Verfahren bei Störungen Musterklauseln

Verfahren bei Störungen. 10.3.2.1 Stellt der Leistungsnehmer eine Störung eines Glasfasersystems des Leistungsgebers oder eine Störung im BK-Netz des Leistungsnehmers fest, welche Einfluß auf die Verkehrsabwicklung mit dem Netz des Leistungsgebers hat, so hat der Leistungsnehmer diese unverzüglich der Störungsannahmestelle beim Leistungsgeber zu melden. Stellt der Leistungsgeber eine Störung in seinem Netz oder eine Störung im BK-Netz des Leistungsnehmers fest, welche Einfluß auf die Verkehrsabwicklung hat, so ist der Leistungsgeber ver­pflichtet, dies dem Leistungsnehmer unverzüglich mitzuteilen.
Verfahren bei Störungen. Für Störungen im Sinne dieses Vertrages richtet LTN eine eigene Störungsstelle ein, unter der Störungen durch den zuständigen Ansprechpartner des Entbündelungspartners täglich zwischen 00.00 bis 24.00 Uhr gemeldet werden können. Überdies erfolgt durch den Entbündelungspartner schnellstmöglich eine Meldung bei der von LTN eingerichteten, eigenen Störungsannahmestelle unter Angabe folgender Informationen: • Empfänger der Störungsmeldung bei LTN (NMC, Ansprechpartner, Tel-Nr. 000 00 00, Fax-Nr. 000 00 00) • spezifische Angaben über den Entbündelungspartner (Ansprechpartner, Tel.-Nr., Fax- Nr., zeitliche Erreichbarkeit) • TASL-Nummer bzw. Bezeichnung des Teilabschnitts • Interne Störungsnummer beim Entbündelungspartner • Leitungsbezeichnung • Anschrift und Tel.-Nr., ggf. E-Mail-Adresse des Teilnehmers • ggf. Termin beim Teilnehmer • Fernsprechnummer, bei der die Störung auftritt • Telefonnummer, unter der der Endkunde erreichbar ist • Standort des HVt inkl. Anschaltpunkte am ÜVT • Störungsbeschreibung • Datum, Zeit, Unterschrift Vor einer Störungsmeldung bei LTN hat der Entbündelungspartner seinen Verantwortungsbereich überprüft und dort keine Störungsursache festgestellt. Der Entbündelungspartner verpflichtet sich, jeden Teilnehmer entsprechend zu informieren, dass für die Entstörung der TASLen der Besuch eines Servicetechnikers von LTN notwendig sein kann. Ist für die Entstörung durch LTN ein Termin mit dem Teilnehmer erforderlich, so stellt LTN drei Terminvorschläge zur Verfügung, zu denen LTN und der Entbündelungspartner gleichzeitig Störungsbehebungsmassnahmen vornehmen können. Der Entbündelungspartner vereinbart mit seinem Teilnehmer den Entstörungstermin frühestens für den auf die Störungsmeldung folgenden Arbeitstag in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr und teilt diesen LTN mit. Ist die Beseitigung der Störung durch LTN im vereinbarten Zeitraum aus Gründen, die LTN nicht zu vertreten hat, nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und eine gegebenenfalls zusätzliche Anfahrt dem Entbündelungspartner in Rechnung gestellt. LTN teilt dem zuständigen Ansprechpartner des Entbündelungspartners die erfolgreiche Beseitigung der Störung unverzüglich mit den unten genannten Angaben mit. Im Falle von Störungen, bei denen mehrere Anschlussleitungen betroffen sind, erfolgt nur eine Mitteilung über die Beseitigung sämtlicher Störungen. Die Entstörungsmeldung von LTN muss folgende Angaben enthalten: • spezifische Angaben über den Entbündelungspartner (Ansprechpartn...
Verfahren bei Störungen 

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.