Produktvorstellung Musterklauseln

Produktvorstellung. I – Zurich Connect Kleintransporter: Erklärung und Anleitung zur Lektüre des Vertrags und zum Produkt I.I -Verwendete Symbole Im Vertrag finden Sie Wörter in Blau und mit großgeschriebenem Anfangsbuchstaben, wie z.B. „Versicherter“. In diesem Fall können Sie im Glossar nach einer Definition des Begriffs suchen, die im Text immer und ausschließlich die im Glossar selbst angegebene Bedeutung hat. Die Klauseln, die auf die Verwirkung, Nichtigkeit oder Beschränkung des Versicherungsschutzes oder auf Kosten hinweisen, die zu Lasten des Versicherungsnehmers oder des Versicherten fallen, werden, wie im vorliegenden Absatz, besonders hervorgehoben. I.II - Erläuterung des Produkts
Produktvorstellung. I - Zurich Connect Motorräder und Kleinkrafträder: Erklärung und Anleitung zur Lektüre des Vertrags I.I -Verwendete Symbole Im Vertrag finden Sie Wörter in Blau und mit großgeschriebenem Anfangsbuchstaben, wie z.B. „Versicherter“. In diesem Fall können Sie im Glossar nach einer Definition des Begriffs suchen, die im Text immer und ausschließlich die im Glossar selbst angegebene Bedeutung hat. Die Klauseln, die auf die Verwirkung, Nichtigkeit oder Beschränkung des Versicherungsschutzes oder auf Kosten hinweisen, die zu Lasten des Versicherungsnehmers oder des Versicherten fallen, werden, wie im vorliegenden Absatz, besonders hervorgehoben. Im Text finden sich Kästchen wie dieses, in die Anmerkungen, Kommentare oder Beispiele eingefügt sind, um die Bedeutung und Anwendung bestimmter Vertragsklauseln zu verdeutlichen. Diese Informationen sind kein Bestandteil des Vertrages, sondern dienen lediglich der Klärung des Vertragsinhaltes. I.II - Erläuterung des Produkts I.II.I - Was ist Zurich Connect Motorräder und Kleinkrafträder? Zurich Connect Motorräder und Kleinkrafträder ist die Multi-Risiko-Police für die Versicherungsbedürfnisse des Besitzers eines Motorrads oder Kleinkraftrads. Zurich Connect Motorräder und Kleinkrafträder bietet einen umfassenden und an die jeweiligen Bedürfnisse anpassungsfähigen Schutz mittels 7 Modulen, die in der folgenden Abbildung dargestellt sind: BASIS OPTIONAL KFZ-Haftpflicht Schäden am Fahrzeug Sachschäden Rechtsschutz Service Personenschäden 1. Modul Haftpflichtversicherung: • Hauptdeckung • Zusätzliche Deckungen (immer wirksam) 2. Modul Diebstahl und Brand 3. Modul Teilkasko Kollision 4. Modul Teilkasko Schutzkleidung 5. Modul Rechtsschutz 6. Modul Service 7. Modul Verletzungen 1. Pkw-Haftpflichtversicherung: Dies ist der grundlegende, verbindliche Versicherungsschutz, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, die Sie im Falle eines Unfalls vor Schäden schützt, die anderen Personen zugefügt werden. Sie können den minimalen gesetzlichen Höchstbetrag wählen oder, wenn Sie es wünschen, diesen entsprechend Ihrem Schutzbedarf erhöhen. 2. Diebstahl und Brand: versichert das Motorrad oder Kleinkraftrad gegen Schäden bei Diebstahl oder versuchtem Diebstahl, Raub oder Brand des Fahrzeugs, einschließlich Standard- und Sonderzubehör 3. Teilkasko Kollision: deckt die am Motorrad entstandenen Schäden bis zu einem Höchstbetrag von 0.000 € im Fall des Zusammenstoßes mit einem anderen, identifizierten Kraftfahrzeug. Die Entschädigung kann je...
Produktvorstellung. I - Zurich Connect Auto: Erklärung und Anleitung zur Lektüre des Vertrags I.I -Verwendete Symbole Im Vertrag finden Sie Wörter in Blau und mit großgeschriebenem Anfangsbuchstaben, wie z.B. "Versicherter". In diesem Fall können Sie im Glossar nach einer Definition des Begriffs suchen, die im Text immer und ausschließlich die im Glossar angegebene genaue Bedeutung hat. Die Klauseln, die auf die Verwirkung, Nichtigkeit oder Beschränkung des Versicherungsschutzes oder auf Kosten hinweisen, die zu Lasten des Versicherungsnehmers oder des Versicherten fallen, werden, wie im vorliegenden Absatz, besonders hervorgehoben. I.II - Erläuterung des Produkts I.II.I - Was ist Zurich Connect Auto? Jeder, dem sein Auto etwas wert ist, weiß, wie wichtig es ist, es jederzeit zu schützen, sowohl als Fahrer als auch, wenn es auf einem unbewachten Parkplatz zurückgelassen wird, und für die eigene Unbesorgtheit und die seiner Fahrgäste zu sorgen. Um eine wirklich vollständige Police zu erhalten, besteht die Möglichkeit, zusätzlich zur Pkw- Haftpflichtversicherung, einen Versicherungsschutz für den Schutz der Sache (z.B. Diebstahl und Feuer), der Person (z.B. Verletzung des Fahrers) und des Vermögens (z.B. Führerscheinentzug) sowie Rechtsschutz und Service- Leistung hinzuzufügen.
Produktvorstellung. Der Auftraggeber schlägt allen Xxxxxxx einen Produktvorstellungstermin vor, an dem die für die Aus- führung des Auftrags vorgesehene Ansprechperson teilnimmt. Der Auftraggeber behält sich vor, das Angebot nicht zu berücksichtigen, wenn der Bieter seine Teilnahme an dem vorgeschlagenen Termin und auch an einem vorgeschlagenen Ersatztermin nicht zugesagt hat. Die Produktvorstellung findet per Videokonferenz über Microsoft Teams statt und orientiert sich in- haltlich am Bewertungsbogen (Anlage B).

