kursen. Basispreis Der Basispreis am Bewertungsstichtag entspricht EUR 78,75. Der Basispreis wird gemäß § 8 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst. Anpassung des ZinsniveausBasispreises Ja Bewertungsstichtag 5. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Januar 2021 Basispreis-Rundungsbetrag EUR 0,00000001

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Samples: Endgültige Bedingungen

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Tilgungsbetrag Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall im Falle einer Ausübung durch den Wertpapierinhaber, vorbehaltlich des Eintretens eines Knock-Out Ereignisses gemäß § 6 der Allgemeinen Bedingungen, dem Nominalbetrag Betrag, um den der Referenzpreis den Aktuellen Basispreis unterschreitet, multipliziert mit dem TilgungsfaktorAktuellen Bezugsverhältnis, d.h. Tilgungsbetrag = (Aktueller Basispreis – Referenzpreis) x Aktuelles Bezugsverhältnis Der Tilgungsbetrag entspricht mindestens EUR 0,001. Anpassungstag Der Berechnungstag, der auf den Bewertungsstichtag folgt, und jeder folgende Berechnungstag. Erster Beobachtungstag 21. Mai 2021 Anfängliche Zinsmarge 1,1% Anfänglicher Referenzpreis CHF 9,296 Anfänglicher Rollover Spread 0,362% Rundung des Inneren Xxxxx 2 Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet Knock-Out Barriere EUR 0,2 Anpassung der Knock-Out Barriere Nein Knock-Out Basisbetrag EUR 0,001 Knock-Out Ereignis Touch Knock-Out Tilgungsbetrags-Rundung 2 Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet Hebel 8 Xxxxxxxx Xxxxxxxxx 4% Maximaler Rollover Spread 0,543% Maximaler Stop-Loss Puffer 5,63% Bezugsverhältnis Das Bezugsverhältnis am Bewertungsstichtag entspricht 2,8374771677. Das Bezugsverhältnis wird gemäß § 9 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst. Anpassung des Bezugsverhältnisses Ja Bezugsverhältnis-Rundungsbetrag 0,0000000001 Beobachtungstag Jeder Berechnungstag während des Beobachtungszeitraums Beobachtungsstunden Die Beobachtungsstunden entsprechen den Berechnungsstunden Beobachtungszeitraum Zeitraum vom 21. Mai 2021 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag oder, sofern zwischen dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an Zeitpunkt der Feststellung der Kursreferenz am Finalen Bewertungstag und dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis letzten Anpassungstag ein Stop-Loss Ereignis eingetreten ist, bestimmt sich dem Stop-Loss Referenzpreis Referenzzinssatz Swiss Average Rate Overnight (SARON), bereitgestellt von der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, SIX Swiss Exchange Referenzzinssatz für die Basiswährung Nicht anwendbar Referenzzinssatz für die Preiswährung Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz Reuters: SARON Bildschirmseite für den Referenzzinssatz für die Basiswährung Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz für die Preiswährung Nicht anwendbar Stop-Loss Barriere Die Stop-Loss Barriere am Bewertungsstichtag entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein BarriereCHF 9,6446. Die Stop-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Loss Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtregelmäßig angepasst. Die Berechnungsstelle bestimmt die Anpassung der Stop-Loss Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten Ja Stop-Loss Barriere-Rundungsbetrag CHF 0,00000001 Stop-Loss Puffer Der Stop-Loss Puffer am Bewertungsstichtag entspricht 3,75%. Stop-Loss Kurs Der Stop-Loss Kurs des Basiswerts sowie entspricht den an Berechnungstagen für den Basiswert fortlaufend festgestellten und veröffentlichten Kursen. Basispreis Der Basispreis am Bewertungsstichtag entspricht CHF 10,458. Der Basispreis wird gemäß § 8 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst. Anpassung des ZinsniveausBasispreises Ja Bewertungsstichtag 19. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Mai 2021 Basispreis-Rundungsbetrag CHF 0,00000001

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 100,00 Zinssatz Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 3,85 % - 60,00 Zinszahlungstag (2): 7,70 % abzüglich 3,85 %, sofern eine Zinszahlung bereits am Zinszahlungstag (indikativ1) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere erfolgt ist Zinszahlungstag (3): 11,55 % abzüglich 3,85 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (4): 15,40 % abzüglich 3,85 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (5): 19,25 % abzüglich 3,85 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinsbetrag Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird am Anfänglichen ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Falls an einem Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtWertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- genEr ist aber nicht berechtigt, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des ZinsniveausZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Die Wertpapiere werden nicht emittiertZinsbeobachtungstag Zinsbeobachtungstag (1): 10. November 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 9. November 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 8. November 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 8. November 2028 Zinsbeobachtungstag (5): 8. November 2029 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level 55,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würdeDas Coupon Trigger Level wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % Finales Tilgungslevel 55,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen.

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel das‌ Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, erhält der Wertpapierinhaber eine durch die Physische Liefereinheit ausgedrückte Anzahl des Basiswerts.‌ Barriere USD 225,3525 (75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises)‌ Barriere-Ereignis Break‌ Zinssatz Der Zinssatz entspricht der Tilgungsbetrag dem 9,40 %.‌ Zinsbetrag Der Zinsbetrag entspricht USD 94,00 (Nominalbetrag multipliziert mit dem Zinssatz). Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Performance des BasiswertsWertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Barriere 55,00 % - 60,00 % Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen.‌ Finaler Tilgungsfaktor 100,00 %‌ Finales Tilgungslevel USD 300,47 (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Referenzpreises) Anfänglicher Referenzpreis USD 300,47 (Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag) Nominalbetrag USD 1.000,00‌‌‌‌‌ Beobachtungszeitraum 16. Februar 2022 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich)‌ Beobachtungspreis Der offizielle Kurs des Basiswerts wie an der Börse fortlaufend festgelegt und veröffentlicht.‌ Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag‌ Tilgungsfaktor 100,00 % (an jedem Bewertungstag)‌ Tilgungslevel USD 300,47 (100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises)

