Qualitäts- und Umweltmanagement Musterklauseln

Qualitäts- und Umweltmanagement. 5.1. Der Lieferant verpflichtet sich bei der Ausführung seiner Lieferungen und Leistungen die Qualitätsma- nagement- und Umweltmanagementsystem- Grundsätze anzuwenden.
Qualitäts- und Umweltmanagement. Der AN ist verpflichtet, bei der Ausführung seiner Lieferungen/Leistungen die Qualitäts-, Umweltmanage- ment-, Informationssicherheit-, Energiemanagement-Grundsätze der diesbzgl. einschlägigen Normen ISO 9001, ISO 50001, ISO 27001, ISO 14001 oder EMAS anzuwenden. Der AN hat in geeigneter Form dafür Sorge zu tragen, dass die genannten Verpflichtungen auch auf Ebene seiner Erfüllungsgehilfen/Sublieferan- ten eingehalten werden. Die einschlägigen Regelungen der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen HSEQ-Politik des AG sind unter der Internetadresse xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx/ abrufbar. Der AN und sämtliche von ihm im Rahmen der Leistungserbringung in den Betriebsräumlichkeiten des AG eingesetzten Personen sind verpflichtet, an Sicherheitsunterweisungen des AG über gesundheits-, umwelt-, betriebs- und baustellenrelevante Gefahren teilzunehmen und sämtliche geltenden Bestimmungen einzuhal- ten.
Qualitäts- und Umweltmanagement. Der Auftragnehmer verpflichtet sich und seine Subkontraktoren/Unterlieferanten bei der Ausführung seiner Lieferungen und Leistungen die Qualitäts- und Umweltmanagement-Grundsätze der einschlägigen Normen ISO 9001, ISO TS 16949 (relevant für automobilrelevante Lieferanten/Unterlieferanten) bzw. ISO 14001 oder EMAS anzuwenden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das Qualitäts- bzw. Umweltmanagementsystem des Auftragnehmers und seiner Subkontraktoren/Unterlieferanten zu zu vereinbarenden Zeitpunkten zu überprüfen (auditieren) und erforderlichenfalls Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen vom Auftragnehmer einzufordern. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, sich bezüglich der aktuellen Revision unserer QSU-Politik zu informieren und diese seinen Mitarbeitern bzw. Subkontraktoren/Unterlieferanten mitzuteilen und diese zu schulen. Die aktuelle Revision der QSU-Politik ist unter der Internetadresse xxx.xxxxxxxxxxx.xxx/xxxxx abrufbar.
Qualitäts- und Umweltmanagement. Quality and environmental management

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.