Provisionen und Gebühren Musterklauseln

Provisionen und Gebühren. 63 1. Auf den Bankkontovertrag werden Provisionen und Gebühren durch die Bank erhoben, deren Art sowie Höhe in dem „Verzeichnis der Bankprovisionen und –gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden”- Abschnitt I – Führung und Bedienung von Bankkonten festgelegt ist, welcher als Anlage den integralen Bestandteil des Bankkontovertrags darstellt. 2. Der Verzeichnis der Bankprovisionen und -gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden wird durch den Vorstandsvorsitzenden der Bank im Wege einer Anordnung eingeführt. 3. Die Arten oder die Höhe der Provisionen und Gebühren können Änderungen unterliegen. Die Änderungen der Arten oder der Höhe der Provisionen und Gebühren sind insbesondere von den von der Bank getragenen Manipulationskosten abhängig, darunter von solchen kostenrelevanten Parametern am Markt wie: Inflationsrate, Wechselkurse, Referenzzinssätze der Polnischen Nationalbank [NBP]. 4. Die Zustellung der neuen in Abs. 1 genannten Anlage an den Kunden erfolgt durch die Veröffentlichung des neuen Wortlauts des Abschnitts I „Verzeichnis der Bankprovisionen und -gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden“ auf den Seiten des Internetportals der mBank-Gruppe unter der Adresse www. xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxx-xxxxxxxxxx. Samt dem neuen Wortlaut des Abschnitts I „Verzeichnis der Bankprovisionen und -gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden“ wird das Datum der Veröffentlichung und das Datum des Inkrafttretens dieser Änderungen bereitgestellt. Als Zustellungstag der Änderungen des Abschnitts I „Verzeichnis der Bankprovisionen und –gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden” an den Kunden gilt der achte Tag nach der Veröffentlichung der Änderungen auf den Seiten des Internetportals der mBank-Gruppe. 5. Der Kunde verpflichtet sich, sich mit dem Inhalt der auf den Seiten des Internetportals der mBank-Gruppe unter der Adresse xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxx- korporacje bereitgestellten Information für Kunden nicht seltener als einmal pro Woche bekannt zu machen. 6. Reicht der Kunde bei der Bank binnen 14 Tagen nach Erhalt der in Abs. 4 genannten Anlage keine schriftliche Mitteilung über die Nichtbestätigung der abgeänderten Bedingungen ein, so gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt und sind für die Parteien nach deren Inkrafttreten wirksam. 7. Akzeptiert der Kunde die eingeführten Änderungen der Bankprovisionen und -gebühren der mBank S.A. binnen der in Abs. 6 genannten Frist nicht, so gilt dies als Kündigung des Bankkontovertrags durch den Kunden. In diesem Fall...
Provisionen und Gebühren. 63 1. Gemäß dem Bankkontovertrag erheben wir Provisionen und Gebühren nach den Provisions- und Gebührentarifen in der mBank für KMU und Großunternehmen – Kapitel I (Führung und Bedienung von Bankkonten), der diesem Vertrag als sein fester Bestandteil angehängt ist. 2. Die Arten oder die Höhe von Provisionen und Gebühren können sich ändern. Die Änderungen hängen insbesondere von den von uns getragenen Operationskosten ab, darunter von solchen Marktparametern wie z. B.: Inflationsrate, Wechselkurse, Referenzzinssätze der Polnischen Nationalbank. 3. Falls wir die Anlage zum Vertrag, d. h. Kapitel I „Provisions- und Gebührentarife in der mBank für KMU und Großunternehmen” ändern, dann wird dieser unter xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxx-xxx-xxxxxxx/xxx-xxxxxxxxxx/ veröffentlicht. Es wird auch die Information über das Datum der Veröffentlichung und über das Datum des Inkrafttretens der Änderungen zugänglich gemacht. Als Tag der Zustellung der Änderungen in dieser Anlage gilt der 8. Tag ab Veröffentlichung der Änderungen auf der Internetseite der mBank. 