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Tilgungsbetrag Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall im Falle einer Ausübung durch den Wertpapierinhaber, vorbehaltlich des Eintretens eines Knock-Out Ereignisses gemäß § 6 der Allgemeinen Bedingungen, dem Nominalbetrag Betrag, um den der Referenzpreis den Aktuellen Basispreis unterschreitet, multipliziert mit dem TilgungsfaktorAktuellen Bezugsverhältnis, d.h. Tilgungsbetrag = (Aktueller Basispreis – Referenzpreis) x Aktuelles Bezugsverhältnis Der Tilgungsbetrag entspricht mindestens EUR 0,001. Anpassungstag Der Berechnungstag, der auf den Bewertungsstichtag folgt, und jeder folgende Berechnungstag. Erster Beobachtungstag 26. Februar 2021 Anfängliche Zinsmarge 0,2% Anfänglicher Referenzpreis EUR 13976 Anfänglicher Rollover Spread 0,268% Rundung des Inneren Xxxxx 2 Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet Knock-Out Barriere EUR 0,2 Anpassung der Knock-Out Barriere Nein Knock-Out Basisbetrag EUR 0,001 Knock-Out Ereignis Touch Knock-Out Tilgungsbetrags-Rundung 2 Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet Hebel 5 Xxxxxxxx Xxxxxxxxx 3% Maximaler Rollover Spread 0,402% Maximaler Stop-Loss Puffer 15% Bezugsverhältnis Das Bezugsverhältnis am Bewertungsstichtag entspricht 0,0060818546. Das Bezugsverhältnis wird gemäß § 9 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst. Anpassung des Bezugsverhältnisses Ja Bezugsverhältnis-Rundungsbetrag 0,0000000001 Beobachtungstag Jeder Berechnungstag während des Beobachtungszeitraums Beobachtungsstunden Die Beobachtungsstunden entsprechen den Berechnungsstunden Beobachtungszeitraum Zeitraum vom 26. Februar 2021 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag oder, sofern zwischen dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an Zeitpunkt der Feststellung der Kursreferenz am Finalen Bewertungstag und dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis letzten Anpassungstag ein Stop-Loss Ereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: dem Stop-Loss Referenzpreis Referenzzinssatz ICE EUR Overnight LIBOR (iICE steht für Intercontinental Exchange und LIBOR steht für London Interbank Offered Rate) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, Referenzzinssatz für die Basiswährung Nicht anwendbar Referenzzinssatz für die Preiswährung Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz Reuters: LIBOR01 Bildschirmseite für den Referenzzinssatz für die Basiswährung Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz für die Preiswährung Nicht anwendbar Stop-Loss Barriere Die Stop-Loss Barriere am Bewertungsstichtag entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein BarriereEUR 15373,6. Die Stop-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Loss Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtregelmäßig angepasst. Die Berechnungsstelle bestimmt die Anpassung der Stop-Loss Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten Ja Stop-Loss Barriere-Rundungsbetrag EUR 0,00000001 Stop-Loss Puffer Der Stop-Loss Puffer am Bewertungsstichtag entspricht 10%. Stop-Loss Kurs Der Stop-Loss Kurs des Basiswerts sowie entspricht den an Berechnungstagen für den Basiswert fortlaufend festgestellten und veröffentlichten Kursen. Basispreis Der Basispreis am Bewertungsstichtag entspricht EUR 16771,2. Der Basispreis wird gemäß § 8 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst. Anpassung des ZinsniveausBasispreises Ja Bewertungsstichtag 24. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Februar 2021 Basispreis-Rundungsbetrag EUR 0,00000001

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Tilgungsbetrag Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall im Falle einer Ausübung durch den Wertpapierinhaber, vorbehaltlich des Eintretens eines Knock-Out Ereignisses gemäß § 6 der Allgemeinen Bedingungen, dem Nominalbetrag Betrag, um den der Referenzpreis den Aktuellen Basispreis unterschreitet, multipliziert mit dem TilgungsfaktorAktuellen Bezugsverhältnis, d.h. Tilgungsbetrag = (Aktueller Basispreis – Referenzpreis) x Aktuelles Bezugsverhältnis Der Tilgungsbetrag entspricht mindestens EUR 0,001. Anpassungstag Der Berechnungstag, der auf den Bewertungsstichtag folgt, und jeder folgende Berechnungstag. Erster Beobachtungstag 26. Februar 2021 Anfängliche Zinsmarge 0,2% Anfänglicher Referenzpreis EUR 13976 Anfänglicher Rollover Spread 0,982% Rundung des Inneren Xxxxx 2 Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet Knock-Out Barriere EUR 0,2 Anpassung der Knock-Out Barriere Nein Knock-Out Basisbetrag EUR 0,001 Knock-Out Ereignis Touch Knock-Out Tilgungsbetrags-Rundung 2 Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet Hebel 2 Xxxxxxxx Xxxxxxxxx 3% Maximaler Rollover Spread 1,473% Maximaler Stop-Loss Puffer 37,5% Bezugsverhältnis Das Bezugsverhältnis am Bewertungsstichtag entspricht 0,0017172295. Das Bezugsverhältnis wird gemäß § 9 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst. Anpassung des Bezugsverhältnisses Ja Bezugsverhältnis-Rundungsbetrag 0,0000000001 Beobachtungstag Jeder Berechnungstag während des Beobachtungszeitraums Beobachtungsstunden Die Beobachtungsstunden entsprechen den Berechnungsstunden Beobachtungszeitraum Zeitraum vom 26. Februar 2021 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag oder, sofern zwischen dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an Zeitpunkt der Feststellung der Kursreferenz am Finalen Bewertungstag und dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis letzten Anpassungstag ein Stop-Loss Ereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: dem Stop-Loss Referenzpreis Referenzzinssatz ICE EUR Overnight LIBOR (iICE steht für Intercontinental Exchange und LIBOR steht für London Interbank Offered Rate) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, Referenzzinssatz für die Basiswährung Nicht anwendbar Referenzzinssatz für die Preiswährung Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz Reuters: LIBOR01 Bildschirmseite für den Referenzzinssatz für die Basiswährung Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz für die Preiswährung Nicht anwendbar Stop-Loss Barriere Die Stop-Loss Barriere am Bewertungsstichtag entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein BarriereEUR 17470. Die Stop-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Loss Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtregelmäßig angepasst. Die Berechnungsstelle bestimmt die Anpassung der Stop-Loss Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten Ja Stop-Loss Barriere-Rundungsbetrag EUR 0,00000001 Stop-Loss Puffer Der Stop-Loss Puffer am Bewertungsstichtag entspricht 25%. Stop-Loss Kurs Der Stop-Loss Kurs des Basiswerts sowie entspricht den an Berechnungstagen für den Basiswert fortlaufend festgestellten und veröffentlichten Kursen. Basispreis Der Basispreis am Bewertungsstichtag entspricht EUR 20964. Der Basispreis wird gemäß § 8 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst. Anpassung des ZinsniveausBasispreises Ja Bewertungsstichtag 24. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Februar 2021 Basispreis-Rundungsbetrag EUR 0,00000001

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungs- level erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungser- eignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag Bewer- tungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet Bewertungstag zugeord- net ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: : (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbe- trag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. . (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hatno- tiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert Berechnungsbetrag multi- pliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag USD 100,00 Finaler Tilgungsfaktor 141,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Finales Tilgungslevel 65,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % Tilgungslevel Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungs- level erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungser- eignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag Bewer- tungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet Bewertungstag zugeord- net ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbe- trag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hatno- tiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert Berechnungsbetrag multi- pliziert mit der Performance des Basiswerts, mindestens aber dem Mindestbetrag. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 1.000,00 Zinssatz 7,00 % - 60,00 % Zinsbetrag Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszah- lungstag einen Zinsbetrag. Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem Zinssatz multipliziert wird (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtEUR 70,00). Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des ZinsniveausZinsbeobachtungstag 12. Die Wertpapiere werden nicht emittiertJuni 2026 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Finaler Tilgungsfaktor 200,00 % Finales Tilgungslevel 200,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Mindestbetrag EUR 1.000,00 Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 100,00 Zinssatz Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 3,85 % - 60,00 Zinszahlungstag (2): 7,70 % abzüglich 3,85 %, sofern eine Zinszahlung bereits am Zinszahlungstag (indikativ1) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere erfolgt ist Zinszahlungstag (3): 11,55 % abzüglich 3,85 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (4): 15,40 % abzüglich 3,85 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (5): 19,25 % abzüglich 3,85 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinsbetrag Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird am Anfänglichen ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Falls an einem Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtWertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- genEr ist aber nicht berechtigt, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des ZinsniveausZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Die Wertpapiere werden nicht emittiertZinsbeobachtungstag Zinsbeobachtungstag (1): 23. Februar 2026 Zinsbeobachtungstag (2): 22. Februar 2027 Zinsbeobachtungstag (3): 21. Februar 2028 Zinsbeobachtungstag (4): 21. Februar 2029 Zinsbeobachtungstag (5): 21. Februar 2030 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würdeDas Coupon Trigger Level wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % Finales Tilgungslevel 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen.

