Produktvorstellung Musterklauseln

Produktvorstellung. I - Zurich Connect Auto: Erklärung und Anleitung zur Lektüre des Vertrags I.I -Verwendete Symbole Im Vertrag finden Sie Wörter in Blau und mit großgeschriebenem Anfangsbuchstaben, wie z.B. „Versicherter". In diesem Fall können Sie im Glossar nach einer Definition des Begriffs suchen, die im Text immer und ausschließlich die im Glossar selbst angegebene Bedeutung hat. Die Klauseln, die auf die Verwirkung, Nichtigkeit oder Beschränkung des Versicherungsschutzes oder auf Kosten hinweisen, die zu Lasten des Versicherungsnehmers oder des Versicherten fallen, werden, wie im vorliegenden Absatz, besonders hervorgehoben. I.II - Erläuterung des Produkts
Produktvorstellung. Der Auftraggeber schlägt allen Xxxxxxx einen Produktvorstellungstermin vor, an dem die für die Aus- führung des Auftrags vorgesehene Ansprechperson teilnimmt. Der Auftraggeber behält sich vor, das Angebot nicht zu berücksichtigen, wenn der Bieter seine Teilnahme an dem vorgeschlagenen Termin und auch an einem vorgeschlagenen Ersatztermin nicht zugesagt hat. Die Produktvorstellung findet per Videokonferenz über Microsoft Teams statt und orientiert sich in- haltlich am Bewertungsbogen (Anlage B).
Produktvorstellung. I - Zurich Connect Motorräder und Kleinkrafträder: Erklärung und Anleitung zur Lektüre des Vertrags I.I -Verwendete Symbole Im Vertrag finden Sie Wörter in Blau und mit großgeschriebenem Anfangsbuchstaben, wie z.B. „Versicherter“. In diesem Fall können Sie im Glossar nach einer Definition des Begriffs suchen, die im Text immer und ausschließlich die im Glossar selbst angegebene Bedeutung hat. Die Klauseln, die auf die Verwirkung, Nichtigkeit oder Beschränkung des Versicherungsschutzes oder auf Kosten hinweisen, die zu Lasten des Versicherungsnehmers oder des Versicherten fallen, werden, wie im vorliegenden Absatz, besonders hervorgehoben. Im Text finden sich Kästchen wie dieses, in die Anmerkungen, Kommentare oder Beispiele eingefügt sind, um die Bedeutung und Anwendung bestimmter Vertragsklauseln zu verdeutlichen. Diese Informationen sind kein Bestandteil des Vertrages, sondern dienen lediglich der Klärung des Vertragsinhaltes. I.II - Erläuterung des Produkts