Prüfung des Änderungsverlangens. Bei einem Änderungsverlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer innerhalb von 10 Werktagen schriftlich mitteilen, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Vertragsleistung hat, insbesondere auf Termine, Aufwand, Vergütung und Mitwirkungen. Während der Prüfung eines Änderungsverlangens werden die Leistungen nach dem bestehenden Ver- trag fortgesetzt. Sie werden nur auf schriftliche An- weisung des Auftraggebers ganz oder teilweise un- terbrochen. Dann werden Termine um die Dauer der Unterbrechung und – soweit der Auftragnehmer dies vorher dargelegt hat – um eine angemessene Xxxxxx- zeit verlängert. Soweit die Prüfung des Änderungsverlangens einen nicht unerheblichen Aufwand erfordert, kann der Auf- tragnehmer den Prüfungsaufwand separat berech- nen, soweit er den Auftraggeber hierauf und den Um- fang des Prüfungsaufwandes unverzüglich nach Ein- gang des Änderungsverlangens schriftlich hingewie- sen hat und der Auftraggeber angesichts dieses Hin- weises weiterhin die Prüfung wünscht und dies dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt.
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Prüfung des Änderungsverlangens. Bei einem Änderungsverlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer innerhalb von 10 Werktagen Werkta- gen schriftlich mitteilen, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Vertragsleistung Vertrags- leistung hat, insbesondere auf Termine, Aufwand, Vergütung und Mitwirkungen. Während der Prüfung eines Änderungsverlangens werden die Leistungen nach dem bestehenden Ver- trag Vertrag fortgesetzt. Sie werden nur auf schriftliche An- weisung schriftli- che Anweisung des Auftraggebers ganz oder teilweise un- terbrochenteil- weise unterbrochen. Dann werden Termine um die Dauer der Unterbrechung und – soweit der Auftragnehmer dies vorher dargelegt hat – um eine angemessene Xxxxxx- zeit Anlaufzeit verlängert. Soweit die Prüfung des Änderungsverlangens einen nicht unerheblichen Aufwand erfordert, kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer den Prüfungsaufwand separat berech- nenberechnen, soweit er den Auftraggeber hierauf und den Um- fang Umfang des Prüfungsaufwandes unverzüglich unver- züglich nach Ein- gang Eingang des Änderungsverlangens schriftlich hingewie- sen hingewiesen hat und der Auftraggeber angesichts dieses Hin- weises Hinweises weiterhin die Prüfung wünscht und dies dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt.
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Prüfung des Änderungsverlangens. Bei einem Änderungsverlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer innerhalb von 10 Werktagen schriftlich mitteilen, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Vertragsleistung hat, insbesondere auf Termine, Aufwand, Vergütung und Mitwirkungen. Während der Prüfung eines Änderungsverlangens werden die Leistungen nach dem bestehenden Ver- trag Vertrag fortgesetzt. Sie werden nur auf schriftliche An- weisung Anweisung des Auftraggebers ganz oder teilweise un- terbrochenunterbrochen. Dann werden Termine um die Dauer der Unterbrechung und – soweit der Auftragnehmer dies vorher dargelegt hat – um eine angemessene Xxxxxx- zeit Anlaufzeit verlängert. Soweit die Prüfung des Änderungsverlangens einen nicht unerheblichen Aufwand erfordert, kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer den Prüfungsaufwand separat berech- nenberechnen, soweit er den Auftraggeber hierauf und den Um- fang Umfang des Prüfungsaufwandes unverzüglich nach Ein- gang Eingang des Änderungsverlangens schriftlich hingewie- sen hingewiesen hat und der Auftraggeber angesichts dieses Hin- weises Hinweises weiterhin die Prüfung wünscht und dies dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt.
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Prüfung des Änderungsverlangens. Bei einem Änderungsverlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer innerhalb von 10 Werktagen schriftlich mitteilenmit- teilen, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen Auswirkun- gen sie auf die Vertragsleistung hat, insbesondere auf TermineTermi- ne, Aufwand, Vergütung und Mitwirkungen. Während der Prüfung eines Änderungsverlangens werden die Leistungen nach dem bestehenden Ver- trag Vertrag fortgesetzt. Sie werden nur auf schriftliche An- weisung Anweisung des Auftraggebers Auftragge- bers ganz oder teilweise un- terbrochenunterbrochen. Dann werden Termine Termi- ne um die Dauer der Unterbrechung und – soweit der Auftragnehmer Auf- tragnehmer dies vorher dargelegt hat – um eine angemessene Xxxxxx- zeit Anlaufzeit verlängert. Soweit die Prüfung des Änderungsverlangens einen nicht unerheblichen Aufwand erfordert, kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer den Prüfungsaufwand separat berech- nenberechnen, soweit er den Auftraggeber hierauf und den Um- fang Umfang des Prüfungsaufwandes Prüfungsaufwan- des unverzüglich nach Ein- gang Eingang des Änderungsverlangens schriftlich hingewie- sen hingewiesen hat und der Auftraggeber angesichts dieses Hin- weises Hinweises weiterhin die Prüfung wünscht und dies dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt.
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