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: : (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. . (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht erhält der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance Wertpapierinhaber eine durch die Physische Liefereinheit ausgedrückte Anzahl des Basiswerts. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 1.000,00 Zinssatz Der Zinssatz entspricht 1,25 %. Zinsbetrag Der Zinsbetrag entspricht EUR 12,50 (Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Zinssatz). Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als Finales Tilgungslevel 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungs- level erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungser- eignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag Bewer- tungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet Bewertungstag zugeord- net ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbe- trag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hatno- tiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert Berechnungsbetrag multi- pliziert mit der Performance des Basiswerts, mindestens aber dem Mindestbetrag. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 1.000,00 Zinssatz 6,25 % - 60,00 % Zinsbetrag Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszah- lungstag einen Zinsbetrag. Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem Zinssatz multipliziert wird (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtEUR 62,50). Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des ZinsniveausZinsbeobachtungstag 14. Die Wertpapiere werden nicht emittiertDezember 2026 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Finaler Tilgungsfaktor 116,50 % Finales Tilgungslevel 116,50 % des Anfänglichen Referenzpreises Das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Mindestbetrag EUR 1.000,00 Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 100,00 Zinssatz Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 3,30 % - 60,00 Zinszahlungstag (2): 6,60 % Zinszahlungstag (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere 3): 9,90 % Zinszahlungstag (4): 13,20 % Zinszahlungstag (5): 16,50 % Zinszahlungstag (6): 19,80 % Zinsbetrag Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird am Anfänglichen ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 3,30 Zinszahlungstag (2): EUR 6,60 Zinszahlungstag (3): EUR 9,90 Zinszahlungstag (4): EUR 13,20 Zinszahlungstag (5): EUR 16,50 Zinszahlungstag (6): EUR 19,80 Falls an einem Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtWertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- genEr ist aber nicht berechtigt, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des ZinsniveausZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Die Wertpapiere werden nicht emittiertZinsbeobachtungstag Zinsbeobachtungstag (1): Zinsbeobachtungstag (2): Zinsbeobachtungstag (3): 13. Oktober 2025 12. Oktober 2026 11. Oktober 2027 Zinsbeobachtungstag (4): Zinsbeobachtungstag (5): Zinsbeobachtungstag (6): 11. Oktober 2028 11. Oktober 2029 11. Oktober 2030 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die von der Berech- nungsstelle am Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (1): 90,00 % des Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (2): 85,00 % des Anfänglichen Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (3): 80,00 % des Anfänglichen Zinsbeobachtungstag (4): 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würdeZinsbeobachtungstag Referenzpreises (5): 70,00 % des Anfänglichen Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (6): 40,00 % des Anfänglichen Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % Finales Tilgungslevel 40,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 70,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen.

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Tilgungsbetrag Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall im Falle einer Ausübung durch den Wertpapierinhaber, vorbehaltlich des Eintretens eines Knock-Out Ereignisses gemäß § 6 der Allgemeinen Bedingungen, dem Nominalbetrag Betrag, um den der Referenzpreis den Aktuellen Basispreis unterschreitet, multipliziert mit dem TilgungsfaktorAktuellen Bezugsverhältnis, d.h. Tilgungsbetrag = (Aktueller Basispreis – Referenzpreis) x Aktuelles Bezugsverhältnis Der Tilgungsbetrag entspricht mindestens EUR 0,001. Anpassungstag Der Berechnungstag, der auf den Bewertungsstichtag folgt, und jeder folgende Berechnungstag. Erster Beobachtungstag 7. Januar 2021 Anfängliche Zinsmarge 0,2% Anfänglicher Referenzpreis EUR 13651,22 Anfänglicher Roll Over Spread 0,268% Rundung des Inneren Xxxxx 2 Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet Knock-Out Barriere EUR 0,2 Anpassung der Knock-Out Barriere Nein Knock-Out Basisbetrag EUR 0,001 Knock-Out Ereignis Touch Knock-Out Tilgungsbetrags-Rundung 2 Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet Hebel 5 Xxxxxxxx Xxxxxxxxx 3% Maximaler Roll Over Spread 0.402% Bezugsverhältnis Das Bezugsverhältnis am Bewertungsstichtag entspricht 0,0040099885. Das Bezugsverhältnis wird gemäß § 9 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst. Anpassung des Bezugsverhältnisses Ja Bezugsverhältnis-Rundungsbetrag 0,0000000001 Beobachtungstag Jeder Berechnungstag während des Beobachtungszeitraums Beobachtungsstunden Die Beobachtungsstunden entsprechen den Berechnungsstunden Beobachtungszeitraum Zeitraum vom 7. Januar 2021 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag oder, sofern zwischen dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an Zeitpunkt der Feststellung der Kursreferenz am Finalen Bewertungstag und dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis letzten Anpassungstag ein Stop-Loss Ereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: dem Stop-Loss Referenzpreis Referenzzinssatz ICE EUR Overnight LIBOR (iICE steht für Intercontinental Exchange und LIBOR steht für London Interbank Offered Rate) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, Referenzzinssatz für die Basiswährung Nicht anwendbar Referenzzinssatz für die Preiswährung Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz Reuters: LIBOR01 Bildschirmseite für den Referenzzinssatz für die Basiswährung Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz für die Preiswährung Nicht anwendbar Stop-Loss Barriere Die Stop-Loss Barriere am Bewertungsstichtag entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein BarriereEUR 15016,342. Die Stop-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Loss Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtregelmäßig angepasst. Anpassung der Stop-Loss Barriere Ja Stop-Loss Barriere-Rundungsbetrag EUR 0.00000001 Stop-Loss Puffer Der Stop-Loss Puffer am Bewertungsstichtag entspricht 10%. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf Emittentin ist berechtigt, den Stop-Loss Puffer mit Wirkung zu einem Anpassungstag bis zur Höhe von 15% (der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden"Maximale Stop-Loss Puffer") anzupassen, insbesondere wenn sich die Volatilität des den Faktor Zertifikaten zugrunde liegenden Basiswerts wesentlich ändert. Jede in den Bedingungen enthaltene Bezugnahme auf den Stop-Loss Puffer gilt mit dem Tag des Wirksamwerdens der Basis Anpassung als Bezugnahme auf den gemäß vorstehendem Satz dieser Definition angepassten Stop-Loss Puffer. Die Anpassung des Stop-Loss Puffers und der Veränderung Tag des Wirksamwerdens der Volatilitäten Anpassung werden gemäß § 17 der Allgemeinen Bedingungen bekannt gemacht. Stop-Loss Kurs Der Stop-Loss Kurs des Basiswerts sowie entspricht den an Berechnungstagen für den Basiswert fortlaufend festgestellten und veröffentlichten Kursen. Basispreis Der Basispreis am Bewertungsstichtag entspricht EUR 16381,464. Der Basispreis wird gemäß § 8 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst. Anpassung des ZinsniveausBasispreises Ja Bewertungsstichtag 5. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Januar 2021 Basispreis-Rundungsbetrag EUR 0,00000001

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 100,00 Zinssatz Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 3,95 % - 60,00 Zinszahlungstag (2): 7,90 % Zinszahlungstag (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere 3): 11,85 % Zinszahlungstag (4): 15,80 % Zinszahlungstag (5): 19,75 % Zinszahlungstag (6): 23,70 % Zinsbetrag Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird am Anfänglichen ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 3,95 Zinszahlungstag (2): EUR 7,90 Zinszahlungstag (3): EUR 11,85 Zinszahlungstag (4): EUR 15,80 Zinszahlungstag (5): EUR 19,75 Zinszahlungstag (6): EUR 23,70 Falls an einem Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtWertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- genEr ist aber nicht berechtigt, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des ZinsniveausZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Die Wertpapiere werden nicht emittiertZinsbeobachtungstag Zinsbeobachtungstag (1): Zinsbeobachtungstag (2): Zinsbeobachtungstag (3): 1. September 2025 31. August 2026 30. August 2027 Zinsbeobachtungstag (4): Zinsbeobachtungstag (5): Zinsbeobachtungstag (6): 30. August 2028 30. August 2029 30. August 2030 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die von der Berech- nungsstelle am Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (1): 90,00 % des Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (2): 85,00 % des Anfänglichen Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (3): 80,00 % des Anfänglichen Zinsbeobachtungstag (4): 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würdeZinsbeobachtungstag Referenzpreises (5): 70,00 % des Anfänglichen Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (6): 45,00 % des Anfänglichen Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % Finales Tilgungslevel 45,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 70,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen.

