Common use of Prüf- und Sortierkosten Clause in Contracts

Prüf- und Sortierkosten. 1 Eingeschlossen sind gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter wegen der in Ziffer 3.6.6, 2. und 3. genannten Vermögensschäden infolge der Überprüfung von Produkten der Dritten auf Mängel, wenn die Mangelhaftigkeit einzelner Produkte bereits festgestellt wurde und aufgrund ausreichenden Stichprobenbefundes oder sonstiger nachweisbarer Tatsachen gleiche Mängel an gleichartigen Produkten zu befürchten sind. Die Überprüfung muss der Feststellung dienen, welche der Produkte mit Mangelverdacht tatsächlich mangelhaft sind und welche der nach Ziffer 3.6.1 ff. versicherten Maßnahmen zur Mangelbeseitigung erforderlich sind. Produkte im Sinne dieser Regelung sind solche, die aus oder mit Erzeugnissen des Versicherungsnehmers hergestellt, be- oder verarbeitet wurden.

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Samples: www.ruv.de, www.ruv.de

Prüf- und Sortierkosten. 1 Eingeschlossen sind gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter wegen der in Ziffer 3.6.6, 23.4.5.2. und 3. genannten Vermögensschäden infolge der Überprüfung von Produkten der Dritten auf Mängel, wenn die Mangelhaftigkeit einzelner Produkte bereits festgestellt wurde und aufgrund ausreichenden Stichprobenbefundes oder sonstiger nachweisbarer Tatsachen gleiche Mängel an gleichartigen Produkten zu befürchten sind. Die Überprüfung muss der Feststellung dienen, welche der Produkte mit Mangelverdacht tatsächlich mangelhaft sind und welche der nach Ziffer 3.6.1 ff. 3.4.2 - 3.4.5 versicherten Maßnahmen zur Mangelbeseitigung erforderlich sind. Produkte im Sinne dieser Regelung sind solche, die aus oder mit Erzeugnissen des Versicherungsnehmers hergestellt, be- oder verarbeitet wurden.

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Samples: www.ov-boerse.de

Prüf- und Sortierkosten. 1 Eingeschlossen sind gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter wegen der in Ziffer 3.6.63.4.5, 2. und 3. genannten Vermögensschäden infolge der Überprüfung von Produkten der Dritten auf Mängel, wenn die Mangelhaftigkeit einzelner Produkte bereits festgestellt wurde und aufgrund ausreichenden Stichprobenbefundes Stichprobenbefunds oder sonstiger nachweisbarer Tatsachen gleiche Mängel an gleichartigen Produkten zu befürchten sind. Die Überprüfung muss der Feststellung dienen, welche der Produkte mit Mangelverdacht tatsächlich mangelhaft sind und welche der nach Ziffer 3.6.1 ff. 3.4.2 - 3.4.5 versicherten Maßnahmen zur Mangelbeseitigung erforderlich sind. Produkte im Sinne dieser Regelung sind solche, die aus oder mit vom Versicherungsnehmer gelieferten Erzeugnissen des Versicherungsnehmers hergestellt, be- oder verarbeitet wurden.

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Samples: www.bass-makler.de