Qualität, Qualitätsprüfung. 10.1 Die Qualität der bereitgestellten Signale und ihre Verfügbarkeit entspricht dem bei der BK-Einspeisung und -Verteilung in dem jeweiligen Netz des Leistungsgebers vorherrschenden Qualitäts-Standard. 10.2 Der Leistungsgeber ist jedoch bemüht, im Sinne eigener betrieblicher Regelungen die Qualität und Verfügbarkeit so hoch wie für die BK-Einspeisung notwendig zu halten.
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