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz Kursreferenzen sämtlicher Korbbestandteile an einem ei-‌ nem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht dem jeweiligen Korbbestandteil zuge- ordnete Tilgungslevel erreichen oder überschreitet überschreiten (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisVor- zeitiges Tilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten ge- sonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarfbe- darf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Nomi- nalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag jewei- ligen Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Til- gungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungs- betrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis die Referenzpreise sämtlicher Korbbestandteile das dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordnete Finale Tilgungslevel erreicht Tilgungsle- vel erreichen oder überschreitetüberschreiten, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen TilgungsfaktorTilgungsfak- tor. (ii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem Finalen dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Fina- len Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden stattgefun- den hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem Finalen dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Fina- len Tilgungslevel notiert liegt und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert multipli- ziert mit der Performance des BasiswertsKorbbestandteils mit der schlech- testen Kursentwicklung. Die schlechteste Kursentwicklung wird ermittelt, indem der Referenzpreis des jeweiligen Korbbestand- teils durch den Anfänglichen Referenzpreis des entsprechenden Korbbestandteils dividiert wird. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 50,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.des jeweiligen Korb- bestandteils‌‌‌ Barriere-Ereignis Touch‌ Zinssatz Der Zinssatz entspricht 5,75 % p.a.‌ Zinszahlungstag Zinszahlungstag (1): 17. Januar 2023 Zinszahlungstag (2): 17. April 2023 Zinszahlungstag (3): 17. Juli 2023 Zinszahlungstag (4): 17. Oktober 2023 Zinszahlungstag (5): 17. Januar 2024 Zinszahlungstag (6): 17. April 2024 Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, dann hat der Wertpapierinhaber keinen Anspruch auf Zahlung vor dem nächsten Zahltag am jeweiligen Geschäftsort. Der Wertpapierinhaber ist, je nach vorliegender Situation, weder be- rechtigt, weitere Zinsen oder sonstige Zahlungen aufgrund der Verschiebung zu verlangen noch muss er aufgrund der Verschie- bung eine Kürzung der Zinsen hinnehmen. Finaler Tilgungsfaktor 100,00 %‌‌‌ Finales Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils‌ Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz des jeweiligen Korbbestandteils am Anfänglichen Bewertungstag‌ Nominalbetrag CHF 1.000,00‌ Beobachtungszeitraum 11. Oktober 2022 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungs- tag (einschließlich)‌ Beobachtungspreis Der offizielle Kurs des jeweiligen Korbbestandteils wie vom je- weiligen Index-Sponsor fortlaufend berechnet und veröffent- licht.‌ Performance der Korbbestand- teile Referenzpreis des jeweiligen Korbbestandteils geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis des entsprechenden Korbbestand- teils‌ Referenzpreis Kursreferenz des jeweiligen Korbbestandteils am Finalen Be- wertungstag‌ Tilgungsfaktor 100,00 % (an jedem Bewertungstag)‌ Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem NominalbetragBerechnungsbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen kaufmännisch gerundet auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würdezwei (2) Nachkommastellen.

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel das‌ Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit der Basiswertperformance an dem Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist oder dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist, je nachdem welcher Betrag höher ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen TilgungsfaktorTilgungsfaktor oder dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts, je nachdem, welcher Betrag höher ist. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Basiswerts.‌ Barriere 55,00 50,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Referenzpreises‌ Barriere-Ereignis Break‌ Finaler Tilgungsfaktor 160,00 % Finales Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Nominalbetrag EUR 1.000,00‌‌‌‌‌‌‌ Beobachtungspreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag‌ Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag‌‌‌ Tilgungsfaktor Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 106,00 % Bewertungstag (2): 112,00 % Bewertungstag (3): 118,00 % Bewertungstag (4): 124,00 % Bewertungstag (5): 130,00 % Bewertungstag (6): 136,00 % Bewertungstag (7): 142,00 % Bewertungstag (8): 148,00 % Bewertungstag (9): 154,00 %‌ Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises‌ Basiswertperformance Kursreferenz am jeweiligen Bewertungstag geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungs-‌ level erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungser- eignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag Bewer- tungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet Bewertungstag zugeord- net ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbe- trag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hatno- tiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert Berechnungsbetrag multi- pliziert mit der Performance des BasiswertsBasiswerts.‌ Berechnungsbetrag EUR 1.000,00‌ Zinssatz Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zu- geordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 2,75 % Zinszahlungstag (2): 5,50 % abzüglich 2,75 %, sofern eine Zins- zahlung bereits am Zinszahlungstag (1) erfolgt ist Zinszahlungstag (3): 8,25 % abzüglich 2,75 % für jede bereits er- folgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (4): 11,00 % abzüglich 2,75 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag‌‌ Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Barriere 55,00 % - 60,00 % Sofern an einem Zinsbeobach- tungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszah- lungstage zu verlangen.‌ Zinsbeobachtungstag Zinsbeobachtungstag (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht1): 29. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des ZinsniveausJanuar 2024 Zinsbeobachtungstag (2): Zinsbeobachtungstag (3): Zinsbeobachtungstag (4):‌ 29. Die Wertpapiere werden nicht emittiertJuli 2024 28. Januar 2025 28. Juli 2025 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Cou- pon Trigger Level erreicht oder überschreitet.‌ Coupon Trigger Level 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Finaler Tilgungsfaktor 100,00 %‌‌‌ Finales Tilgungslevel 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag‌‌‌ Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag‌‌‌ Tilgungsfaktor 100,00 % (an jedem Bewertungstag)‌ Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 100,00 Zinssatz Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 3,85 % - 60,00 Zinszahlungstag (2): 7,70 % abzüglich 3,85 %, sofern eine Zinszahlung bereits am Zinszahlungstag (indikativ1) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere erfolgt ist Zinszahlungstag (3): 11,55 % abzüglich 3,85 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (4): 15,40 % abzüglich 3,85 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (5): 19,25 % abzüglich 3,85 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinsbetrag Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird am Anfänglichen ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Falls an einem Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtWertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- genEr ist aber nicht berechtigt, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des ZinsniveausZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Die Wertpapiere werden nicht emittiertZinsbeobachtungstag Zinsbeobachtungstag (1): 8. September 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 7. September 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 6. September 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 6. September 2028 Zinsbeobachtungstag (5): 6. September 2029 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level 50,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würdeDas Coupon Trigger Level wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % Finales Tilgungslevel 50,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen.

