Common use of Qualifiziertes Verschulden Clause in Contracts

Qualifiziertes Verschulden. 27.1 Die in den Ziffern 22.2, 22.3, 23.3 und 23.4 i.V.m. 23.5, 24 sowie 26 genannten Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden ver- ursacht worden ist 27.1.1 durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Spedi- teurs oder seiner Erfüllungsgehilfen oder 27.1.2 durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. 27.2 Abweichend von Ziffer 27.1.2 entfallen die Haftungs- begrenzungen in Ziffer 24.1 und 24.2 nur bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN 2017 11 xxx.xxxx.xxx 27.3 435, 507 HGB bleiben in ihrem jeweiligen Anwen- dungsbereich unberührt. 27.4 Ziffer 27.1 findet keine Anwendung auf gesetzliche Vorschriften wie Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM oder Art. 20, 21 CMNI, die die Haftung des Spediteurs erweitern oder zulassen, diese zu erweitern, oder die Zurech- nung des Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten ausdehnen.

Appears in 3 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017, Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen

Qualifiziertes Verschulden. 27.1 Die in den Ziffern 22.2, 22.3, 23.3 und 23.4 i.V.m. 23.5, 24 sowie 26 genannten Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden ver- ursacht worden ist, 27.1.1 durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Spedi- teurs Spediteurs oder seiner Erfüllungsgehilfen leitenden Angestellten oder 27.1.2 durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN 2016 Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Verkehrsvertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 27.2 27.1.3 Abweichend von Ziffer 27.1.2 entfallen die Haftungs- begrenzungen Haftungsbegren- zungen in Ziffer 24.1 und 24.2 nur bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. 27.2 435 HGB bleibt in den von Ziffer 23.1 i.V.m. ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN 2017 11 xxx.xxxx.xxx23.5 und § 507 HGB bei einem Verkehrsvertrag über eine reine Seebeförde- rung in den von Ziffer 23.2 erfassten Fällen anwendbar. 27.3 435, 507 HGB bleiben in ihrem jeweiligen Anwen- dungsbereich unberührt. 27.4 Ziffer 27.1 findet keine Anwendung auf gesetzliche Vorschriften Vor- schriften wie Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM oder Art. 20, 21 CMNI, die die Haftung des Spediteurs erweitern oder zulassen, diese zu erweitern, oder die Zurech- nung des Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten ausdehnen.

Appears in 2 contracts

Samples: Adsp 2016, Adsp 2016

Qualifiziertes Verschulden. 27.1 Die in den Ziffern 22.2, 22.3, 23.3 und 23.4 i.V.m. 23.5, sowie 24 sowie 26 genannten Haftungsausschlüsse Haftungsausschlüs- se und -begrenzungen –begren-zungen gelten nicht, wenn der Schaden ver- ursacht verursacht worden ist 27.1.1 durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Spedi- teurs Spediteurs oder seiner Erfüllungsgehilfen leitenden Angestellten oder 27.1.2 durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt be- grenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Verkehrsvertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 27.2 27.1.3 Abweichend von Ziffer 27.1.2 entfallen die Haftungs- begrenzungen Haftungsbegrenzungen in Ziffer 24.1 und 24.2 nur bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN 2017 11 xxx.xxxx.xxx. 27.2 435 HGB bleibt in den von Ziffer 23.1 i.V.m 23.5 und § 507 HGB bei einem Verkehrsvertrag über eine reine Seebeförderung in den von Ziffer 23.2 erfassten Fällen anwendbar. 27.3 435, 507 HGB bleiben in ihrem jeweiligen Anwen- dungsbereich unberührt. 27.4 Ziffer 27.1 findet keine Anwendung auf gesetzliche Vorschriften wie Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM oder Art. 20, 21 CMNI, die die Haftung des Spediteurs erweitern oder zulassen, diese zu erweitern, oder die Zurech- nung Zurechnung des Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten ausdehnen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2016 (Adsp 2016)

Qualifiziertes Verschulden. 27.1 Die in den Ziffern 22.2, 22.3, 23.3 und 23.4 i.V.m. 23.5, sowie 24 sowie 26 genannten ge- nannten Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden ver- ursacht verursacht worden ist 27.1.1 durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Spedi- teurs Spediteurs oder seiner Erfüllungsgehilfen leiten- den Angestellten oder 27.1.2 durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungs- gemäße Durchführung des Verkehrsvertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 27.2 27.1.3 Abweichend von Ziffer 27.1.2 entfallen die Haftungs- begrenzungen Haftungsbegrenzungen in Ziffer 24.1 und 24.2 nur bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Deutsche Bank AG BLZ 200 700 00 · Konto 0409110 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 SWIFT: DEUTDEHH Handelsregister: HRB 104372 · Gerichtsstand Hamburg Geschäftsführer: Xxxx Xxxxxx · Xxxxx Xxxxxx · Xxxxxx Xxxxx UST-ID: DE 814951797 St.-Nr. 47/765/00378 Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. 27.2 435 HGB bleibt in den von Ziffer 23.1 i.V.m. ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN 2017 11 xxx.xxxx.xxx23.5 und § 507 HGB bei einem Verkehrsvertrag über eine reine Seebeförderung in den von Ziffer 23.2 erfassten Fällen anwendbar. 27.3 435, 507 HGB bleiben in ihrem jeweiligen Anwen- dungsbereich unberührt. 27.4 Ziffer 27.1 findet keine Anwendung auf gesetzliche Vorschriften wie Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM oder Art. 20, 21 CMNI, die die Haftung des Spediteurs erweitern oder zulassen, diese zu erweitern, er- weitern oder die Zurech- nung Zurechnung des Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten ausdehnen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (Adsp)