Common use of Prüfung der Dokumentationen auf Vollständigkeit und Plausibi- lität Clause in Contracts

Prüfung der Dokumentationen auf Vollständigkeit und Plausibi- lität. Alle erfassten Dokumentationen werden auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Die Prü- fung erfolgt auf Basis der von den Kassenorganisationen auf Bundesebene erstellten Plausi- bilitätsrichtlinien in der jeweils beauftragten Fassung. Die jeweils beauftragten Richtlinien wer- den der Datenstelle von den Auftraggebern (Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft DMP) rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Für fristgerecht eingereichte unvollständige und/oder unplausible Dokumentationen bzw. TE/EWE fordert die Datenstelle die entsprechenden Daten beim koordinierenden Arzt an. So- weit es sich hierbei um einen Vertretungsarzt handelt, werden die Daten beim Vertretungsarzt angefordert. Soweit der koordinierende Arzt Nachfragen hat, leistet die Datenstelle Unterstützung bei der Fehlerkorrektur. Die Datenstelle stellt sicher, dass eine persönlich besetzte Hotline in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:30 Uhr an Arbeitstagen erreichbar ist. Daneben stehen den koordinieren- den Ärzten die Kontaktwege Fax und E-Mail zur Verfügung. Korrekturen von Dokumentationen können über vier mögliche Verfahren erfolgen:

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Prüfung der Dokumentationen auf Vollständigkeit und Plausibi- lität. Alle erfassten Dokumentationen werden auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Die Prü- fung erfolgt auf Basis der von den Kassenorganisationen auf Bundesebene erstellten Plausi- bilitätsrichtlinien in der jeweils beauftragten gültigen Fassung. Die jeweils beauftragten geltenden Richtlinien wer- den werden der Datenstelle von den Auftraggebern (Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft DMP) rechtzeitig rechtzei- tig zur Verfügung gestellt. Für fristgerecht eingereichte unvollständige und/oder unplausible Dokumentationen bzw. TE/EWE fordert die Datenstelle die entsprechenden Daten beim koordinierenden Arzt an. So- weit Soweit es sich hierbei um einen Vertretungsarzt handelt, werden die Daten beim Vertretungsarzt Vertre- tungsarzt angefordert. Soweit der koordinierende Arzt Nachfragen hat, leistet die Datenstelle Unterstützung bei der Fehlerkorrektur. Die Datenstelle stellt sicher, dass eine persönlich besetzte Hotline in der Zeit von Montag bis Xxxxxxx in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:30 Uhr an Arbeitstagen erreichbar ist. Daneben stehen den koordinieren- den koordinierenden Ärzten die Kontaktwege Fax und E-Mail zur Verfügung. Korrekturen von Dokumentationen können über vier mögliche Verfahren erfolgen:

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Prüfung der Dokumentationen auf Vollständigkeit und Plausibi- lität. Alle erfassten Dokumentationen werden auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Die Prü- fung erfolgt auf Basis der von den Kassenorganisationen auf Bundesebene erstellten Plausi- bilitätsrichtlinien in der jeweils beauftragten gültigen Fassung. Die jeweils beauftragten geltenden Richtlinien wer- den werden der Datenstelle von den Auftraggebern (Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft DMP) rechtzeitig rechtzei- tig zur Verfügung gestellt. Für fristgerecht eingereichte unvollständige und/oder unplausible Dokumentationen bzw. TE/EWE fordert die Datenstelle die entsprechenden Daten beim koordinierenden Arzt an. So- weit Soweit es sich hierbei um einen Vertretungsarzt handelt, werden die Daten beim Vertretungsarzt Vertre- tungsarzt angefordert. Soweit der koordinierende Arzt Nachfragen hat, leistet die Datenstelle Unterstützung bei der Fehlerkorrektur. Die Datenstelle stellt sicher, dass eine persönlich besetzte Hotline in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:30 Uhr an Arbeitstagen erreichbar ist. Daneben stehen den koordinieren- den koordi- nierenden Ärzten die Kontaktwege Fax und E-Mail zur Verfügung. Korrekturen von Dokumentationen können über vier mögliche Verfahren erfolgen:

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Prüfung der Dokumentationen auf Vollständigkeit und Plausibi- lität. Alle erfassten Dokumentationen werden auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Die Prü- fung erfolgt auf Basis der von den Kassenorganisationen auf Bundesebene erstellten Plausi- bilitätsrichtlinien in der jeweils beauftragten Fassung. Die jeweils beauftragten Richtlinien wer- den werden der Datenstelle von den Auftraggebern (Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft DMP) rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Für fristgerecht eingereichte unvollständige und/oder unplausible Dokumentationen bzw. TE/EWE fordert die Datenstelle die entsprechenden Daten beim koordinierenden Arzt an. So- weit Soweit es sich hierbei um einen Vertretungsarzt handelt, werden die Daten beim Vertretungsarzt Vertre- tungsarzt angefordert. Soweit der koordinierende Arzt Nachfragen hat, leistet die Datenstelle Unterstützung bei der Fehlerkorrektur. Die Datenstelle stellt sicher, dass eine persönlich besetzte Hotline in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:30 Uhr an Arbeitstagen erreichbar ist. Daneben stehen den koordinieren- den koordi- nierenden Ärzten die Kontaktwege Fax und E-Mail zur Verfügung. Korrekturen von Dokumentationen können über vier mögliche Verfahren erfolgen:

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