Prüfungen/Audits Musterklauseln

Prüfungen/Audits. (a) Prüfungsinformationen. UPS oder sein Repräsentant können zu einem gegenseitig vereinbarten Datum und Zeit eine Prüfung in Ihren Einrichtungen durchführen, um Ihre Einhaltung des Artikels 1 der Informations- und Allgemeinen Nutzungsrichtlinien sicherzustellen. Eine solche Prüfung wird so durchgeführt, dass ein Minimum an Störung Ihres Betriebs auftritt. Sie stimmen zu, dass Sie UPS oder seinen Repräsentanten angemessene Unterstützung leisten, angemessenen Zutritt zu Ihren Geschäftsräumen gewähren, sowie die für eine derartige Prüfung erforderlichen Mitarbeiter bereitstellen werden. Sie stimmen zu, dass Sie Anfragen von UPS oder seinem Repräsentanten im Zusammenhang mit einer derartigen Prüfung umgehend und sorgfältig beantworten werden.
Prüfungen/Audits. 33.1RWE und/oder Prüfer von RWE können die Räumlichkeiten des Auftragnehmers und die Räumlichkeiten seiner Mitarbeiter während der normalen Arbeitszeiten nach angemessener Vorankündigung betreten und alle Angelegenheiten (einschließlich aller Aufzeichnungen) in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers und/oder denen seiner Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren/Dienstleistungen an RWE und der Einhaltung der Verpflichtungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag, einschließlich der Betriebsabläufe, Einrichtungen, Arbeitsbedingungen, Prozesse und Systeme des Auftragnehmers, prüfen und/oder untersuchen.
Prüfungen/Audits. Wir können all Ihre Einrich- tungen und Unterlagen, welche für die Durchfüh- rung einer PO relevant sind, prüfen/ auditieren, um Qualität und die Einhaltung der Spezifikationen (“Qualitätsprüfungen”) und Ihre Einhaltung unserer Company Compliance Policies (Unternehmens- Compliance-Grundsätze) (“CCP-Prüfungen”) zu beurteilen. Ferner können wir überprüfen, ob die Preisfestsetzung, die durchlaufenden Posten, die erstattungsfähigen Auslagen oder die sonstigen finanziellen Regelungen sich nach dieser PO richten (“Finanzprüfungen”/ Audits). Wir können die Quali- täts- und Finanzprüfungen/ Audits selbst durchfüh- ren oder von Vertretern vornehmen lassen, die von uns ausgesucht werden oder die Sie aus unserer vorab genehmigten Liste aussuchen. Sie werden von

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.