Related to Produktvorstellung

  • Gleichstellung Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.

  • Bestellung 1. Bestellungen/Lieferpläne, die nicht vom Einkauf, dem Shared Services Center (SSC) oder der Logistik erteilt werden, bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Genehmigung durch den Einkauf des Bestellers. 2. Bestellungen, Lieferpläne, Lieferplaneinteilungen und Bestätigungen oder Genehmigungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und zwar entweder per Brief, Telefax oder Datenübertragung. 3. Nimmt der Lieferant die Bestellung bzw. den Lieferplan nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so ist der Besteller zum Widerruf berechtigt. 4. Die den Lieferplaneinteilungen vorangehende Initialbestellung (erstmaliger Lieferplan) hat der Lieferant schriftlich zu bestätigen. Lieferplaneinteilungen des Bestellers sind verbindlich, sofern der Lieferant nicht schriftlich innerhalb von fünf (5) Werktagen seit Zugang ausdrücklich widerspricht. Im Übrigen wird auf eine schriftliche Bestätigung verzichtet. Sollte der Lieferant den Lieferplaneinteilungen form- und fristgerecht widersprechen, werden sich der Lieferant und der Besteller einigen, welche Mengen in welchem Zeitraum geliefert werden können, um den Anforderungen des Kunden des Bestellers zu entsprechen. Entstehen dem Besteller dadurch Mehrkosten, hat der Lieferant diese Kosten dem Besteller aufgrund seiner generellen Lieferverpflichtung zu ersetzen. 5. Der Lieferant verpflichtet sich, eine EDI oder webEDI Verbindung mit dem Besteller gemäß XXX Xxxxxxxxxx und EDI oder webEDI AGB (siehe xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx- de/download/vertragsdokumente) einzurichten. 6. Im Rahmen der Zumutbarkeit kann der Besteller vom Lieferanten Änderungen des Liefergegenstandes in Konstruktion, Ausführung, Menge und Termin verlangen. Dabei sind die Auswirkungen insbesondere der Mehr- oder Minderkosten angemessen einvernehmlich zu regeln. 7. Der Besteller hat das Recht, Termine und Mengen jederzeit seinem tatsächlichen Bedarf anzupassen. 8. Stellt ein Vertragspartner seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so ist der andere Vertragsteil berechtigt, für den nicht erfüllten Teil von der jeweiligen Einzelvereinbarung zurückzutreten.

