Prüfung der Unterlagen und Genehmigung/Kostenübernahmeerklärung. Die Versorgung durch den Leistungserbringer erfolgt ausschließlich bei Vorliegen einer vor- herigen schriftlichen Genehmigung/Kostenübernahmeerklärung der KKH. Die KKH prüft die eingereichten Unterlagen und erteilt mit der Genehmigung/Kostenübernah- meerklärung dem Leistungserbringer den Versorgungsauftrag für die jeweilige Versorgung im darin festgelegten Umfang. Bei Hilfsmitteln, die in der Vergütungs- und Folgevergütungs- pauschalen geregelt sind, wird außerdem der Versorgungszeitraum angegeben. Eine Preiskürzung erfolgt nicht, soweit die vertraglich vereinbarten Preise angegeben sind.
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Samples: www.kkh.de, www.kkh.de
Prüfung der Unterlagen und Genehmigung/Kostenübernahmeerklärung. Die Versorgung durch den Leistungserbringer erfolgt ausschließlich bei Vorliegen einer vor- herigen schriftlichen Genehmigung/Kostenübernahmeerklärung der KKH. Die KKH prüft die eingereichten Unterlagen und erteilt mit der Genehmigung/Kostenübernah- meerklärung dem Leistungserbringer den Versorgungsauftrag für die jeweilige Versorgung im darin festgelegten Umfang. Bei Hilfsmitteln, die in der Vergütungs- und Folgevergütungs- pauschalen geregelt sind, wird außerdem der Versorgungszeitraum angegeben. Eine Preiskürzung erfolgt nicht, soweit die vertraglich vereinbarten Preise angegeben sind.
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