Provisionen und Gebühren. 63 § 64 § 65
Provisionen und Gebühren. 12.1. XTB hat das Recht, Provisionen und Gebühren für erbrachte Dienstleistungen in Rechnung zu stellen.
Provisionen und Gebühren. 12.1. Wir haben das Recht, Provisionen und Gebühren für die von uns erbrachten Dienstleistungen in Rechnung zu stellen.
Provisionen und Gebühren. 1. Die Gesellschaft hat das Recht, Provisionen und Förderung für Vermittler, Vertreter oder sonstigen Dritten aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung zu zahlen. Die Höhe der Gebühr/Provision hängt von der Frequenz beziehungsweise des Umfangs der Geschäftsabwicklung sowie von anderen Kriterien ab. Insbesondere sind die Interessenkonflikte, die solche Zahlungen an das Unternehmen entstehen lassen können, und die vom Unternehmen für den Umgang damit festgelegten Verfahren in der Richtlinie des Unternehmens zu Interessenkonflikten beschrieben.
Provisionen und Gebühren. 13.1. Wir sind berechtigt, Provisionen und Gebühren für unsere Dienstleistungen zu verlangen.