  • Bereitstellung Der Kunde stellt gemäß § 11 Abs. 1 AVBFernwärmeV zu diesem Zweck dem Fernwärmeversorgungsunternehmen einen geeigneten Hausanschlussraum unentgeltlich zur Verfügung. Der Raum muss die im Folgenden genannten Anforderungen erfüllen (s. a. DIN 18012 - Haus- Anschlusseinrichtungen). Können im Einzelfall diese Anforderungen an den Hausanschlussraum nicht eingehalten werden, ist eine Abstimmung mit dem Fernwärmeversorgungsunternehmen erforderlich.

  • Beistellungen 8.1 Das von uns beigestellte Material darf nur für unsere Bestellung verwendet werden. 8.2 Auf Mängel des beigestellten Materials, die bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar gewesen wären, kann sich der Auftragnehmer nach Verarbeitung des Materials nicht mehr berufen. Die Bereitstellung von Material durch uns entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Gewährleis- tungsverpflichtung. Sofern sich bei den gestellten Materialien Abweichungen ergeben, z. B. zwi- schen Muster und Zeichnung, hat uns der Auftragnehmer vor Aufnahme der Produktion auf die Abweichungen schriftlich hinzuweisen. 8.3 Der Auftragnehmer haftet für den Verlust oder die Beschädigung beigestellten Materials. Er hat uns von Verlust oder Beschädigung unverzüglich zu unterrichten. Außerdem hat uns der Auftragnehmer zu unterrichten, wenn beigestelltes Material gepfändet wird, eine Pfändung droht oder in sonstiger Weise gefährdet wird. Der Auftragnehmer hat für einen angemessenen Versicherungsschutz auf eigene Kosten Sorge zu tragen. 8.4 Das von uns beigestellte Material bleibt in jeder Verarbeitungsstufe unser Eigentum. Verarbei- tungen oder Umbildungen durch den Auftragnehmer werden für uns vorgenommen. Wird unser Material mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Mitei- gentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unseres Materials zu den anderen verarbei- teten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 8.5 Wird die von uns beigestellte Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unseres Materials zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so geht die bestellte Ware anteilig in Höhe der geleisteten Vorauszahlung in unser Miteigentum über. Der Auftragnehmer verwahrt das Miteigentum für uns unentgeltlich. 8.6 Werkzeuge, die dem Auftragnehmer leihweise überlassen worden sind, werden von Lieferanten pfleglich behandelt und gelagert sowie auf den neuesten Zeichnungsstand einsatzfähig gehalten. Die Werkzeuge werden ausschließlich für die Herstellung der von uns bestellten Ware eingesetzt. Der Auftragnehmer hat die Werkzeuge auf seine Kosten gegen Feuer, Diebstahl und sonstige Schä- den zu versichern. 8.7 Auftragsbezogene Fertigungsmittel, die auf unsere Kosten vom Auftragnehmer hergestellt oder beschafft werden, gehen nach Bezahlung in unser Eigentum über und sind uns zu übergeben. Der Auftragnehmer verwahrt bis zur Übergabe die Fertigungsmittel für uns unentgeltlich.

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Beitragsfreistellung Dauert ein erstattungsfähiger vollstationärer Krankenhausaufenthalt länger als acht Wochen an, erhält der Versicherungsnehmer für die beim Versicherer bestehenden Krankheitskostentarife der betroffenen versicherten Person für den laufenden Monat eine Beitragsgutschrift. Dies gilt entsprechend auch für die nächsten Monate, in denen die vollstationäre Heilbehandlung fortbesteht. Voraussetzung ist eine mindestens 12-monatige Versicherungsdauer bei Beginn der vollstationären Heilbehandlung.

  • Bestellungen ISBN: 978-3-96225-079-9 Über jede Buchhandlung und beim Verlag. Abbestellungen jederzeit gegenüber dem Verlag möglich.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. 4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes. 4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Verfahren nach Feststellung Der Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Parteien gleichzeitig. Weichen die Feststellungen der Sachverständigen voneinander ab, so übergibt der Versicherer sie unverzüglich dem Obmann. Dieser entscheidet über die streitig gebliebenen Punkte innerhalb der durch die Feststellungen der Sachverständigen gezogenen Grenzen und übermittelt seine Entscheidung beiden Parteien gleichzeitig. Die Feststellungen der Sachverständigen oder des Obmannes sind für die Vertragsparteien verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. Aufgrund dieser verbindlichen Feststellungen berechnet der Versicherer die Entschädigung. Im Falle unverbindlicher Feststellungen erfolgen diese durch gerichtliche Entscheidung. Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern.