Prüfung der Unterlagen und Genehmigung/Kostenübernahmeerklärung. Die Versorgung durch den Leistungserbringer erfolgt ausschließlich bei Vorliegen einer vor- herigen schriftlichen Genehmigung/Kostenübernahmeerklärung der KKH. Punkt 6.6 dieser Leistungsbeschreibung bleibt hiervon unberührt. Die KKH prüft die eingereichten Unterlagen und erteilt mit der Genehmigung/Kostenübernah- meerklärung dem Leistungserbringer den Versorgungsauftrag für die jeweilige Versorgung im darin festgelegten Umfang. Bei Hilfsmitteln, die in der Pauschale geregelt sind, wird au- ßerdem der Versorgungszeitraum angegeben. Eine Preiskürzung erfolgt nicht, soweit die vertraglich vereinbarten Preise angegeben sind.
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