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungs- level erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungser- eignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag Bewer- tungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet Bewertungstag zugeord- net ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbe- trag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hatno- tiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert Berechnungsbetrag multi- pliziert mit der Performance des Basiswerts, mindestens aber dem Mindestbetrag. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 1.000,00 Zinssatz 6,00 % - 60,00 % Zinsbetrag Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszah- lungstag einen Zinsbetrag. Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem Zinssatz multipliziert wird (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtEUR 60,00). Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des ZinsniveausZinsbeobachtungstag 30. Die Wertpapiere werden nicht emittiertNovember 2026 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Finaler Tilgungsfaktor 123,00 % Finales Tilgungslevel 123,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Mindestbetrag EUR 1.000,00 Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz Kursreferenzen sämtlicher Korbbestandteile an einem ei- nem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht dem jeweiligen Korbbestandteil zuge- ordnete Tilgungslevel erreichen oder überschreitet überschreiten (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisVor- zeitiges Tilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten ge- sonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarfbe- darf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Nomi- nalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag jewei- ligen Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Til- gungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis die Referenzpreise sämtlicher Korbbestandteile das dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordnete Finale Tilgungslevel erreicht Tilgungsle- vel erreichen oder überschreitetüberschreiten, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen TilgungsfaktorTilgungsfak- tor. (ii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem Finalen dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Fina- len Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden stattgefun- den hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestand- teils unter dem dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Finalen Tilgungslevel notiert liegt und ein Barriere-Ereignis stattgefunden stattgefun- den hat, entspricht erhält der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert Wertpapierinhaber eine durch die Physische Liefereinheit ausgedrückte Anzahl des Korbbestandteils mit der Performance schlechtesten Kursentwicklung. Die schlechteste Kursentwick- lung wird ermittelt, indem der Referenzpreis des Basiswertsjeweiligen Korbbestandteils durch den Anfänglichen Referenzpreis des entsprechenden Korbbestandteils dividiert wird. Barriere 55,00 50,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere des jeweiligen Korbbestandteils Barriere-Ereignis Touch Zinssatz Der Zinssatz entspricht 9,00 % p.a. - 10,00 % p.a. (indikativ)*. * Der Zinssatz ist indikativ und wird am Anfänglichen Bewertungstag Bewer- tungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen Bedingun- gen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere den Zins- satz nach billigem Er- messen Ermessen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- genMarktbedingungen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist Zeichnungsfrist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts der Korbbestandteile sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die der von der Berech- nungsstelle Berechnungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr Zinssatz weniger als 60,00 9,00 % p.a. betragen würde. Zinszahlungstag Zinszahlungstag (1): 28. September 2022 Zinszahlungstag (2): 28. Dezember 2022 Zinszahlungstag (3): 28. Xxxx 2023 Zinszahlungstag (4): 28. Juni 2023 Zinszahlungstag (5): 28. September 2023 Zinszahlungstag (6): 28. Dezember 2023 Zinszahlungstag (7): 28. Xxxx 2024 Zinszahlungstag (8): 28. Juni 2024 Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, dann hat der Wertpapierinhaber keinen Anspruch auf Zahlung vor dem nächsten Zahltag am jeweiligen Geschäftsort. Der Wertpapierinhaber ist, je nach vorliegender Situation, weder be- rechtigt, weitere Zinsen oder sonstige Zahlungen aufgrund der Verschiebung zu verlangen noch muss er aufgrund der Ver- schiebung eine Kürzung der Zinsen hinnehmen. Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % Finales Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.des jeweiligen Korbbestandteils Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz des jeweiligen Korbbestandteils am Anfänglichen Bewertungstag Nominalbetrag USD 1.000,00 Beobachtungszeitraum 22. Juni 2022 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Beobachtungspreis Der offizielle Kurs des jeweiligen Korbbestandteils wie an der jeweiligen Börse fortlaufend festgelegt und veröffentlicht Referenzpreis Kursreferenz des jeweiligen Korbbestandteils am Finalen Be- wertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- Til-‌ gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Basiswerts.‌ Barriere 55,00 56,00 % - 60,00 61,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 61,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.würde.‌ Barriere-Ereignis Touch‌

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Tilgungsbetrag Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall im Falle einer Ausübung durch den Wertpapierinhaber, vorbehaltlich des Eintretens eines Knock-Out Ereignisses gemäß § 6 der Allgemeinen Bedingungen, dem Nominalbetrag Betrag, um den der Referenzpreis den Aktuellen Basispreis unterschreitet, multipliziert mit dem TilgungsfaktorAktuellen Bezugsverhältnis, d.h. Tilgungsbetrag = (Aktueller Basispreis – Referenzpreis) x Aktuelles Bezugsverhältnis Der Tilgungsbetrag entspricht mindestens EUR 0,001. Anpassungstag Der Berechnungstag, der auf den Bewertungsstichtag folgt, und jeder folgende Berechnungstag. Erster Beobachtungstag 19. April 2021 Anfängliche Zinsmarge 0,2% Anfänglicher Referenzpreis EUR 33007,27 Anfänglicher Rollover Spread 0,997% Rundung des Inneren Xxxxx 2 Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet Knock-Out Barriere EUR 0,2 Anpassung der Knock-Out Barriere Nein Knock-Out Basisbetrag EUR 0,001 Knock-Out Ereignis Touch Knock-Out Tilgungsbetrags-Rundung 2 Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet Hebel 2 Xxxxxxxx Xxxxxxxxx 3% Maximaler Rollover Spread 1,4955% Maximaler Stop-Loss Puffer 37,5% Bezugsverhältnis Das Bezugsverhältnis am Bewertungsstichtag entspricht 0,0003024725. Das Bezugsverhältnis wird gemäß § 9 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst. Anpassung des Bezugsverhältnisses Ja Bezugsverhältnis-Rundungsbetrag 0,0000000001 Beobachtungstag Jeder Berechnungstag während des Beobachtungszeitraums Beobachtungsstunden Die Beobachtungsstunden entsprechen den Berechnungsstunden Beobachtungszeitraum Zeitraum vom 19. April 2021 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag oder, sofern zwischen dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an Zeitpunkt der Feststellung der Kursreferenz am Finalen Bewertungstag und dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis letzten Anpassungstag ein Stop-Loss Ereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: dem Stop-Loss Referenzpreis Referenzzinssatz ICE EUR Overnight LIBOR (iICE steht für Intercontinental Exchange und LIBOR steht für London Interbank Offered Rate) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, Referenzzinssatz für die Basiswährung Nicht anwendbar Referenzzinssatz für die Preiswährung Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz Reuters: LIBOR01 Bildschirmseite für den Referenzzinssatz für die Basiswährung Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz für die Preiswährung Nicht anwendbar Stop-Loss Barriere Die Stop-Loss Barriere am Bewertungsstichtag entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein BarriereEUR 41259,0875. Die Stop-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Loss Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtregelmäßig angepasst. Die Berechnungsstelle bestimmt die Anpassung der Stop-Loss Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten Ja Stop-Loss Barriere-Rundungsbetrag EUR 0,00000001 Stop-Loss Puffer Der Stop-Loss Puffer am Bewertungsstichtag entspricht 25%. Stop-Loss Kurs Der Stop-Loss Kurs des Basiswerts sowie entspricht den an Berechnungstagen für den Basiswert fortlaufend festgestellten und veröffentlichten Kursen. Basispreis Der Basispreis am Bewertungsstichtag entspricht EUR 49510,905. Der Basispreis wird gemäß § 8 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst. Anpassung des ZinsniveausBasispreises Ja Bewertungsstichtag 15. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.April 2021 Basispreis-Rundungsbetrag EUR 0,00000001

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungs- level erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungser- eignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag Bewer- tungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet Bewertungstag zugeord- net ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: : (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbe- trag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. . (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiertno- tiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. Berechnungsbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert no- tiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag Til- gungsbetrag dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance Perfor- mance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Barriere-Ereignis Break Berechnungsbetrag EUR 1.000,00 Zinssatz Der Zinssatz entspricht 2,85 %. Zinsbetrag Der Zinsbetrag entspricht EUR 28,50 (Berechnungsbetrag multi- pliziert mit dem Zinssatz). Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszah- lungstage zu verlangen. Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % Finales Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Beobachtungszeitraum 13. Xxxx 2023 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Beobachtungspreis Der offizielle Kurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor fort- laufend berechnet und veröffentlicht. Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- Til-‌ gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Basiswerts.‌ Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 55,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.würde.‌ Barriere-Ereignis Touch‌

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 100,00 Finaler Tilgungsfaktor 142,50 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Finales Tilgungslevel 65,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,50 % Tilgungslevel Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungs- level erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungser- eignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag Bewer- tungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet Bewertungstag zugeord- net ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbe- trag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiertno- tiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert no- tiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag Til- gungsbetrag dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance Perfor- mance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Barriere-Ereignis Break Berechnungsbetrag EUR 1.000,00 Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % + 363 × 10,00 % + 1463 × 10,00 % 365 365 Finales Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Beobachtungspreis Referenzpreis Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % + 363 × 10,00 % + 𝑁 × 10,00 % 365 365 "N" entspricht der Anzahl der Kalendertage vom 16. November 2023 (einschließlich) bis zu dem Bewertungstag, an dem das Vor- zeitige Tilgungsereignis eingetreten ist (ausschließlich), wobei "N" null entspricht, sofern das Vorzeitige Tilgungsereignis am 16. November 2023 eintritt. Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Produktspezifische Bestimmungen. TilgungsbetragTilgungsbetrag Der Tilgungsbetrag entspricht:‌‌ (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht wenn der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils auf oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis")über dem entsprechenden Anfänglichen Referenzpreis liegt, endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Korbbestandteils mit der besten Kursentwicklung, wobei der Tilgungsbetrag maximal dem TilgungsfaktorHöchstbetrag entspricht. Die beste Performance wird ermittelt, indem der dem Referenzpreis des jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist.Korbbestandteils durch den Anfänglichen Referenzpreis des jeweiligen Korbbestandteils dividiert wird; (b) Wenn während wenn alle Referenzpreise der Laufzeit der Wertpapiere Korbbestandteile unter dem jeweiligen Anfänglichen Referenzpreis liegen und kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis Barriere- Ereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt:dem Berechnungsbetrag; (ic) Sofern wenn alle Referenzpreise der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis Korbbestandteile unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der entsprechenden Anfänglichen Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert liegen und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hateingetreten ist, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance Korbperformance.‌ Barriere 60,00 %‌ Barriere-Ereignis Break‌ Korbperformance Summe der Korbbestandteilperformances aller Korbbestandteile Die "Korbbestandteilperformance" eines Korbbestandteils wird ermittelt, indem der Gewichtungsfaktor mit dem Referenzpreis des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) entsprechenden Korbbestandteils multipliziert und durch den entsprechenden Anfänglichen Referenzpreis des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird Korbbestandteils dividiert wird.‌ Berechnungsbetrag EUR 1.000,00‌ Cap 145,00 %‌ Anfänglicher Referenzpreis Für jeden Korbbestandteil, die Kursreferenz des Korbbestandteils am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 Maximalbetrag EUR 1.450,00 (auch der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen"Höchstbetrag")‌‌‌ Performance des Korbbestandteils Referenzpreis des entsprechenden Korbbestandteils geteilt durch den entsprechenden Anfänglichen Referenzpreis des Korbbestandteils.‌ Referenzpreis Für jeden Korbbestandteil, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten Kursreferenz des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle Korbbestandteils am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Finalen Bewertungstag‌ Gewichtungsfaktor 1/3

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Tilgungsbetrag Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall im Falle einer Ausübung durch den Wertpapierinhaber, vorbehaltlich des Eintretens eines Knock-Out Ereignisses gemäß § 6 der Allgemeinen Bedingungen, dem Nominalbetrag Betrag, um den der Referenzpreis den Aktuellen Basispreis unterschreitet, multipliziert mit dem TilgungsfaktorAktuellen Bezugsverhältnis, d.h. Tilgungsbetrag = (Aktueller Basispreis – Referenzpreis) x Aktuelles Bezugsverhältnis Der Tilgungsbetrag entspricht mindestens EUR 0,001. Anpassungstag Der Berechnungstag, der auf den Bewertungsstichtag folgt, und jeder folgende Berechnungstag. Erster Beobachtungstag 25. Februar 2021 Anfängliche Zinsmarge 0,2% Anfänglicher Referenzpreis EUR 13864,81 Anfänglicher Rollover Spread 0,268% Rundung des Inneren Xxxxx 2 Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet Knock-Out Barriere EUR 0,2 Anpassung der Knock-Out Barriere Nein Knock-Out Basisbetrag EUR 0,001 Knock-Out Ereignis Touch Knock-Out Tilgungsbetrags-Rundung 2 Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet Hebel 5 Xxxxxxxx Xxxxxxxxx 3% Maximaler Rollover Spread 0,402% Maximaler Stop-Loss Puffer 15% Bezugsverhältnis Das Bezugsverhältnis am Bewertungsstichtag entspricht 0,0090156302. Das Bezugsverhältnis wird gemäß § 9 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst. Anpassung des Bezugsverhältnisses Ja Bezugsverhältnis-Rundungsbetrag 0,0000000001 Beobachtungstag Jeder Berechnungstag während des Beobachtungszeitraums Beobachtungsstunden Die Beobachtungsstunden entsprechen den Berechnungsstunden Beobachtungszeitraum Zeitraum vom 25. Februar 2021 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag oder, sofern zwischen dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an Zeitpunkt der Feststellung der Kursreferenz am Finalen Bewertungstag und dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis letzten Anpassungstag ein Stop-Loss Ereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: dem Stop-Loss Referenzpreis Referenzzinssatz ICE EUR Overnight LIBOR (iICE steht für Intercontinental Exchange und LIBOR steht für London Interbank Offered Rate) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, Referenzzinssatz für die Basiswährung Nicht anwendbar Referenzzinssatz für die Preiswährung Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz Reuters: LIBOR01 Bildschirmseite für den Referenzzinssatz für die Basiswährung Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz für die Preiswährung Nicht anwendbar Stop-Loss Barriere Die Stop-Loss Barriere am Bewertungsstichtag entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein BarriereEUR 15251,291. Die Stop-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Loss Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtregelmäßig angepasst. Die Berechnungsstelle bestimmt die Anpassung der Stop-Loss Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten Ja Stop-Loss Barriere-Rundungsbetrag EUR 0,00000001 Stop-Loss Puffer Der Stop-Loss Puffer am Bewertungsstichtag entspricht 10%. Stop-Loss Kurs Der Stop-Loss Kurs des Basiswerts sowie entspricht den an Berechnungstagen für den Basiswert fortlaufend festgestellten und veröffentlichten Kursen. Basispreis Der Basispreis am Bewertungsstichtag entspricht EUR 16637,772. Der Basispreis wird gemäß § 8 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst. Anpassung des ZinsniveausBasispreises Ja Bewertungsstichtag 23. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Februar 2021 Basispreis-Rundungsbetrag EUR 0,00000001

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungs- level erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungser- eignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag Bewer- tungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet Bewertungstag zugeord- net ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbe- trag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hatno- tiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert Berechnungsbetrag multi- pliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 1.000,00 Zinssatz Der Zinssatz entspricht an jedem Zinszahlungstag 1,30 %. Zinsbetrag Der Zinsbetrag entspricht an jedem Zinszahlungstag EUR 13,00 (Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Zinssatz). Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszah- lungstage zu verlangen. Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Finales Tilgungslevel 65,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 100,00 Zinssatz Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 4,00 % - 60,00 Zinszahlungstag (2): 8,00 % Zinszahlungstag (indikativ) 3): 12,00 % Zinszahlungstag (4): 16,00 % Zinszahlungstag (5): 20,00 % Zinsbetrag Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 4,00 Zinszahlungstag (2): EUR 8,00 Zinszahlungstag (3): EUR 12,00 Zinszahlungstag (4): EUR 16,00 Zinszahlungstag (5): EUR 20,00 Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Zinsbeobachtungstag Zinsbeobachtungstag (1): 4. September 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 4. September 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 6. September 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 4. September 2028 Zinsbeobachtungstag (5): 4. September 2029 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (1): 90,00 % des Anfänglichen Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (2): 85,00 % des Anfänglichen Zinsbeobachtungstag (3): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (4): 75,00 % des Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als Zinsbeobachtungstag (5): 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würdeFalls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % Finales Tilgungslevel 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem NominalbetragBerechnungsbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 35,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würdeBarriere-Ereignis Touch Berechnungsbetrag EUR 100,00 Zinssatz Der Zinssatz entspricht 4,20 %. Zinsbetrag Der Zinsbetrag an jedem Zinszahlungstag entspricht EUR 4,20 (Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Zinssatz). Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % Finales Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Beobachtungszeitraum 1. August 2023 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Beobachtungspreis Die Kursreferenz wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungs- level erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungser- eignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag Bewer- tungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet Bewertungstag zugeord- net ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbe- trag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hatno- tiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert Berechnungsbetrag multi- pliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 1.000,00 Zinssatz Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zu- geordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 2,50 % - 60,00 Zinszahlungstag (2): 5,00 % abzüglich 2,50 %, sofern eine Zins- zahlung bereits am Zinszahlungstag (indikativ1) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere erfolgt ist Zinszahlungstag (3): 7,50 % abzüglich 2,50 % für jede bereits er- folgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobach- tungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird am Anfänglichen ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Falls an einem Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtWertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- genEr ist aber nicht berechtigt, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des ZinsniveausZinszahlungen für zukünftige Zinszah- lungstage zu verlangen. Die Wertpapiere werden nicht emittiertZinsbeobachtungstag Zinsbeobachtungstag (1): 14. Juli 2023 Zinsbeobachtungstag (2): Zinsbeobachtungstag (3): Zinsbeobachtungstag (4): 12. Januar 2024 12. Juli 2024 10. Januar 2025 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Cou- pon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % Finales Tilgungslevel 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Samples: Endgültige Bedingungen

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz Kursreferenzen sämtlicher Korbbestandteile an einem ei-‌ nem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht dem jeweiligen Korbbestandteil zuge- ordnete Tilgungslevel erreichen oder überschreitet überschreiten (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisVor- zeitiges Tilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten ge- sonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarfbe- darf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Nomi- nalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag jewei- ligen Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Til- gungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungs- betrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis die Referenzpreise sämtlicher Korbbestandteile das dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordnete Finale Tilgungslevel erreicht Tilgungsle- vel erreichen oder überschreitetüberschreiten, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen TilgungsfaktorTilgungsfak- tor. (ii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem Finalen dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Fina- len Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden stattgefun- den hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem Finalen dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Fina- len Tilgungslevel notiert liegt und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert multipli- ziert mit der Performance des BasiswertsKorbbestandteils mit der schlech- testen Kursentwicklung. Die schlechteste Kursentwicklung wird ermittelt, indem der Referenzpreis des jeweiligen Korbbestand- teils durch den Anfänglichen Referenzpreis des entsprechenden Korbbestandteils dividiert wird. Barriere 55,00 52,00 % - 60,00 57,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises des jewei- ligen Korbbestandteils‌‌ Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts der Korbbestandteile sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 57,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jewei- ligen Korbbestandteils betragen würde.würde.‌ Barriere-Ereignis Touch‌

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungs- level erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungser- eignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag Bewer- tungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet Bewertungstag zugeord- net ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbe- trag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hatno- tiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert Berechnungsbetrag multi- pliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 100,00 Finaler Tilgungsfaktor 120,50 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als Finales Tilgungslevel 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 104,10 % Bewertungstag (2): 108,20 % Bewertungstag (3): 112,30 % Bewertungstag (4): 116,40 % Tilgungslevel Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Samples: Endgültige Bedingungen

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Tilgungsbetrag Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall im Falle einer Ausübung durch den Wertpapierinhaber, vorbehaltlich des Eintretens eines Knock-Out Ereignisses gemäß § 6 der Allgemeinen Bedingungen, dem Nominalbetrag Betrag, um den der Referenzpreis den Aktuellen Basispreis unterschreitet, multipliziert mit dem TilgungsfaktorAktuellen Bezugsverhältnis, d.h. Tilgungsbetrag = (Aktueller Basispreis – Referenzpreis) x Aktuelles Bezugsverhältnis Der Tilgungsbetrag entspricht mindestens EUR 0,001. Anpassungstag Der Berechnungstag, der auf den Bewertungsstichtag folgt, und jeder folgende Berechnungstag. Erster Beobachtungstag 15. April 2021 Anfängliche Zinsmarge 1,1% Anfänglicher Referenzpreis EUR 171,53 Anfänglicher Rollover Spread 3,62% Rundung des Inneren Xxxxx 2 Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet Knock-Out Barriere EUR 0,2 Anpassung der Knock-Out Barriere Nein Knock-Out Basisbetrag EUR 0,001 Knock-Out Ereignis Touch Knock-Out Tilgungsbetrags-Rundung 2 Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet Hebel 3 Xxxxxxxx Xxxxxxxxx 4% Maximaler Rollover Spread 5,43% Maximaler Stop-Loss Puffer 15% Bezugsverhältnis Das Bezugsverhältnis am Bewertungsstichtag entspricht 0,0874482598. Das Bezugsverhältnis wird gemäß § 9 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst. Anpassung des Bezugsverhältnisses Ja Bezugsverhältnis-Rundungsbetrag 0,0000000001 Beobachtungstag Jeder Berechnungstag während des Beobachtungszeitraums Beobachtungsstunden Die Beobachtungsstunden entsprechen den Berechnungsstunden Beobachtungszeitraum Zeitraum vom 15. April 2021 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag oder, sofern zwischen dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an Zeitpunkt der Feststellung der Kursreferenz am Finalen Bewertungstag und dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis letzten Anpassungstag ein Stop-Loss Ereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der dem Stop-Loss Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, Referenzzinssatz Nicht anwendbar Referenzzinssatz für die Basiswährung Nicht anwendbar Referenzzinssatz für die Preiswährung Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz für die Basiswährung Nicht anwendbar Bildschirmseite für den Referenzzinssatz für die Preiswährung Nicht anwendbar Stop-Loss Barriere Die Stop-Loss Barriere am Bewertungsstichtag entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein BarriereEUR 188,683. Die Stop-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Loss Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtregelmäßig angepasst. Die Berechnungsstelle bestimmt die Anpassung der Stop-Loss Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten Ja Stop-Loss Barriere-Rundungsbetrag EUR 0,00000001 Stop-Loss Puffer Der Stop-Loss Puffer am Bewertungsstichtag entspricht 10%. Stop-Loss Kurs Der Stop-Loss Kurs des Basiswerts sowie entspricht den an Berechnungstagen für den Basiswert fortlaufend festgestellten und veröffentlichten Kursen. Basispreis Der Basispreis am Bewertungsstichtag entspricht EUR 228,70666667. Der Basispreis wird gemäß § 8 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst. Anpassung des ZinsniveausBasispreises Ja Bewertungsstichtag 13. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.April 2021 Basispreis-Rundungsbetrag EUR 0,00000001