4. Der Kunde hat sich mindestens einmal pro Woche mit den Informationen für die Kunden vertraut zu machen, die auf der Webseite xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxx-xxx-xxxxxxx/xxx-xxxxxxxxxx/, veröffentlicht werden. 5. Falls der Kunde innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der neuen Anlage – Kapitel I Provisions- und Gebührentarife in der mBank für KMU und Großunternehmen keine schriftliche Erklärung abgibt, dass er die vorgenommenen Änderungen nicht akzeptiert, dann wird davon ausgegangen, dass diese angenommen wurden und ab dem Tag des Inkrafttretens für die Parteien verbindlich sind. 6. Falls der Kunde die vorgenommenen Änderungen der Provisionen und Bankgebühren zur in Absatz 5 genannten Frist nicht akzeptiert, ist dies mit der Kündigung des Bankkontovertrags durch den Kunden gleichbedeutend (laut § 59 Absatz 1 oder Absatz 7). 7. Die aktuellen Sätze des Tarifs der Bankprovisionen und Bankgebühren in der mBank für KMU und Großunternehmen sowie die Informationen über deren Änderung können in den Schalterräumen der Bank sowie auf der Website xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxx-xxx-xxxxxxx/xxx-xxxxxxxxxx/ eingesehen werden. Wir erheben die Provisionen und Gebühren für die Abwicklung der Zahlungsaufträge durch Belastungsbuchungen auf dem Kundenkonto am Tage ihrer Ausführung. Die Ausnahmen von dieser Regel können aus gesonderten Bestimmungen resultieren, die im Vertrag mit dem Kunden enthalten sind. 1. Ungeachtet des Saldos auf dem Konto des Kunden sind w...
Provisionen und Gebühren. 15.1. XTB hat das Recht, Provisionen und Gebühren für erbrachte Dienstleistungen in Rechnung zu stellen. 15.2. Detaillierte Informationen zu den Provisionen und Gebühren befinden sich in den Daten-Verzeichnissen.
Provisionen und Gebühren. 12.1. Wir haben das Recht, Provisionen und Gebühren für die von uns erbrachten Dienstleistungen in Rechnung zu stellen. 12.2. Detaillierte Informationen über die Provisionen und Gebühren befinden sich in den Daten-Verzeichnissen.
Provisionen und Gebühren. 13.1. Wir sind berechtigt, Provisionen und Gebühren für unsere Dienstleistungen zu verlangen. 13.2. Ausführliche Informationen zu den Provisionen und Gebühren sind in den Gebühren- und Konditionstabellen angegeben.
Provisionen und Gebühren. 1. Aufgrund des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags erhebt die Bank von dem Kunden Provisionen und Gebühren in der Höhe, die im Kapitel I des Verzeichnisses – Führung und Bedienung von Bankkonten, der einen integralen Teil des Vertrags darstellt, bestimmt wurde. 2. Die Art und die Höhe der Provisionen und Gebühren kann geändert werden. Die Regeln für die Änderung der Art oder der Höhe der Provisionen bzw. Gebühren hängen insbesondere vom Niveau der durch die Bank getragenen Kosten der Transaktionsbedienung ab, darunter von den das Niveau dieser Kosten beeinflussenden Marktparametern wie die Inflationsrate und Wechselkurse. 3. Der Annehmer kann für sich eine Provision für die Transaktion erheben, worüber er den Nutzer vor der Transaktion informieren soll. Diese Provision ist unabhängig von den gemäß diesen Geschäftsbedingungen erhobenen Provisionen und Gebühren der Bank und die Bank haftet nicht für die fehlerhafte Erhebung der Provision für die Transaktion durch den Annehmer. 1. Der neue Text des Verzeichnisses bzw. die die Änderungen der Provisionen und Gebühren sowie den Tag ihres Inkrafttretens bestimmende Benachrichtigung wird dem Kunden durch die Bank auf die Art und Weise bereitgestellt, die für Änderungen der Provisionen und Gebühren gemäß den „Geschäftsbedingungen für die Eröffnung, Führung und Schließung des integrierten Bankkontos bei der mBank S.A.