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Samples: Endgültige Bedingungen

Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- Til-‌ gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Basiswerts.‌ Barriere 55,00 53,00 % - 60,00 58,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 58,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.würde.‌ Barriere-Ereignis Touch‌

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Produktspezifische Bestimmungen. TilgungsbetragTilgungsbetrag Der Tilgungsbetrag entspricht: (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht wenn der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils auf oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis")über dem entsprechenden Anfänglichen Referenzpreis liegt, endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Korbbestandteils mit der besten Kursentwicklung, wobei der Tilgungsbetrag maximal dem TilgungsfaktorHöchstbetrag entspricht. Die beste Performance wird ermittelt, indem der dem Referenzpreis des jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist.Korbbestandteils durch den Anfänglichen Referenzpreis des jeweiligen Korbbestandteils dividiert wird; (b) Wenn während wenn alle Referenzpreise der Laufzeit der Wertpapiere Korbbestandteile unter dem jeweiligen Anfänglichen Referenzpreis liegen und kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis Barriere- Ereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt:dem Berechnungsbetrag; (ic) Sofern wenn alle Referenzpreise der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis Korbbestandteile unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der entsprechenden Anfänglichen Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert liegen und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hateingetreten ist, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des BasiswertsKorbperformance. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) Barriere-Ereignis Break Korbperformance Summe der Korbbestandteilperformances aller Korbbestandteile Die "Korbbestandteilperformance" eines Korbbestandteils wird ermittelt, indem der Gewichtungsfaktor mit dem Referenzpreis des entsprechenden Korbbestandteils multipliziert und durch den entsprechenden Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird Referenzpreis des Korbbestandteils dividiert wird. Berechnungsbetrag EUR 1.000,00 Cap 145,00 % Anfänglicher Referenzpreis Für jeden Korbbestandteil, die Kursreferenz des Korbbestandteils am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 Maximalbetrag EUR 1.450,00 (auch der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht"Höchstbetrag") Performance des Korbbestandteils Referenzpreis des entsprechenden Korbbestandteils geteilt durch den entsprechenden Anfänglichen Referenzpreis des Korbbestandteils. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- genReferenzpreis Für jeden Korbbestandteil, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten Kursreferenz des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle Korbbestandteils am Anfänglichen Finalen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Gewichtungsfaktor 1/3

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungs- level erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungser- eignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag Bewer- tungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet Bewertungstag zugeord- net ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbe- trag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hatno- tiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert Berechnungsbetrag multi- pliziert mit der Performance des Basiswerts, mindestens aber dem Mindestbetrag. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 1.000,00 Zinssatz 8,00 % - 60,00 % Zinsbetrag Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszah- lungstag einen Zinsbetrag. Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem Zinssatz multipliziert wird (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtEUR 80,00). Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des ZinsniveausZinsbeobachtungstag 4. Die Wertpapiere werden nicht emittiertMai 2026 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Finaler Tilgungsfaktor 130,00 % Finales Tilgungslevel 130,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 100,00 Zinssatz Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 3,50 % - 60,00 Zinszahlungstag (2): 7,00 % abzüglich 3,50 %, sofern eine Zinszahlung bereits am Zinszahlungstag (indikativ1) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere erfolgt ist Zinszahlungstag (3): 10,50 % abzüglich 3,50 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (4): 14,00 % abzüglich 3,50 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (5): 17,50 % abzüglich 3,50 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (6): 21,00 % abzüglich 3,50 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinsbetrag Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird am Anfänglichen ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Falls an einem Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtWertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- genEr ist aber nicht berechtigt, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des ZinsniveausZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Die Wertpapiere werden nicht emittiertZinsbeobachtungstag Zinsbeobachtungstag (1): 1. April 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 30. Xxxx 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 1. April 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 3. April 2028 Zinsbeobachtungstag (5): 29. Xxxx 2029 Zinsbeobachtungstag (6): 1. April 2030 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level 55,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würdeDas Coupon Trigger Level wird kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % Finales Tilgungslevel 55,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch das Finale Tilgungslevel Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen.

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Basiswertperformance an dem Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist oder dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist, je nachdem welcher Betrag höher ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen TilgungsfaktorTilgungsfaktor oder dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts, je nachdem, welcher Betrag höher ist. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem NominalbetragBerechnungsbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Barriere-Ereignis Break Berechnungsbetrag EUR 1.000,00 Finaler Tilgungsfaktor 165,00 % Finales Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Beobachtungspreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 106,50 % Bewertungstag (2): 113,00 % Bewertungstag (3): 119,50 % Bewertungstag (4): 126,00 % Bewertungstag (5): 132,50 % Bewertungstag (6): 139,00 % Bewertungstag (7): 145,50 % Bewertungstag (8): 152,00 % Bewertungstag (9): 158,50 % Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Basiswertperformance Kursreferenz am jeweiligen Bewertungstag geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag USD 100,00 Finaler Tilgungsfaktor 161,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Finales Tilgungslevel 65,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 112,20 % Tilgungslevel Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 50,00 % - 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen Ermessen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- genMarktbedingungen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist Zeichnungsfrist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle Berechnungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 55,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungs- level erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungser- eignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag Bewer- tungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet Bewertungstag zugeord- net ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbe- trag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hatno- tiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert Berechnungsbetrag multi- pliziert mit der Performance des Basiswerts, mindestens aber dem Mindestbetrag. Barriere 55,00 Berechnungsbetrag EUR 1.000,00 Zinssatz 10,00 % - 60,00 % Zinsbetrag Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszah- lungstag einen Zinsbetrag. Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem Zinssatz multipliziert wird (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichtEUR 100,00). Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des ZinsniveausZinsbeobachtungstag 17. Die Wertpapiere werden nicht emittiertAugust 2026 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Finaler Tilgungsfaktor 182,50 % Finales Tilgungslevel 182,50 % des Anfänglichen Referenzpreises Das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Mindestbetrag EUR 1.000,00 Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungs- level erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungser- eignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag Bewer- tungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: : (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. . (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiertno- tiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. . (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert no- tiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag Til- gungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance Perfor- mance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Barriere-Ereignis Break Zinssatz Der Zinssatz entspricht 2,75 %. Zinsbetrag Der Zinsbetrag entspricht EUR 27,50 (Nominalbetrag multipliziert mit dem Zinssatz). Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszah- lungstage zu verlangen. Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % Finales Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Nominalbetrag EUR 1.000,00 Beobachtungszeitraum 3. Oktober 2022 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Beobachtungspreis Der offizielle Kurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor fort- laufend berechnet und veröffentlicht. Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel Tilgungs- level erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignisTilgungser- eignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag Bewer- tungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet Bewertungstag zugeord- net ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag Berechnungsbe- trag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiertno- tiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem NominalbetragBerechnungsbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert no- tiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag Til- gungsbetrag dem Nominalbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance Perfor- mance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.Barriere-Ereignis Break Berechnungsbetrag EUR 1.000,00 Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % + 360 × 7,00 % + 1460 × 7,00 % Finales Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Beobachtungspreis Referenzpreis Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % + 360 × 7,00 % + 𝑁 × 7,00 % "N" entspricht der Anzahl der Kalendertage vom 18. Xxxx 2024 (einschließlich) bis zu dem Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist (ausschließlich), wobei "N" null entspricht, sofern das Vorzeitige Tilgungsereignis am 18. Xxxx 2024 eintritt. Tilgungslevel 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises

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