“ oder den „Geschäftsbedingungen für die Eröffnung, Führung und Schließung der Bankkonten bei der mBank S.A.“ vorgesehen sind, abhängig von der Art des durch den Kunden mit der Bank abgeschlossenen Kontoführungsvertrags. 2. In dem in Abs. 1 genannten Fall werden die Bestimmungen der „Geschäftsbedingungen für die Eröffnung, Führung und Schließung des integrierten Bankkontos bei der mBank S.A.“ oder der „Geschäftsbedingungen für die Eröffnung, Führung und Schließung der Bankkonten bei der mBank S.A.“, die die Kündigung des Kontoführungsvertrags in dem Fall der Änderung der Provisionen und Gebühren betreffen, einschlägig angewendet. 3. Die gültigen Sätze, die im Verzeichnis enthalten sind, und Informationen über die Änderung der Sätze werden dem Kunden im Rahmen des Internetportals der Bank bzw. in Bankfilialen bekannt gegeben. 1. Die Gebühr für die Kartenausgabe wird durch die Bank jedes Mal nach der Bestellung der Karte für den Kunden durch die Bank erhoben. 2. Die Gebühr für die jährliche Kartennutzung wird durch die Bank jedes Mal am Anfang jeder nächsten 12 Monate der Gültigkeitsdauer der Karte e...
Provisionen und Gebühren. 1. Die Gesellschaft hat das Recht, Provisionen und Förderung für Vermittler, Vertreter oder sonstigen Dritten aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung zu zahlen. Die Höhe der Gebühr/Provision hängt von der Frequenz beziehungsweise des Umfangs der Geschäftsabwicklung sowie von anderen Kriterien ab. Insbesondere sind die Interessenkonflikte, die solche Zahlungen an das Unternehmen entstehen lassen können, und die vom Unternehmen für den Umgang damit festgelegten Verfahren in der Richtlinie des Unternehmens zu Interessenkonflikten beschrieben. 2. Alle anfallenden Gebühren finden Sie auf der Website des Unternehmens (Allgemeine Gebühren). Das Unternehmen kann von Zeit zu Zeit seine Tarife und Gebühren ändern. 3. Laufende Handelsgebühren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Swaps, werden dem Kunden berechnet und vom Guthaben des Handelskontos des Kunden abgezogen. Für den Fall, dass das Guthaben auf dem Handelskonto des Kunden nicht ausreicht, um es zu unterhalten (d.h. die Übernacht-/Swap- Gebühren zu decken), wird/werden die Position(en) des Kunden geschlossen.
Provisionen und Gebühren. 156 1. Für die in dieser Nutzungsordnung genannten Handlungen erheben wir Provisionen und Gebühren gemäß Kapitel I des Tarifs. Der Tarif stellt einen integralen Bestandteil des Vertrages dar. 2. Für die Bedienung von Aufträgen zur Ausführung von Postanweisungen erheben wir zusätzlich die Postgebühren gemäß der aktuellen Preisliste des Postbetreibers. Diese kann auf unserer Website xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxx-xxx-xxxxxxx/xxx-xxxxxxxxxx/ eingesehen werden. 3. Für die Realisierung einer Massenüberweisung und einer Massenüberweisung Plus erheben wir eine Gebühr gemäß dem Vertrag oder einer eigenständigen, von uns akzeptierten Anweisung des Kunden. 4. Für die Realisierung eines Auftrags zur Auszahlung aus einem Kredit erheben wir eine Gebühr gemäß dem Tarif (für die Realisierung einer In- oder Auslandsüberweisung). Wenn im Kreditvertrag jedoch eine andere Gebühr für die Realisierung dieses Auftrags vorgesehen ist, dann wendet die Bank diese Gebühr an. 5. Die Regeln für die Erhebung von Gebühren für die Dienstleistungen mBank CompanyNet (Version Partner) legen fest: 1/ der Vertrag mBank CompanyNet oder der Integrierte Vertrag über das Bankkonto (ZURB),

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  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.